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Revised December 1, 2024
Site Usage Terms and Conditions
IronPlanet provides industry leading equipment disposition services and market insights through its software, marketplace services and tools that enable you to learn about, and bid on and sell, items through marketplace auctions and events offered by IronPlanet, Marketplace-E, GovPlanet, TruckPlanet, SalvageSale, hosted third-party direct marketplaces, as well as sellers using the IronPlanet online bidding engine for their on-site events. This page explains the terms and conditions by which you may visit our websites, access and participate in marketplace auctions and other sales events and use our related mobile and web services and tools (collectively, the “Services”). By accessing, participating in or using the Services, including activating your User Account, you signify that you have read, understood, and agree to be bound by these Site Usage Terms and Conditions (this “Agreement”), and that you acknowledge the collection and use of your information as set forth in our Privacy Statement available at https://www.ironplanet.com/main/privacy.jsp, whether or not you registered for a free account. We reserve all rights to modify this Agreement, and we will provide you with notice of any such modifications as described below. This Agreement applies to all visitors, guests, users and others who access or participate in the Services, including all guests, sellers and bidders participating in our auctions and other sales events (“Users”).
PLEASE READ THIS AGREEMENT CAREFULLY TO ENSURE THAT YOU UNDERSTAND EACH PROVISION. THIS AGREEMENT CONTAINS A MANDATORY CLASS ACTION/JURY TRIAL WAIVER PROVISION BY WHICH YOU AGREE TO THE USE OF A BENCH TRIAL ON AN INDIVIDUAL BASIS TO RESOLVE DISPUTES, AND NOT TO USE JURY TRIALS OR CLASS ACTIONS.
1. Services
1.1 Eligibility
This is a contract between you and the Ritchie Bros. Group Member specified in Section 12.1, together with IronPlanet, Inc., “we”, “our” or “us”. You must read and agree to this Agreement before using the Services. If you do not agree to this Agreement, you may not use the Services. You may use the Services only if you can form a binding contract with us, and only in compliance with this Agreement and all applicable local, state, national, and international laws, rules and regulations. Any use or access to the Services by anyone under 18 is strictly prohibited and in violation of this Agreement. The Services are not available to any Users we have previously removed or suspended from the Services.
1.2 Access and Use
Subject to your compliance with the terms and conditions of this Agreement, you may access and use the Services for your own professional and business purposes solely in order to bid on and buy items and equipment available for sale on the Services, to sell your items and equipment via the Services, or to acquire other products and services available via the Services, in each case subject to the restrictions described in this Agreement, including without limitation the restrictions set forth in Sections 1.3 and 2 below. The Services are not available for personal, family or household uses. We reserve all rights not expressly granted in this Agreement in and to the Services and our Intellectual Property (defined below). We may suspend or terminate your access to the Services at any time for any reason or no reason.
1.3 Restrictions
You will not, and you will not assist, permit or enable others to, do any of the following: (a) use the Services for any purpose other than as expressly set forth in Section 1.2 above; (b) disassemble, reverse engineer, decode or decompile any part of the Services, including without limitation, algorithmic pricing tools; (c) use any robot, spider, scraper, data mining tool, data gathering or extraction tool, or any other automated means to access, collect, copy, or record the Services; (d) copy, rent, lease, sell, transfer, assign, sublicense, modify, alter, or create derivative works of any part of the Services or any of our Intellectual Property; (e) remove any copyright notices or proprietary legends from the Services; (f) take photos, screenshots or other images of the Services or otherwise extract reports and other output of the Services, other than records of your transaction/bid history, sales agreements and reports, invoices and other User Account material made available to you under “My Account” that you take via any download and related functionality provided on the Services (“User Account History and Content”); (g) use the Services in a manner that impacts: (i) the stability of our servers; (ii) the operation or performance of the Services or any other User’s use of the Services; or (iii) the behavior of other applications using the Services; (h) use the Services in any manner or for any purpose that violates any applicable law, regulation, legal requirement or obligation, contractual obligation, or any right of any person including, but not limited to, intellectual property rights, rights of privacy and/or rights of personality, or which otherwise may be harmful (in our sole discretion) to us, our providers, our suppliers or Users; (i) use the Services in competition with us, to develop competing products or services, or otherwise to our detriment or commercial disadvantage; (j) use the Services for benchmarking or competitive analysis of the Services; (k) attempt to interfere with, compromise the system integrity or security of, or decipher any transmissions to or from, the servers running the Services; (l) transmit viruses, worms, or other software agents through the Services; (m) impersonate another person or misrepresent your affiliation with a person or entity, hide or attempt to hide your identity, or otherwise use the Services for any invasive or fraudulent purpose, including, for example, for domain spoofing or other forms of phishing; (n) share passwords or authentication credentials for the Services; (o) bypass the measures we may use to prevent or restrict access to the Services or enforce limitations on use of the Services or the content therein, including without limitation features that prevent or restrict use or copying of any content; (p) identify us or display any portion of the Services on any site or service that disparages us or our products or services, or infringes any of our Intellectual Property or other rights; (q) identify or refer to us or the Services in a manner that could reasonably imply an endorsement, relationship or affiliation with or sponsorship between you or a third party and us, other than your permitted use of the Services under this Agreement, without our prior express written consent; or (r) engage in any form of shill bidding, including collusion, bid manipulation and bidding on items that you, or a party affiliated with you, are selling in an auction.
1.4 User Accounts
Your account on the Services (your “User Account”) gives you access to the services and functionality that we may establish and maintain from time to time and in our sole discretion. For example, User Account holders can, subject to all of the terms and conditions of this Agreement, including the restrictions set forth in Sections 1.3 and 2:
- add items to a personal Watchlist and save inventory searches to assist you in bidding on similar items or selling your items;
- create and submit applications for financing with respect to items you are bidding or wish to bid on;
- check historic results from our auctions to assist you in bidding on similar items or selling your items;
- access the online bidding engine to bid online in real time at our auctions or in other sale events (after requesting bidding privileges and being approved);
- access User Account History and Content; and
- receive email updates about auction dates and new services offered by us.
We may maintain different types of User Accounts for different types of Users. If you open a User Account on behalf of a company, organization, or other entity, then (i) “you” includes you and that entity, (ii) you represent and warrant that you are an authorized representative of the entity with the authority to bind the entity to this Agreement, and (iii) you agree to this Agreement on the entity’s behalf.
You may never use another User’s User Account without permission. When creating your User Account, you must provide accurate and complete profile information, and you must keep this information current. You are solely responsible for the activity that occurs on your User Account, and you must keep your User Account password secure. We encourage you to use “strong” passwords (passwords that use a combination of upper and lowercase letters, numbers and symbols) with your User Account. You must notify us immediately of any breach of security or unauthorized use of your User Account. We will not be liable for any losses caused by any unauthorized use of your User Account.
You may control your User profile and how you interact with the Services by changing the settings in your settings page. By providing us your email address you agree to our using the email address to send you Service-related notices, including any notices required by law, in lieu of communication by postal mail. Where the law permits, we may also use your email address to send you other messages, such as changes to features of the Services and special offers. If you do not want to receive such email messages, you may opt out or change your preferences in your settings page. Opting out may prevent you from receiving email messages regarding improvements, auctions, equipment, events and offers; however, opting out will not prevent you from receiving Services-related notices.
You acknowledge that you do not own the User Account you use to access the Services. Notwithstanding anything in this Agreement to the contrary, you agree that we have the absolute right to manage, regulate, control, modify and/or eliminate any data stored by us or on our behalf on our (including on our third party hosting providers’) servers as we see fit in our sole discretion, in any general or specific case, and that we will have no liability to you based on our exercise of such right. All data on our servers are subject to deletion, alteration or transfer. NOTWITHSTANDING ANY VALUE ATTRIBUTED TO SUCH DATA BY YOU OR ANY THIRD PARTY, YOU UNDERSTAND AND AGREE THAT ANY DATA, USER ACCOUNT HISTORY AND CONTENT AND USER AND SYSTEM DATA (DEFINED BELOW) RESIDING ON OUR SERVERS, MAY BE DELETED, ALTERED, MOVED OR TRANSFERRED AT ANY TIME FOR ANY REASON IN OUR SOLE DISCRETION, WITH OR WITHOUT NOTICE AND WITH NO LIABILITY OF ANY KIND. WE DO NOT PROVIDE OR GUARANTEE, AND EXPRESSLY DISCLAIM, ANY VALUE, CASH OR OTHERWISE, ATTRIBUTED TO ANY DATA RESIDING ON OUR SERVERS.
1.5 User and System Data
As part of your use and interaction with the Services, we will collect data, metadata, content and information, including personal information, that you provide to us or that is collected by us or via the Services (“User and System Data”). You hereby grant to us, and represent and warrant that you have all rights necessary to grant to us, a perpetual, irrevocable, non-exclusive, sublicensable, transferable and royalty-free right and license to collect, use, reproduce, electronically distribute, transmit, have transmitted, perform, display, store, archive, and to modify and make derivative works of any and all User and System Data in order to provide and maintain the Services, including the making available to you of your User Account History and Content, and, solely in de-identified or aggregate form, to improve our products and services and for our other business purposes (and any and all such derived data is deemed part of our Intellectual Property).
1.6 Seller Generated Content
As part of the Marketplace Direct Services, we will collect data, content and information that you as a seller provide to us for use on your behalf via the Services (“Seller Generated Content”). You hereby grant to us, and represent and warrant that you have all rights necessary to grant to us, a perpetual, irrevocable, non-exclusive, sublicensable, transferable and royalty-free right and license to collect, use, reproduce, electronically distribute, transmit, have transmitted, perform, display, store, archive, and to modify and make derivative works of any and all Seller Generated Content in order to provide and maintain the Services for you and, solely in de-identified or aggregate form, to improve our products and services and for our other business purposes (and any and all such derived data is deemed part of our Intellectual Property). You also hereby grant each User of the Services a non-exclusive license to access your Seller Generated Content through the Services, solely to the extent such access is permitted through the functionality of the Services and in accordance with this Agreement and applicable laws. WE TAKE NO RESPONSIBILITY AND ASSUME NO LIABILITY FOR ANY OF YOUR SELLER GENERATED CONTENT. YOU SHALL BE SOLELY RESPONSIBLE AND INDEMNIFY US FOR YOUR SELLER GENERATED CONTENT.
1.7 Changes to the Services
We may, without prior notice, change the Services, stop providing the Services or features of the Services, to you or to Users generally, or create usage limits for the Services. We may permanently or temporarily terminate or suspend your access to the Services without notice and liability for any reason, including if in our sole determination you violate any provision of this Agreement, or for no reason. Upon termination of access for any reason or no reason, you continue to be bound by this Agreement.
1.8 Disputes with Other Users
You are solely responsible for your direct interactions with other Users. We reserve the right, but have no obligation, to monitor disputes between you and other Users. We will have no liability for your direct interactions with other Users, or for any User’s action or inaction.
1.9 Export Control
You are entirely responsible for compliance with all applicable local laws and regulations relating to export and import regulations. You may not use the Services if you are a resident of a country embargoed by the United States, or are a foreign person or entity blocked or denied by the United States government or under similar laws or regulations applicable in other jurisdictions.
1.10 Additional Terms for Auctions and Bidding
In addition to creating a User Account to access and use the Services, you will be required to request bidding privileges separately before you may place bids online. You will also be required to agree to the Buyer Terms and Conditions with the applicable Ritchie Bros. Group Member, which when agreed to becomes a part of this Agreement. Sellers will be required to enter into a sales agreement and the Seller Terms and Conditions prior to listing any products for sale through the Services, which when signed or otherwise agreed to also becomes part of this Agreement. For Sellers in one of the member states in the European Union, the Services may only be used by commercial persons who have a valid VAT ID number that is verifiable through the EU Commission's VIES database (accessible via the following web link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatResponse.html).
2. Auction Data
As part of the Services, we may provide access to data, information and content relating to items and equipment available for auction, including without limitation current and historical item listings, descriptions, bids, selling prices, values and other related information, materials and content (“Auction Data”).
You may access and use Auction Data only in order to assist you in bidding, via the Services, on items and equipment similar to the items and equipment to which such Auction Data relates, or to assist you in making determinations with respect to selling your own items and equipment via the Services, such as, for example, determining the potential value of your items and equipment or the appropriate time to sell your items and equipment (the “Permitted Uses”). With respect to Auction Data, you will not, and you will not permit any third party to, use any Auction Data in any manner or for any purpose other than the Permitted Uses, without our prior express written consent. For clarity, and without limiting the foregoing, the following activities are not permitted:
(a) recording, copying or storing any Auction Data in any manner or for any purpose whatsoever, other than for the Permitted Uses; (b) directly or indirectly publishing, transmitting or distributing Auction Data, or any derivative works thereof, including reports or other analyses regarding the secondary equipment market in any manner for any form of monetary or other valuable consideration; (c) using or referencing Auction Data in connection with any securities trading activities; or (d) incorporating Auction Data in any manner into used equipment pricing tools, dashboards or other visualization products.
3. Our Proprietary Rights
You acknowledge and agree that the Services and all materials therein or transferred thereby, including, without limitation, Auction Data and all other videos, audio, images, and other content and information displayed or made available on the Services, and all software, algorithms, code and technology underlying the Services, and all intellectual property rights therein and thereto throughout the world (collectively and individually, our “Intellectual Property”), are our (or our licensors’ as applicable) sole and exclusive property. Except as explicitly provided herein, nothing in this Agreement will be deemed to create a license in or under any intellectual property rights, and you agree not to access, sell, license, rent, modify, distribute, copy, reproduce, transmit, publicly display, publicly perform, publish, adapt, edit or create derivative works from any of our Intellectual Property. Use of our Intellectual Property for any purpose not expressly permitted by this Agreement is strictly prohibited.
You may choose to, or we may invite you to submit, comments or ideas about the Services, including without limitation about how to improve the Services or our products (“Ideas”). By submitting any Idea, you agree that your disclosure is gratuitous, unsolicited and without restriction and will not place us under any fiduciary or other obligation, and that we are free to use the Idea without any additional compensation to you, and/or to disclose the Idea on a non-confidential basis or otherwise to anyone. You further acknowledge that, by acceptance of your submission, we do not waive any rights to use similar or related ideas previously known to us, or developed by our employees, or obtained from sources other than you.
4. Additional Terms for Mobile Applications
4.1 Mobile Applications. We may make available software to access the Services via a mobile device (“Mobile Applications”). To use any Mobile Applications, you must have a mobile device that is compatible with the Mobile Applications. We do not warrant that the Mobile Applications will be compatible with your mobile device. You may use mobile data in connection with the Mobile Applications and may incur additional charges from your wireless provider for these services. You agree that you are solely responsible for any such charges. We hereby grant you a non-exclusive, non-transferable, revocable license to use a compiled code copy of the Mobile Applications for your User Account on one or more mobile devices owned or leased solely by you, solely for your personal use. You may not: (i) modify, disassemble, decompile or reverse engineer the Mobile Applications, except to the extent that such restriction is expressly prohibited by law; (ii) rent, lease, loan, resell, sublicense, distribute or otherwise transfer the Mobile Applications to any third party or use the Mobile Applications to provide time sharing or similar services for any third party; (iii) make any copies of the Mobile Applications; (iv) remove, circumvent, disable, damage or otherwise interfere with security-related features of the Mobile Applications, features that prevent or restrict use or copying of any content accessible through the Mobile Applications, or features that enforce limitations on use of the Mobile Applications; or (v) delete the copyright and other proprietary rights notices on the Mobile Applications. You acknowledge that we may from time to time issue upgraded versions of the Mobile Applications, and may, where your device settings permit, automatically electronically upgrade the version of the Mobile Applications that you are using on your mobile device. You consent to such automatic upgrading on your mobile device, and agree that the terms and conditions of this Agreement will apply to all such upgrades. Any third-party code that may be incorporated in the Mobile Applications is covered by the applicable open source or third-party license terms, if any, authorizing use of such code. The foregoing license grant is not a sale of the Mobile Applications or any copy thereof, and we or our third-party partners or suppliers retain all right, title, and interest in the Mobile Applications (and any copy thereof). Any attempt by you to transfer any of the rights, duties or obligations hereunder, except as expressly provided for in this Agreement, is void. We reserve all rights not expressly granted under this Agreement. If the Mobile Applications are being acquired on behalf of the United States Government, then the following provision applies. The Mobile Applications will be deemed to be “commercial computer software” and “commercial computer software documentation,” respectively, pursuant to DFAR Section 227.7202 and FAR Section 12.212, as applicable. Any use, reproduction, release, performance, display or disclosure of the Services and any accompanying documentation by the U.S. Government will be governed solely by this Agreement and is prohibited except to the extent expressly permitted by this Agreement. The Mobile Applications are subject to United States export laws and regulations. The Mobile Applications may not be exported or re-exported to certain countries or those persons or entities prohibited from receiving exports from the United States. In addition, the Mobile Applications may be subject to the import and export laws of other countries. You agree to comply with all United States and foreign laws related to use of the Mobile Applications and the Services.
4.2 Mobile Applications from Apple App Store. The following applies to any Mobile Applications you acquire from the Apple App Store (“Apple-Sourced Software”): You acknowledge and agree that this Agreement is solely between you and us, not Apple, Inc. (“Apple”) and that Apple has no responsibility for the Apple-Sourced Software or content thereof. Your use of the Apple-Sourced Software must comply with the App Store terms of use. You acknowledge that Apple has no obligation whatsoever to furnish any maintenance and support services with respect to the Apple-Sourced Software. In the event of any failure of the Apple-Sourced Software to conform to any applicable warranty, you may notify Apple, and Apple will refund the purchase price for the Apple-Sourced Software to you; to the maximum extent permitted by applicable law, Apple will have no other warranty obligation whatsoever with respect to the Apple-Sourced Software, and any other claims, losses, liabilities, damages, costs or expenses attributable to any failure to conform to any warranty will be solely governed by this Agreement and any law applicable to us as provider of the software. You acknowledge that Apple is not responsible for addressing any claims of you or any third party relating to the Apple-Sourced Software or your possession and/or use of the Apple-Sourced Software, including, but not limited to: (i) product liability claims; (ii) any claim that the Apple-Sourced Software fails to conform to any applicable legal or regulatory requirement; and (iii) claims arising under consumer protection or similar legislation; and all such claims are governed solely by this Agreement and any law applicable to us as provider of the software. You acknowledge that, in the event of any third-party claim that the Apple-Sourced Software or your possession and use of that Apple-Sourced Software infringes that third party’s intellectual property rights, we, not Apple, will be solely responsible for the investigation, defense, settlement and discharge of any such intellectual property infringement claim to the extent required by this Agreement. You and we acknowledge and agree that Apple, and Apple’s subsidiaries, are third-party beneficiaries of this Agreement as relates to your license of the Apple-Sourced Software, and that, upon your acceptance of the terms and conditions of this Agreement, Apple will have the right (and will be deemed to have accepted the right) to enforce this Agreement as relates to your license of the Apple-Sourced Software against you as a third-party beneficiary thereof.
4.3 Mobile Applications from Google Play Store. The following applies to any Mobile Applications you acquire from the Google Play Store (“Google-Sourced Software”): (i) you acknowledge that the Agreement is between you and us only, and not with Google, Inc. (“Google”); (ii) your use of Google-Sourced Software must comply with Google’s then-current Google Play Store terms of use; (iii) Google is only a provider of the Google Play Store where you obtained the Google-Sourced Software; (iv) we, and not Google, are solely responsible for Google-Sourced Software; (v) Google has no obligation or liability to you with respect to Google-Sourced Software or the Agreement; and (vi) you acknowledge and agree that Google is a third-party beneficiary to this Agreement as it relates to our Google-Sourced Software.
4.4 Precedence. To the extent of any conflict between this Agreement and the terms of any end-user license agreement distributed with the Mobile Applications, the terms of this Agreement will prevail and govern.
5. Fees and Payment
5.1 Fees/Requesting Bidding Privileges. There are no fees or costs associated with signing up for or maintaining a User Account. However, when requesting bidding privileges for your User Account, you will be required to provide us with a current, valid credit card in your name as part of our assessment of your assigned bidding limit. All information that you provide in connection with this process must be accurate, complete, and current. Depending on our assessment, you may be required to post a deposit prior to placing bids online in any auction.
5.2 Third-Party Payment Provider. We use Paysafe as our third-party service provider for payment services. By using the Services, you agree to be bound by any terms of use for the Paysafe service as we may make available to you from time to time. Please visit paysafe.com for more information.
6. Privacy
We care about the privacy of our Users. You understand that by using the Services we will collect, use and disclose your personal information and aggregate and/or anonymized data as set forth in our Privacy Statement available at https://www.ironplanet.com/main/privacy.jsp, and that your personal information will be transferred and processed in the United States.
7. Security
We care about the integrity and security of the information we handle. We have implemented and follow an information security policy, including physical, managerial, and technical safeguards deemed appropriate by us in our sole direction, designed to preserve the integrity and security of that information. However, we cannot guarantee that unauthorized third parties will never be able to defeat our security measures or use your information for improper purposes. You acknowledge that you provide your information at your own risk.
8. Disclaimer of Third-Party Links and Materials
THE SERVICES MAY CONTAIN THIRD-PARTY MATERIALS OR LINKS TO THIRD-PARTY MATERIALS THAT WE DO NOT OWN OR CONTROL. WE DO NOT ENDORSE OR ASSUME ANY RESPONSIBILITY FOR ANY SUCH THIRD-PARTY SITES, INFORMATION, MATERIALS, PRODUCTS OR SERVICES. IF YOU ACCESS A THIRD-PARTY WEBSITE OR SERVICE FROM THE SERVICES OR SHARE YOUR DATA OR INFORMATION ON OR THROUGH ANY THIRD-PARTY WEBSITE OR SERVICE, YOU DO SO AT YOUR OWN RISK, AND YOU UNDERSTAND THAT THIS AGREEMENT AND OUR PRIVACY STATEMENT DO NOT APPLY TO YOUR USE OF SUCH SITES. YOU EXPRESSLY RELIEVE US FROM ANY AND ALL LIABILITY ARISING FROM YOUR USE OF ANY THIRD-PARTY WEBSITE, SERVICE OR CONTENT, INCLUDING WITHOUT LIMITATION SELLER GENERATED CONTENT. ADDITIONALLY, YOUR DEALINGS WITH OR PARTICIPATION IN PROMOTIONS OF ADVERTISERS FOUND ON THE SERVICES, INCLUDING THE PAYMENT FOR AND DELIVERY OF GOODS OR SERVICE BY THEM, AND ANY OTHER OF THEIR TERMS (SUCH AS WARRANTIES) ARE SOLELY BETWEEN YOU AND SUCH ADVERTISERS. YOU AGREE THAT WE WILL NOT BE RESPONSIBLE FOR ANY LOSS OR DAMAGE OF ANY SORT RELATING TO YOUR DEALINGS WITH SUCH ADVERTISERS.
9. Indemnity
You will defend, indemnify and hold us and our affiliates, agents, suppliers or licensors (and our and their employees, contractors, agents, officers and directors) harmless from and against any and all claims, damages, obligations, losses, liabilities, costs or debt, and expenses (including but not limited to attorney’s fees) arising from or related to: (i) your use of and access to the Services, including any data or content transmitted or received by you; (ii) your violation of any term of this Agreement, including without limitation any of the representations and warranties above; (iii) your violation of any third-party right, including without limitation any right of privacy or intellectual property rights; (iv) your violation of any applicable law, rule or regulation; (v) your use of the Services or Auction Data in any manner not expressly authorized by this Agreement, including your breach of any of the restrictions applying to your use of the Services or Auction Data as set forth in Section 1.3 or 2 above, respectively; (vi) your gross negligence or willful misconduct; or (vii) any third party’s access and use of the Services with your unique username, password or other appropriate security code.
10. No Warranty
THE SERVICES ARE PROVIDED ON AN “AS IS” AND “AS AVAILABLE” BASIS. USE OF THE SERVICES IS AT YOUR OWN RISK. TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, THE SERVICES ARE PROVIDED WITHOUT WARRANTIES OF ANY KIND, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OR NON-INFRINGEMENT. NO ADVICE OR INFORMATION, WHETHER ORAL OR WRITTEN, OBTAINED BY YOU FROM US OR THROUGH THE SERVICES WILL CREATE ANY WARRANTY NOT EXPRESSLY STATED HEREIN. WITHOUT LIMITING THE FOREGOING, WE, OUR SUBSIDIARIES, OUR AFFILIATES, AND OUR LICENSORS DO NOT WARRANT THAT ANY CONTENT OR INFORMATION ACCESSED THROUGH THE SERVICES IS ACCURATE, RELIABLE OR CORRECT; THAT THE SERVICES WILL MEET YOUR REQUIREMENTS; THAT THE SERVICES WILL BE AVAILABLE AT ANY PARTICULAR TIME OR LOCATION, UNINTERRUPTED OR SECURE; THAT ANY DEFECTS OR ERRORS WILL BE CORRECTED; OR THAT THE SERVICES ARE FREE OF VIRUSES OR OTHER HARMFUL COMPONENTS. ANY CONTENT DOWNLOADED OR OTHERWISE OBTAINED THROUGH THE USE OF THE SERVICES IS DOWNLOADED AT YOUR OWN RISK AND YOU WILL BE SOLELY RESPONSIBLE FOR ANY DAMAGE TO YOUR COMPUTER SYSTEM OR MOBILE DEVICE OR LOSS OF DATA THAT RESULTS FROM SUCH DOWNLOAD OR YOUR USE OF THE SERVICES. FEDERAL LAW, SOME STATES, PROVINCES AND OTHER JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION AND LIMITATIONS OF CERTAIN IMPLIED WARRANTIES, SO THE ABOVE EXCLUSIONS MAY NOT APPLY TO YOU. THIS AGREEMENT GIVES YOU SPECIFIC LEGAL RIGHTS, AND YOU MAY ALSO HAVE OTHER RIGHTS WHICH VARY FROM STATE TO STATE. THE DISCLAIMERS AND EXCLUSIONS UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT APPLY TO THE EXTENT PROHIBITED BY APPLICABLE LAW.
11. Limitation of Liability
TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, IN NO EVENT WILL WE OR OUR AFFILIATES, AGENTS, SUPPLIERS OR LICENSORS (OR OUR OR THEIR EMPLOYEES, CONTRACTORS, AGENTS, OFFICERS OR DIRECTORS), BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, PUNITIVE, INCIDENTAL, SPECIAL, CONSEQUENTIAL OR EXEMPLARY DAMAGES, INCLUDING WITHOUT LIMITATION DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS, GOODWILL, USE, DATA OR OTHER INTANGIBLE LOSSES, ARISING OUT OF OR RELATING TO THE USE OF, OR INABILITY TO USE, THE SERVICES. UNDER NO CIRCUMSTANCES WILL WE BE RESPONSIBLE FOR ANY DAMAGE, LOSS OR INJURY RESULTING FROM HACKING, TAMPERING OR OTHER UNAUTHORIZED ACCESS OR USE OF THE SERVICES OR YOUR ACCOUNT OR THE INFORMATION CONTAINED THEREIN. TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, WE ASSUME NO LIABILITY OR RESPONSIBILITY FOR ANY (I) ERRORS, MISTAKES, OR INACCURACIES OF CONTENT; (II) PERSONAL INJURY OR PROPERTY DAMAGE, OF ANY NATURE WHATSOEVER, RESULTING FROM YOUR ACCESS TO OR USE OF THE SERVICES; (III) ANY UNAUTHORIZED ACCESS TO OR USE OF OUR SECURE SERVERS AND/OR ANY AND ALL PERSONAL INFORMATION STORED THEREIN; (IV) ANY INTERRUPTION OR CESSATION OF TRANSMISSION TO OR FROM THE SERVICES; (V) ANY BUGS, VIRUSES, TROJAN HORSES, OR THE LIKE THAT MAY BE TRANSMITTED TO OR THROUGH THE SERVICES BY ANY THIRD PARTY; (VI) ANY ERRORS OR OMISSIONS IN ANY CONTENT OR FOR ANY LOSS OR DAMAGE INCURRED AS A RESULT OF THE USE OF ANY CONTENT POSTED, EMAILED, TRANSMITTED, OR OTHERWISE MADE AVAILABLE THROUGH THE SERVICES; AND/OR (VII) USER DATA OR THE DEFAMATORY, OFFENSIVE, OR ILLEGAL CONDUCT OF ANY THIRD PARTY. TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, IN NO EVENT WILL WE OR OUR AFFILIATES, AGENTS, SUPPLIERS OR LICENSORS (OR OUR OR THEIR EMPLOYEES, CONTRACTORS, AGENTS, OFFICERS OR DIRECTORS) BE LIABLE TO YOU FOR ANY CLAIMS, PROCEEDINGS, LIABILITIES, OBLIGATIONS, DAMAGES, LOSSES OR COSTS IN AN AMOUNT EXCEEDING THE GREATER OF THE AMOUNTS YOU PAID TO THE APPLICABLE RITCHIE BROS. GROUP MEMBER FOR ITS SERVICES OR USD 50.00. THIS LIMITATION OF LIABILITY SECTION APPLIES WHETHER THE ALLEGED LIABILITY IS BASED ON CONTRACT, TORT, NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY, OR ANY OTHER BASIS, EVEN IF WE HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THE ABOVE LIMITATIONS OR EXCLUSIONS MAY NOT APPLY TO YOU. THIS AGREEMENT GIVES YOU SPECIFIC LEGAL RIGHTS, AND YOU MAY ALSO HAVE OTHER RIGHTS WHICH VARY FROM JURISDICTION TO JURISDICTION. THE DISCLAIMERS, EXCLUSIONS, AND LIMITATIONS OF LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT APPLY TO THE EXTENT PROHIBITED BY APPLICABLE LAW.
12. Contracting Entity, Governing Law and Class Action/Jury Trial Waiver
12.1 Contracting Entity. The “Ritchie Bros. Group Member” party to this Agreement is:
- IronPlanet, Inc., 4000 Pine Lake Road, Lincoln, NE USA 68516, if you or the entity you represent is domiciled in the United States;
- IronPlanet Canada Ltd., 9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC V5J 0C6, if you or the entity you represent is domiciled in Canada;
- Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L. de C.V., Carr. Polotitlán, La Estación #6, Col Centro. Polotitlán, Estado de México, CP 54200, if you or the entity you represent is domiciled in Mexico;
- IronPlanet UK Limited, Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands, if you or the entity you represent is domiciled in the United Kingdom;
- Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. dba IronPlanet Australia, 1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australia, if you or the entity you represent is domiciled in Australia;
- Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited, P.O. Box 16897, Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAE, if you or the entity you represent is domiciled in the United Arab Emirates; and
- IronPlanet Limited, Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands, if you or the entity you represent is domiciled in any other country not listed in this Section 12.1.
12.2 Contracting Entity/Governing Law/Jurisdiction. This Agreement shall be governed by the internal substantive laws of the State of Washington, without respect to its conflict of laws principles. The application of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods is expressly excluded. You hereby attorn to and agree to submit to the exclusive personal jurisdiction of the federal and state courts located in King County, Washington for any action relating to this Agreement.
12.3 Class Action/Jury Trial Waiver. WITH RESPECT TO ALL PERSONS AND ENTITIES, REGARDLESS OF WHETHER THEY HAVE OBTAINED OR USED THE SERVICES FOR PERSONAL, COMMERCIAL OR OTHER PURPOSES, ALL CLAIMS MUST BE BROUGHT IN THE PARTIES’ INDIVIDUAL CAPACITY, AND NOT AS A PLAINTIFF OR CLASS MEMBER IN ANY PURPORTED CLASS ACTION, COLLECTIVE ACTION, PRIVATE ATTORNEY GENERAL ACTION OR OTHER REPRESENTATIVE PROCEEDING. YOU AGREE THAT, BY ENTERING INTO THIS AGREEMENT, YOU AND WE ARE EACH WAIVING THE RIGHT TO A TRIAL BY JURY OR TO PARTICIPATE IN A CLASS ACTION, COLLECTIVE ACTION, PRIVATE ATTORNEY GENERAL ACTION, OR OTHER REPRESENTATIVE PROCEEDING OF ANY KIND. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THIS WAIVER, SO THE ABOVE LIMITATIONS MAY NOT APPLY TO YOU. THE WAIVER IN THIS SECTION WILL NOT APPLY TO THE EXTENT PROHIBITED BY APPLICABLE LAW.
13. General
13.1 Assignment. This Agreement, and any rights and licenses granted hereunder, may not be transferred or assigned by you, but may be assigned by us without restriction. Any attempted transfer or assignment in violation hereof will be null and void.
13.2 Notification Procedures. We may provide notifications, whether such notifications are required by law or are for marketing or other business-related purposes, to you via email notice, written or hard copy notice, or through posting of such notice on our website, as we determine in our sole discretion. We reserve the right to determine the form and means of providing notifications to our Users, provided that you may opt out of certain notifications as required under applicable laws or as described in this Agreement or our Privacy Statement. We are not responsible for any automatic filtering you or your network provider may apply to email notifications we send to the email address you provide us.
13.3 Changes to the Agreement. We may, in our sole discretion, modify or update this Agreement from time to time, and so you should review this page periodically. When we change the Agreement in a material manner, we will update the ‘last modified’ date at the top of this page and notify you that material changes have been made to the Agreement. Your continued use of the Services after any such change constitutes your acceptance of the new Site Usage Terms and Conditions. If you do not agree to any of these terms or any future Site Usage Terms and Conditions, do not use or access (or continue to access) the Services. YOU HEREBY ACKNOWLEDGE AND AGREE THAT, TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, UNLESS OTHERWISE STATED, ANY AND EACH MODIFIED OR NEW SITE USAGE TERMS AND CONDITIONS WILL FULLY GOVERN YOUR USE OF THE SERVICES, AND IS EFFECTIVE, BEGINNING AS OF YOUR FIRST ACCESS TO AND USE OF THE SERVICES, EVEN IF PRIOR TO YOUR ACCEPTANCE OF SUCH MODIFIED SITE USAGE TERMS AND CONDITIONS.
13.4 Entire Agreement/Severability. This Agreement, together with any amendments and any additional agreements you may enter into with us in connection with the Services, will constitute the entire agreement between you and us concerning the Services. None of our employees or representatives are authorized to make any modification or addition to this Agreement. Any statements or comments made between you and any of our employees or representatives are expressly excluded from this Agreement and will not apply to you or us or your use of the Services. If any provision of this Agreement is deemed invalid by a court of competent jurisdiction, the invalidity of such provision will not affect the validity of the remaining provisions of this Agreement, which will remain in full force and effect. Where we have provided any translation of the English language version of this Agreement, such translation is provided for your convenience only. To the extent there is any inconsistency between the English language version and any such translation, the English language version shall govern.
13.5 No Waiver. No waiver of any term of this Agreement will be deemed a further or continuing waiver of such term or any other term, and our failure to assert any right or provision under this Agreement will not constitute a waiver of such right or provision.
13.6 Contact. Please contact us at customercare@ritchiebros.com or eucustomercare@ritchiebros.com with any questions regarding this Agreement.
13.7 California Users. The provider of the Services is IronPlanet, Inc. If you are a California resident, in accordance with Cal. Civ. Code §1789.3, you may report complaints to the Complaint Assistance Unit of the Division of Consumer Services of the California Department of Consumer Affairs by contacting them in writing at 1625 North Market Blvd., Suite N 112 Sacramento, CA 95834, or by telephone at (800) 952-5210 or (916) 445-1254.
13.8 Quebec Users. It is the express wish of the parties that the Site Usage Terms and Conditions and all related documents be drawn up in English. C’est la volonté expresse des parties que la présente convention ainsi que tous les documents y afférents soient rédigés en anglais.
14. DMCA Notice
We respect the intellectual property rights of others, and we expect our Users to do the same. If you believe that your copyrights or other intellectual property rights have been infringed by material posted by others through the Services, you should provide our agent with the following information:
1. An electronic or physical signature of a person authorized to act on behalf of the copyright or other intellectual property owner;
2. Identification of the copyrighted work or other intellectual property that you claim has been infringed;
3. Identification of the material that is claimed to be infringing and where it is located on the Services;
4. Information reasonably sufficient to permit us to contact you, such as your address, telephone number, and, e-mail address;
5. A statement that you have a good faith belief that use of the material in the manner complained of is not authorized by the copyright or other intellectual property owner, its agent, or law; and
6. A statement, made under penalty of perjury, that the above information is accurate, and that you are the copyright or other intellectual property owner or are authorized to act on behalf of the owner.
The above information must be submitted to the following DMCA Agent:
Attn: Infringement Notice
Senior Paralegal
Ritchie Bros. Auctioneers (America) Inc.
Address: 4000 Pine Lake Road
Lincoln, NE USA 68516
Tel.: 1-(800) 211-3983
Fax: 1-(888) 433-3467
Email: copyright@ironplanet.com
UNDER US FEDERAL LAW, IF YOU KNOWINGLY MISREPRESENT THAT ONLINE MATERIAL IS INFRINGING, YOU MAY BE SUBJECT TO CRIMINAL PROSECUTION FOR PERJURY AND CIVIL PENALTIES, INCLUDING MONETARY DAMAGES, COURT COSTS, AND ATTORNEYS’ FEES.
Please note that this procedure is exclusively for notifying us that your intellectual property rights have been infringed. The preceding requirements are intended to comply with our rights and obligations under the DMCA, including 17 U.S.C. §512(c), but do not constitute legal advice. It may be advisable to contact an attorney regarding your rights and obligations under the DMCA and other applicable laws.
In accordance with the DMCA and other applicable law, we have adopted a policy of terminating, in appropriate circumstances, Users who are deemed to be repeat infringers. We may also at our sole discretion limit access to the Services and/or terminate the User Accounts of any Users who infringe any intellectual property rights of others, whether or not there is any repeat infringement.
Letzte Revision: 1. Dezember 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
DIE WICHTIGSTEN ECKPUNKTE FÜR DEN KÄUFER
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer werden auf den Webseiten und für die Dienstleistungen der RB Group verwendet. Die Dienstleistung der RB Group besteht darin, auf den Webseiten Marktplätze zu betreiben, auf denen Verkäufer ihre Maschinen listen und einem breiten, internationalen Käuferpublikum zum Kauf anbieten können. Der Käufer verpflichtet sich, sofern er eine Maschine über den Marktplatz erwirbt, dies in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer zu tun. Der eigentliche Kaufvertrag wird jedoch direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Die RB Group, die den Marktplatz betreibt, ist kein herkömmlicher Auktionator, sondern agiert vielmehr als Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Die RB Group unterstützt durch ihre Dienstleistung das Kauf- bzw. Verkaufsvorhaben, etwa durch Werbung, Übermittlung relevanter Transaktionsinformationen, Erleichterung der Zahlung und Koordination von Logistik und Transport der erworbenen Maschinen.
- Alle von Ihnen auf dem Marktplatz eingestellten Gebote sind dem Verkäufer gegenüber verbindlich und können nicht zurückgenommen werden.
- Sie als Käufer haben alle anfallenden Steuern sowie etwaige Zölle, die Mehrwertsteuer und Anmeldegebühren zu tragen, es sei denn, der Verkäufer hat etwas anderes bestimmt. Sofern Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, kann bei Ausfuhrlieferungen oder (innerhalb der EU) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Mehrwertsteuer entfallen. Das setzt voraus, dass Sie dem Verkäufer die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer oder die RB Group, stellvertretend für den Verkäufer, Ihnen benannt hat (beispielsweise CMR-Transportdokumente, Frachtbriefe, Exportdokumente usw.). Sie sind verpflichtet, diese Unterlagen der RB Group, als Vertreter des Verkäufers, spätestens fünf (5) Werktage nach Lieferung der Maschine zur Verfügung stellen.
- Für jede Maschine, die Sie über den Marktplatz vom Verkäufer erwerben, erhebt die RB Group eine Transaktionsgebühr, die von Ihnen zu zahlen ist.
- Die Zahlung des Kaufpreises für die erworbene Maschine einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren, Steuern, Zölle, der Mehrwertsteuer, etwaiger Anmeldegebühren und der Transaktionsgebühr, hat innerhalb von zieben (7) Kalendertagen nach Abschluss der Pflichtvereinbarung zu erfolgen. Bevor Sie die Maschine bezahlen, müssen Sie in Ihrem Kundenkonto eine Transportart auswählen.
- Sie sind verpflichtet, die Maschine innerhalb von acht (8) Kalendertage nach Bereitstellung der Maschine abzuholen. Die Nichteinhaltung der Abholpflicht kann die Umlagerung und/oder weitere Lagerung auf Ihre Kosten zur Folge haben. Sollten Sie die Maschine nach sechzig (60) Kalendertagen noch nicht abgeholt haben, gilt die Maschine als aufgegeben. Es ist dann in das alleinige Ermessen des Verkäufers gestellt bzw. das der RB Group, welche das Ermessen stellvertretend für den Verkäufer ausübt, die Maschine zu entsorgen.
- Die Lieferung der Maschine erfolgt vom Werksgelände des Verkäufers. Sie haben alle Ummeldungs-, Anmeldungs-, Fracht- und Transportkosten zu tragen. EXW ab Werk (das vom Verkäufer benannte Werksgelände, Incoterms® 2020).
- Alle Ansprüche, die die IronClad Assurance®-Inspektionszertifizierung betreffen, müssen innerhalb des erlaubten Anspruchszeitraums und innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Lieferung schriftlich eingereicht werden. Die IronClad-Versicherungspolice der RB Group ist unter abrufbar und ist hiermit durch Bezugnahme Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer.
- Für den Fall der Nichterfüllung der Pflichtvereinbarung erhebt die RB Group eine Nichterfüllungsgebühr.
- Als Käufer aus dem Nahen Osten bestätigen Sie, dass alle Handlungen der RB Group (wie z. B. die Bereitstellung von logistischer Unterstützung zur Einziehung von Geldern) einzig der Ermöglichung des Kaufs der Maschinen und dem reibungslosen Abschluss der Pflichtvereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer dienen. Die RB Group übt im Nahen Osten mit Ausnahme der Jebel Ali Freihandelszone in den Vereinigten Arabischen Emiraten kein Gewerbe aus und betreibt auch sonst keine kommerziellen Aktivitäten.
Die oben genannten Eckpunkte für den Käufer bieten einen Überblick über die Nutzung der Marktplätze der RB Group durch den Käufer und unterliegen darüber hinaus den nachstehend im Ganzen wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
Diese zwischen Ihnen und dem (unter Abschnitt 6.1 näher bezeichneten) vertragsschließenden Unternehmen (alle dort aufgeführten Unternehmen werden nachfolgend zusammen "RB Group" genannt) geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer (nachfolgend "Käuferbedingungen" oder "Vereinbarung" genannt) legen die Nutzungsbedingungen der RB Group-Webseiten und des Serviceangebots fest, d.h. IronPlanet, Marketplace-E, GovPlanet, TruckPlanet und die weiteren Marktplätze Dritter, die von RB Group betrieben werden (zusammen die "Marktplätze"), um Gebote für Gerätschaften abzugeben und diese sowie andere Ausrüstungsgegenstände (nachfolgend ,,Maschinen" genannt) zu kaufen.
1. ANERKENNUNG DER BEDINGUNGEN. Bevor Sie (als "Käufer") Maschinen von einem Verkäufer über einen Marktplatz kaufen dürfen, verlangt RB Group, dass Sie die Käuferbedingungen lesen und akzeptieren. DURCH ANKLICKEN DES KÄSTCHENS NEBEN "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN" ERKLÄREN SIE, DIE KÄUFERBEDINGUNGEN GELESEN SOWIE ALLE WEITEREN KONDITIONEN UND BEDINGUNGEN VERSTANDEN UND AKZEPTIERT ZU HABEN, DIE DURCH BEZUGNAHME EBENFALLS GELTEN, UND DASS SIE FINANZIELL FÜR DIE BENUTZUNG DES MARKTPLATZES UND DEN KAUF VON MASCHINEN VERANTWORTLICH SIND. Falls Sie sich dagegen entscheiden sollten, die Käuferbedingungen zu akzeptieren, können Sie auf den Marktplätzen weder auf Maschinen bieten noch solche kaufen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an , customercare@ritchiebros.com,
eucustomercare@ironplanet.com oder
CustomerCare@ironplanet.com.au
2. SERVICEANGEBOT DER RB GROUP
2.1. Serviceangebot der RB Group. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestattet Ihnen RB Group die Benutzung der Marktplätze, um auf Maschinen, die von den Verkäufern auf den Marktplätzen gelistet und potentiellen Käufern zum Kauf angeboten werden, zu bieten und diese zu erwerben. Jede Partei handelt in eigenem Namen. RB Group handelt nicht als Vertreter einer der beiden Vertragsparteien, die Beteiligte der durch die Nutzung des Marktplatzes zustande gekommenen Transaktion sind. RB Group ist selbst keine Vertragspartei des Kaufvertrages, den der Käufer mit dem Verkäufer schließt, es sei denn, die RB Group ist selbst Eigentümer der verkauften Maschine.
2.2. Verkauf von Behördenmaschinen. Die RB Group kann im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums (U.S. Department of Defense - "DoD") sowie weiterer Behörden der amerikanischen Regierung und deren Vertragspartnern (zusammen die "US-Regierung") den Vertrieb ausrangierter Behördenfahrzeuge und -maschinen verwalten. Dieses Serviceangebot gilt zudem für Personen oder Gesellschaften, die ihre Maschinen entsprechend unserem DoD-Angebot zum Verkauf anbieten. Der Verkauf von Maschinen für die US- Regierung kann zusätzlichen Bestimmungen für ausgesondertes Gerät und hiermit durch Bezugnahme Teil dieser Käuferbedingungen sind. Alle Maschinen, die den Bestimmungen für ausgesondertes Gerätunterliegen, sollen als solche in der jeweiligen Angebotsbeschreibung der Maschine gekennzeichnet sein.
2.3. Angebotsdauer. Für ausgewählte Angebote legt der Verkäufer einen Zeitraum fest, in dem auf Maschinen geboten werden kann. Für alle anderen Angebote legt RB Group den Zeitraum fest, in dem auf Maschinen geboten werden kann.
2.4. Käuferverhalten. Jeder vorsätzliche Versuch der Preismanipulation, ob direkt oder indirekt, ist allen Benutzern untersagt. Dazu gehört auch das Bieten auf von Ihnen angebotenen Maschinen mithilfe eines Zweitaccounts, eines Stellvertreters oder Repräsentanten sowie Absprachen mit anderen Käufern oder die künstliche Preisbeeinflussung durch sog. „Shill Bidding”.
2.5. Begutachtung. Sofern ein Angebot die vorherige Begutachtung der Maschine zulässt, sollten Sie die Maschine vor der Abgabe eines Gebots überprüfen. Maschinen, die über die Marktplätze zum Verkauf angeboten werden, können gebraucht und fehlerhaft sein. Wenn Sie ein Angebot abgeben, ohne die Maschine begutachtet zu haben, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko, vorbehaltlich solcher Fälle, die von der IronClad-Versicherung abgedeckt sind. Sie bzw. Ihre Vertreter sind für die abschließende Überprüfung der Maschine zum Zeitpunkt des Erwerbs verantwortlich.
2.6. Bindendes Kaufangebot. Hiermit erkennen Sie an, dass das Abgeben eines Gebots auf den Marktplätzen der Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots entspricht und damit ein unwiderrufliches Kaufangebot darstellt. Sofern die Transaktion nicht durch Gesetze, Verordnungen oder diese Käuferbedingungen verboten ist, kann ein einmal gemachtes Gebot nicht zurückgenommen werden. In den folgenden Fällen entsteht für Sie daher eine rechtlich bindende Verpflichtung:
- Online-Auktion - Wenn Sie am Ende der Auktion der Höchstbietende sind und Sie das jeweilige Eröffnungsangebot erreicht oder übertroffen haben.
- „Sofort-Kaufen” - Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Maschine durch Anklicken des „Sofort-Kaufen”-Buttons auf der Angebotsseite zu kaufen.
- Angebotsabgabe - Wenn Sie ein Gebot für eine Maschine abgeben und (a) das Gebot den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis ("Angebotspreis") erfüllt oder übertrifft; (b) das Gebot vom Verkäufer angenommen wird; oder (c) der Verkäufer ein Gegenangebot macht und Sie es annehmen. Anderenfalls entfällt die Verbindlichkeit Ihres Angebots, wenn es nicht innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach der Abgabe angenommen wurde oder wenn der Verkäufer ein anderes Angebots annimmt, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Mindestpreis - (a) Wenn Sie der Höchstbietende sind und Ihr Angebot den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis ("Mindestpreis")
am Ende des Zeitraums für das Mindestgebot, der im Mindestpreisangebot vermerkt ist ("Zeitraum für das Mindestgebot"), erfüllt oder überschreitet,
oder (b) sofern der Mindestpreis nicht erreicht wird, können Sie ein Gebot abgeben und der Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen nach Ablauf der
Reservefrist ein Gegenangebot unterbreitet und Sie es annehmen.
- Verkäufergebotauswahl oder Geheimes Gebot - Wenn Sie ein Gebot für eine Maschine abgeben, das Gebot ist der Angebotspreis (falls vorhanden) und das Gebot vom Verkäufer angenommen wird. Anderenfalls entfällt die Verbindlichkeit Ihres Angebots, (a) fünf (5) Werktage nach Ablauf der Gebotsfrist, (b) bei Ablehnung Ihres Gebots durch den Verkäufer oder (c) bei Annahme eines konkurrierenden Gebots durch den Verkäufer, je nachdem, was zuerst eintritt.
2.7. Ablehnung und Gegenangebote. Für Angebote, für die die Angebotsabgabe gilt, können Sie ein Angebot abgeben, das unter dem Angebotspreis liegt. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, jedes abgegebene Angebot anzunehmen, abzulehnen oder ein Gegenangebot zu machen. Falls der Verkäufer ein Gegenangebot zu Ihrem Angebot abgibt ("Gegenangebot"), haben Sie zwei (2) Werktage Zeit, es anzunehmen. Gegenangebote gelten vor Ablauf von zwei (2) Werktagen als widerrufen, wenn der Verkäufer (a) ein höheres Gegenangebot von einem weitreren Bieter erhält oder ein Gegenangebot macht an einen anderen Bieter, bevor Sie das Gegenangebot acceptiert, oder (b) Sie geben ein weiteres Gegenangebot ab. In keinem Fall kan dieses Gegenangebot zuruckgenomen werden nachdem es angenommen wurde.
2.8. Erfolgreiche Gebote. Der RB Group obliegt es zu entscheiden, welches Gebot das Höchstgebot ist
("Endgültiger Verkaufspreis") und daher den Zuschlag erhält. Die RB Group ist für Fehler oder Versäumnisse bei der Bestimmung der Zuschlagserteilung,
gleich ob von der RB Group selbst oder durch Dritte verursacht, nicht verantwortlich. Bevor die RB Group den Zuschlag für eine Angebotsabgabe erteilen
kann, (a) muss Ihr Angebot dem Angebotspreis entsprechen oder ihn übertreffen; (b) muss Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen werden oder (c) müssen
Sie ein Gegenangebot erhalten und annehmen. Bevor RB Group den Zuschlag für Mindestpreisangebote erteilen kann, muss der Zeitraum für das Mindestgebot
abgelaufen sein und (d) Ihr Angebot muss den Mindestpreis erfüllen oder überschreiten oder (e) Ihr Angebot muss vom Verkäufer angenommen worden sein
oder (f) Sie müssen ein Gegenangebot erhalten und angenommen haben. Bevor die RB Group den Zuschlag für ein Verkäufergebot oder ein geheimes Gebot
erteilen kann, muss Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen werden. Vorbehaltlich der Ziffern 2.9 und 2.10 gilt: Hat RB Group den Zuschlag erteilt oder
haben Sie sich verpflichtet, die Maschine zum Sofort-Kaufpreis zu kaufen, wird Ihr Gebot bzw. Angebot automatisch vom Verkäufer akzeptiert und es
entsteht eine Pflichtvereinbarung zum Kauf bzw. Verkauf zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (,,Pflichtvereinbarung"). Alle einschlägigen
Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten zudem für die Pflichtvereinbarung. Sie und der Verkäufer werden vom Marktplatz über den Abschluss der
Pflichtvereinbarung durch eine automatisch generierte E-Mail oder anderweitig in Kenntnis gesetzt.
2.9. Zurückweisen von Geboten. RB Group behält sich das Recht vor, Gebote zurückzuweisen oder für unwirksam zu erklären, von denen es vermutet, dass sie (a) nicht im guten Glauben abgegeben wurden, (b) mit der Absicht eingestellt wurden, den Angebotsprozess zu manipulieren, (c) durch Programm- oder Systemfehler oder Ausfälle abgegeben wurden oder (d) aufgrund geltender Gesetze oder Verordnungen verboten sind.
2.10. Zurückstellung und Annullierung. RB Group behält sich das Recht vor, Angebote oder den Verkauf nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung zurückzunehmen, zurückzustellen oder zu annullieren. Für diesen Vorgang übernehmen wir Ihnen gegenüber keine Haftung Wir behalten uns weiterhin das Recht vor jeden Verkauf zu annullieren, unabhängig davon, ob wir Ihre Zahlung erhalten haben oder nicht, wann: (i) welcher das Ergebnis eines Anwendungs-, System- oder Benutzerfehlers ist, (ii) im Falle eines Verletzung der verbindliche Verpflichtung durch den Verkäufer oder, (iii) falls wir einen Artikel oder einen eindeutigen Eigentumstitel nicht bereitstellen können. Infolge einer solchen Annullierung ist RB Group Ihnen gegenüber einzig dazu verpflichtet, die von Ihnen für den Kauf gezahlten und noch von RB Group verwahrten Gelder zurückzuzahlen.
2.11. Abrufbarkeit von Marktplätzen. HIERMIT ERKENNEN SIE AN, DASS RB GROUP DEN UNUNTERBROCHENEN ODER SICHEREN BETRIEB ODER ZUGANG ZU DEN MARKTPLÄTZEN NICHT GARANTIEREN KANN. DIE SERVER, COMPUTER- BZW. KOMMUNIKATIONSKOMPONENTEN UND -SYSTEME DER RB GROUP SOWIE BESTIMMTE ANWENDUNGSFUNKTIONEN SIND AUSFÄLLEN, UNTERBRECHUNGEN UND VERZÖGERUNGEN AUSGESETZT. RB GROUP HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE ODER ETWAIGE VERLUSTE, DIE SICH AUS DEN VORGENANNTEN VORKOMMNISSEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
2.12. Geistiges Eigentum. Hiermit erkennen Sie an, dass: (i) die Beträge der einzelnen Gebote, die Auktionspreise und die Gesamtergebnisse, alle Daten, die sich aus unseren Artikelverzeichnissen ergeben oder in unseren Onlineangeboten aufgeführt sind sowie die mit einer Auktion verbundenen Audio-/Videodaten (zusammenfassend als "Auktionsdaten" bezeichnet) von Ihnen nur für den alleinigen Zweck Ihres Gebots bei der Auktion abgerufen, angezeigt und verwendet werden dürfen; (ii) Sie ohne unsere ausdrücklich erteilte, schriftliche Zustimmung, weder direkt noch indirekt, auf welche Art und Weise auch immer, keine Auktionsdaten aufzeichnen, erfassen, speichern, reproduzieren, neu übertragen, weiterleiten, weiter verteilen oder abgeleitete Werke von Auktionsdaten erstellen dürfen; (iii) wir und unsere Lizenzgeber alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an allen Auktionsdaten besitzen; und (iv) Sie Auktionsdaten nicht umstrukturieren, weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen oder auf irgendeine Weise verwerten dürfen.
2.13. Kalifornische Umweltbehörde - Bekanntmachungen: In Kalifornien kann die Inbetriebnahme von Dieselfahrzeugen, die für den Straßenverkehr geeignet und auf schwere Lasten ausgelegt sind sowie von alternativen Dieselfahrzeugen, Gelände-Dieselfahrzeugen oder tragbaren Dieselmotoren den Bestimmungen der Verordnung der kalifornischen Umweltbehörde zur Reduzierung der Partikelmasse und der Kriterien für Schadstoffemissionen von betriebenen Dieselfahrzeugen im Schwerlastbereich, der Gelände-Dieselfahrzeugverordnung oder der Luftreinhaltungsmaßnahme für Dieselpartikel von tragbaren Motoren mit einer Leistung von 50 PS und mehr unterliegen. Die vorbezeichneten Gegenstände und Fahrzeuge können daher den Anforderungen zur Nachrüstung, Abgasnachrüstung oder beschleunigten Umstellung unterliegen, um den Ausstoß von Schadstoffen in der Luft zu reduzieren. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseiten der kalifornischen Umweltbehörde unter https://www.arb.ca.gov/dieseltruck, https://www.arb.ca.gov/msprog/ordiesel/ordiesel.htm oder https://www.arb.ca.gov/portable/portable.htm.
2.14. Serviceangebote im Nahen Osten. Sie bestätigen, dass Sie sich an RB Group gewandt haben, um bei ihrem Verkauf der Maschinen Unterstützung zu erhalten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass RB Group, als Marktplatz, keine Möglichkeit hat, Verkäufer oder Käufer anzusprechen, zu bewerben, zu beauftragen, vorzustellen, einzuführen oder auszuwählen. Der Marktplatz ist eine Plattform um Käufer und Verkäufer zusammenzuführen. Alle Handlungen, die von RB Group oder einem Unternehmen, das in deren Auftrag handelt (wie z. B. die Bereitstellung logistischer Unterstützung zur Einziehung von Geldern), ausgeführt werden, erfolgen allein in Bezug auf und zur Ermöglichung des Verkaufs bzw. Kaufs der Maschinen und zum reibungslosen Abschluss der Pflichtvereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Mit Ausnahme der Jebel Ali Freihandelszone in den Vereinigten Arabischen Emiraten betreibt die RB Group weder ein Gewerbe noch führt es sonst kommerzielle Aktivitäten im Nahen Osten aus. Als Marktplatzbetreiber erlaubt RB Group allen berechtigten Personen, sich zu registrieren und Maschinen gemäß den für sie als Käufer bzw. Verkäufer jeweils geltenden Bestimmungen und Gesetzen zu kaufen bzw. zu verkaufen.
3. GEBÜHREN UND STEUERN
3.1. Transaktionsgebühr. Für jede über unseren Marktplatz durch Sie erworbene Maschine berechnet RB Group eine Transaktionsgebühr an Sie. RB Group behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen und unter Umständen sogar ohne vorherige Mitteilung an Sie, Gebühren zu ändern oder zu erheben. Andere Gebühren, die von Ihnen möglicherweise zu bezahlen sind, sind auf dem jeweiligen Marktplatz detailliert aufgeführt.
3.2. Titel/Registrierungsgebühr. Für jedes Gerät, das sich in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko befindet und für das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind, wird eine Dokumentenverwaltungsgebühr von $115 erhoben.
3.3. Zahlung und Zahlungsablauf. Sie haben den endgültigen Kaufpreis und entsprechend anfallende
Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer sowie Fahrzeuganmeldegebühren, Transaktionsgebühren und jegliche sonstigen anfallenden Gebühren innerhalb von zieben
(7) Kalendertagen nach Abschluss der Pflichtvereinbarung zu entrichten. Nach Wahl des Verkäufers kann der Erhalt des Kaufpreises durch RB Group
vereinfacht werden, indem der Verkäufer (als Auftraggeber) RB Group (als Beauftragten) beauftragt, sodass RB Group das Recht des Verkäufers auf
Bezahlung gegenüber dem Käufer geltend machen kann und die vollständige Zahlung des oben genannten Betrags auf ein sicheres Zahlungskonto, das von RB
Group eingerichtet wurde, erfolgt. Käufer müssen Zahlungen per elektronischem Zahlungstransfer (empfohlen) oder Kreditkarte (sofern der Gesamtbetrag
nicht über USD/CAD/EUR/GBP/JPY 10.000 liegt) tätigen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird eine iClosing-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,95 % erhoben.
Jegliche Wechselkurskosten oder -gebühren sind von Ihnen als Käufer zu tragen. Alle fälligen und zahlbaren Beträge müssen gezahlt werden, bevor die
Maschine(n) zur Abholung oder zum Transport bereitgestellt werden. Nach Zahlungseingang und Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Dokumente wird
Ihnen und dem Verkäufer durch eine automatisch vom jeweiligen Marktplatz generierte E-Mail ("Artikelfreigabe") mitgeteilt, dass das Gerät zur Abholung
bereitsteht. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Zahlungen von Drittanbietern werden nicht akzeptiert, es sei denn, die RB Group hat sich nach
eigenem Ermessen und im Voraus schriftlich von der Echtheit der Zahlung überzeugt.
3.4. Steuern und Einhaltung von Gesetzen. Alle Gebote und Angebote für Maschinen sind als Nettobeträge auszuweisen, d.h. ohne Hinzurechnung der bei dem Kauf anfallenden Steuern. Sie sind verpflichtet, für alle anfallenden Steuern aufzukommen, oder RB Group, stellvertretend für den Verkäufer, eine gültige Steuerfreistellungsbescheinigung vorzulegen. Sie bestätigen hiermit, dass RB Group mit der Berechnung, Berichterstattung und Übermittlung von bei der Transaktion anfallenden Umsatz- oder Nutzungssteuern, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Marktplätze entstehen, eine Dienstleistung erbringt, und dass letztendlich Sie für jegliche anfallenden Umsatz- oder Nutzungssteuern einstehen. RB Group berechnet und erhebt Umsatzsteuern auf Artikel, die aus den USA und Kanada verkauft werden, basierend auf den staatlichen und lokalen Steuersätzen, die am Ort der verkauften Artikel gelten. Um die Erfassung von Umsatzsteuern zu ermöglichen, sind Sie verpflichtet, RB Group alle notwendigen Dokumente (z.B. Frachtbriefe, Exportdokumente usw.) zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht später als zehn (10) Werktage nach Lieferung der Maschine. Nach zehn (10) Werktagen müssen Sie eventuelle Rückerstattungsanfragen direkt an die Behörden des Staates richten, für den die ursprüngliche Umsatzsteuer erhoben und an den diese von RB Group überwiesen wurde. Falls RB Group Ihre Kreditkarte belastet, obwohl Ihr Kauf nachträglich von Steuern befreit ist, wird RB Group den entsprechenden Betrag auf Ihre Kreditkarte unmittelbar nach Bekanntwerden einer solchen Befreiung zurückbuchen. Sie haben RB Group von jeglichen Steuern, Kosten und Ausgaben freizustellen, falls Sie es versäumen, RB Group eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung oder sonstige Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind, um die auf eine Transaktion erhobenen Steuern zu berechnen. Sie sind verpflichtet, sich über alle Gesetze zu informieren, die hinsichtlich des Zugangs zum Marktplatz und dessen Nutzung sowie dem Abschluss einer Transaktion auf den Marktplätzen gelten. RB Group schließt jegliche Haftung für Steuern (direkte oder indirekte, sowohl auf Lokal- als auch auf Bundesebene), Bußgelder oder Geldstrafen aus, die durch Ihre Nutzung der Marktplätze und Ihren Kauf von Maschinen entstehen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich ausreichend über Gebühren, Steuern (direkte oder indirekte, sowohl auf Lokal- als auch auf Bundesebene) oder anderweitige Verpflichtungen, die für von Ihnen auf den Marktplätzen getätigte Transaktionen gelten, zu erkundigen. Sie sind verpflichtet, RB Group und ihre Partner (sowie deren Führungskräfte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter) von allen Steuern, Kosten oder Auslagen freizustellen, die durch Ihre Nichtbeachtung der für Ihre Transaktion jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften anfallen.
3.5. Umsatzsteuer. Dieser Abschnitt findet nur auf Pflichtvereinbarungen Anwendung, die der Umsatzsteuer oder anderer indirekter Steuern unterliegen. Alle Gebote und Angebote gelten jeweils ohne Umsatzsteuer oder andere indirekte Steuern, die bei der Transaktion anfallen. Für den Fall, dass die Umsatzsteuer für ein Angebot oder eine andere von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlende Gegenleistung anfällt, sind Sie verpflichtet, diese vollständig zu tragen. Das Gewinnergebot für eine Maschine ist entsprechend ohne Umsatzsteuer oder andere indirekte Steuern ausgewiesen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag erhöht sich jedoch um die anfallenden Steuern (z.B. die Umsatzsteuer) und wird bei Bereitstellung der Maschine fällig. Ebenso werden alle an die RB Group zu zahlenden Gebühren und sonstigen Beträge ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag wird entsprechend um die Umsatzsteuer erhöht, die für die betreffende Lieferung anfallen kann. Der zu zahlende Betrag unterliegt der Umsatzsteuer, falls Sie, als Käufer, dem Verkäufer nicht die erforderlichen Dokumente vorlegen, um nachzuweisen, dass abweichend vom regulären Umsatzsteuersatz ein anderer Umsatzsteuersatz gilt (z.B. 0 % für Exporte oder 0 % für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU). Bei der Anmeldung auf den Marktplätzen haben Sie Ihre Mehrwertsteuernummer anzugeben und RB Group sofort darüber zu informieren, sobald diese Nummer aus irgendeinem Grund nicht mehr gültig sein sollte. Sie sind verpflichtet, RB Group und ihre Partner (sowie deren Führungskräfte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter) von allen Steuern, Kosten oder Auslagen freizustellen, die dadurch entstehen, dass entweder Sie oder der Verkäufer die bei der Transaktion etwaig entfallenden Umsatzsteuern nicht zahlen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass jegliche Umsatzsteuern (oder ähnliche) Gebühren, die bei der Transaktion erhoben werden, beglichen wurden. Im Rahmen dieser Vereinbarung steht „Umsatzsteuer” für die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG, des Bundesgesetzes Nr. 8 aus 2017 (Federal Decree-Law No. 8 of 2017) der Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen, entsprechenden Steuer in Ländern außerhalb der EU bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate.
3.6. Zahlungsbefugnis. Um Sie als Anbieter freizuschalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich RB Group, durch ihren Zahlungsdienstleister, das Recht vorbehält, nach eigenem Ermessen eine Berechtigungsprüfung in Höhe von USD 0 auf Ihrer Kreditkarte zu verlangen, um Ihre Identität zu verifizieren. In Verbindung mit Ihrem Kauf müssen Sie die üblichen Rechnungsinformationen wie Name, Rechnungsadresse, Informationen zur Kreditkarte oder BIC/Bankleitzahl und IBAN/Kontonummer für Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr entweder an RB Group oder ihren Zahlungsdienstleister übermitteln. Sie erklären sich damit einverstanden, RB Group für alle Käufe, die mit ihrem Account und in Übereinstimmung mit diesen Käuferbedingungen per Kreditkarte oder über den elektronischen Zahlungsverkehr gemacht werden, zu bezahlen. Sie erteilen hiermit Ihre Erlaubnis, die ausstehenden Beträge durch die Belastung der angegebenen Kreditkarte oder durch Verarbeitung im elektronischen Zahlungsverkehr unter Verwendung der angegebenen BIC/Bankleitzahl und IBAN/Kontonummer einzuziehen. Dies darf direkt durch RB Group oder indirekt über deren Zahlungsdienstleister erfolgen. Falls Sie zu einem Zahlungsdienstleiser der RB Group weitergeleitet werden, gelten gegebenenfalls dessen allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Nutzung der Dienste des Zahlungsdienstleister regeln, und dessen Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Bitte lesen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung durch, bevor Sie die Dienste nutzen.
4. ABSCHLUSS VON TRANSAKTIONEN
4.1. Abtransport von Machinen. Gemäß der Pflichtvereinbarung liefert der Verkäufer die Maschine EXW - ab Werk (das vom Verkäufer benannte Werksgelände, Incoterms® 2020). Sie sind verantwortlich für den Abbau, die Verladung und die Verfrachtung der Maschine, es sei denn, dass in den Angebotsbeschreibungen der Maschine andere Angaben gemacht wurden. Sie sind verpflichtet, die Maschine nicht später als acht (8) Werktage nach der Bereitstellung, d.h. nach der Freigabe durch den Verkäufer, abzutransportieren, es sei denn, dass in der Angebotsbeschreibung der Maschine andere Angaben gemacht wurden. Bei Nichtabholung können entsprechend der Hinweise auf den Marktplätzen, die hiermit durch Bezugnahme Teil dieser Käuferbedingungen sind, Lagergebühren und in manchen Fällen Kosten für die Umlagerung der Maschine an einen anderen Ort anfallen. Sofern nicht anderweitig in der Angebotsbeschreibung festgelegt, liegen die üblichen Lagerungsgebührens ab dem 9. Tag nach der Bereitstellung des Artikels bei 25,00 (Währungseinheit) pro Tag (für die jeweils geltende Währungseinheit ist die untenstehende Auflistung maßgeblich), wobei der Gesamtbetrag 1.500,00 (in der jeweils aufgelisteten Währung) nicht übersteigen darf.
4.2. Haftung für Machinen. Sie (oder der von Ihnen benannte Transportdienstleister) tragen die Verantwortung und das Verlustrisiko für die Maschine wie nachstehend aufgeführt: (a) wenn wir die Eigentümer der Maschine sind (unabhängig davon an welchem Standort sie sich befindet); sofort nach Entstehen einer verbindlichen Verpflichtung gemäß Abschnitt 2.8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer, (b) wobei die Maschine nicht unser Eigentum ist und sich in Geschäfträumen befindet, die entweder uns oder unseren verbundenen Unternehmen gehören oder von uns oder unseren verbundenen Unternehmen gepachtetet wurden; sofort nach Entstehen einer verbindlichen Verpflichtung gemäß Abschnitt 2.8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer oder (c), wenn die Maschine nicht unser Eigentum ist und sich nicht in Geschäftsräumen befindet, die uns oder unseren verbundenen Unternehmen gehören oder von uns oder unseren verbundenen Unternehmen gepachtetet wurden, und zwar je nachdem welches der beiden folgenden Ereignisse zuerst eintritt: (i) wenn die Maschine an Sie übergeben wird (oder wenn die Maschine an den von Ihnen benannten Transportdienstleister übergeben wird) oder (ii), bei Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Maschine beim Verkäufer. Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Maschine angemessen zu versichern.
4.3. Zahlungsverzug. Falls der Gesamtkaufpreis samt aller anfallenden Gebühren nicht spätestens zieben (7) Kalendertage nach Abschluss der Bietervereinbarung an den Verkäufer gezahlt wurde, sind Sie in Verzug und es werden Verzugsgebühren wie auf dem Marktplatz beschrieben berechnet. Können wir zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die uns nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen: (i) Inkassobüros und Rechtsbeistand (für die wir eine Erstattung unserer angemessenen Kosten von Ihnen fordern werden) beauftragen, ausstehende Beträge von Ihnen einzuziehen, (ii) Sie in einen Zahlungsausfallstatus versetzen, der Ihre Nutzungsrechte einschränkt, (iii) jede von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen erhaltene Zahlung oder Einzahlung mit Beträgen aufzurechnen, die Sie uns oder unseren verbundenen Unternehmen schulden, und Ihnen den Restbetrag in Rechnung stellen, und/oder (iv) mit Erlaubnis des Verkäufers und in dessen Namen das Verkaufsangebot zurücknehmen und dann die betreffenden Artikel erneut zum Verkauf anbieten oder sie dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot anbieten. Falls die Verkaufsartikel, für die ein Versäumnis Ihrerseits vorliegt, zu einem niedrigeren Preis weiterverkauft werden, zahlen Sie uns auf unser Verlangen eine Vertragsstrafe in Höhe der Summe aus: (i) der Differenz des gezahlten Kaufpreises, (ii) der Differenz der gezahlten Transaktionsgebühren, (iii) der Differenz der von uns verdienten Provision; und (iv) alle anderen Kosten, die uns entstehen, um zu versuchen, diese von Ihnen einzutreiben, sowie die anwendbaren Lager- und/oder Verlagerungsgebühren gemäß dem Abschnitt 4.1. Falls wir Ihre Nutzungsrechte ausgesetzt haben, müssen Sie uns möglicherweise eine auf der entsprechenden Angebotsseite angegebene Standardgebühr entrichten, damit Ihre Nutzungsrechte wiederhergestellt werden, oder wir können Ihr Benutzerkonto und/oder Ihre Unterkonten anderen Nutzungsbeschränkungen unterziehen, die wir für angemessen halten.
4.4. Aufgegebene Machinen. Sofern dies in der Angebotsbeschreibung nicht anders festgelegt ist, haben Sie die Maschine innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach der Bereitstellung des Artikels abzuholen und abzutransportieren. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird dies als Absicht Ihrerseits gewertet, das Eigentum an der Maschine aufzugeben, und RB Group kann dann im Namen des Verkäufers, auch wenn dies Ihrem Interesse an der Maschine widerspricht und soweit dies rechtlich zulässig ist, alles unternehmen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Maschine zu entsorgen. Sie können die RB Group-Richtlinie für aufgegebene Maschinen unter http://ironplanet.com/main/abandonment.jsp abrufen, die hiermit durch Verweisung Teil dieser Käuferbedingungen ist.
4.5. Fracht und Transport. Sie haben alle Fracht-, Versand- und anderweitigen Kosten zu tragen, die für den Transport der Maschine vom angegebenen Standort der Maschine zum endgültigen Bestimmungsort erhoben werden. Dies umfasst die Kosten für den Abbau, die besondere Handhabung, die Verladung und den Transport der Maschine sowie die Kosten für die Einholung aller benötigten Genehmigungen. Auf Wunsch können auf den Marktplätzen angebotene Maschinen durch einen unserer Logistikpartner transportiert werden; RB Group übernimmt jedoch keine Haftung für Handlungen und Unterlassungen, die aus solchen Transportvereinbarungen resultieren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dürfen Sie RB Group nicht als Absender/Spediteur/Exporteur auf den Transport-/Speditions-/Exportdokumenten angeben und Sie bevollmächtigen hiermit (als Bevollmächtigten mit beschränkter Vertretungsmacht) RB Group, ihre Partnerunternehmen und deren bevollmächtigte Vertreter - sofern erforderlich - alle Dokumente, die für das Verladen und/oder den Transport/Versand/Export der gekauften Maschinen erforderlich sind, in Ihrem Namen zu unterschreiben.
4.6. Export. Wir raten dazu, sich die entsprechenden Bescheinigungen und Genehmigungen vor dem Transport der Maschine ausstellen und ausfüllen zu lassen. Andernfalls kann der Transport der Maschine von der Zollfreigabe oder anderen Genehmigungen abhängig sein und/oder es können weitere Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen, falls die Maschine bei der Zollabfertigung eines Bundesstaats, einer Provinz oder eines Landes aufgehalten wird. Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden, gilt Folgendes: Falls Sie planen, Maschinen zu exportieren und von der US- Zollbehörde abfertigen zu lassen, raten wir im Interesse der Verkäufer dazu, die Dienste eines US-Transportunternehmens in Anspruch zu nehmen, um die von der US-amerikanischen Zollbehörde geforderten Dokumente zu beschaffen. Die erforderlichen Dokumente umfassen gegebenenfalls eine Vollmacht, die das Transportunternehmen dazu bevollmächtigt, die nötigen Ausfuhranmeldungen (Shipper Export Declaration SED) auszufüllen und den AES-Beleg (Automated Export System; „Automatisiertes Ausfuhrsystem”) zu beantragen. Gegen eine Gebühr kann RB Group Rechnungen für erworbene Maschinen oder eine notariell beglaubigte Übertragungsurkunde ausstellen, um den Export zu erleichtern. RB Group kann weder MSOs (Manufacturing Statement of Origin; „Herkunfts- und Herstellungsnachweis”) für auf unseren Marktplätzen gebraucht gekaufte Maschinen ausstellen, noch kann RB Group für das Fehlen von Herstelleridentifikationsnummern oder Maschinen- oder Seriennummern zur Verantwortung gezogen werden.
4.7. Vollmacht. Hiermit beauftragen Sie RB Group und dessen bevollmächtigten Vertreter als Ihren Bevollmächtigten mit beschränkter Vertretungsmacht für den ausschließlichen Zweck, sofern erforderlich, eine Übertragungsurkunde auszustellen, um die Übertragung des Eigentums zu bewirken.
4.8. Abschluss der Transaktion. Um nachzuweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung zum Abtransport der Maschine gemäß der Pflichtvereinbarung nachgekommen sind, haben Sie folgende erforderlichen Transportinformationen hinsichtlich der Transaktion zur Verfügung zu stellen: (a) bei von Ihnen über den Marktplatz beauftragten und bezahlten Transportdienstleistern, die Bestätigung der relevanten Informationen während des Checkout-Prozesses, oder (b) bei von Ihnen außerhalb des Marktplatzes beauftragten und bezahlten Transportdienstleistern, das Hochladen des Frachtbriefs und anderer angeforderter Dokumente über den Marktplatz.
4.9. Pfandrechte und Belastungen. RB Group ermittelt und veranlasst die Freigabe von Pfandrechten und Belastungen, die an den auf den Marktplätzen angeboten Maschinen bestehen. Falls RB Group aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollte, ein rechtsmangelfreies Eigentum an der Maschine zu verschaffen, beschränkt sich die Haftung von RB Group unter Umständen einzig und allein auf die Rückerstattung der von Ihnen für die Maschine bezahlten Gelder.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; ENTSCHÄDIGUNG
5.1. Haftungsausschluss. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN DIE VON UND DURCH DIE RB GROUP BETRIEBENEN MARKTPLÄTZE AUF „IST”- UND „WIE VERFÜGBAR”- BASIS ANGEBOTEN. ES BESTEHEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT VEREINBARTE GARANTIEN, GLEICH WELCHER ART, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIEN DER NICHT-VERLETZUNG, DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. JEDE MASCHINE WIRD AUF ,,WIE SIE STEHT UND LIEGT”-BASIS VERKAUFT UND WEDER DER VERKÄUFER NOCH RB GROUP GARANTIEREN ODER GEWÄHRLEISTEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, ODER AUFGRUND GESETZLICHER BESTIMMUNGEN NOCH SONST AUF IRGENDEINE ART UND WEISE, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DIE NICHT-VERLETZUNG, DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. WEDER DER VERKÄUFER NOCH RB GROUP ÜBERNEHMEN DIE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE MASCHINE NACH LIEFERUNG KORREKT BETRIEBEN WERDEN KANN ODER FUNKTIONIERT, NOCH DAFÜR, DASS SIE FÜR EINE BELIEBIGE DAUER NACH LIEFERUNG WEITERHIN BETRIEBEN WERDEN KANN ODER FUNKTIONIERT. RB GROUP SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE VERANTWORTUNG FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN ANDERER BENUTZER DER MARKTPLÄTZE AUS. FALLS SIE MIT DEN MARKTPLÄTZEN UNZUFRIEDEN SIND, BLEIBT IHNEN NUR DIE MÖGLICHKEIT, DIE MARKTPLÄTZE NICHT WEITER ZU NUTZEN.
5.2. Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN WEDER DIE RB GROUP NOCH DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, STRAF-, DECKUNGS-, BEI GELEGENHEIT ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, GANZ GLEICH, WIE DIESE ENTSTANDEN SIND UND OB ES SICH UM VERTRAGLICHE, DELIKTISCHE ODER AUFGRUND ANDERER HAFTUNGSNORMEN BESTEHENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE HANDELT, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, NICHT FÜR UMSATZVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE GESCHÄFTE ODER VERKÄUFE, DIE BEEINTRÄCHTIGUNG DES GUTEN RUFS ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZBESCHAFFUNGEN, AUCH WENN RB GROUP ODER DER VERKÄUFER ODER EIN BEVOLLMÄCHTIGTER DERSELBEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE HAFTUNG DER RB GROUP IST IHNEN GEGENÜBER, VORBEHALTLICH DER ZIFFERN 2.10 UND 4.9, AUF DIE HÖHE DER VERGÜTUNG BESCHRÄNKT, DIE DER RB GROUP IM ZUSAMMENHANG MIT DEM IHRE SCHADENSERSATZFORDERUNG BEGRÜNDENDEN ANGEBOT ZUSTÜNDE. DIES UMFASST ALLE SCHÄDEN, VERLUSTE UND ANSPRÜCHE (OB VERTRAGLICH ODER AUS DELIKT, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, WEGEN FAHRLÄSSIGKEIT, AUS PRODUKTHAFTUNG ODER WEGEN SONSTIGER GRÜNDE), DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG UND DEM ERWERB ODER DER NUTZUNG DER MASCHINE ERGEBEN.
5.3. Entschädigung. Sie willigen ein, RB Group und ihren Verkäufer, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Verantwortliche, Direktoren, Angestellte, Stellvertreter, Nachfolger und Bevollmächtigte („schadlos gehaltene Parteien”) von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Expertengebühren und -kosten) freizustellen und schadlos zu halten, die Folge (a) Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung, (b) Ihrer unsachgemäßen Nutzung der Marktplätze, insbesondere, ohne aber darauf beschränkt zu sein, Personenschäden, Tod oder Sachbeschädigungen verursacht durch oder entstehend aus der nachfolgenden Verwendung von Maschinen, die über die Marktplätze gekauft oder verkauft wurden, oder (c) der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter Ihrerseits sind. Darüber hinaus willigen Sie ein, RB Group und seine Verkäufer von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Kosten oder Haftungsansprüchen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren) wegen Personen- oder Sachschäden jeglicher Art freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die bei der Inspektion des Geländes durch Sie oder Ihren Vertreter, während Ihrer Anwesenheit oder der Anwesenheit Ihres Vertreters auf dem Gelände des Verkäufers oder einer US-Regierungsstelle verursacht werden oder die sich aus dem Verkauf, dem Abtransport oder der Benutzung oder der Inbetriebnahme des erworbenen Eigentums ergeben. RB Group informiert sie zeitnah schriftlich über angedrohte oder tatsächlich geltend gemachte Ansprüche oder Forderungen und arbeitet mit Ihnen angemessen zusammen, um die Schlichtung oder Verteidigung gegen dieselben zu vereinfachen. Sie erhalten die alleinige Kontrolle über die Schlichtung und Verteidigung von Ansprüchen oder Forderungen, vorausgesetzt, dass RB Group auf Wunsch und auf eigene Kosten gleichberechtigt beitreten kann. Sie dürfen Ansprüche oder Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der schadlos zu haltenden Partei beilegen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen vorenthalten oder hinausgezögert werden darf.
5.4. Freistellung. Falls es zum Konflikt zwischen einem oder mehreren Benutzern der RB Group-Marktplätze kommt, stellen Sie RB Group (und unsere Verantwortlichen, Direktoren, Stellvertreter, Tochterfirmen und Angestellten) von allen Ansprüchen, Forderungen und Entschädigungen frei (sowohl bereits entstandene als auch noch folgende) gleich welcher Art, ob bekannt oder unbekannt, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht offengelegt, die Folge solcher Streitigkeiten sind oder damit im Zusammenhang stehen. Falls Sie in Kalifornien ansässig sind, verzichten Sie ausdrücklich auf Ihre sich aus dem § 1542 des Bürgerlichen Gesetzbuches Kaliforniens (California Civil Code) ergebenden Rechte, und zwar: „Eine grundsätzliche Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die zu Gunsten des Gläubigers bestehen und von deren Existenz er nichts weiß oder deren Existenz er zum Zeitpunkt der Bewilligung der Freistellung nicht vermutet, und die, wenn ihm diese bekannt gewesen wären, seine Einigung mit dem Schuldner maßgeblich beeinflusst hätten."
6. RECHTSSTREITIGKEITEN
6.1. Vertragspartei, Mitteilungen, maßgebliches Recht.Das zuständige Vertragsunternehmen der RB Group, die Mitteilungsadresse, das maßgebliche Recht/Gerichtsstand und die Währung richten sich nach dem Standort der Maschine zum Verkaufszeitpunkt, wie in der Tabelle unten aufgeführt. Alle Mitteilungen sind zu Händen der Legal Affairs-Abteilung und an die Mitteilungsadresse des zuständigen vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu richten, die unten aufgeführt ist, mit einer Kopie an legal@ritchiebros.com. Alle rechtlichen Verfahren, die den Käufer eingeleitet werden und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen oder sich auf diese beziehen, sind ausschließlich im Gerichtsbezirk des jeweils vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu verhandeln, das in der Tabelle unten aufgeführt ist, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich dieser Gerichtsbarkeit zur Beilegung dieser Streitfälle. Alle rechtlichen Verfahren, die von der RB Group eingeleitet werden, die mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehen oder sich hierauf beziehen, sind ausschließlich im Gerichtsbezirk des jeweils vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu verhandeln, das in der Tabelle unten aufgeführt ist und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich dieser Gerichtsbarkeit zur Beilegung dieser Streitfälle oder nach alleinigem Ermessen des vertragsschließenden Unternehmens der RB Group dem Gerichtsstand des Käufers, d.h. dort wo er einen Geschäftssitz, Vermögenswerte oder einen Vertreter zur Klagezustellung hat und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich diesem Gerichtsstand zur Beilegung dieser Streitfälle. Soweit dies zutrifft, verzichten die Parteien unwiderruflich auf das Recht auf Verhandlung vor einer Jury in Bezug auf jeglichen Streitfall, der mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang steht oder sich hierauf bezieht.
Ort des Vermögens-gegenstands zum Verkaufszeitpunkt | Vertragsschließendes Unternehmen der RB Group | Mitteilungsadresse | Maßgebliches Recht | Maßgeblicher Gerichtsstand | Währung |
Kanada | IronPlanet Canada Ltd. | 9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC V5J 0C6 | British Columbia | New Westminster, British Columbia | CAD |
USA | IronPlanet, Inc. | 4000 Pine Lake Road, Lincoln, NE 68516, USA | Washington | King County, Washington | USD |
Mexiko | Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L. de C.V. | Carr. Polotitlán, La Estación #6, Col Centro. Polotitlán, Estado de México,CP 54200 | Bundesdistrikt von Mexiko | Bundesdistrikt von Mexiko | USD |
Vereinigtes Königreich | IronPlanet UK Limited | Bijster 3, 4817 HX Breda, Niederlande | England und Wales | Gerichte von England und Wales | GBP |
Deutschland | Ritchie Bros. Deutschland GmbH | Bijster 3, 4817 HX Breda, Niederlande | Deutschland | Deutsche Zivilgerichte | EUR |
Australien | Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. dba IronPlanet Australien | 1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australien | Queensland | Queensland | AUD |
Neuseeland | Ritchie Bros. (NZ) Limited | 1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australien |
Nueseeland | Aucland, Neuseeland | NZD |
Vereinigte Arabische Emirate | Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited | P.O. Box 16897, Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAE | England und Wales | Schiedsver-fahren gemäß der Schiedsord-nung des DIFC-LCIA Arbitration Centre | USD |
Japan | Ritchie Bros. Auktionshaus (Japan) KK | 245-2771 Taragai, Präfektur Chiba, Narita, Japan 287-0242 | Japan | Tokyo District Court oder Tokyo Summary Court | JPY |
Andere Region die in dieser Tabelle nicht anderweitig festgelegt ist | IronPlanet Limited | Bijster 3, 4817 HX Breda, Niederlande | Irland | Dublin, Irland | EUR |
6.2. Englisch als maßgebliche Sprache. Vertragssprache für alle Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und die Beilegung von Streitigkeiten ist Englisch. Ist eine Übersetzung dieser Vereinbarung in eine beliebige Fremdsprache gesetzlich vorgeschrieben, so hat ebenfalls die englische Fassung Vorrang, falls es zu Widersprüchen zwischen der englischen und der übersetzten Version kommen sollte. Falls Sie diese Vereinbarung in einer anderen Sprache als Englisch erhalten haben, so ist dies nur eine Gefälligkeit seitens RB Group.
6.3. Verjährungsfrist. SIE STIMMEN ZU, DASS JEGLICHER ANSPRUCH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG INNERHALB VON SECHS (6) MONATEN NACH DEM ENTSTEHEN DES KONFLIKTS GELTEND GEMACHT WERDEN MUSS. ANDERNFALLS IST DER ANSPRUCH DAUERHAFT AUSGESCHLOSSEN.
6.4. Nicht ordnungsgemäß angestrengte rechtliche Auseinandersetzungen. Jegliche Ansprüche, die entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung angestrengt oder geltend gemacht werden, gelten als nicht ordnungsgemäß eingereicht und bleiben daher ohne Wirkung.
7. BEENDIGUNG. Ohne dadurch andere Rechte zu beschränken, hat RB Group das Recht, Ihren Zugang zu den Marktplätzen jederzeit und ohne Ankündigung nach eigenem Ermessen aus jeglichen Gründen vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, ohne aber darauf beschränkt zu sein, wenn RB Group (a) feststellt, dass Sie diese Vereinbarung missachtet haben (z.B. Verletzung des Verbots von künstlicher Preismanipulation), oder (b) wir nicht in der Lage sind, Ihre Bieterinformationen zu verifizieren. Sollten Sie mit den Marktplätzen auf irgendeine Art und Weise unzufrieden sein, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Benutzung der Marktplätze sofort einzustellen.
8. ÄNDERUNG DER KÄUFERBEDINGUNGEN. RB Group kann jederzeit, nach eigenem Ermessen und auch ohne Ihnen dies mitzuteilen, Ihnen gegenüber jede Bestimmung der Käuferbedingungen komplett oder teilweise durch die Bekanntgabe solcher Änderungen auf den Marktplätzen ändern, anpassen, Teile hinzufügen oder entfernen. Sie stimmen zu, dass Ihnen dies als Mitteilung genügt. Einmal veröffentlicht, treten diese Änderungen in Kraft und durch die weitere Benutzung der Marktplätze stimmen Sie solchen geänderten Käuferbedingungen zu. Die Käuferbedingungen können nicht auf andere Weise geändert werden, außer durch ein von RB Group und Ihnen unterschriebenes Dokument.
9. EXPORTKONTROLLE. Soweit dies hier einschlägig ist, unterliegen alle Maschinen den US-amerikanischen, kanadischen und anderen Ausfuhrgesetzen und -verordnungen, einschließlich, ohne aber darauf beschränkt zu sein, der Export Administration Regulations („EAR”),15 C.F.R. Teile 730-774 des U.S. Department of Commerce, den Handels- und Wirtschaftssanktionen, die vom U.S. Department of Treasury Office of Foreign Assets Control („OFAC”) erlassen wurden und der International Traffic in Arms Regulations („ITAR”),22 C.F.R. Parts 120-130, die vom U.S. Department of State erlassen wurden. RB Group verbietet die Beteiligung von Personen sowie Verkäufe oder Transporte, welche die US- oder sonstige Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrollgesetze und -verordnungen, einschließlich EAR, OFAC und ITAR, verletzen. Sie versichern, dass Sie hinsichtlich des Kaufs von Maschinen keiner Einschränkung durch solche Vorschriften unterliegen, und dass Sie nichts unternehmen, was diese Gesetze und Verordnungen verletzt, sowie direkt oder indirekt Maschinen an einen beliebigen Ort, ein Unternehmen oder eine Person zu verkaufen, auszuführen, wiederauszuführen, zu übertragen, abzuführen oder anderweitig zu entsorgen, sofern dies gemäß den Gesetzen und Verordnungen verboten ist, ohne zunächst die Genehmigung der entsprechenden Regierungsbehörden einzuholen, wie durch diese Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Die von Ihnen erworbene Maschine ist gegebenenfalls nicht ohne die vorherige Genehmigung (z. B. Exportlizenz) von der zuständigen Regierung für den Export an Ihren beabsichtigten Zielort oder aus dem Land an dem sich die Maschine befindet an einen anderen Zielort zugelassen. Sie akzeptieren und übernehmen ausdrücklich die volle Verantwortung zur Ermittlung der Lizenzvorschriften und zum Erhalt der Lizenzgenehmigung für den Export oder Import von allen Maschinen, die Sie kaufen. Die Umleitung der von Ihnen erworbenen Maschine im Widerspruch zu anwendbaren Gesetzen ist nicht gestattet. Falls der Käufer ein Wiederverkäufer ist, darf der Käufer keinesfalls Maschinen direkt oder über einen Zwischenhändler an Kunden oder in Länder verkaufen, sofern dies direkt oder indirekt eine gesetzliche Vorschrift verletzen würde. Sofern der Käufer im Widerspruch zu den vorstehenden Bestimmungen handelt, übernehmen RB Group und ihre Verkäufer keine Haftung. Der Käufer kann keinen Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Schadenersatz in irgendeiner Art geltend machen, der sich aus oder in Zusammenhang mit einer solchen Aktivität ergibt.
10. DATENSCHUTZ. RB Group sammelt und verwendet die von Ihnen während des Registrierungsprozesses angegebenen Informationen, um Sie als Bieter auf den Marktplätzen zu identifizieren und um Ihre Gebote und Käufe von Maschinen und/oder um andere auktionsbezogene Dienstleistungen, die Sie bei uns und/oder unseren verbundenen Unternehmen oder Dienstleistern in Auftrag geben oder anfordern, zu bearbeiten und damit wir Ihre Käufe durchführen oder liefern können oder die für die Durchführung Ihrer Käufe notwendig sind. Weitere Informationen hinsichtlich unserer Verarbeitungszwecke und der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter http://ironplanet.com/main/privacy.jsp abrufbar ist. Ihre Informationen werden an den Verkäufer weitergeleitet, um die Abwicklung ihrer Pflichtvereinbarung und die Abholung der von Ihnen erworbenen Maschine zu ermöglichen. Ihre Informationen werden zudem mit weiteren verbundenen Unternehmen der RB Group gemäß der Datenschutzerklärung geteilt, unter anderem um ihnen weitere Finanzprodukte hinsichtlich der von Ihnen erworbenen Maschine anbieten zu können. Sofern sie darin einwilligen oder sofern dies gesetzlich zulässig ist, werden RB Group und/oder ihre verbundenen Unternehmen auf elektronischem Wege mit Ihnen in Verbindung treten, um über die Produkte und Dienstleistungen von Ritchie Bros. zu informieren oder um Einblicke in Ihre Erfahrungen auf dem Marktplatz zu erhalten. RB Group wird Ihre E-Mail-Kontaktdaten auch für die Kommunikation zu Rechnungszwecken nutzen. Personenbezogene Daten, die von oder im Namen der RB Group gesammelt werden, werden in verschiedene Rechtsordnungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, übertragen und gespeichert, sowie dort aufgerufen und verwendet und unterliegen den Gesetzen dieser anderen Rechtsordnungen, die sich von derjenigen Ihres Wohnsitzes unterscheiden kann. Unter Beachtung dieser Gesetze trifft RB Group angemessene Sicherheitsvorkehrungen, wie in der Datenschutzerklärung näher beschrieben, um den Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. RB Group gibt Informationen bezüglich des Käufers und seines Gewinner- oder zweitplatzierten Gebots an den Erstausrüster (Original Equipment Manufacturer - „OEM”) eines jeden Angebots, auf das ein Käufer ein Gebot abgibt, und an die Händler des OEM im geografischen Gebiet des Käufers weiter, wenn die OEMs und ihre jeweiligen Händler bestimmte vertragliche Vereinbarungen getroffen haben. Sobald diese Informationen offengelegt werden, unterliegen sie den Datenschutzbestimmungen des OEMs oder des OEM-Händlers und den Gesetzen des Landes, in dem der OEM oder der OEM-Händler die Informationen verarbeitet. OEMs und ihre Händler oder Dienstleister nutzen diese Informationen, um ihre berechtigten Interessen zu verfolgen, etwa um bessere Kenntnisse über den Sekundärmarkt für ihre Maschine zu erlangen, um sich mit Bietern über Garantien und ihre Produkte und Dienstleistungen auszutauschen und für andere Zwecke, die in ihren Datenschutzerklärungen näher beschrieben sind. Dem Käufer steht es frei, seine Datenschutzrechte auszuüben, insbesondere das Recht, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Erstausrüster und ihre Händler in Zukunft zu unterbinden. Um eine solche Weitergabe zu unterbinden, wenden Sie sich bitte an OEMoptout@rbauction.com. Weitere Informationen zur Ausübung aller anderen verfügbaren Datenschutzrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung oder wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotection@ritchiebros.com. Wenn Sie in Kalifornien wohnhaft sind, stehen Ihnen zudem weitere Datenschutzrechte zur Seite. Weitere Informationen zu diesen Rechten und wie Sie diese geltend machen können, finden Sie in dem betreffenden Abschnitt der Datenschutzerklärung. Mit Annahme dieser Käuferbedingungen willigen Sie in die Verarbeitung, internationale Weitergabe und Zurverfügungstellung der oben aufgeführten Informationen in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der RB Group ein.
11. VERSCHIEDENES. Diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen der Webseiten und die in den Angebotsbeschreibungen festgelegten Bedingungen enthalten die vollständige Vereinbarung zwischen dem Käufer und RB Group hinsichtlich der auf den Marktplätzen angebotenen und/oder vom Käufer gekauften Maschine und sie ersetzen alle vorherigen Mitteilungen, Stellungnahmen, Abmachungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Konflikts zwischen den Käuferbedingungen, den Nutzungsbedingungen für die Webseiten und den in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen gilt folgende Vorrangsregelung: (a) die in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen, (b) die Käuferbedingungen und (c) die Nutzungsbedingungen der Webseiten. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht für unwirksam oder undurchführbar erklärt wird, werden diese Bestimmungen nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in Kraft. Sollte eine der Parteien Rechte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ausüben oder durchsetzen, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder Bestimmungen. Durch diese Vereinbarung wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Franchisegeber-Franchisenehmer- oder Stellvertreter-Beziehung beabsichtigt oder geschaffen. Diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RB Group weder vollständig noch teilweise, weder kraft Gesetzes noch anderweitig abgetreten oder übertragen werden. Im Falle einer genehmigten Übertragung ist diese Vereinbarung für die Parteien, deren jeweilige Nachfolger und deren zulässige Rechtsnachfolger bindend und sie wirkt zu deren Gunsten. Sofern eine Änderung dieser Vereinbarung zu ihrer Übertragung notwendig ist, bevollmächtigen Sie hiermit die verantwortlichen Personen von RB Group, alle erforderlichen Dokumente für die Ausführung einer solchen Änderung zu unterzeichnen. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung bezüglich Gewährleistungen und Garantien, Schadloshaltung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung und alle Zahlungsverpflichtungen für Gebühren, die vor der Beendigung dieser Vereinbarung entstanden sind, gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. Eine Beeinträchtigung hinsichtlich der Erfüllung von Aufgaben und Pflichten einer der Parteien wird nicht als Vertragsbruch betrachtet, soweit diese Beeinträchtigung durch Arbeitskampf, Rohstoffknappheit, Feuer, Erdbeben, Flut oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle dieser Partei verursacht wurde, vorausgesetzt, die betroffene Partei unternimmt unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen, um seine Aufgaben und Pflichten so schnell wie angemessen möglich zu erfüllen.
DIESE ÜBERSETZUNG IST NUR EIN LEITFADEN UND ANHALT. IM FALLE DER ABWEICHUNG DIESER ÜBERSETZUNG VON DER ENGLISCHEN VERSION IST DIE ENGLISCHE VERSION MASSGEBEND.
Letzte Revision:1 Oktober, 2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für jeden Maklervertrag, Vertrag über Marktplatzdienstleistungen, oder Multi-Channel-Verkaufsvertrag zwischen Ihnen und der RB Group (der „Verkaufsvertrag“, zusammengefasst unter dem Begriff „Vertrag“) und sind eine Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Verkaufsvertrag festgelegt sind.
Diese Geschäftsbedingungen sind in folgende vier Abschnitte unterteilt:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für Live-Auktionen und Online-Märkte gelten.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur für Live-Auktionen gelten.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur für Online-Märkte gelten.
- Allgemeine Gebühren für Geräte.
Bitte beachten Sie jeden für den mit Ihnen geschlossenen Vertrag relevanten Abschnitt. Sofern in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Wörter die im Verkaufsvertrag angegebene Bedeutung.
A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE FÜR LIVE-AUKTIONEN UND ONLINE-MÄRKTE GELTEN
1. Vertragspartei, Mitteilungen, geltendes Recht
Sofern im Verkaufsvertrag nichts anderes festgelegt ist, bestimmen sich der zuständige Auftraggeber innerhalb der RB Group, dessen Anschrift, das geltende Recht/ der Gerichtsstand und die Währung nach dem Standort der Geräte zum Zeitpunkt des Verkaufs ab und werden in der Tabelle unten aufgeführt. Jede Mitteilung ist an die Rechtsabteilung unter der unten angegebenen Adresse für den zuständigen Auftraggeber in der RB Group zu senden, mit einer Kopie an legal@ritchiebros.com. Rechtliche Schritte des Verkäufers, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht am Standort des in der nachstehenden Tabelle genannten zuständigen Auftraggebers in der RB Group. Rechtliche Schritte der RB Group, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht des in der nachstehenden Tabelle genannten zuständigen Auftraggebers in der RB Group, oder nach alleinigem Ermessen des Auftraggebers in der RB Group dem Recht, das an einem Geschäftssitz, Geschäftsstandort oder einem Standort eines Vertreters des Verkäufers gilt. Für den Fall, dass die unten stehende Tabelle mehr als ein geltendes Rechtsgebiet für den Verkaufsvertrag angibt, kann die RB Group wählen, welches Recht für von der RB Group eingeleitete rechtliche Schritte gilt. Gegebenenfalls verzichten die Parteien unwiderruflich auf das Recht, in Streitfällen, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht zu fordern.
Standort zum Zeitpunkt des Verkaufs |
Auftraggeber in der RB Group |
Anschrift für Mitteilungen |
Geltendes Recht |
Geltender Vertragsort |
Währung |
Kanada |
Live-Auktion Ritchie Bros. Auctioneers (Canada) Ltd.
Online-Markt IronPlanet Canada Ltd. |
9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC V5J 0C6 |
British Columbia |
New Westminster, British Columbia |
CAD |
Vereinigte Staaten |
Live-Auktion Ritchie Bros. Auctioneers (America) Inc.
Marketplace IronPlanet, Inc. |
4000 Pine Lake Road, Lincoln, NE 68516, USA |
Washington |
King County, Washington |
USD |
Mexiko |
Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L. de C.V. |
Carr. Polotitlán, La Estación #6, Col Centro. Polotitlán, Estado de México, CP 54200 |
Mexico, Distrito Federal |
Mexico, Distrito Federal |
USD |
Vereinigtes Königreich |
Live-Auktion Ritchie Bros. (UK) Limited
Online-Markt IronPlanet UK Limited |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
England and Wales |
Alle Gerichtsorte in England und Wales |
GBP |
Niederlande |
Live-Auktion Ritchie Bros. B.V. |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Niederlande |
Niederländische Zivilgerichte |
EUR |
Deutschland |
Ritchie Bros. Deutschland GmbH |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Deutschland |
Deutsche Zivilgerichte |
EUR |
Frankreich |
Live-Auktion Ritchie Bros. Auctioneers France SAS |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Frankreich |
Französische Zivilgerichte |
EUR |
Italien |
Live-Auktion Ritchie Bros. Italia s.r.l. |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Italien |
Italienische Zivilgerichte |
EUR |
Spanien |
Live-Auktion Ritchie Bros. Spain, SL. |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Spanien |
Gerichte der Hauptstadt Madrid |
EUR |
Australien |
Live-Auktion Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd.
Online-Markt Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. dba IronPlanet Australia |
1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australia |
Queensland |
Queensland |
AUD |
Neuseeland |
Live-Auktion Ritchie Bros. (NZ) Limited
Marketplace Ritchie Bros. (NZ) Limited dba IronPlanet Australia |
1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australia |
Neuseeland |
Auckland, Neuseeland |
NZD |
Vereinigte Arabische Emirate |
Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited |
P.O. Box 16897, Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAE |
England and Wales |
Gerichtsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung des DIFC-LCIA Arbitration Centre |
USD |
Japan |
Ritchie Bros. Auktionshaus (Japan) KK |
245-2771 Taragai, Präfektur Chiba, Narita, Japan 287-0242 |
Japan |
Tokyo District Court oder Tokyo Summary Court |
JPY |
Andere Region die in dieser Tabelle nicht anderweitig festgelegt ist |
IronPlanet Limited |
Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands |
Irland |
Dublin, Irland |
EUR |
2. Zeitliche Beschränkung. SIE BESTÄTIGEN HIERMIT, DASS ALLE ANSPRÜCHE AUFGRUND DES VERTRAGS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM INNERHALB VON SECHS MONATEN NACH AUFTRETEN DES KONFLIKTS GELTEND GEMACHT WERDEN MÜSSEN, UND NICHT MEHR DURCHSETZBAR SIND, WENN SIE NICHT RECHTZEITIG GELTEND GEMACHT WURDEN.
3. Nicht ordnungsgemäß eingeleitete rechtliche Auseinandersetzungen. Ansprüche, die nicht entsprechen dem vorliegenden Vertrag geltend gemacht werden, gelten als nicht ordnungsgemäß geltend gemacht und sind damit nichtig.
4. Begründung eines Pfandrechts. Zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die der RB Group zur Verfügung stehen, begründet der vorliegende Vertrag ein Pfandrecht und eine Belastung an den Geräten und kann gemäß jeweils geltendem Recht zum persönlichen Sicherungseigentum eingetragen werden, und berechtigt die RB Group zur Inbesitznahme der Geräte als Sicherheit für alle und zum Verkauf der Geräte zum Ausgleich aller gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge.
5. Zusicherungen und Garantien seitens des Verkäufers. Der Verkäufer garantiert Folgendes: (a) Die Geräte sind unbelastetes Eigentum des Verkäufers und frei von allen eingetragenen und nicht eingetragenen Pfandrechten, Sicherheitsinteressen, Steuern, Verpflichtungen oder anderen Belastungen oder gegenteiligen Ansprüchen („Belastungen“), und dies gilt auch zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ausnahmen sind in den einschlägigen Anhängen A und B des Verkaufsvertrags dargelegt. (b) Die Geräte sind in gutem Betriebszustand und ohne Materialfehler, es sei denn, dies wurde der RB Group im entsprechenden Anhang mitgeteilt. (c) Der Verkäufer ist zahlungsfähig und es bestehen keine Übertragungen von Rechten, Anträge oder sonstige Angebote zugunsten seiner Gläubiger bzw. diese sind ihm nicht bekannt. (d) Die Beschreibung der Geräte im entsprechenden Anhang ist zutreffend, und im Fall von Fahrzeugausrüstung gilt, dass die Geräte zu keinem Zeitpunkt wiederhergestellt, aus Unfallware gewonnen oder ausgebeult worden sind, es sei denn, dies wurde der RB Group mitgeteilt. (e) Alle Kilometerzähler und Betriebsstundenzähler der Geräte geben die tatsächliche Kilometerleistung oder den tatsächlichen Verbrauch an, es sei denn, der RB Group wurde im jeweiligen Anhang der Verkaufsvertrag etwas anderes mitgeteilt. (f) Das Angebot zum Verkauf, zur Werbung oder zum Verkauf der Geräte verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Verträge oder ähnliche Rechte Dritter. (g) Die Geräte wurden nicht in einer Weise verändert oder manipuliert, die gegen geltendes Recht verstößt oder für einen potenziellen Käufer irreführend ist; dies umfasst auch Eingriffe in Emissionsminderungsvorrichtungen. (h) Die Geräte wurden weder rechtswidrig erworben noch gestohlen oder gefälscht. (i) Der Verkäufer und seine Unterzeichner sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag abzuschließen und alle an die RB Group gelieferten Verzeichnisse zu vervollständigen und auszuhändigen.
6. Rückzahlung des Fehlbetrages. Falls Ihre Nettoerlöse aus dem Verkauf von Geräten nicht ausreichen, um Gläubigeransprüche, einschließlich sämtlicher Zinsen und anderer Gläubigergebühren und Kosten im Zusammenhang mit sämtlichen Bewertungs- und Dokumentationsgebühren (soweit zutreffend) an den Geräten zu erfüllen, sind Sie verpflichtet, den ausstehenden Schuldensaldo auf Anforderung der RB Group unverzüglich an die RB Group zu bezahlen.
7. Transaktionsgebühr. Sie akzeptieren, dass die RB Group den Käufern („Käufern“) eine Transaktionsgebühr auf der Grundlage des Verkaufspreises für jeden Posten in Rechnung stellen kann.
8. Keine Rückkäufe oder Preismanipulation. Sie dürfen weder direkte noch indirekte Angebote für die Geräte oder einen Teil davon unterbreiten oder einer anderen Person erlauben, ein derartiges Angebot in Ihrem Namen, über eine Agentur oder anderweitig zu tätigen. Im Falle einer Preismanipulation hat die RB Group nach eigenem Ermessen folgende Optionen: (a) Sie von der zukünftigen Nutzung des Online-Marktes und/oder der Teilnahme an Live-Auktionen auszuschließen. (b) Alle involvierten Transaktionen zu stornieren. (c) Ihnen eine Rückkaufgebühr gemäß Abschnitt D zu berechnen.
9. Zusätzliche Dienstleistungen. Sie können die in Abschnitt D im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten angegebenen Dienste beanspruchen und verpflichten sich, alle fälligen Gebühren für erbrachte Dienste zu zahlen. Die Kosten für die Dienste werden von den Beträgen abgezogen, die dem Verkäufer anderweitig geschuldet werden, falls vorhanden. Andernfalls werden die Dienstleistungsgebühren dem Verkäufer direkt in Rechnung gestellt.
10. Recht auf Verrechnung. Die RB Group kann nach eigenem Ermessen alle Einnahmen aus dem Verkauf der Geräte mit etwaigen ausstehenden Beträgen, die der RB Group im Zusammenhang mit Einkäufen, Mängeln oder erbrachten Diensten geschuldet werden, verrechnen.
11. Spezifische Leistungen. Zusätzlich zu allen anderen potenziellen Rechtsmitteln, erkennen Sie hiermit an und erklären Sie sich damit einverstanden, dass (i) für Angebote am Online-Markt, wenn Sie einen Eintrag innerhalb von zwei Wochen vor dem Beginn der Angebotszeit stornieren oder wenn Sie die Geräte nicht mindestens einen Werktag nach Begründung der bindenden Verpflichtung (wie nachstehend definiert) mit dem Käufer für den Transport zur Verfügung stellen oder (ii) wenn Sie die Geräte nicht an den Ort liefern oder die Geräte von einer Live-Auktion zurückziehen, (a) der Schaden für den Ruf, die Marke und die Kunden der RB Group erheblich und irreparabel ist, (b) ein angemessener Rechtsbehelf für derartige Verstöße unzureichend ist und (c) die RB Group die Durchsetzung des vorliegenden Vertrags über bestimmte Leistungs- oder Unterlassungsverfügungen durchsetzen kann, ohne dass ein Pfand oder eine andere Sicherheit erforderlich ist, und Sie verzichten auf alle Rechte, einem derartigen Vorgehen zu widersprechen.
12. Haftungsfreistellung.
12.1 Schadloshaltung.Sie werden die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Anteilseigner, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Prozesse, Handlungen, angestrengten Gerichtsverfahren, Schäden, Kosten oder Klagen verteidigen, entschädigen und schützen, die aufgrund folgender Aspekte erwachsen sind: (a) Eine Verletzung der im vorliegenden Vertrag dargelegten Zusicherungen, Einlassungen oder Vereinbarungen, (b) gefährliche Materialien, die mit den Geräten in Verbindung stehen, oder Verunreinigungen aufgrund von Undichtigkeit, Verschüttungen oder Fehlfunktionen der Geräte, (c) Mängel bei der Bereitstellung von Dokumenten, die für die Benennung oder Registrierung aller Teile der Geräte durch einen Käufer erforderlich sind, (d) Belastungen oder Mängel bei Rechtsangelegenheiten oder Steuern oder Zöllen, die in Bezug auf die Geräte oder jedweden Teils davon zahlbar sind, (e) Zahlungen der RB Group, unabhängig davon, ob diese offengelegt sind oder nicht, wegen von Gläubigern oder Dritten oder Behörden in Zusammenhang mit den Geräten geltend gemachten eingetragenen oder nicht eingetragenen Belastungen, Pfandrechten oder sonstigen Rechten, um lastenfreies Eigentum an den Geräten zu erwerben; (f) Verstöße gegen geltende Umweltgesetze und -bestimmungen, (g) Ihrer vertragswidrigen Verwendung des Online-Markts, (h) jegliche Steuern, Kosten und Ausgaben, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf eine Transaktion ergeben und (i) jede Fahrlässigkeit, rechtswidrige Handlung oder vorsätzliches Fehlverhalten Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag.
12.2 Benachrichtigung und Kontrolle eines Anspruchs.Die RB Group wird Sie umgehend über alle drohenden oder tatsächlichen Ansprüche oder Forderungen informieren und in angemessener Weise mit Ihnen zusammenarbeiten, um deren Beilegung oder Verteidigung zu erleichtern. Sie haben die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder die Beilegung eines Anspruchs oder einer Forderung unter der Voraussetzung, dass die RB Group sich nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten beteiligen und mit Ihnen gleichberechtigt auftreten kann. Sie begleichen keine Ansprüche oder Forderungen ohne die schriftliche Zustimmung der RB Group.
13 Verlustrisiko.Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung der Geräte, mit Ausnahme von Verlust oder Schaden, der aus Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entsteht, bis zum Eintritt des ersten der folgenden Ereignisse: (a) wenn die Geräte bei einer Live-Auktion verkauft werden, der Zeitpunkt, in dem die Geräte durch den Käufer vom Gelände entfernt werden; (b) wenn die Geräte über einen Online-Markt verkauft werden, die Entfernung der Geräte vom Standort des Verkäufers oder einem anderen jeweiligen Lagerungsort der Geräte; oder (c) ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, Empfang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte durch den Verkäufer. Der Verkäufer versichert die Geräte zu ihrem angemessenen Marktwert gegen alle Gefahren, mit der RB Group als Zahlungsempfänger, sodass im Falle der Beschädigung oder Zerstörung der Geräte oder eines Teils davon der gesamte Versicherungserlös gegen die Bruttoerlöse aus dem Verkauf verrechnet wird, ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, und Zahlungen an die RB Group erfolgen unverzüglich für alle Abzüge, die gemäß dem vorliegenden Vertrag zulässig sind. Auf Anforderung stellt der Verkäufer der RB Group eine Kopie des Versicherungszertifikats oder ein anderes Dokument, dass die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zahlungsempfänger bestätigt, zur Verfügung.
14 Kündigung, Rücktritt und Verzug.Die RB Group ist nach alleinigem Ermessen berechtigt, den vorliegenden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn Folgendes gilt: (a) Zusätzlich zu den im Verkaufsvertrag aufgelisteten Belastungen bestehen weitere Belastungen an den Geräten. (b) Ihr Nettoerlös reicht nicht aus, um Gläubigerforderungen zu erfüllen und die Gebühren der RB Group nach Freigabe des Eigentums zu begleichen. (c) Ihre Pfandgläubiger sind nicht bereit, Pfandrechte freizugeben und/oder zu gestatten, dass die Geräte zum Verkauf angeboten werden. (d) Sie verstoßen gegen die Bestimmungen des Vertrags. (e) Sie geben ungenaue, betrügerische, veraltete oder unvollständige Informationen während des Registrierungs- oder Angebotsprozesses oder danach an. (f) Sie haben gegen geltendes Recht, Bestimmungen oder Rechte dritter Parteien verstoßen. (g) Die RB Group ist guten Glaubens, dass derartige Maßnahmen angemessen und notwendig sind, um die Sicherheit oder das Eigentum anderer Kunden, des Personals der RB Group oder Dritter zu schützen. (h) Eine Kündigung aus Gründen der Betrugsvermeidung, Risikobewertung, Sicherheit oder zu Untersuchungszwecken ist erforderlich. Im Falle einer derartigen Kündigung zahlen Sie neben anderen der RB Group zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln der RB Group (i) die Angebotsgebühr, falls vorhanden, und (ii) alle Kosten, die der RB Group entstanden sind. Zusätzlich zu dem zuvor genannten zahlen Sie im Falle einer Kündigung aufgrund der Punkte (d), (e), (f), (g) oder (h) dieses Abschnitts 14 der RB Group 25 % des geschätzten Marktwerts der Geräte, welcher von der RB Group festgelegt wird.
15 Allgemeines.Der vorliegende Vertrag stellt die Gesamtheit der Übereinkunft der Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorherigen Verständigungen, Darstellungen, Absprachen und Verträge zwischen den Parteien, egal ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem Verkaufsvertrag hat der Verkaufsvertrag Vorrang. Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung gestrichen und die restlichen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer Partei, Rechte oder Bestimmungen des Vertrags auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ein derartiges Recht oder eine derartige Bestimmung dar. Durch den vorliegende Vertrag werden keine Partnerschaften, Joint Ventures oder Agenturbeziehungen vorgesehen oder eingerichtet. Im Falle einer Abtretung wird der Vertrag für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und wirksam. Soweit für die RB Group eine Forderungsübertragung erforderlich ist, um den vorliegenden Vertrag abzutreten, beauftragen Sie hiermit die Führungskräfte der RB Group als Ihre Bevollmächtigten, soweit es um die Erwirkung aller notwendigen Dokumente zur Durchführung dieser Übertragung geht. Alle Bestimmungen im vorliegenden Vertrag in Bezug auf Zusicherungen und Gewährleistungen, Freistellung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkungen und Zahlungsverpflichtungen für Gebühren, die vor dem Kündigungstermin angefallen sind, gelten auch nach Beendigung des Vertrags. Jede Verzögerung bei der Erfüllung von Pflichten oder Verpflichtungen einer Partei wird nicht als Verstoß des Vertrags angesehen, wenn diese Verzögerung durch einen Arbeitskampf, ein knappes Marktangebot an Materialien, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei sind, vorausgesetzt, dass diese Partei unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Leistung so bald wie angemessen möglich wieder aufzunehmen.
16 Datenschutz. Informationen, die im Verkaufsvertrag oder gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, werden von der RB Group in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der RB Group unter www.rbauction.com aufbewahrt.
17 Markenrechte. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes und/oder der Live-Auktion durch den Verkäufer darf die RB Group den Namen, die Marke, das Logo, Dienstleistungsmarken und andere Bezeichnungen ("Marken") des Verkäufers verwenden, um den Verkäufer als Referenzkunden aufzuführen und die Geräte zu inserieren, zu bewerben und zu vermarkten. Der Verkäufer garantiert, dass er befugt ist, diese Rechte einzuräumen. Er gewährt der RB Group hiermit die nicht exklusive, weltweite Lizenz, die Marken zu nutzen, öffentlichen darzustellen und aufzuführen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit dies in diesem Vertrag gestattet ist, einschließlich der Versendung von E-Mails an potenzielle Käufer, in denen die Marken enthalten sind.
B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE NUR FÜR LIVE-AUKTIONEN GELTEN
Sofern im Verkaufsvertrag nichts anderes angegeben wird, gelten die nachstehenden Bedingungen für alle Verkäufe von Geräten über eine Live-Auktion. Alle Bezugnahmen auf „Geräte“ in diesem Abschnitt B beziehen sich auf Geräte, die der Verkäufer über eine Live-Auktion verkauft.
1. Leistungen und Verantwortung der RB Group.
1.1 Verkaufsstandort und Termine.Die RB Group bietet die Geräte als Ihr Vertreter zum uneingeschränkten Versteigerungskauf an dem Verkaufsstandort und zu dem im Verkaufsvertrag angegebenen Zeitpunkt an. Sie stellen der RB Group spätestens 15 Tage vor der geplanten Live-Auktion einen ausgefüllten Anhang A zur Verfügung. Wenn in der Auktionsbroschüre Werbung für bestimmte Teile gewünscht wird, müssen Sie der RB Group mindestens 30 Tage vor der geplanten Live-Auktion einen ausgefüllten Anhang A zur Verfügung stellen.
1.2 Zahlung.
Die RB Group zahlt Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion den fälligen und Ihnen geschuldeten Betrag aus den aus dem Verkauf der Ausrüstung eingenommenen Beträgen nach Vornahme aller gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Abzüge. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf den Namen des Verkäufers oder auf ein bestätigtes Bankkonto des Verkäufers.
1.3 Gebühren für Dokumentenverwaltung; Gebühren für die Ermittlung von Pfandrechten.Für jeden Posten der Geräte, für den ein Eigentumstitel, Registrierungsdokumente oder Zolldokumente erforderlich ist, wird gemäß dem für das jeweils geltende Recht zutreffenden Absatz in Abschnitt B.6. eine Gebühr für die Dokumentenverwaltung in Rechnung gestellt. Die RB Group führt Pfandrechtrecherchen nach eigenem Ermessen durch, und die Gebühren für Pfandrechtsrecherchen richten sich nach der Standardgebührenordnung der RB Group, die in Abschnitt D aufgeführt sind.
1.4 Steuern.Sie sind für die Zahlung von sämtlichen Steuern oder Zöllen, denen Sie als Verkäufer der Geräte unterliegen, verantwortlich. Die RB Group erhebt und zahlt staatliche und regionale Steuern, die sich aus dem Verkauf der Geräte bei der Live-Auktion ergeben. Alle Provisionen, Gebühren und sonstigen Beträge, die aufgrund dieser Vereinbarung an die RB Group zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht).
1.5 Lose.Die RB Group kann die Geräte in entsprechende Lose unterteilen, wie Sie es in Ihrem eigenen Ermessen für eine Live-Auktion für wünschenswert hält. Die RB Group haftet nicht für allfällig geltend gemachte Verluste oder Schäden, die wegen der Art und Weise, in der die Geräte in Lose aufgeteilt werden, oder weil die RB Group die Geräte nicht in Lose unterteilt hat.
2. Obliegenheiten und Pflichten des Verkäufers
2.1 Lieferung.Auf Ihre Kosten liefern Sie die Geräte (a) in einem guten Betriebszustand, frei von Materialfehlern, wenn diese nicht der RB Group mitgeteilt wurden, mit ausreichend Kraftstoff und Batterien und schlüsselfertig (b) frei von gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der normalen Kraftstoffe, Öle und Schmiermittel und (c) in Übereinstimmung mit allen geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und -bestimmungen, zusammen mit allen Dokumenten, die Ihr Eigentum beweisen und/oder zur Übertragung des Eigentums an den Geräten erforderlich sind. Diese Dokumente bedürfen der ordnungsgemäßen Zertifizierung. Nach unserem Ermessen kann die RB Group Sie oder Ihren Transportdienstleister beim Be- oder Entladen von Losen unter deren Aufsicht unterstützen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Schäden frei, die sich aus unserer Unterstützung beim (Ent-)Laden solcher Lose ergeben können.
2.2 Uneingeschränkte Auktion.Ihnen ist bewusst, dass Live-Auktionen uneingeschränkt sind und die RB Group nicht verpflichtet ist, die Geräte oder einen Teil davon aus der Live-Auktion zurückzuziehen oder die Live-Auktion abzusagen. Die Geräte werden am Tag der Live-Auktion an den Meistbietenden verkauft..
3. Gegenseitige Verträge.
3.1. Verbot des Vorverkaufs.Weder die RB Group noch Sie dürfen Teile der Geräte vor der Live-Auktion ohne schriftliche Genehmigung der anderen Partei verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
3.2. Verzug des Verkäufers.Wenn (a) Sie die Geräte oder einen Teil davon oder dafür erforderliche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig liefern oder wenn die Live-Auktion infolge Ihrer Handlungen oder nicht erfolgten Handlungen nicht stattfindet, einschließlich, der Einleitung von Liquidations- oder Konkursverfahren jeglicher Art von Ihnen oder gegen Sie, oder wenn (b)Sie direkt oder indirekt bieten oder einem anderen erlauben, in Ihrem Namen oder zu Ihrem Vorteil, per Agentur oder anderweitig, für die Geräte oder einen Teil davon bei der Live-Auktion zu bieten, oder (c) wenn Ihre im vorliegenden Vertrag enthaltenen Zusicherungen und Ihre entsprechende Haftung nicht in jeder Hinsicht wahr, vollständig und richtig sind, so gilt Folgendes: (i) Auf Anforderung sind Provisionen an die RB Group zu zahlen, die auf dem Marktwert (wie von der RB Group nach eigenem Ermessen festgelegt) aller zurückgenommenen oder nicht gelieferten Teile der Geräte beruhen, als ob sie verkauft worden wären. (ii) Allfällige Vorschüsse der RB Group zusammen mit aufgelaufenen Zinsen werden unverzüglich fällig und rückzahlbar. (iii) Sie werden der RB Group auf Anforderung alle Auslagen erstatten, die in Vorbereitung der Live-Auktion entstanden sind. Wenn Sie gegen den vorstehenden Absatz 3.2(b) verstoßen, hat die RB Group zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die der RB Group gemäß dem vorliegenden Vertrag zur Verfügung stehen, nach eigenem Ermessen das Recht, die Geräte zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, wie sie es für angemessen hält, und Sie zahlen der RB Group als pauschalierten Schadenersatz zusätzlich zu allen anderen hiernach fälligen Beträgen einen Betrag in Höhe von 25 % der aus diesem Verkauf oder Wiederverkauf erzielten Erlöse. Wenn gemäß diesem Abschnitt die Geräte oder ein Teil davon nicht bei der Live-Auktion verkauft werden, gelten diese Geräte als von Ihnen zurückgezogen und es gelten die Bestimmungen des Absatzes 3.2(i), 3.2(ii) und 3.2(iii) oben.
3.3. Nutzung der Geräte.Sie bevollmächtigen die RB Group, die Geräte bei der Live-Auktion zu Demonstrationszwecken zu benutzen.
3.4. Einzug der Erlöse.Die RB Group wird den vollen Erlös aus dem Verkauf der Geräte einziehen und Sie übertragen der RB Group Folgendes: (a) Den erforderlichen Betrag, um alle Belastungen in Zusammenhang mit den Geräten zu bezahlen und abzugelten. (b) Alle hiernach an die RB Group fälligen Beträge, einschließlich Provisionen und Vorschüssen, zuzüglich Zinsen hierauf, die zum Zeitpunkt des Verkaufs rückzahlbar sind.
3.5. Nicht erzielte Erlöse.Die RB Group kann, wenn sie es für notwendig hält und nach alleinigem Ermessen, jeden Teil der Geräte, der bei der Live-Auktion nicht verkauft worden ist, wiederverkaufen, entweder bei einer nachfolgenden Live-Auktion oder über den Online-Markt, und Sie erkennen an, dass von der RB Group für keinen Teil der Geräte eine Bezahlung fällig ist, bis der Käufer ihn vollständig bezahlt hat.
3.6. Andere Lieferungen.Bei der Live-Auktion können Geräte von anderen Eigentümern verkauft werden.
3.7. Internet-Angebote und zeitgesteuertes Auktionslos-System.Die RB Group kann nach eigenem Ermessen bestimmte Lose, die in Verbindung mit ihrer uneingeschränkten Versteigerung angeboten werden, registrierten Bietern unter Verwendung ihres eigenen Online-Bieterdienstes oder unter Verwendung ihres stillen „zeitgesteuerten Auktionslos“-Systems anbieten. Die RB Group wird nach besten Kräften sicherstellen, dass diejenigen Technologien und Systeme bei allen Auktionen zur Verfügung stehen, für die sie angekündigt wurden, jedoch gilt bei jedem Verkauf Folgendes: (a) Es werden nur diejenigen Lose, die die RB Group für angemessen hält, unter Verwendung derartiger Technologien und Systeme angeboten, und (b) bestimmte Umstände, die das Internet und die verwendete Technologie betreffen, sind außerhalb der Kontrolle der RB Group, und derartige Systeme sind möglicherweise zu keinem bestimmten Zeitpunkt oder bei keiner Live-Auktion verfügbar. Sie verpflichten sich, dass die RB Group von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Handlungen, Klagegründen, Schäden, Kosten oder Gebühren schadlos gehalten wird, die aufgrund (1) des Ausfalls des Internets, Servers oder von anderen Computer- oder Kommunikationskomponenten und -systemen entstehen, unabhängig davon, ob ein derartiger Ausfall auf der Fahrlässigkeit der RB Group beruht, (2) der Entscheidung der RB Group, ob derartige Technologien oder Systeme verwendet werden oder nicht, oder (3) ihres Versäumnis, derartige Systeme jederzeit anzubieten.
4. Online-Verkäufe vom Betriebsgelände des Verkäufers bei einer Live-Auktion.
Diese Bestimmungen gelten für alle Geräte, die bei einer Live-Auktion online vom Verkäufer oder vom Betriebsgelände eines Dritten verkauft werden.
4.1. Solche Geräte, die auf dem Gelände des Verkäufers oder eines Dritten verkauft werden sollen, müssen in Übereinstimmung mit den in den Abschnitten 4.1.1. bis 4.1.5 aufgeführten Bestimmungen bereitgestellt werden. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten:
4.1.1. Zusätzlichen Bedingungen. Der Verkäufer stellt, ohne dass der RB Group Kosten entstehen und beginnend mit der Ausführung und Zuleitung dieser Vereinbarung, einen geeigneten und sicheren, für die RB Group akzeptablen Ort für die Durchführung der jeweiligen Live-Auktion (jeweils ein "Bereitstellungsort") zur Verfügung;
4.1.2 der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group und ihre Mitarbeiter und Subunternehmer Zugang zu jedem Bereitstellungsort erhalten, soweit es die RB Group für die Vorbereitung und Durchführung der Live-Auktion als notwendig erachtet;
4.1.3 jeder Durchführungsort muss für Abbau- und Transportmannschaften zugänglich sein, um die Geräte zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (Ortszeit) an regulären Werktagen, beginnend am Tag nach der Live-Auktion und endend mindestens vier Wochen danach, zu entfernen;
4.1.4 der Verkäufer ist verpflichtet, eine Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während des in diesem Abschnitt beschriebenen Zeitraums in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, um Personen-, Todesfall- oder Sachschäden Dritter abzudecken. Der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group als Zusatzversicherter benannt wird und der RB Group auf Wunsch eine Kopie des Versicherungsscheins oder andere Unterlagen, die die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zusatzversicherter ausweisen, zur Verfügung gestellt werden; und
4.1.5 der Verkäufer haftet für Verluste oder Schäden an den Geräten, die nicht durch Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entstanden sind, bis zu dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse (welches auch immer zuerst eintritt): (a) Entfernung der Geräte vom Gelände durch den Käufer; oder (b)Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte beim Verkäufer.
4.2. Schadloshaltung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die RB Group gegen Haftung, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Ansprüche, Klagen oder Prozesse, die sich aus einem Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umweltgesetze), Sachschäden oder Verletzungen einer Person oder von Personen, einschließlich der daraus resultierenden Todesfälle, ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern sich dies aus einem der folgenden Umstände ergibt:
(a) Die Anwesenheit von Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder potenziellen Käufern des Verkäufers auf dem Gelände des Verkäufers;
(b) die Überprüfung oder Nutzung von Geräten durch Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder potenzielle Käufer des Verkäufers;
(c) die Überprüfung der Geräte durch die RB Group;
(d) das unbeabsichtigte oder anderweitige Verschütten oder Freisetzen toxischer, gefährlicher oder giftiger Chemikalien, Materialien, Stoffe, Schadstoffe oder Abfälle und
(e) ein Verstoß gegen Umweltgesetze, Verordnungen, Statuten, Normen, Richtlinien oder sonstige Vorschriften zum Schutze vor Umweltverschmutzung oder zum Schutze der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt.
4.3. Geräteinspektion (IronClad Assurance)
4.3.1 Alle Geräte, die online und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abschnitts 4.1 verkauft werden, bedürfen der IronClad Assurance®-Zertifizierung. Der Verkäufer verpflichtet sich, der RB Group und/oder ihren autorisierten Vertretern zu gestatten, jedes Gerät zu einem vereinbarten Zeitpunkt und an einem vereinbarten Ort zu testen und zu inspizieren. RB Group erstellt einen Inspektionsbericht ("Inspektionsbericht") für jedes von RB Group geprüfte Gerät. Die Inspektionen der RB Group dienen ausschließlich dem Zweck, über den sichtbaren Zustand der wichtigsten Systeme und Anlagen der Geräte zu berichten. Die Inspektionen der RB Group sind NICHT dazu bestimmt, verborgene oder versteckte Mängel oder Zustände aufzudecken, die nur im Zusammenhang mit der physischen Demontage der Geräte oder der Verwendung von Diagnosegeräten oder -techniken gefunden werden können.
4.3.2 Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, das Gerät in dem im Inspektionsbericht dokumentierten Zustand zu erhalten, bis es vom Käufer vom Bereitstellungsort entfernt wird. Das Versäumnis des Verkäufers, das Gerät ab dem Zeitpunkt der Inspektion bis zu seiner Entfernung vom Bereitstellungsort durch den Käufer ordnungsgemäß zu warten, führt zur Unwirksamkeit des Inspektionsberichts.
4.3.3 Der Inspektionsbericht ist alleiniges und exklusives Eigentum der RB Group. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt nichts in diesem Vertrag als stillschweigende oder anderweitige Gewährung von Lizenzrechten, Eigentumsrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten am Inspektionsbericht. Der Verkäufer darf den Inspektionsbericht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der RB Group nicht für andere Zwecke verwenden.
4.3.4 Von dem Zeitpunkt an, an dem die RB Group eine Inspektion durchführt, bis zum Zeitpunkt, an dem das Gerät vom Bereitstellungsort durch oder im Auftrag des Käufers entfernt wird, darf der Verkäufer die Ausrüstung nicht in Betrieb nehmen, leasen, vermieten, modifizieren oder verändern. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Ansprüchen, die der RB Group zustehen, kann ein Verstoß gegen diese Bestimmung vor dem Abschluss eines Verkaufs der Geräte zu einer der folgenden Folgen führen: (i) Die RB Group kann das Gerät von der Live-Auktion entfernen und dem Verkäufer eine Umzugsgebühr in Höhe von 25% des geschätzten Marktwertes des Geräts in Rechnung stellen; oder (ii) Die RB Group kann mit dem Verkauf des Geräts in der Live-Auktion fortfahren, wobei in diesem Fall, wenn das Gerät zuvor von der RB Group inspiziert wurde, der Verkäufer das Gerät erneut inspizieren lassen und der RB Group eine Gebühr in Höhe von $295 zahlen muss. Für den Fall, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung von der RB Group nach billigem Ermessen festgestellt wird und das Gerät an einen Käufer verkauft wurde, wird die Transaktion storniert und dem Verkäufer eine Verzugsgebühr in Höhe von 25 % des den Zuschlag erhaltenden Angebotspreises sowie die Erstattung von Transport- und anderen Kosten, die dem Käufer entstehen, in Rechnung gestellt.
4.3.5 IronClad Assurance und Einstellgebühr - Jedes Gerät, das online bei der Live-Auktion verkauft wird, bedarf der IronClad Assurance® Zertifizierung. Eine Einstellgebühr (die "Einstellgebühr"), wie in der Anlage "C" der Vereinbarung festgelegt, wird für jedes Gerät erhoben, das online bei der Live-Auktion verkauft wird. Der Verkäufer verpflichtet sich, der RB Group alle anfallenden Einstellgebühren zu zahlen.
5. Live-Auktion auf dem Gelände des Verkäufers.
Diese Bestimmungen gelten für alle Geräte, die im Rahmen einer Live-Auktion auf dem Gelände des Verkäufers verkauft werden sollen (jeweils eine "Verkaufsort").
5.1. Zusätzlichen Bedingungen. Alle Geräte verbleiben auf dem Gelände des Verkäufers und werden vor Ort verkauft. Die auf dem Gelände des Verkäufers zu verkaufenden Geräte müssen den Bestimmungen der Abschnitte 5.1.1 bis 5.1.6 entsprechen:
5.1.1 Der Verkäufer stellt, ohne dass der RB Group Kosten entstehen und beginnend mit der Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung, einen geeigneten und sicheren, für die RB Group akzeptablen Verkaufsort für die Durchführung der jeweiligen Live-Auktion zur Verfügung;
5.1.2 der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group und ihre Mitarbeiter und Subunternehmer Zugang zu jedem Verkaufsort erhalten, sofern und soweit es die RB Group für die Vorbereitung und Durchführung der Live-Auktion als notwendig erachtet;
5.1.3 Der Verkäufer stellt sicher, dass potenzielle Bieter vor der Live-Auktion Zugang zum Verkaufsgelände erhalten und es nutzen können, um die Ausrüstung zu inspizieren.
5.1.4 Der Verkäufer stellt sicher, dass Käufern nach der Live-Auktion Zugang zum Verkaufsgelände und zur Abholung der Ausrüstung gewährt wird.
5.1.5 Der Verkäufer stellt sicher, dass die Sachschaden- und Haftpflichtversicherung in vollem Umfang aufrechterhalten wird, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Todesfällen oder Sachschäden abzudecken. Der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group als Zusatzversicherter benannt wird und der RB Group auf Wunsch eine Kopie des Versicherungsscheins oder andere Unterlagen, die die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zusatzversicherter ausweisen, zur Verfügung gestellt werden; und
5.1.6 der Verkäufer trägt die Gefahr für Verluste oder Schäden an den Geräten, die nicht durch Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entstanden sind, bis zu dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse (welches auch immer zuerst eintritt): (a) Entfernung der Geräte vom Verkaufsort durch den Käufer; oder (b) Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte beim Verkäufer.
5.2. Schadloshaltung.Der Verkäufer hat die RB Group, ihre Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Prozesshandlungen, Klagegründe, Schäden, Kosten oder Gebühren zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn diese Folge von Verletzungen, Verlusten von oder Schäden an Dritten, einschließlich Personenschäden, sind, die aus der Nutzung des Verkaufsortes durch den Dritten resultieren.
6. Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete.Die folgenden Bestimmungen für bestimmte Rechtsprechungen gelten für Käufer, die Anlagen in einer Live-Auktion in dem aufgeführten Land verkaufen.
Nordamerika |
Vereinigte Staaten von Amerika
1. |
Sollte die RB Group verpflichtet sein, Eigentumstitel im Namen des Verkäufers zu kaufen, hat die RB Group Anspruch auf Zinsen in Höhe 2% über dem US Bank -Basiszinssatz. |
2. |
Außer in Kalifornien wird für jedes Gerät, für das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind, eine
Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 erhoben. In Kalifornien wird eine Dokumentenverwaltungsgebühr von $70 für jeden Ausrüstungsgegenstand
erhoben, für den Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind. |
3. |
Im Bundesstaat Texas werden Auktionen der RB Group durch das Texas Department of Licensing and Regulation reguliert. Kontaktinformationen: P.O. Box 12157, Austin, TX, 78711, 512-463-6599, www.tdlr.texas.gov.
|
4. |
Für bestimmte Live-Auktionsveranstaltungen nutzt die RB Group die Zahlungsabwicklungsdienste von Stripe Inc. und seinen verbundenen
Unternehmen (,,Stripe''). Durch die Zustimmung zu dieser Kaufvereinbarung stimmt der Verkäufer zu, dass die Bedingungen der Stripe-Empfängervereinbarung
(https://stripe.com/en-ca/legal/connect-account/recipient) zwischen ihm und Stripe gelten und stellt fest, dass Stripe dies ist ist keine
Vertragspartei dieses Kaufvertrags und ist gegenüber dem Verkäufer auch nicht direkt für Zahlungsabwicklungsdienste in irgendeiner Weise
verantwortlich. Der Verkäufer erkennt an, dass der Verkäufer als Bedingung für die Zahlung durch die RB Group gemäß Abschnitt B. 1.2 genaue und
vollständige Informationen über den Verkäufer und sein Geschäft zum Zwecke der Identitätsprüfung und Zahlungsabwicklung bereitstellen muss, und der
Verkäufer ermächtigt die RB Group hiermit, diese und Transaktionsinformationen weiterzugeben im Zusammenhang mit Auszahlungen des Verkäufers mit
Stripe. Die RB Group kann Zahlungen an den Verkäufer aussetzen, wenn sie nach vernünftigem Ermessen davon überzeugt ist, dass sie vom Verkäufer keine
genauen oder vollständigen Informationen erhalten hat. RB Group ist nicht verantwortlich für etwaige Zahlungsverzögerungen, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Verkäufer die zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen von RB Group oder Stripe erforderlichen Informationen nicht
bereitgestellt hat. Für den Fall, dass Stripe gesetzlich verpflichtet ist, dem Verkäufer bestimmte Mitteilungen oder Formulare, wie z. B.
Steuerrechnungen, zur Verfügung zu stellen, ist die RB Group hiermit berechtigt, diese im Namen des Verkäufers von Stripe entgegenzunehmen, und die
Lieferung an die RB Group erfüllt die diesbezügliche Verpflichtung von Stripe. Die RB Group wird solche Mitteilungen oder Formulare innerhalb einer
angemessenen Frist nach Erhalt an den Verkäufer weiterleiten. |
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Kanada
1. |
Der Verkäufer gewährleistet hiermit, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt der Live-Auktion nicht im Sinne von Paragraph 116 des Income Tax Act (Kanada) nicht in Kanada ansässig ist und sein wird. |
2. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
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Mexiko
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
2. |
In ihrer Rolle als Kommissionär kann die RB Group sowohl von Ihnen als auch von Dritten, die an der Live-Auktion teilnehmen, alle eingezahlten Beträge zur Garantie der Teilnahme an der Live-Auktion sowie alle anderen Beträge, die entstehen, erforderlich sind oder von Ihnen und Dritten, die an der Live Auktion teilnehmen, an die RB Group übertragen werden, empfangen ohne dass diese Beträge als Einkommen für die RB Group verstanden werden. Die RB Group empfängt diese Beträge und verwendet sie gemäß dem Vertrag oder gemäß den spezifischen Anweisungen von Ihnen und den an der Live-Auktion teilnehmenden Dritten. |
3. |
Die RB Group wird Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion eine Rechnung ("Factura") über die Ihnen in Rechnung gestellte Bruttoprovision ausstellen, plus anfallende Steuern Impuesto Al Valor Agregado ("IVA"). |
4. |
Sie verpflichten sich, dass alle Geräte, die in Mexiko eingeführt wurden, ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit allen geltenden mexikanischen Gesetzen eingeführt wurden, sodass alle mexikanischen Steuern und Abgaben in Bezug auf die Geräte vollständig bezahlt wurden, und dass Geräte, die vom Käufer aus Mexiko ausgeführt werden, bei dieser Ausfuhr keinen Steuern oder Abgaben unterliegen. |
5. |
Zusätzlich zur Zustellung von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Kopien aller originalen Einfuhrdokumente zur Einfuhr von Geräten in Mexiko liefern, die Datum und Ort der Einfuhr sowie die Dokumentennummer auf der Einführungserklärung enthalten ("Pedimento"). |
6. |
Sie erteilen der RB Group eine separate Vollmacht, die mexikanischem Recht entspricht, und bevollmächtigen die RB Group, in Ihrem Namen alle Dokumente einzubringen, die erforderlich sind, um das Eigentum zu übertragen und die Registrierung oder das Eigentum an jedem Teil der Geräte durch den Verkäufer zu genehmigen, wenn die RB Group das beantragt. |
7. |
Sie stellen der RB Group innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion und vor der Zahlung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Geräte eine Rechnung für die verbleibenden Lose, für die Umsatzsteuer gezahlt wurde, aus, mit den folgenden Angaben: (a) Name und Anschrift der RB Group, b) vollständige Beschreibung der Geräte, gegebenenfalls einschließlich der Seriennummern und (c) Kaufpreise der Geräte bei der Live-Auktion. Sie gewährleisten, dass die Rechnung alle Anforderungen und Spezifikationen des geltenden mexikanischen Steuerrechts erfüllt und die RB Group zufrieden ist. |
8. |
Zusätzlich zu allen anderen hierin vorgesehenen Entschädigungen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Handlungen frei und schadlos in Bezug auf alle Klagegründe, Schadenersatzforderungen, Kosten oder Gebühren, die sich aus der Nichteinhaltung der anwendbaren Handels- und Zivilvorschriften Mexikos ergeben, einschließlich aber nicht ausschließlich der Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Waren. |
9. |
Zur weiteren Sicherheit kann ein Pfandrecht gemäß Abschnitt B.4. dieser Geschäftsbedingungen im Wertpapierregister (Sole Securities Register) eingetragen werden, das den Gesetzen der Rechtsordnung, in der das Gerät registriert ist, und/oder im Handelsregister, in der sich der Geschäftssitz des eingetragenen Eigentümers befindet, entspricht. Damit das Pfandrecht den Artikel 334 des General Law of Negotiable Instruments and Credit Operations vollständig erfüllt, ernennen die Parteien den Regionalmanager des mexikanischen Zweigs der RB Group zum Sachverwalter der Geräte und vereinbaren, dass die Geräte unter der Kontrolle der RB Group stehen. |
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Europa |
Ganz Europa
1. |
Sie bestätigen hiermit Folgendes: (a) Die Geräte sind frei sind von Zusicherungen, Pfändungen, vertraglichen Verpflichtungen und Eigentumsvorbehalten, sofern nicht anderweitig im Vertrag angegeben, und dies gilt auch am Datum der Live-Auktion. (b) Der Verkäufer ist als Geschäftsperson in dem im Vertrag angegebenen Rechtsgebiet registriert und unterliegt dem entsprechend einschlägigen Recht zur Umsatzsteuer des betreffenden Landes und verwendet die Registrationsnummer, die im Vertrag angegeben ist. (c) Die Geräte erfüllen die Bedingungen, um dem freien Verkehr innerhalb des Rechtsgebiets der Europäischen Union zu unterliegen. (d) Die Geräte sind soweit zutreffend nach geltendem EU-Recht „CE-zertifiziert“ sind. |
2. |
Zusätzlich zur Übergabe von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Folgendes zur Verfügung stellen: (a) alle Unterlagen, die für den freien Verkehr der Geräte innerhalb der Europäischen Union ohne Zahlung weiterer Zollgebühren erforderlich sind; und (b) gültige Original-CE-Zertifikate für alle Geräte, die CE-zertifiziert sind. |
3. |
Der Verkäufer ermächtigt hiermit die RB Group, einen Zollagenten zu ernennen, der im Namen des Verkäufers die Vorbereitung aller erforderlichen Zolldokumente im Zusammenhang mit der Lieferung der Geräte an den Standort der RB Group übernimmt, und alle dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers und werden von ihm bezahlt. |
4. |
Zusätzlich zu allen vom Verkäufer gemäß Abschnitt A.12 zu tragenden Schadloshaltungspflichen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Handlungen, Klagegründe, Schäden, Kosten oder Gebühren jedweder Art, die aufgrund folgender Aspekte erwachsen: (a) Mängel bei der Bereitstellung von Dokumenten, die für die Einfuhr von Geräten eines Käufers in die Europäische Union erforderlich sind und (b) die ausgebliebene Bereitstellung von gültigen CE-Zertifikaten für die Geräte, falls erforderlich. |
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Vereinigtes Königreich
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von £25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
2. |
Der Verkäufer stimmt zu, dass RB Group für die Länge des Kaufvertrags, Rechnungen im Namen des Verkäufers ausstellen kann, welche den Namen, die Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers zeigen. Der Verkäufer bestätigt, dass er keine Verkaufsrechnungen für Güter oder Dienstleistungen ausstellen wird, welche diesem Kaufvertrag unterliegen, und dass er RB Group unverzüglich darüber in Kenntnis setzt, sollte sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers ändern oder sollte der Verkäufer die Registrierung seiner Umsatzsteuer beenden oder sein Geschäft oder einen Teil davon verkaufen, so dass eine neue Selbstabrechnungs-Vereinbarung unterzeichnet werden kann. RB Group hat nicht vor, das Selbstabrechnungs-Verfahren auszulagern. Wenn der Verkäufer die Zahlung bestätigt, wird angenommen, dass der Verkäufer die Rechnung akzeptiert hat. |
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Finnland
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von €40 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das Eigentums- Registrierungs- oder Zolldokumente erfordert. |
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Niederlande
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von €65 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das Eigentums- Registrierungs- oder Zolldokumente erfordert. |
1. |
Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an. |
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Frankreich
1. |
Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €65 für jedes Gerät, das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erfordert und (b) €75 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert. |
2. |
Sämtliche berufethischen Pflichten für die Betreiber von öffentlichen Auktionen, in denen freiwillig bewegliche Gegenstände verkauft werden, die durch das Dekret vom 21. Februar 2012 gebilligt worden sind, gelten für die RB Group, wenn diese als Betreiberin von derartigen freiwilligen Verkäufen in Frankreich tätig wird. Dieser Verhaltenskodex ist auf schriftliche Anfrage erhältlich. |
3. |
Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an. |
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Deutschland
1. |
Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €65 für jedes Gerät, das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erfordert und (b) die jeweiligen Gebühren für Zolldokumente, die von den Behörden erhoben werden. |
2. |
Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an. |
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Italien
1. |
Die folgenden Dokumentverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €110 für jedes Gerät (mit Ausnahme von Landwirtschaftsgeräten) mit italienischer Registrierung, (b) €40 für jedes Gerät mit Registrierung im Ausland und (c) die jeweiligen Gebühren für Zolldokumente, die von den Behörden erhoben werden. |
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Spanien
1. |
Die folgenden Dokumentverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €145 für jedes Gerät (mit Ausnahme von
Landwirtschaftsgeräten) mit spanischer Registrierung, (b) eine Gebühr von €250 für jedes Teil mit abgelaufenen technischen Daten, Verkaufsnachweisen oder für Landwirtschaftsgeräte mit spanischer Registrierung und (c) €40 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert oder im Ausland registriert ist. |
2. |
Sie haften dafür, dass von Ihnen oder einer dritten Partei keine Erklärung der Zahlungseinstellung oder des Konkurses, oder falls zutreffend einer Gläubigerversammlung (concurso de acreedores) von Ihnen eingereicht wurde. |
3. |
Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Gebühren oder Abgaben, die rechtlich als Ihre Verantwortung zu betrachten sind, einschließlich jener, die aus früheren oder gegenwärtigen Änderungen in der Nutzung oder dem Eigentum der Geräte oder eines Teils davon entstehen, und Sie bevollmächtigen die RB Group, jeder anderen Person gegenüber zu erklären, dass von Ihnen keine Steuern, Gebühren oder Abgaben in Bezug auf die Geräte geschuldet werden, mit Ausnahme von Umsatzsteuern, die aufgrund des Verkaufs der Geräte bei der Live-Auktion fällig werden. |
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Portugal
1. |
Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €90 für jedes Gerät, das portugiesische Eigentumsnachweise oder Registrierungen erfordert und (b) €40 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert oder im Ausland registriert ist. |
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Naher Osten und Asien |
Vereinigte Arabische Emirate
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
2. |
Hiermit bevollmächtigen Sie die RB Group, einen Zollagenten zu ernennen, der in Ihrem Namen die Vorbereitung aller erforderlichen Zolldokumente übernimmt, die notwendig sind, damit die Geräte an den Standort der RB Group gebracht werden können. Alle dabei anfallenden Kosten gehen zu Ihren Lasten und werden von Ihnen bezahlt. |
3. |
Zusätzlich zur Übergabe von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, stellen Sie alle Dokumente zur Verfügung, die für den Import oder Export der Geräte durch den Käufer erforderlich sind, einschließlich Vehicle Export Certificates (V.E.C.) Exportschildern im Namen der RB Group und Herkunftszeugnissen. |
4. |
Sollte die RB Group verpflichtet sein, Eigentum im Namen des Verkäufers zu erwerben, hat die RB Group Anspruch auf Zinsen in Höhe von US Bank-Basiszinsfuß plus 2 %. |
5. |
Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Jebel Ali Free Zone Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine mehrwersteuerrechtsfonforme, auf AED und US-Dollar lautende Rechnung an die RB Group zu stellen. |
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Australasien |
Australien
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
2. |
Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er kein nicht in Australien Ansässiger im Sinne von Income Tax Assessment Act ist, und dass dies auch zum Zeitpunkt der Live-Auktion gilt. |
3. |
Zur weiteren Sicherheit gemäß Abschnitt B.4, der vorliegenden Geschäftsbedingungen begründet der Vertrag ein Pfandrecht und eine Gebühr für die Geräte und kann unter Bills of Sale and Other Instruments Act, 1955 registriert werden. |
4. |
Alle im vorliegenden Vertrag genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Waren- und Dienstleistungssteuer. |
5. |
Sie nehmen zur Kenntnis, dass die RB Group im Fall von Auktionen im Bundesstaat Queensland den Verhaltenskodex für Auktionshäuser gemäß der Beschreibung in diesem Dokument Property Agents and Motor Dealers (Auctioneers Code of Conduct) Regulation 2001 einhalten muss, wovon eine Kopie dieses Verhaltenskodexes auf der Website des Office of Fair Trading unter http://www.bayer.com verfügbar ist unter www.fairtrading.qld.gov.au. |
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Neuseeland
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
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C. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE NUR FÜR ONLINE-Märkte GELTEN
Sofern in Ihrem Vertrag nicht anders angegeben wird, gelten die nachstehenden Bedingungen für alle Verkäufe von Geräte über einen Online-Markt. Alle Bezugnahmen auf „Geräte“ im vorliegenden Abschnitt C beziehen sich auf Geräte, die der Verkäufer zum Verkauf auf einem Online-Markt registriert.
1. Dienste der RB Group.
1.1. Dienstleistungen der RB Group.Gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags bietet die RB Group Ihnen die Nutzung des entsprechenden Online-Markts als Plattform, auf der Sie Geräte zum Verkauf an potentielle Käufer anbieten und bewerben können. Jede Partei handelt in ihrem eigenen Namen, und die RB Group ist nicht an der nachfolgenden verbindlichen Verpflichtung zum Verkauf/Kauf der Geräte beteiligt, die zwischen Ihnen und dem Käufer begründet wird. Die RB Group vertritt auch keine Partei in der Transaktion, die sich aus der Nutzung des Online-Markts ergibt. Für Ihre Nutzung des Online-Markts zur Auflistung und Bewerbung von Geräten zum Verkauf sind von Ihnen Gebühren zu zahlen, wie in Abschnitt D aufgeführt.
1.2. Auflistungsformate.Es gibt fünf Auflistungsformate auf dem Marktplatz:
1.2.1. Online-Auktionen.Ein Dienst, mit dem Sie Ihre Geräte zum Verkauf an den Höchstbietenden anbieten, der das Mindestangebot bietet oder übertrifft.
1.2.2. Sofortpreis.Ein Dienst, bei dem Sie Geräte zu einem Sofortpreis anbieten können.
1.2.3. Angebotsunterbreitung.Ein Dienst, bei dem Sie Geräte an einen Bieter zum Angebotspreis oder einem ausgehandelten Preis anbieten können.
1.2.4. Marketplace Direct.Ein Dienst, bei dem Sie selbst den Verkauf von Geschäftsanlagen und sonstigen Anlagen auflisten, anbieten und verwalten können.
1.2.5. Mindestpreis.Ein Dienst, bei dem Sie dem Höchstbietenden auf einem geschlossenen Marktplatz Geräte zum Verkauf anbieten können, wobei Sie den Mindestpreis festlegen.
1.3. Exklusivität/Verpflichtung zum Verkauf.Der Online-Markt ist die ausschließliche Anzeigenplattform für Geräte,
und Sie dürfen die Geräte nicht auf andere Weise zum Kauf anbieten oder verkaufen bis - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt - (a) die
jeweiligen Geräte auf dem Online-Markt verkauft sind oder (b) Sie die Geräte vom Online-Markt zurückziehen, sofern dies hierin gestattet ist. Mit
Abschluss des vorliegenden Vertrags zur Nutzung des Online-Markts machen Sie hiermit ein unwiderrufliches Angebot zum Verkauf der Geräte, (a) an einen
Käufer, der der Höchstbietende ist und das Eröffnungsangebot, den Mindestpreis oder Angebotspreis anbietet oder übertrifft, (b) für einen Käufer, der
sich zum Kauf der Geräte zum Sofortpreis verpflichtet oder (c) an einen Käufer, der sich verpflichtet, Geräte zum ausgehandelten Preis zu kaufen.
Sollten Sie gegen diesen Abschnitt 1.3 verstoßen, werden Ihnen die Ausfallgebühren des Verkäufers in Rechnung gestellt.
1.4. Eröffnungsgebot und Zeitplan.Bei Online-Auktionen legt die RB Group das Eröffnungsgebot für die Geräte fest und legt die Öffnungszeiten für die Auflistung fest. Für Auflistungen mit Sofortpreis und zur Angebotsunterbreitung legt die RB Group die Öffnungszeiten und das Erstgebot für die Geräte fest, soweit zutreffend. Sie haben die Option einen Sofortpreis („Sofortpreis“) oder einen Angebotspreis („Angebotspreis“) festzulegen, der 120 % des von der RB Group geschätzten Marktwerts nicht überschreiten darf. Sie können den Angebotspreis während eines Verzeichniszeitraums verringern, dürfen jedoch nach Beginn keinen Angebotspreis hinzufügen. Wenn Sie sich entschieden haben, die Geräte zu einem Mindestgebot aufzulisten, haben Sie die Option, einen Mindestpreis festzulegen, der 120 % des von der RB Group geschätzten Marktwerts nicht überschreiten darf („Mindestpreis“). Die RB Group legt den Zeitraum fest, in dem die Mindestgebotauflistung auf der Website veröffentlicht wird und in dem Käufer Angebote abgeben können (der „Zeitraum für Mindestgebote“). Falls der Mindestpreis am Ende des Zeitraums für Mindestgebote erfüllt wurde, gilt das Höchstangebot automatisch als von einem Käufer angenommen. Falls der Mindestpreis während des Zeitraums für Mindestgebote nicht erreicht wurde, kann die RB Group nach eigenem Ermessen die Geräte erneut auflisten. Alle Auflistungen mit Sofortpreisen und Angebotspreisen werden für einen Zeitraum von neunzig auf einander folgende Tage festgelegt, nach Ermessen der RB Group. Der Verzeichniszeitraum kann nach alleinigem Ermessen der RB Group verlängert werden. Falls die Geräte nach neunzig Tagen nicht verkauft wurden, egal ob über Sofortpreis-, Angebots- oder Mindestpreisauflistung, (a) müssen die Geräte erneut inspiziert werden und es wird eine Gebühr für die erneute Inspektion erhoben, und Sie akzeptieren, den Angebotspreis oder Mindestgebotspreis für die Weiterführung der Auflistung um 20 % zu reduzieren oder (b) Sie können sich ohne Strafgebühr entscheiden, die Auflistung zu entfernen.
1.5. Weitere Optionen.Für Auflistungen von Angebotsunterbreitungen und Mindestgebotsauflistungen, bei denen der Angebotspreis oder Mindestpreis nicht erreicht wird, haben Sie die Option (a) Gebote, die unter dem Angebotspreis oder dem Mindestpreis liegen, anzunehmen, (b) ein Gegenangebot für Gebote, die unter dem Angebotspreis oder Mindestpreis liegen, mit einem höheren Angebot zu machen („Gegenangebot“) oder (c) Angebote unter dem Angebotspreis oder dem Mindestpreis, wie zutreffend, jederzeit während der Auflistung abzulehnen. Gegenangebote gelten für bis zu zwei Geschäftstage. Es ist jedoch nur ein Gegenangebot zu einem Zeitpunkt gültig: Das letzte Gegenangebot, das Sie abgeben, ersetzt alle früheren Gegenangebote und macht diese ungültig. Mit Annahme des Gegenangebots durch den Käufer wird die Auflistung geschlossen und Sie sind rechtlich verpflichtet, die Transaktion abzuschließen.
1.6. Abschluss des Kaufs; Verkaufsnote.Nachdem die RB Group das erfolgreiche Gebot für ein Gerät ermittelt hat, oder der Käufer sich verpflichtet hat, die Anlage zum Sofortpreis oder Angebotspreis zu kaufen, wird das Gebot oder die Kaufverpflichtung des Käufers automatisch von Ihnen akzeptiert und zwischen Ihnen und dem Verkäufer besteht automatisch eine bindende Verpflichtung zum Kauf und Verkauf („Bindende Verpflichtung“). Alle geltenden Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags gelten auch für die bindende Verpflichtung. Außerdem können Sie für Auflistungen mit Angebotsunterbreitung ein Angebot unterhalb des Angebotspreises annehmen oder ein Gegenangebot machen. Falls Sie ein Angebot annehmen oder der Käufer ein Gegenangebot akzeptiert (der „ausgehandelte Preis“), entsteht eine bindende Verpflichtung und alle hierin enthaltenden Geschäftsbedingungen gelten. Käufer und Verkäufer werden über eine derartige bindende Verpflichtung per E-Mail oder eine andere Mitteilung, die automatisch vom Online-Markt generiert wird, informiert. Vorbehaltlich des Zahlungseingangs RB-Gruppe für die Ausrüstung müssen Sie auf eigene Kosten eine Verkaufsnote sowie weitere Dokumente, die für die Übertragung des Eigentums an den Geräten erforderlich sein können, an den Käufer. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird die Auflistung der Geräte nur Ihre „Verkäufer-ID“ der RB Group anzeigen, aber nicht Identität, Firmennamen und/oder Anschrift. Diese Information wird nur an den Käufer weitergegeben, wenn eine bindende Verpflichtung entstanden ist..
1.7. Keine Garantie auf Erlöse.Es gibt keine Garantie für die Bruttoerlöse, die durch eine Auflistung auf unserem Online-Markt erzielt werden können.
1.8. Verfügbarkeit der Geräte.Vorbehaltlich des vollständigen Zahlungseingangs bei der RB Group und der Erstellung von zusätzlichen, erforderlichen Dokumenten durch den Käufer werden Sie und der Käufer über eine E-Mail, die automatisch vom Online-Markt generiert wird, darüber informiert, dass die Geräte zur Verfügung stehen („Freigabe der Geräte "). Sie verpflichten sich, die Geräte einschließlich von Zündschlüsseln, falls vorhanden, für den Käufer für den Transport bereitzustellen, und zwar nicht später als einen Geschäftstag nach Entstehen einer bindenden Verpflichtung. Falls die Geräte nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie eine Verzugsentschädigungsgebühr bezahlen. Wenn Sie außerdem aus irgendeinem Grund die Geräte einem Käufer nach einer bindenden Verpflichtung nicht zur Verfügung stellen, müssen Sie eine Verkäuferausfallgebühr zahlen, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die die RB Group oder der Käufer haben könnten.
2. AUFLISTEN VON GERÄTEN.Sie dürfen keine Waren listen, deren Nutzung oder Besitz nach geltendem Recht, wirksamen Verordnungen oder sonstigen Vorschriften illegal ist. Die RB Group behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen (a) das Auflisten eines beliebigen Geräts jederzeit zu verweigern, (b) jede Geräteauflistung vom Online-Markt zu streichen oder (c) jede Transaktion, die verdächtig oder betrügerisch erscheint, zu löschen und den zuständigen Behörden zu melden. Informationen, die Sie während des Auflistungsprozesses zur Verfügung stellen, stellen zusammen mit dem Inspektionsbericht die Auflistungsdetails für die Geräte dar (die „Auflistungsdetails"). Sie verpflichten sich, der RB Group alle Ihnen bekannten Informationen in Bezug auf die Geräte zur Verfügung zu stellen. Alle Informationen (einschließlich Markenname oder andere Angaben zu Herkunft oder Herstellung), die Sie in Bezug auf die Geräte bereitstellen, müssen vollständig und genau sein, und Sie sind für alle Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen verantwortlich. Geräteauflistungen auf dem Online-Markt dürfen keine Links zu Beschreibungen anderer von Ihnen außerhalb des Online-Markts angebotenen Artikeln enthalten.
3. Inspektionen; Verwendungsbeschränkungen.
3.1. Geräteinspektionen.Für alle vorgeschriebenen Inspektionen gestatten Sie der RB Group und/oder deren bevollmächtigten Vertretern, jedes Gerät zu einem in dem Angebotsvertrag festgelegten Ort und Zeitpunkt, oder wie anderweitig von beiden Seiten vereinbart, zu prüfen und inspizieren. Die RB Group erstellt einen Inspektionsbericht („Inspektionsbericht“) für jedes Gerät, das von der RB Group inspiziert wird. Die Inspektionen durch die RB Group dienen lediglich dem Zweck des Berichts über den sichtbaren Zustand der Hauptsysteme und - der Zubehörteile der Geräte. Inspektionen durch die RB Group sind NICHT dafür vorgesehen, verborgene oder versteckte Defekte oder Zustände aufzudecken, die nur nach Demontage der Geräte oder bei der Verwendung von diagnostischen Geräten oder Techniken zu finden sind. Durch Ihr Versäumnis, die Geräte vom Zeitpunkt der Inspektion bis zu deren Abholung von Ihrem Standort durch den Käufer ordnungsgemäß in Stand zu halten, wird die Inspektion ungültig. Falls Sie die Geräte nach der Inspektion verändern, Reparaturen oder andere Wartungsarbeiten durchführen, wird eine erneute Inspektion erforderlich und Ihnen wird eine Re-Inspektionsgebühr in Rechnung gestellt.
3.2. Eigentum des Inspektionsberichts.Der Inspektionsbericht ist das ausschließliche Eigentum der RB Group. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gilt nichts im vorliegenden Vertrag als Hinweis darauf, dass einer anderen Partei konkludent, rechtshemmende Einwände oder auf andere Art Lizenzrechte, Eigentumsrechte oder jegliche Rechte geistigen Eigentums an dem Inspektionsbericht gewährt werden. Sie dürfen den Inspektionsbericht nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die RB Group für andere Zwecke nutzen.
3.3. Einschränkung der Nutzung von Geräten.Von dem Zeitpunkt, zu dem Sie der RB Group Auflistungsangaben zur Verfügung stellen oder die RB Group eine Inspektion durchgeführt hat, bis die Geräte von ihrem Standort durch oder auf Veranlassung des Käufers infolge einer bindenden Verpflichtung entfernt werden, dürfen Sie die Geräte weder bedienen, noch vermieten, verleihen, modifizieren oder verändern. Zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die der RB Group zur Verfügung stehen können, kann eine Verletzung dieser Bestimmung vor der Entstehung einer bindenden Verpflichtung für die Geräte eines der folgenden Szenarien zur Folge haben: (a) Die RB Group entfernt die Geräte vom Online-Markt und stellt Ihnen eine Entfernungsgebühr in Rechnung oder (b) die RB Group kann die Auflistung fortsetzen; falls die Geräte bereits inspiziert wurden, müssen Sie eine Re-Inspektion durchführen lassen und der RB Group die entsprechende Re-Inspektionsgebühr bezahlen. Falls die Geräte nicht inspiziert wurden, müssen Sie der RB Group aktualisierte Auflistungsangaben zur Verfügung stellen und der RB Group eine zusätzliche Auflistungsgebühr zahlen. Falls die RB Group nach vernünftigem Ermessen eine Verletzung der Bestimmungen feststellt, und die Geräte über den Online-Markt verkauft wurden, wird die Transaktion aufgehoben und Ihnen wird eine Verzugsgebühr in Rechnung gestellt, zusätzlich zu einer Entschädigung für dem Käufer entstandene Transport- und andere Kosten.
4. Offenlegung und Zahlung von Pfandrechten.Sie sind verpflichtet, potentiellen Käufern alle Belastungen und Anrechte von Dritten offenzulegen, die für Ihre Geräte bestehen oder diese betreffen. Sie schützen das Eigentum an dem Gerät auf Ihre eigenen Kosten im Namen des Käufers, dessen Nachfolgern und Bevollmächtigten gegen die Ansprüche und Forderungen aller anderen Personen. Bei Bedarf sind Sie für die Zahlung von unabhängigen Bewertungs- und Dokumentationsgebühren für die Geräte verantwortlich, die für die Freigabe derartiger Pfandrechte erforderlich sind. Sie akzeptieren und bestätigen hiermit, dass die RB Group nach eigenem Ermessen Gläubigerforderungen abwickeln oder solche Bewertungs- und Dokumentationsgebühren bezahlen und den Betrag von den Ihnen zustehenden Erlösen abziehen kann.
5. Zahlung.
5.1 Zahlung von Erlösen.Nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung zwischen Ihnen und dem Käufer erstellt die RB Group eine Drittparteirechnung, die dem Käufer in Ihrem Namen ausgestellt wird. Wo Mehrwertsteuer gilt, sobald eine bindende Verpflichtung zwischen Ihnen und dem Käufer besteht, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine an den/die Käufer gerichtete und den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rehnung zu stellen. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die Geräte nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung an Sie zu bezahlen, und Sie beauftragen die RB Group hiermit, den Erhalt des Kaufpreises zu vermitteln. Außerdem gewähren Sie der RB Group hiermit das Recht, in ihrem eigenem Namen Ihre Rechte auf Zahlung durchzusetzen. Sie bestätigen, dass bis zur Zahlung durch den Käufer keine Gelder an Sie zu zahlen sind. Nachdem die RB Group die Zahlung erhalten hat, werden Ihnen alle fälligen Beträge abzüglich der an die RB Group zu zahlenden Provisionen und Gebühren, wie im vorliegenden Vertrag festgelegt, innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss der bindenden Verpflichtung ausgezahlt. Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass die RB Group das Recht hat, alle anderen im vorliegenden Vertrag aufgeführten oder aus zusätzlichen, von Ihnen angeforderten Dienstleistungen resultierenden Provisionen und Gebühren mit etwaigen Restbeträgen zu verrechnen, zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Sie erkennen an, dass Käufer unter Umständen nicht oder nicht pünktlich zahlen werden, und dass die RB Group Ihnen gegenüber für Handlungen oder Unterlassungen des Käufers nicht haftbar ist.
5.2. Steuern.Sie sind für die Zahlung von Steuern oder Zöllen, denen Sie als Verkäufer der Geräte unterliegen, verantwortlich. Die RB Group erhebt und führt staatliche und lokale Verkaufssteuern ab, die beim Verkauf der Ausrüstung auf dem Marktplatz anfallen. Alle Provisionen, Gebühren und sonstigen Beträge, die aufgrund dieser Vereinbarung an die RB Group zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht).
5.3. Gebühren für Eigentumsübertragung und Ermittlung von Pfandrechten.Sofern nicht anders vereinbart, zahlen Sie für jede Geräteeinheit Pfand- und Dokumentenverwaltungsgebühren und andere Gebühren, die in der Standardgebührentabelle der RB Group im Abschnitt D aufgeführt sind. Dokumentenverwaltungsgebühren decken Gebühren im Zusammenhang mit Eigentums- oder Registrierungsdokumenten.
6. Ihre Optionen nach Nichterfüllung durch den Käufer.Falls der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gemäß der bindenden Verpflichtung nicht nachkommt, gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Gerät der Käufer in Verzug, können Sie auf eigenes Risiko und eigene Rechnung das Verkaufsangebot an den Käufer aufheben, woraufhin Sie eine der folgenden Optionen wählen können:
6.1. Die Geräte dem zweithöchsten Bieter anbieten.. Falls es mehr als einen Bieter für die Geräte, deren Verkauf gescheitert ist, gab, können Sie die Geräte dem zweithöchsten Bieter anbieten. Wenn der zweithöchste Bieter annimmt, erstellt der Marktplatz eine bindende Verpflichtung für die Geräte und Sie erhalten den Erlös basierend auf dem Gebot des zweithöchsten Bieters, abzüglich der jeweiligen an die RB Group zu zahlenden Provisionen und Gebühren.
6.2. Wiedereinstellen der Geräte.Sofern Sie sich nicht dazu entschließen, die Ausrüstung gemäß Abschnitt C. 6.3 unten zurückzuziehen, wird die RB Group automatisch entscheiden, die Ausrüstung innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungsverzug des Käufers in einer nachfolgenden Online-Liste erneut einzustellen, ohne dass eine zusätzliche Einstellungsgebühr anfällt. In diesem Fall wird Ihnen keine zusätzliche Listungsgebühr für eine solche Wiederlistung berechnet (sofern nicht gemäß Abschnitt C. 1.4 oben bestimmt) und diese Bedingungen gelten weiterhin; oder
6.3. Zurückziehen der Geräte.Sie können die Geräte ohne Strafgebühren von der Auflistung im Online-Markt zurückziehen.
7. Rechtsstreitigkeiten
7.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG STÜTZT SICH DER ONLINE-MARKT, DER VON ODER DURCH DIE RB GROUP ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, AUF DIE PRINZIPIEN „WIE BESEHEN“ UND „OHNE MÄNGELGEWÄHR“, OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN HAFTUNG FÜR EINE BEEINTRÄCHTIGUNG DER RECHTE DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZU BESCHRÄNKEN. IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET DIE RB GROUP NICHT AUF SCHADENERSATZ AUFGRUND VON BESONDEREN SCHADENSFOLGEN, MITTELBAREN SCHÄDEN, NEBEN- UND FOLGEKOSTEN UND ZIVILSTRAFEN, UNABHÄNGIG VOM ENTSTEHENSGRUND EINES SOLCHEN SCHADENERSATZANSPRUCHES, DER AUF VERTRAGSRECHT, DELIKTSRECHT ODER SONSTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN DES ANGLOAMERIKANISCHEN RECHTSSYSTEMS ERWACHSEN IST. DIES UMFASST AUCH DIE HAFTUNG FÜR UMSATZ-, GESCHÄFTS- UND GEWINNRÜCKGÄNGE, RUFSCHÄDEN ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZGÜTER ODER -DIENSTE, SELBST WENN DIE RB GROUP ODER EIN AUTORISIERTER VERTRETER DERSELBEN DAVON IN KENNTNIS GESETZT WURDE, DASS DIE ENTSTEHUNG ENTSPRECHENDER SCHÄDEN ZU BEFÜRCHTEN SEI.
7.2. Englische Vertragsabwicklung.Alle Leistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags und die Beilegung von Streitigkeiten erfolgen auf Englisch. Ist eine Übersetzung des Vertrags in eine andere Sprache gesetzlich vorgeschrieben, hat die englische Fassung Vorrang vor der übersetzten, falls es zu Widersprüchen zwischen der englischen und einer übersetzten Fassung kommen sollte. Falls Sie den Vertrag in einer anderen Sprache als Englisch erhalten, erfolgt dies seitens der RB Group lediglich zu Informationszwecken.
8. Lagerung auf dem Gelände der RB Group zum Zwecke der Transaktion auf einem Online-Markt
8.1. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt 8 gelten für Geräte, die auf einem Online-Markt gelistet und an einem Standort der RB Group (jeweils ein "Standort") gelagert sind.
8.2. Der Verkäufer und die RB Group sind sich darüber einig, dass die Lagerung der Geräte keinen Kommissionsvertrag oder eine andere Vereinbarung darstellt, nach der die RB Group sich bereit erklärt, die Geräte im Namen des Verkäufers zum Verkauf anzubieten.
8.3. Der Verkäufer ist für die Lieferung und den sicheren Transport der Geräte zum Standort durch ein ordnungsgemäßes Transportunternehmen verantwortlich.
8.4. Die RB Group verpflichtet sich zur Lagerung, sofern das Gerät frei von allen Inhaltsstoffen und Substanzen ist, die nicht normale Betriebsflüssigkeiten und Schmiermitteln sind. Die RB Group behält sich das Recht vor, die Lagerung von Geräten, die gefährliche Stoffe oder sichtbar austretende Verunreinigungen enthalten, abzulehnen.
8.5. Wird ein Gerät an einem Standort gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, trägt der Verkäufer die Gefahr für Verluste oder Schäden an dem Gerät, die nicht auf Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter während der Zeit, in der das Gerät an dem Standort gelagert wird, zurückzuführen sind. Für den Fall, dass die RB Group das Gerät gemäß Abschnitt C. 9 dieser Vereinbarung entfernt, ist die RB Group in keiner Weise für den Verlust oder die Beschädigung der Ausrüstung nach ihrer Entfernung verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Geräte gegen alle Gefahren zum Marktwert zu versichern, wobei die RB Group als zusätzlicher Versicherter und Zahlungsempfänger in Höhe der ausstehenden Forderungen aus diesem Vertrag bestimmt ist.
8.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, die RB Group gegen Haftung, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Ansprüche, Klagen oder Prozesse, die sich aus einem Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umweltgesetze), Sachschäden oder Verletzungen einer Person oder von Personen, einschließlich der daraus resultierenden Todesfälle, ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern sich dies aus einem der folgenden Umstände ergibt: (a) die Anwesenheit von Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder potenziellen Käufern des Verkäufers an dem Standort; (b) die Überprüfung oder Nutzung von Geräten durch Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Verkäufers; (c) das unbeabsichtigte oder anderweitige Verschütten oder Freisetzen toxischer, gefährlicher oder giftiger Chemikalien, Materialien, Stoffe, Schadstoffe oder Abfälle und (d) ein Verstoß gegen Umweltgesetze, Verordnungen, Statuten, Normen, Richtlinien oder sonstige Vorschriften zum Schutze vor Umweltverschmutzung oder zum Schutze der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt.
8.7. Für die Dauer des Vertrag entfallen die Lagergebühren.
8.8. Zur Klarstellung: Wird ein Gerät an einem Standort gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, so hat der Verkäufer (1) hinsichtlich der Lagerung einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 dieses Vertrages aufgeführten Auftraggeber der RB Group für Live-Auktionen und (2) hinsichtlich der Auflistung auf dem Online-Markt einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 bezeichneten Auftraggeber der RB Group für den Online-Markt abzuschließen.
9. Zur Klarstellung wird Folgendes ausgeführt: wird ein Gerät an einem Standort der RB Group gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, so schließt der Verkäufer hinsichtlich der Lagerung einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 dieses Vertrages aufgeführten Auftraggeber der RB Group für Live-Auktionen und hinsichtlich der Listung auf dem Online-Markt einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 bezeichneten Auftraggeber der RB Group für den Online-Markt.Für den Fall, dass ein Gerät nach Ende der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung am Standort verbleibt, ist die RB Group berechtigt, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, das Gerät innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Verkäufer eine solche schriftliche Aufforderung erhalten hat, von dem Standort zu entfernen. Sofern der Verkäufer das Gerät nicht innerhalb dieser 15-tägigen Frist entfernt hat, kann die RB Group zusätzlich zu allen anderen Rechten, die ihr nach Gesetz oder aus Billigkeitsgründen zustehen, die Maßnahmen ergreifen, die sie für notwendig erachtet, um das Gerät von ihrem Standort zu entfernen. Der Verkäufer ist über die Entfernung des Gerätes zu informieren. Der Verkäufer hat die RB Group neben allen anderen fälligen und geschuldeten Beträgen aus diesem Vertrag von allen Zahlungsansprüchen freizustellen, die ein Dritter im Zusammenhang mit der Verbringung und Lagerung des Gerätes erhebt, und erstattet der RB Group alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entfernung des Gerätes durch die RB Group entstehen. Diese Kosten sind 15 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
10. Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete.Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für bestimmte Rechtsgebiete gelten für Verkäufer, die Waren auf Online-Märkten in den aufgeführten Ländern auflisten lassen.
Nordamerika |
Kanada
1. |
1. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er zum Zeitpunkt der Entstehung der bindenden Verpflichtung nicht im Sinne von Paragraph 116 des Income Tax Act (Kanada) nicht in Kanada ansässig ist und sein wird. |
|
Mexiko
1. |
In ihrer Rolle als Kommissionär kann die RB Group sowohl von Ihnen als auch von potenziellen Käufern alle eingezahlten Beträge zur Garantie der Teilnahme an dem Online-Markt sowie alle anderen Beträge, die entstehen, erforderlich sind oder von Ihnen und potenziellen Käufern an die RB Group übertragen werden, erhalten, ohne dass diese Beträge als Einkommen für die RB Group verstanden werden. Die RB Group empfängt diese Beträge und verwendet sie gemäß dem Vertrag oder gemäß den spezifischen Anweisungen von Ihnen und den potenziellen Käufern. |
2. |
Die RB Group wird Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung eine Factura (Rechnung) über die Ihnen in Rechnung gestellte Bruttoprovision ausstellen, plus anfallende IVA (Steuern). |
3. |
Sie verpflichten sich, dass alle Geräte, die in Mexiko eingeführt wurden, ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit allen geltenden mexikanischen Gesetzen eingeführt wurden, sodass alle mexikanischen Steuern und Abgaben in Bezug auf die Geräte vollständig bezahlt wurden, und dass Geräte, die vom Käufer aus Mexiko ausgeführt werden, bei dieser Ausfuhr keinen Steuern oder Abgaben unterliegen. |
4. |
Zusätzlich zur Zustellung von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Kopien aller originalen Einfuhrdokumente zur Einfuhr von Geräten in die Mexikanische Republik liefern, die Datum und Ort der Einfuhr sowie die Dokumentennummer auf der Pedimento. |
5. |
Sie erteilen der RB Group eine separate Vollmacht, die mexikanischem Recht entspricht, und bevollmächtigen die RB Group, in Ihrem Namen alle Dokumente einzubringen, die erforderlich sind, um das Eigentum zu übertragen und die Registrierung oder das Eigentum an jedem Teil der Geräte durch den Verkäufer zu genehmigen, wenn die RB Group das beantragt. |
6. |
Sie stellen der RB Group innerhalb von 15 Tagen nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung und vor der Zahlung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Geräte eine Rechnung für die verbleibenden Einheiten, für die Umsatzsteuer IVA gezahlt wurde, aus, mit den folgenden Angaben: (a) Name und Anschrift der RB Group; b) vollständige Beschreibung der Geräte, gegebenenfalls einschließlich der Seriennummern, und (c) Kaufpreise der Geräte auf dem Marktplatz. Sie gewährleisten, dass die Rechnung alle Anforderungen und Spezifikationen des geltenden mexikanischen Steuerrechts erfüllt und die RB Group zufrieden ist. |
7. |
Zusätzlich zu allen anderen hierin vorgesehenen Entschädigungen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Handlungen frei und schadlos in Bezug auf alle Klagegründe, Schadenersatzforderungen, Kosten oder Gebühren, die sich aus der Nichteinhaltung der anwendbaren Handels- und Zivilvorschriften Mexikos ergeben, einschließlich aber nicht ausschließlich der Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Waren. |
|
Europa, Naher Osten und Asien |
Ganz Europa; Vereinigte Arabische Emirate
1. |
Ungeachtet der Transaktion zwischen Verkäufer und Käufer hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung an die RB Group zu stellen, wenn sich das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem der folgenden Länder befindet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Kanarische Inseln, Schweden oder das Vereinigte Königreich, wo bezüglich der RB Group Artikel 14.2.c der Richtlinie 2006/112/EG anzuwenden ist. |
2. |
Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in allen anderen EU-Ländern befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung an den/die Käufer zu richten. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen. |
3. |
Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Jebel Ali Free Zone Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine mehrwersteuerrechtsfonforme, auf AED und US-Dollar lautende Rechnung an die RB Group zu stellen. |
4. |
Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in den Vereinigten Arabischen Emiraten außerhalb der Jebel Ali Free Zone Dubai befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB GRoup eine mehrwertsteuerrechtskonforme, auf AED und US-Dollar lautende, an den/die Käufer gerichtete Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen. |
5. |
Die RB Group hat als Zahlungsabwickler (Treuhänder) zu fungieren und hat den Erlös abzüglich Provisionen und anderer vertragsgemäßer Abzüge bei erfolgreicher Abholung der Geräte durch den Käufer und Erhalt einer ordnungsgemäßen, den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Rechnung an den Verkäufer auszubezahlen. |
6. |
Sie sind verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn Sie Benutzer des Online-Marktes werden, und Sie haben die RB Group unverzüglich zu benachrichtigen, wenn diese Nummer aus irgendeinem Grund ungültig wird. |
7. |
Sie haben die RB Group und die mit ihr verbunenen Unternehmen, sowie deren Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter von allen Steuern, Kosten oder Ausgaben freizustellen, die deshalb entstehen, weil Sie und/oder der/die Käufer eine anfallende Umsatzsteuerschuld im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag nicht erfüllt haben. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen bedeutet „Umsatzsteuer“ die Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz und „Mehrwertsteuer," die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG, des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 für die Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen Steuer in Ländern außerhalb der EU. bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate.
Sie haben die RB Group und die mit ihr verbunenen Unternehmen, sowie deren Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter von allen Steuern, Kosten oder Ausgaben freizustellen, die deshalb entstehen, weil Sie und/oder der/die Käufer eine anfallende Umsatzsteuerschuld im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag nicht erfüllt haben. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen bedeutet „Umsatzsteuer“ die Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz und „Mehrwertsteuer" die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG, des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 für die Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen Steuer in Ländern außerhalb der EU bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate. |
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Australasien |
Australien
1. |
Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er zum Zeitpunkt der Entstehung einer bindenden Verpflichtung nicht im Sinne des Income Tax Assessment Act in Australien ansässig ist und dies auch nicht sein wird. |
2. |
Alle im vorliegenden Vertrag genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Waren- und Dienstleistungssteuer. |
3. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Eigentumsnachweis oder die Registrierung von Dokumenten erfordert. |
4. |
4. Die Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten beträgt $ 100 pro Verkäufer und $ 25 pro Gerät. |
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Neuseeland
1. |
Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $ 25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Eigentumsnachweis oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
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2. |
Die Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten beträgt $ 100 pro Verkäufer und $ 25 pro Gerät. |
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D. ALLGEMEINE GEBÜHREN FÜR GERÄTE
LAUFZEIT |
BESCHREIBUNG |
Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten |
Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika: 70,00 pro gerät
Mexiko: 25,00 pro Verkäufer
Australien, Neuseeland : 100,00 pro Verkäufer, plus 25,00 pro gerät
Das Vereinigte Königreich, Republik Irland: 65:00 pro Verkäufer
Frankreich: 30,00 pro Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Suche
Sofern im Kaufvertrag nicht anders festgelegt, wird für alle anderen Regionen keine Gebühr für die Pfandrechtssuche erhoben.
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Eigentumsübertragungsgebühr Dokumentenverwaltungsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte |
115,00, außer in Australien und Neuseeland; für diese Länder gelten die oben angegebenen Gebühren |
Eigentumsübertragungsgebühr Dokumentenverwaltungsgebühr für Verzeichnis-A-Geräte |
Siehe Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete in Abschnitt B.6. |
Entfernungsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte |
Auflistungsgebühr zuzüglich 25 % des Höchstbetrags aus (a) dem von der RB Group ermittelten geschätzten Marktwert, (b) dem Eröffnungskurs oder dem Kaufpreis (wie von der RB Group festgelegt), (c) dem Verkaufspreis oder (d) dem Höchstgebot, das für die Geräte am Online-Markt abgegeben wurde. Außer wenn die Preisforderung erfüllt wurde, ist die Kommissionsgebühr des endgültigen Verkaufspreises fällig, als ob das Gerät verkauft worden wäre. |
Re-Inspektionsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte |
295,00 Die RB Group behält sich das Recht vor, die genaue Höhe der Re-Inspektionsgebühr für jedes Gerät, für das eine erneute Inspektion erforderlich ist, im Einzelfall nach eigenem Ermessen zu bestimmen. |
Rückkaufgebühr |
25 % des Auflistungsschlusspreises für alle involvierten Transaktionen. |
Verzugsgebühr nach Abschluss für Verzeichnis-B-Geräte |
Die Gebühren umfassen unter anderem Transport-Stornierungs- oder Umplanungsgebühren, Transportverspätungsgebühren, stündliche oder tägliche durchschnittliche Mietkosten für gleichwertige Ersatzgeräte für den Käufer, einschließlich von Lade-, Entlade- und Transportkosten. Die RB Group kann die Verzugsgebühr nach Abschluss nach eigenem Ermessen festlegen. |
Verzugsentschädigung für den Verkäufer |
25 % des höchsten Schlusspreises, plus die Auflistungsgebühr sowie weitere durch den Käufer verursachte und von der RB Group bestätigte Kosten. Liegt kein Zuschlagspreis vor, beträgt er 25 % des geschätzten Marktwerts der Ausrüstung, der von der RB Group ermittelt wird. |
Logistikgebühr - Reparaturschätzung |
Minimum 75,00 |
Transportgebühr |
Transportkosten + 10 % |
Wiederaufbereitungs-/Bereitstellungsgebühr |
Kosten + 10 % |
Erstellung von zusätzlichen Eigentumsnachweisen |
200,00 + behördliche Gebühr |
Herkunfts- und Herstellungsnachweis (MSO) + Registrierungsdokumente-Service (nur in den USA) |
200,00 + behördliche sowie Bearbeitungs- gebühren |
Vehicle Identification Number (VIN) Plakette/Herstellermarken-Service |
300.00 + Bearbeitungs- gebühren |
Eigentumsübertragung |
200,00 + behördliche Gebühren |
Korrektur des Eigentumsnachweises |
200,00 + behördliche Gebühren |
Letzte Revision: 1. Januar 2023
BESTIMMUNGEN FÜR AUSGESONDERTES GERÄT
Diese Bestimmungen für ausgesondertes Gerät beziehen sich auf den Verkauf von nutzbaren überschüssigen Vermögenswerten für die US-Verteidigungsagentur (Department of Defense ("DoD")), andere Behörden der US-Regierung und ihre Subunternehmen (zusammen die "US-Regierung") und andere Personen oder Organisationen, die Vermögenswerte im Einklang mit unseren DoD verkaufen.
Die Bestimmungen für ausgesondertes Gerät wurden zuletzt am 1. Januar 2023 überarbeitet.
1. 1. ENDVERWENDUNGS-ZERTIFIKATE (END-USE CERTIFICATES (EUC) (DLA-1822-FORMULAR))
IRONPLANET WIRD KEIN ENTMILITARISIERTES (DEMIL) F- ODER Q- EIGENTUM OHNE ANGENOMMENES F- ODER Q-ENDVERWENDUNGS-ZERTIFIKAT VERKAUFEN: Wenn ein ENDVERWENDUNGS-ZERTIFIKAT (EUC) erforderlich ist, um die Transaktion abzuschließen, werden keine Waren freigegeben, bis alle Zertifikate ausgefüllt und die Waren für die Freigabe freigestellt worden sind. Es gibt keine Ausnahmen oder Ausschlüsse zu diesem Erfordernis. Die online verfügbare Ausgabe der EUC, DLA-1822-Formular ist das einzig akzeptable, gültige Formular für dieses Verkaufsereignis. Sobald nach dem Datum des Verkaufsschlusses festgestellt wird, dass Sie der Höchstbietende sind, gelten folgende Fristen: Sie werden sieben Werktage vom Verkaufsschluss an haben, um eine vollständiges EUC einzureichen. Wenn Änderungen des EUC notwendig sind, werden Sie weitere fünf Werktage haben, um Änderungen vorzunehme und um ein EUC einzureichen, das von IronPlanet oder vom DoD-Büro für die Handelssicherheitskontrolle für Kriminaluntersuchungen (Defense Logistics Agency Office of Criminal Investigations Trade Security Control) akzeptiert werden kann, welches das EUC überprüfen wird. Käufer, die kein akzeptables EUC (DLA Form 1822) innerhalb von 12 Werktagen eingereicht haben, werden ihre erfolgreichen Gebote ungültig erklärt haben und es wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 25% des Gewinns oder dreißig Dollar ($30), je nachdem was höher ist, festgestellt.
Das Erfordernis für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Lesbarkeit des EUC ist Ihre Verpflichtung. Wir kontrollieren nicht die Zeit für die Genehmigung oder für die endgültige Entscheidung, um die Freigabe des Eigentums an die Personen, die das EUC vervollständigen und ausfüllen, zu erlauben oder zu verbieten.
Kaufinteressenten von Immobilien, die aus den DoD oder der US-Regierung stammen, wird mitgeteilt, dass das verkaufte Eigentum den Änderungen des Entmilitarisierungs-Codes (Demil-Code) unterliegt, so wie sie von den DoD oder von der US-Regierung bestimmt werden. Wenn der Demil-Status eines Objektes auf "F" oder "Q" geändert wird, stimmen Sie zu ein DLA-1822-Formular auszufüllen, wenn Sie über die Änderung benachrichtigt werden und wenn es von der US-Regierung angefordert wird. Käufer werden schriftlich mit einer Erklärung über den/die/das in Frage kommende Verkauf/Menge/Objekt benachrichtigt werden, und eine Kopie des Endverwendungszertifikats wird zum Ausfüllen bereitgestellt werden. Dies wird zur Verkaufsbedingung.
Verkäufe von Eigentum, das aus den DoD stammt, für die EUCs von der TSC nicht innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung genehmigt worden sind, werden von IronPlanet in unserem alleinigen Ermessen ohne Schadenersatz an den Käufer abgesagt werden.
2. ERKLÄRUNG ZUR KONTROLLE DES BESTIMMUNGSORTS (DESTINATION CONTROL STATEMENT)
IRONPLANET VERLANGT EINE UNTERZEICHNETE ERKLÄRUNG ZUR KONTROLLE DES BESTIMMUNGSORTS, IN DER BESCHEINIGT WIRD, DASS DER KÄUFER FÜR ALLE EXPORTVORSCHRIFTEN UND -DOKUMENTATIONEN VERANTWORTLICH IST. Wenn eine Erklärung zur Kontrolle des Bestimmungsorts verlangt wird, um die Transaktion abzuschließen, werden keine Waren freigegeben oder entfernt, bis alle Bescheinigungen vorgelegt wurden und die Ware freigegeben wurde. Für diese Vorschrift gibt es keine Ausnahmen oder Ausschlüsse. Die Edition der Erklärung zur Kontrolle des Bestimmungsorts, die online verfügbar ist, ist das EINZIGE gültige Formular, das für dieses Verkaufsereignis akzeptiert wird. Wenn feststeht, dass Sie der Höchstbietende sind, müssen Sie nach dem Datum des Verkaufsabschlusses vor der Bezahlung die Erklärung zur Kontrolle des Bestimmungsorts ausfüllen und bestätigen.
3. DAS EIGENTUM
Die Informationen und Beschreibungen, die sich in den Werbematerialien für bestimmte Auktionen oder Verkaufsereignisse befinden, werden nicht garantiert. Wir übernehmen keine Verantwortung oder geben keine Gewährleistung in Bezug auf den Inhalt des Verkaufs ab. Zustandcodes, National Stock Numbers (NSN), Local Stock Numbers (LSN), und National Item Identification Numbers (NIIN) werden so angegeben, wie Sie von den DoD Dispositon Services als Hilfe für unsere Käufer erhalten werden. Wir garantieren nicht für die Richtigkeit dieser Informationen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Informationen und Beschreibung eines Werts zu verifizieren, wie u.a. Produktzustand, geschätztes Gewicht, Anzahl, Maße oder andere Faktoren, die den Angebotspreis bestimmen. Von uns angegebene Informationen werden nicht garantiert und sollten nicht als Ersatz für Ihre sorgfältige Prüfung und physische Inspektion der Ware angesehen werden
3.1. Entmilitarisierung als Verkaufsbedingung ("DCS") von Eigentum. Das Eigentum zur Entmilitarisierung als Verkaufsbedingung ("DCS") von Immobilien sind Objekte, die im Sinne der angewendeten Vorschriften des Verteidigungsministeriums entmilitarisiert sein müssen, bevor der Bestandstitel auf den Käufer übertragen werden kann. Wir werden Sie über die Entmilitarisierungs-Verfahren für DCS-Eigentum, das zum Verkauf angeboten wird, auf dieser Website informieren. Die Entmilitarisierung wird durch Schmelzen, Spalten, Zerkleinern, Verformung oder anderweitige Zerstörung des Eigenrums durchgeführt werden, um seinen militärischen Zweck vollständig zu zerstören. Die Verwendung von Präzisions-Brennapparaten, Sägen, Werkzeuge aller Art, um die Zerstörung oder die Entmilitarisierung zu minimieren ist verboten. Käufer von entmilitarisiertem (DCS) Eigentum unterliegen der Überwachung und Überprüfung durch das Verteidigungsministerium. Die Nichtbeachtung der Durchführung der erforderlichen Entmilitarisierung innerhalb von 30 Tagen seit dem Abtransport des Eigentums kann dazu führen, dass der Käufer der Verteidigungs-Logistikagentur (Defense Logistics Agency) oder dem Kriminalamt (Office of Criminal Investigations) oder anderen geeigneten Vollzugsbehörden gemeldet wird, sowie dass seine Privilegien von Geboten bei uns suspendiert werden. Sie erklären, dass nur US-Personen (US-Bürger oder Einwohner mit rechtmäßigem permanenten Wohnsitz) das Entmilitarisierungs-Verfahren durchführen oder Zugang zu demselben haben werden, das von IronPlanet angekündigt wird.
3.2. Geschosshülsen..Sie sind damit einverstanden, dass Sie keine Geschosshülsen für militärische Zwecke kaufen. Sie sind damit einverstanden, dass Sie keine Vermögenswerte weder direkt noch indirekt für militärische Zwecke verwenden oder veräußern. Sie sind damit einverstanden, dass Sie die Vermögenswerte weder direkt noch indirekt auf irgendeine Weise für militärische Zwecke verwenden oder veräußern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie diese Klausel bei einem späteren Verkauf oder der Übertragung des Eigentums oder des Besitzes durch Sie oder Ihren Rechtsnachfolger vollständig einbeziehen, dass die Vermögenswerte nicht für militärische Zwecke exportiert werden und, falls sie aus irgendeinem Grund exportiert werden, eine vollständige Offenlegung ihrer Herkunft unter Bezugnahme auf unsere Anlagenliste an die zuständige Ausfuhrgenehmigungsabteilung oder -agentur erfolgen wird. Alle Vermögenswerte, die Sie exportieren wollen, müssen vor dem Export vollständig vernichtet werden.
3.3. Medizinische und zahnärztliche Waren.Falls Sie medizinische und zahnärztliche Waren von uns kaufen, müssen Sie das Online-Formular der Food and Drug Administration (FDA) ausfüllen, bevor die Waren freigegeben werden. Die Vorlage dieses Formulars ist ein einmaliges Erfordernis und bleibt für alle zukünftigen Käufe gültig. Sie müssen entweder Abschnitt A oder Abschnitt B des Formulars ausfüllen (je nachdem welches zutrifft). Es liegt in Ihrer Verantwortung, ein aktualisiertes FDA-Zertifikat im Fall einer Statusänderung (von ,,A" nach ,,B" oder ,,B" nach ,,A") vorzulegen. Das FDA-Formular kann vor der Angebotsabgabe oder nach Kaufabschluss ausgefüllt werden und es wird Ihnen eine Mitteilung gesandt, um Sie über die erfolgreiche Angebotsabgabe in Bezug auf die Waren zu informieren. Die Zahlung wird ohne das Formular nicht akzeptiert, noch werden die medizinischen oder zahnärztlichen Waren freigegeben. Die Entscheidung, was "medizinische" oder "zahnärztliche" Waren sind liegt bei uns. Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Formular auszufüllen und vorzulegen. Falls das FDA-Formular innerhalb des genannten Zeitraums (der für den Verkauf angegeben wurde) nicht ausgefüllt wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Objekte vom Kauf zurückzunehmen und sie nach unserem Ermessen zu veräußern. Sollte dies der Fall sein, werden wir den höheren Betrag von 25% des Zuschlags oder $30 als pauschalierten Schadenersatz veranschlagen. IronPlanet überprüft das Formular nicht, um sicherzustellen, dass es korrekt ausgefüllt ist, und unsere Annahme des Formulars garantiert nicht, dass das ausgefüllte Formular von der FDA als akzeptabel angesehen wird. Wenn Sie Fragen haben, wie das Formular ausgefüllt werden soll, sollten Sie sich an einen Rechtsbeistand wenden.
3.4. Demil-Code-Änderungen; Rückgabe von eingeschränktem Eigentum. Im Falle, dass DoD einen Demil-Code ändert oder feststellt, dass ein zum Verkauf angebotenes Objekt von IronPlanet nicht verkauft werden dürfte, oder mit Einschränkungen verkauft werden muss, kann IronPlanet das Objekt aus dem Verkauf zurückziehen oder zusätzliche Einschränkungen für den Verkauf jederzeit auferlegen bevor das Objekct vom Käufer abtranspotiert wird. Die Mittel auf eine Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer und Widerruf des Verkaufs werden eingeschränkt sein.
Von uns verkaufte Objekte, die anschließend mit einem Demil-Code-Status belegt werden, um festgestellt zu werden, dass sie von den DoD oder von der US-Regierung eingeschränkt sind, müssen von Ihnen an die nächste Stelle der DoD oder an eine andere Stelle der US-Regierung zurückgegeben werden (wenn sie nicht von der DoD stammen), und Ihnen wird den Kaufpreis und irgendwelche angefallene, dokumentierte Transportkosten zurückerstattet werden. Wenn Sie das Eigentum bereits an eine andere Partei übertragen haben, erklären Sie sich bereit den Namen und Kontaktinformationen dieser Partei dem Innenministerium oder einer anderen Behörde der Bundesregierung bekannt zu machen, die mit der Untersuchung der Übertragung oder der Rücknahme des Objektes zuständig gemacht wird. Ihr Versäumnis bei der Rückgabe dieser Objekte zusammenzuarbeiten, bei der Bereitstellung von Kontaktinformationen von Erwerbern oder beim Ausfüllen und Einreichen von Endverwendungszertifikaten nach jeder Demil-Code-Änderung kann Gründe für die Suspendierung Ihres Kontos und das Verbot des Gebots bei zukünftigen Verkäufen von IronPlanet oder der US-Regierung ausmachen, und wir behalten uns das Recht vor, Ihre Teilnahme ohne Angabe weiterer Ankündigungen oder Warnungen zu suspendieren.
Für den Fall, dass ein Käufer gebeten wird, Eigentum infolge der Feststellung der DoD oder der US-Regierung, dass es eingeschränkt ist, versteht der Käufer, dass jegliche Zertifizierung an IronPlanet bezüglich dessen was zurückgegeben wurde, an die Regierung weitergeleitet werden wird und sie die Grundlage für die Bestimmung jeder Rückerstattung sein, die an den Käufer geschuldet wird. Wenn Sie fälschlicherweise eine Rückerstattung für Eigentum beanspruchen, dass Sie nicht an die DoD oder an die Regierung der USA zurückgegeben haben, könnten Sie gemäß dem Gesetz über falsche Beanspruchung (False Claims Act, 18 U.S.C. §287) haftbar sein. Mit der Aufforderung für die Rückgabe von Eigentum werden Sie Kontaktinformationen für Fast Track Logistics erhalten, die für die Rückgabe des Eigentums an die Regierung ohne Kosten für den Käufer verantwortlich sein wird.
Sie stimmen zu, mit den DoD und der Regierung der USA bei der Rücknahme von Eigentum zusammenzuarbeiten, das Ihnen verkauft wurde, über das später festgestellt wird, dass es eingeschränkt ist, und Sie verstehen, dass, wenn Sie dies nicht tun, werden Sie von den DoD oder von der Regierung der USA als "unkooperativ" bezeichnet werden und Ihnen könnte nach Ermessen der DoD oder der Regierung der USA der Zugang zu künftigen Verkaufsveranstaltungen verweigert werden.
3.5.Gefährliche Komponenten oder Inhaltsstoffe Gemäß den Bedingungen unseres Vertrages mit den DoD verkauft IronPlanet nur nutzbare elektronische Geräte, einschließlich reparierbarer Geräte, wobei IronPlanet keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der von ihr verkauften elektronischen Geräte gibt. Bei jedem Gerät, das während des Transports beschädigt oder zerbrochen, zertrümmert wurde oder defekt ist, kann den Käufer gemäß den Vorschriften für die Handhabung, Lagerung, den Transport, den Weiterverkauf oder die Entsorgung von Elektronikschrott verantwortlich gemacht werden. Käufern wird empfohlen, sich bei ihrem örtlichen und staatlichen Umweltamt zu erkundigen, welche Vorschriften unter diesen Umständen gelten könnten. Außerdem können bestimmte Waren Komponenten oder Inhaltsstoffe. Bestimmtes Waren Komponenten, Teile, Inhaltsstoffe oder Inhaltsstoffe beinhalten, die korrosiv, reaktiv, zündbar sind oder sonstige gefährliche oder toxische Eigenschaften zeigen. Sie werden darauf hingewiesen werden, um letztendlich jegliche gefährliche Komponenten oder Inhaltsstoffe gemäß allen anwendbaren lokalen, nationalen oder internationalen Gesetzen und Vorschriften in einer Weise zu entsorgen, die für die Öffentlichkeit und die Umwelt sicher ist.
Bestimmte Stücke des Eigentums könnten Restchemikalien, schwach gebundenes Asbest, Erdölprodukte und Ozon abbauende Stoffe oder sonstige Gefahren beinhalten. Sie bestätigen und stimmen zu, dass wir für die Bereitstellung von Unterlagen oder Zertifizierung bezüglich der Identifizierung oder Status dieser Substanzen nicht verantwortlich. Bestimmte Stücke von Objekten haben Design-Merkmale, die gefährlich sein können, wenn Warnhinweise nicht beachtet werden.
4. ABTRANSPORT VON EIGENTUM
Sie verstehen und stimmen zu, dass die DoD sich das Recht vorbehalten, jegliches und alles Eigentum bis zum Zeitpunkt zurückzunehmen, an dem das Eigentum abtransportiert wird. Wenn das geschieht, ist die Haftung von IronPlanet auf die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt. IronPlanet übernimmt keine Verantwortung für spezifische Leistung, zufällige oder daraus resultierende Schäden.
Sie sind verantwortlich für die Takelage, das Laden, die Sicherung und den Transport von gekauftem Eigentum, einschließlich aller Kosten und Risiken, die mit dem Abtransport verbunden sind. Bitte beachten Sie, dass IronPlanet die Objekte vor Abholung nicht verpackt. Käufer müssen Vorkehrungen für die Verpackung der gekauften Objekte mit einem Verpackungs- und Versand-Geschäft oder mit einem anderen geeigneten Anbieter treffen.
Wo IronPlanet hinweist, muss das Eigentum vom Käufer verladen werden, müssen Sie alle Flurförderzeuge und entsprechend geschulte und zertifizierte Arbeiter bringen, um die Anlagen zu bedienen. Darüber hinaus müssen Sie einen Nachweis über ausreichende allgemeine Haftpflichtversicherung und den Nachweis der Arbeiterunfallversicherung bringen. IronPlanet und die DoD müssen als zusätzlich auf der allgemeinen Haftpflichtversicherung versichert aufgeführt werden. Ihre Mitarbeiter oder Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung aller Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften des Bundes, des Staates, der lokalen Ebene und der Host-Installation, (die militärische Einrichtung, wo sich das Eigentum befindet) des Umweltschutzes während des Betriebs der Anlagen auf dem Platz
Im Falle IronPlanet / DoD die Zeit für den Abtransport verlängert, um Ihren Bedürfnissen entgegen zu kommen, verstehen und akzeptieren Sie, dass jegliche Haftung und Verlustrisiko sich nicht bei IronPlanet oder den DoD befindet, aber auf Ihre eigenes Risiko.
Der Käufer bestätigt, dass der Käufer die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Arbeitnehmer-Entschädigungs-Versicherung für alle Mitarbeiter unterhält, die eine Arbeitsleistung für den Käufer auf jeglicher Regierungs-Einrichtung leisten.
Sie sind verantwortlich für jegliche Schäden an Eigentum, einschließlich Leckagen oder Freisetzung von gefährlichen Substanzen, die beim Abtransport auftreten könnten. Ein Versäumnis von Ihnen oder Ihrem Vertreter irgendwelche Leckagen zu reinigen oder irgendwelche Schäden zu reparieren kann zu Ihrem künftigen Teilnahme an Verkäufen von IronPlanet führen, und Sie könnten an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Entweder von Ihnen oder von Ihrem Vertreter wird angefordert werden, für jedes Material in der Gegenwart eines Vertreters von IronPlanet vor dem Abtransport von Eigentum zu unterschreiben (es sei denn, dass es von einem ermächtigten Vertreter von IronPlanet anders zugelassen wurde).
5. ÜBERTRAGUNG VON TITELN
5.1. Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Außer wenn Waren mit einem Verlangen auf Entmilitarisierung oder einer sonstigen destruktiven Verschrottung verkauft, wurde,wird das Eigentum beim Abtransport der gesamten Menge aus der militärischen Einrichtung übertragen . Eigentumstitel der als Verkaufsbedingung (Condition of sale (DCS)) die Entmilitarisierung oder eine andere Form destruktiver Verschrottung erfordert, wird Ihnen nicht übergeben werden, bis die Entmilitarisierung oder die destruktive Verschrottung abgeschlossen und der Nachweis des Abschlusses an uns übergeben wurde. Unter keinen Umständen wird der Eigentum an Waren auf den Käufer übertragen, bis die vollständige Bezahlung an IronPlanet erfolgt ist.
5.2. Übertragung von Titel auf Fahrzeuge. Wenn angefordert,IronPlanet wird an die Kunden ein SF97 unter folgenden Bedingungen liefern: Das Fahrzeug muss bei einem Verkauf für "brauchbares" Eigentum verkauft worden sein. Es gibt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 115, £115 oder ?115 für jedes angeforderte SF97. Kunden, die ein Titel-Zertifikat vom Staat von oder ein Duplikat eines Titels eins Staats-Zertifikats anfordern, werden 115 $ berechnet. Darüber hinaus wird IronPlanet für jeden Staats-Zertifikats-Titel oder Staats-Duplikat eine Gebühr für die Dokumentenvorbereitung in Höhe von $ 200 berechnen. IronPlanet wird bestimmen, ob Ihr Staat ein Staats-Zertifikat für den Titel oder ein SF97 erfordert.Der Käufer muss die folgenden einschlägigen Informationen verifizieren, die zum Ausfüllen eines SF97 erforderlich sind;
● Anhänger -- Fahrgestellnummer, Jahr, Marke, Modell, Karosseriestil und Gewicht
● Fahrzeuge -- Fahrgestellnummer, Jahr, Marke, Modell, Karosseriestil, Gewicht, KILOMETERSTAND, Zahl der Motorzylinder und Brennstoffart.
(Fehlende Informationen führen zur Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage)
Füllen Sie den Antrag für SF97 aus, der während des Bezahlvorgangs zur Verfügung steht. Sie sind allein dafür verantwortlich, sich nach den staatlichen Anforderungen für den Fahrzeugbrief und Registrierung in Ihrem Staat zu erkundigen und festzustellen, ob die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen von Ihrer staatlichen oder örtlichen Behörde für Kraftfahrzeuge akzeptiert werden.
Wir sind weder verantwortlich noch haftbar für die unbefugte Nutzung oder den Betrieb der von uns verkauften Fahrzeuge, für Fahrzeuge, die nicht in dem Staat zugelassen sind, in dem sie betrieben werden sollen, oder für den Abschluss von Versicherungen und Versicherungen, die vor dem Betrieb des Fahrzeugs verkauft wurden.
Sie sind allein dafür verantwortlich, alle notwendigen staatlichen oder örtlichen Genehmigungen einzuholen, die es Ihnen erlauben, ein Fahrzeug vom Ort des Verkaufs zu bewegen, und verpflichten sich, uns für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Fahrzeuge, die als ,,Restfahrzeuge" beschrieben wurden, erhalten SF97 und es wird kein Eigentumsnachweis ausgestellt.
Alle Inspektionen, die erforderlich sind, um einen Antrag auf einen Fahrzeugbrief auszufüllen, müssen auf Ihre Kosten und unter Ihrer Aufsicht durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Staat über die Voraussetzungen für die Beantragung eines Fahrzeugbriefs, bevor Sie ein Angebot abgeben.
Wurde dem Käufer ein Original SF97 für einen von IronPlanet verkauften Transport zur Verfügung gestellt, werden Anfragen nach Duplikaten von SF97 von IronPlanet berücksichtigt; IronPlanet ist jedoch nicht verpflichtet, Duplikate bereitzustellen und kann nicht garantieren, dass Duplikate zur Verfügung gestellt werden Wird dem Kunden ein originales SF97 für einen von IronPlanet verkauften Transport zur Verfügung gestellt, wird IronPlanet das SF97 dem Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung mit einem Rückübertragungsschreiben zuweisen.
Käufer von NSN 2320010502084, bitte beachten Sie: BETRIEBSWEISE VOR NUTZUNG ÄNDERN. ANWENDUNG DES ANTIBLOCKIERSYSTEMS (ABS) IST ERFORDERLICH. FÜR WEITERE INFORMATIONEN ZU ABS WENDEN SIE SICH AN DEN KUNDENDIENST UNTER 1-800-211-3983 ODER customercare@ritchiebros.com
Privacy Notice
Please click here for Privacy Notice.
Letzte Revision: 22. Januar 2018
Richtlinie zur Ausmusterung
IronPlanet stellt diese Richtlinie zur Ausmusterung bereit, um Sie über unsere Richtlinien und Abläufe bezüglich ihrer Marktplätze in Bezug auf die Anlagen zu informieren, die vom Käufer nicht termingerecht nach Verfügbarkeit der Artikelfreigabe abgeholt werden. Diese Richtlinie zur Ausmusterung gilt ausschließlich für die Anlagen, die über den Markplanz verkauft werden, und findet auf keine Anlagen Anwendung, die über eine Life-Versteigerung von Ritchie Bros. Auctioneers veräußert werden. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Ausmusterung unterliegen den Bedingungen der Richtlinie zur Ausmusterung sowie den Allgemeinen Bedingungen des Käufers (abrufbar unter http://www.ironplanet.com/pop/terms_page.jsp?noh1=yes&kwtag=footer) für den Erwerb der Anlagen. Diese Richtlinie gilt für alle über den Marktplatz veräußerten Anlagen, sofern keine konkretere Richtlinie aufgestellt oder vertragliche Vereinbarung begründet wird.
IronPlanet kann die Nichtdurchführung der Einforderung und Abholung der Anlagen innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe als Absicht des Käufers erachten, die Anlagen des Käufers aufzugeben. In solchen Fällen kann IronPlanet Maßnahmen ergreifen, die dem Interesse des Käufers an den Anlagen entgegenstehen, einschließlich u.a. Schritte zur Entsorgung der Anlagen im Auftrag des Käufers. Die Verfügung über die Anlagen kann mehrere Vorgehensweisen umfassen und IronPlanet legt eine entsprechende Vorgehensweise bei der Verfügung fest, wie u.a.:
- Transport der Maschinen vom bestehenden Standort und Entsorgung der Maschinen in der Form, wie IronPlanet dies für angemessen hält; oder
- Verschrottung der Maschine oder
- Werbung für den Verkauf der Maschine am Marktplatz von IronPlanet, wobei IronPlanet dem Verkäufer den Wiederverkaufswert abzüglich der für IronPlanet anfallenden Kosten, Lagerkosten*, Transport- und sonstigen Lagerhaltungskosten sowie einer Verwaltungsgebühr von 20% überweist.
*Wenn ein Käufer die Anlagen nicht innerhalb von acht (8) Geschäftstagen nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe von dem bestehenden Standort entfernt, ist der Käufer dafür verantwortlich, alle Lagergebühren für die Anlagen zu bezahlen. Die maximalen Lagergebühren, die für die Anlagen erhoben werden dürfen, die über den IronPlanet Marktplatz verkauft wurden, betragen 25,00 (in der angegebenen Währung) pro Tag, beginnend am 9. Tag nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe, wobei der Gesamtbetrag 1.500,00 (in der angegebenen Währung) nicht überschreiten darf.
Letzte Revision: 22. January 2018
Richtlinie zur IronClad-Garantie
IronPlanet stellt diese Richtlinie zur IronClad-Garantie® zur Verfügung, um Sie über unsere Richtlinien und Abläufe bei Anlagen zu informieren, die von IronPlanet geprüft wurden und welche mit der IronClad-Garantie zertifiziert wurden. Alle Fragen im Zusammenhang mit der IronClad-Garantie unterliegen den Bestimmungen dieser Richtlinie zur IronClad-Garantie sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers (abrufbar unter http://www.ironplanet.com/pop/terms_page.jsp?noh1=yes&kwtag=footer) für den Erwerb der Anlagen.
Beschreibung. Wenn in einem Anlagenlisting das Zertifizierungssymbol für eine IronClad-Garantie® erscheint, wurde eine Inspektion in Bezug auf den allgemeinen Zustand („Inspektion“) der Anlagen durchgeführt und ein Inspektionsbericht erstellt, der Bewertungen, Kommentare und Fotos der verschiedenen Komponenten der Anlagen enthält. Die Inspektionsberichte von Iron Planet dienen ausschließlich dazu, den sichtbaren Zustand der Hauptsysteme der Anlage und der daran befestigten Komponenten am Tag der Inspektion zu erfassen, und umfassen keine Lastprüfung oder Grabe-/Hebeprüfungen. Die Inspektionen von IronPlanet dienen NICHT dazu, verdeckte oder verborgene Mängel oder Fehler zu erkennen, die nur durch die Demontage der Anlage oder den Einsatz von Diagnosegeräten oder -techniken erkannt werden können. In keinem Fall haftet IronPlanet für die Nichterkennung dieser oder anderer Mängel. Der Inspektionsbericht ist alleiniges Eigentum von IronPlanet und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Verwendung und darf ohne die schriftliche Genehmigung von IronPlanet nicht offengelegt, veröffentlicht, verkauft, reproduziert, verbreitet oder anderweitig verteilt werden.
IronClad-Garantie. Wenn Sie im Rahmen des Zertifizierungsprogramms zur IronClad-Garantie feststellen, dass sich ein Teil der von Ihnen gekaufte Anlagen im Wesentlichen nicht in dem Zustand befindet, der im Inspektionsbericht dargestellt ist, und Sie sich innerhalb der unten genannten Berechtigungsfrist befinden, können Sie die Kundenbetreuung von IronPlanet kontaktieren und eine schriftliche Mangelanzeige („Forderung“) gegenüber IronPlanet geltend machen. Damit diese berücksichtigt wird, muss die Forderung (a) schriftlich und (b) innerhalb der Berechtigungsfrist erfolgen, (c) an IronPlanet so übermittelt werden, wie hier festgelegt wurde und (d) die untenstehenden Forderungsbedingungen erfüllen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von 750,00 in der angegebenen Währung wird für alle Beilegungen einer Forderung fällig.
Berechtigungsfrist. Damit eine Forderung ohne Vertragsstrafe berücksichtigt wird, müssen Sie die Anlage überprüfen und eine Forderung vor dem erstmaligen Auftreten eines der folgenden Punkte einreichen:
- Fristablauf - Elf (11) Werktage nach Verkaufsdatum.
- Selbst transportierte Anlagen (z.B. Fahrzeuge oder selbst transportierte Gegenstände) - Zeitpunkt, an dem die Anlagen den Abholort am Standort des Verkäufers der Anlagen verlassen. Sie sollten die Anlagen vor dem Abtransport vom Standort gründlich untersuchen.
- Transport durch ein Transportunternehmen - die Anlagen, die geliefert werden an (a) einen vom Käufer benannten Standort in den USA oder Kanada bei Anlagen, die aus den USA oder Kanada verkauft wurden oder (b) einen vom Käufer bezeichneten Standort innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegens für Anlagen, die aus diesen Ländern verkauft wurden, unterliegen der oben erwähnten Frist.
- Export - Zu der Zeit, wenn die Anlagen den entsprechenden Exporthafen verlassen, sofern die Anlagen an einen Ort außerhalb des Landes geliefert werden sollen, in dem sich die Anlagen befinden, gelten für Anlagen, die aus den USA und Kanada stammen, die oben genannten Bestimmungen für Transporte durch ein Transportunternehmen.
- Demontage - Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie bzw. Ihr Vermittler oder Vertreter die Demontage der Anlage ausgehend von der inspizierten Konfiguration beginnt, einschließlich der Demontage für den Transport.
Eine Forderung wird vorbehaltlich einer Vertragsstrafe (diese entspricht 50 % des letztendlichen Wertes der Streitbeilegung) berücksichtigt, wenn sie nach dem ersten Auftreten eines zuvor erwähnten Zeitraums und vor dem einundzwanzigsten (21.) Werktag nach dem Verkaufsdatum angezeigt wird. Sie können sich entscheiden, alle Lösungen zu verwerfen und den fraglichen Gegenstand über eine IronPlanet-Auktion zum Preis der Eigenbeteiligung weiterzuverkaufen (die Anlagen müssen sich in einem Land befinden, in dem IronPlanet die Erlaubnis zum Verkauf hat und alle unten aufgeführten Forderungsbedingungen müssen erfüllt sein).
Alle Forderungen, die nach dem einundzwanzigsten (21.) Werktag eingereicht werden, werden weder mit noch ohne Vertragsstrafe berücksichtigt. Zur Zeit des Exports und/oder der Demontage (wie oben definiert) verlieren Sie alle Ihre noch ausstehenden Forderungen an den Anlagen und zukünftige Forderungen werden nicht beachtet, weder mit noch ohne Vertragsstrafe (es sei denn, IronPlanet hat hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben). Sie können sich entscheiden, den fraglichen Gegenstand über eine IronPlanet-Auktion zum Preis der Eigenbeteiligung weiterzuverkaufen (die Anlage muss sich in einem Land befinden, in dem IronPlanet die Erlaubnis zum Verkauf hat und alle unten aufgeführten Streitbedingungen müssen erfüllt sein).
Forderungsbedingungen. Forderungen unterliegen den folgenden Bedingungen:
- Eingang der vollständigen Bezahlung der Transaktionsgebühr, des endgültigen Kaufpreises und gegebenenfalls der damit verbundenen Steuern.
- Zusätzliche Unterlagen können angefordert werden, um die Forderung zu bearbeiten oder zu überprüfen. Alle angeforderten Unterlagen müssen innerhalb von zwei (2) Werktagen ab dem Versanddatum der ursprünglichen Anfrage von IronPlanet zurückgeschickt werden. Angeforderte Unterlagen, die nach mehr als zwei (2) Werktagen zurückgegeben werden, können zu verspäteten Lösungen, Verspätungsgebühren (von maximal 750,00 in der angegebenen Währung) oder der potenziellen Verweigerung der Forderungen führen.
- Forderungen müssen für Exportwaren vor dem Export eingeleitet und abgewickelt sein.
- Das Eigentumsrecht an den Anlagen darf nicht auf einen anderen Käufer übergegangen sein.
- Die Anlagen müssen zur sofortigen Neuinspektion durch IronPlanet auf Anforderung verfügbar sein.
- So lange, bis eine Forderung aufgeklärt ist, dürfen die Anlagen nicht verwendet, vermietet oder geleast werden und es dürfen keine Veränderungen am Zustand der Anlagen durch Reparaturen oder Demontage vorgenommen werden. Unbeschadet des eben Genannten dürfen Sie die Anlagen auf dem Grundstück bewegen, sie beladen/entladen und sie betreiben, um den erfassten Inspektionszustand nach dem Eingang der Anlagen zu prüfen; dabei gilt jedoch, dass bei einem derartigen Betrieb die Anlagen nicht länger als (a) drei (3) Stunden oder (b) fünf (5) Meilen (ca. 8 Kilometer) über der auf dem Inspektionsbericht erfassten Laufleistung auf dem Wegstreckenzähler in Betrieb sein dürfen, wobei der jeweils geringere Wert zutrifft.
- IronPlanet ist für Nebenschäden, welche den normalen Betrieb der Anlage negativ beeinflussten oder den Wert der Anlage wesentlich verändern, nicht verantwortlich
- IronPlanet ist nicht für Forderungen verantwortlich, die aufgrund von Veränderungen am Zustand der Anlagen als Ergebnis von Witterungseinwirkungen auf die Bauteile entstehen, einschließlich Transportschäden. IronPlanet haftet unter keinen Umständen für Störungen an elektronischen Regelmodulen an Systemen oder Komponenten, elektronischen Anzeigen oder Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien, Flüssigkeiten, Lampen, Bänder, Reifen, Bremsen, Glühlampen, Starter, Wechselstromgeneratoren, Freon und Filter)
- Die Garantie gilt nur für wesentliche Abweichungen von den im Inspektionsbericht erfassten Punkten. Zusätzlich zu den Mängeln, die in einer Inspektion des allgemeinen Zustands nicht erkannt werden können, gehören zu den speziellen Punkten, für welche die Garantie nicht gilt: (a) Umstände, die nur durch den Betrieb einer Maschine auf einer Baustelle oder bei Belastung erkannt werden können (z.B. durch Graben, Ziehen, Heben usw.); (b) Betrieb der Maschine im vollen Drehzahlbereich, welcher zur Bewertung der Vorwärts- und Rückwärtsgänge nötig ist; (c) Ersetzen oder Hinzufügen von Anbauteilen zu den Anlagen; (d) Demontage; (e) Verwendung der Diagnose- oder Prüfanlagen zur Bewertung der Eigenschaften wie Motorkompression und (f) elektrische Anlagen, hydraulische Anlagen und Lecks irgendeiner Art (einschließlich Flüssigkeiten und Reifen) und (g) kosmetische Schäden, welche die Leistung oder den normalen Betrieb der Anlage nicht beeinflussen.
- Sofern vorhanden, werden Modelljahr, Marke und Modell direkt dem Typenschild entnommen. Sind diese nicht vorhanden, bemüht sich IronPlanet nach bestem Wissen und Gewissen, das Modelljahr, die Marke und das Modell mithilfe der Seriennummer und weitgehend akzeptierten Referenzmaterialien herauszufinden. IronPlanet trägt für die abweichenden Aussagen zu Modelljahr, Marke und Modell aus alternativen Quellen keine Verantwortung. IronPlanet ist ebenfalls nicht für Abweichungen bei Modelljahr und Baujahr zwischen den Fabrikaten einer Anlage verantwortlich.
- Die Garantie gilt nicht für Zustände, welche auf den Bildern des Inspektionsberichts sichtbar sind (einschließlich des Bildes in Originalgröße, welches mit der Zoomfunktion ersichtlich ist), auch wenn diese Zustände im schriftlichen Teil des Inspektionsberichtes nicht speziell erwähnt oder nicht abgedeckt sind.
- Betriebstests des Antriebs beschränken sich auf Niedergeschwindigkeitstests ohne Last in einem begrenzten, ebenen Bereich. Differentialsperren, volle Getriebeschaltung und Funktionalität aller Antriebsachsen können nicht vollständig überprüft werden. Der Inspektor hört auf ungewöhnliche Geräusche, stellt Lecks fest und notiert physische Schäden.
- IronPlanet ist nicht verantwortlich für das Betriebshandbücher oder die Schlüssel für Anlagen.
- IronPlanet gibt keine Garantien bezüglich der tatsächlichen Betriebsstunden/KM-Stände von Anlagen. IronPlanet kann nur melden, was visuell erfasst werden kann.
- Die geschätzten Gesamtkosten, um Posten gemäß einer Forderung zu reparieren, müssen über 750,00 in der angegebenen Währung liegen, wobei dieser Betrag als Eigenbeteiligung für alle Beilegungen von Forderungen fällig wird.
- Forderungen für Anlagen unterhalb eines Verkaufspreises von 750,00 in der angegebenen Währung werden nicht berücksichtigt.
Entscheidungen zu Anlagen und Forderungen. IronPlanet ist allein für die Überprüfung und endgültige Entscheidung von Forderungen verantwortlich. Alle von IronPlanet getroffenen Festlegungen sind endgültig. Im Falle einer Rückzahlung in Zusammenhang mit einer Forderung wird IronPlanet alle Mittel auf dieselbe Art zurückzahlen, wie der Käufer die Zahlung vorgenommen hat (d.h. elektronische Banküberweisung auf das Konto des Käufers oder Rückzahlung an die Kreditkarte des Käufers).
Alle Forderungen an IronPlanet, Inc., GovPlanet, TruckPlanet, IronPlanet Canada Ltd., Ritchie Bros. Auctioneers (Amerika) Inc., Ritchie Bros. Auctioneers (Kanada) Ltd., Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L., bzw. Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. müssen schriftlich vorgelegt werden und sind per E-Mail an customercare@ritchiebros.com zu senden. Jede Forderung an IronPlanet Limited, IronPlanet UK Limited, Ritchie Bros. Auctioneers GmbH, Ritchie Bros. Auctioneers France SAS, Ritchie Bros. Auctioneers (UK) Limited, Ritchie Bros. Auctioneers B.V., Ritchie Bros. Auctioneers (Spanien) SLU, Ritchie Bros. Auctioneers S.r.l., or Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an eucustomercare@ritchiebros.com gesendet werden.
Revised 1 January, 2023
SalvageSale Terms And Conditions
General Terms
These SalvageSale Terms and Conditions ("SalvageSale Terms") establish the terms of your use of IronPlanet's sites and services on the SalvageSale platform at www.salvagesale.com and www.salvagesale.co.uk (collectively, the "SalvageSale Marketplace") to list and sell or to bid on and purchase equipment, assets and other items ("Equipment"). The SalvageSale Terms were last revised on December 15, 2017.
1. Services of IronPlanet. Under the terms of this agreement ("Agreement"), IronPlanet offers you the use of the SalvageSale Marketplace, which functions as a platform on which a seller ("Seller") can list and advertise Equipment for sale to a potential buyer ("Buyer").
2. SELLER-SPECIFIC TERMS. The following terms will apply if you, as a Seller, are selling Equipment on the SalvageSale Marketplace. If you are acting as a Seller under this Agreement, then all obligations of the Seller setout herein are applicable to you.
2.1 ACCEPTANCE OF TERMS. Before you attempt to sell any Equipment through the SalvageSale Marketplace, IronPlanet requires that you read and accept the SalvageSale Terms. BY PROVIDING A LISTING TO YOUR SALVAGESALE SALES REPRESENTATIVE, YOU HEREBY REPRESENT THAT YOU HAVE READ, UNDERSTOOD AND ACCEPTED THE SALVAGESALE TERMS AND ALL OTHER TERMS AND CONDITIONS INCORPORATED HEREIN BY REFERENCE AND THAT YOU WILL BE LEGALLY AND FINANCIALLY RESPONSIBLE FOR YOUR USE OF THE SALVAGESALE MARKETPLACE AND SALE OF EQUIPMENT. If you choose not to accept the SalvageSale Terms, you may not list or sell Equipment by means of the SalvageSale Marketplace. If you have any questions, please contact customercare@ritchiebros.com or eucustomercare@ritchiebros.com.
2.2 Listing Requirements. When you list Equipment for sale on the SalvageSale Marketplace, you represent and warrant that you have the authority to sell such goods, free and clear of any liens, claims or other encumbrances. You further agree to use commercially reasonable efforts to supply accurate information for each listing (each, a "Listing"), and will be solely responsible for the listing information you provide. From the information you provide regarding the Equipment, IronPlanet will prepare and send you the Listing for your review prior to posting on the SalvageSale Marketplace, and if no response is received from you, the Listing will be deemed to be approved by you twenty-four (24) hours after being sent.
2.3 Representations and Warranties. You represent and warrant that: (a) no Equipment shall be fraudulent, stolen or counterfeit, (b) you are duly authorized to enter into this Agreement, (c) you are solvent and have not made any assignment, proposal or other proceeding for the benefit of your creditors, and (d) you own all right, title and interest in and to the Equipment and the Equipment is free and clear of all liens, claims or other encumbrances, except as otherwise disclosed by you to IronPlanet in writing.
2.4 Seller Commission Fee. For goods sold by a Seller on the SalvageSale Marketplace, IronPlanet will be paid a commission (deducted from the purchase price) equal to twelve and one-half percent (12.5%) of the purchase price, unless otherwise agreed to between IronPlanet and the Seller in writing.
2.5 Seller Lien Search Fee. IronPlanet may carry out lien searches regarding the Seller and may charge the Seller a lien search fee equal to 70.00.
2.6 General Fees. You are responsible for paying all fees and penalties associated with using IronPlanet's services and the SalvageSale Marketplace as well as all applicable taxes, as set out in these SalvageSale Terms. Any fees payable by the Seller under this Agreement shall be deducted from the purchase price prior to such proceeds being sent to the Seller.
2.7 Power of Attorney. You hereby appoint IronPlanet and its authorized representatives as your attorney-in-fact for the sole purpose of executing a bill of sale, if required, to finalize transfer of ownership from you to the Buyer.
2.8 DISCLAIMER. TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY LAW, THE SALVAGESALE MARKETPLACE PROVIDED BY OR THROUGH IRONPLANET IS PROVIDED ON AN "AS IS" AND "AS AVAILABLE" BASIS WITHOUT WARRANTIES OF ANY KIND, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, IMPLIED WARRANTIES OF NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
2.9 LIMITATION OF LIABILITY. TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY LAW, IN NO EVENT SHALL IRONPLANET BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INDIRECT, PUNITIVE, COVER, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, HOWEVER CAUSED, WHETHER IN CONTRACT OR TORT OR UNDER ANY OTHER THEORY OF LIABILITY, INCLUDING LOSS OF REVENUE, PROFITS, OR BUSINESS, ANY LOSS OF GOODWILL OR REPUTATION, OR THE COSTS OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES, EVEN IF IRONPLANET OR AN AUTHORIZED REPRESENTATIVE THEREOF HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. IN NO EVENT SHALL THE TOTAL LIABILITY OF IRONPLANET TO YOU FOR ALL DAMAGES, LOSSES, AND CAUSES OF ACTION (WHETHER IN CONTRACT OR TORT, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, NEGLIGENCE, PRODUCT LIABILITY OR OTHERWISE) ARISING FROM THIS AGREEMENT, THE SALE OF EQUIPMENT, OR YOUR USE OF THE SALVAGESALE MARKETPLACE EXCEED, IN THE AGGREGATE, THE TOTAL COMMISSION EARNED BY IRONPLANET FROM THE LISTING(S) RELATED TO SUCH CLAIM.
2.10 Indemnification. You agree to defend, indemnify and hold harmless IronPlanet, its affiliated companies and their respective officers, directors, employees, agents, successors and assigns ("Indemnified Parties") from and against any claim or demand (including reasonable attorneys' and experts' fees and costs) made by any third-party, including, but not limited to Buyers, due to or arising out of your breach of this Agreement, your improper use of the SalvageSale Marketplace, or your violation of any law or the rights of a third party. IronPlanet shall promptly notify you in writing of any threatened or actual claim or demand and reasonably cooperate with you to facilitate the settlement or defense thereof. You shall have sole control of the defense or settlement of any claim or demand, provided that IronPlanet, at its option and expense, may participate and appear on equal footing with you. You shall not settle any claim or demand without the written consent of the Indemnified Parties, with such consent not to be unreasonably withheld or delayed.
2.11 Exclusive Listing. The SalvageSale Marketplace shall be the exclusive listing site for Equipment and you shall not offer for sale or sell the Equipment in any other manner until the earlier of (a) the date such Equipment is sold via the SalvageSale Marketplace or (b) the date you withdraw the Equipment from the SalvageSale Marketplace (but in such event no less than ninety (90) days). By entering into an Agreement for use of the SalvageSale Marketplace, you hereby extend an irrevocable offer to sell the Equipment, as applicable, (a) to a Buyer who is the highest bidder and who meets or exceeds the Asking Price, as applicable, (b) to a Buyer who commits to purchase Equipment at the Buy Now Price; (c) to a Buyer who commits to purchase Equipment at price negotiated between you and the Buyer in a Make Offer Listing; or (d) a Buyer who you've selected pursuant to the Seller Bid Selection process.
3. BUYER-SPECIFIC TERMS. The following terms will apply if you, as a Buyer, are purchasing Equipment on the SalvageSale Marketplace. If you are acting as a Buyer under this Agreement, then all obligations of the Buyer setout herein are applicable to you.
3.1 ACCEPTANCE OF TERMS. Before you attempt to buy any Equipment through the SalvageSale Marketplace, IronPlanet requires that you read and accept the SalvageSale Terms. BY CHECKING ON THE SPACE NEXT TO "ACCEPT TERMS & CONDITIONS", YOU HEREBY REPRESENT THAT YOU HAVE READ, UNDERSTOOD AND ACCEPTED THE SALVAGESALE TERMS AND ALL OTHER TERMS AND CONDITIONS INCORPORATED HEREIN BY REFERENCE AND THAT YOU WILL BE LEGALLY AND FINANCIALLY RESPONSIBLE FOR YOUR USE OF THE SALVAGESALE MARKETPLACE AND PURCHASE OF EQUIPMENT. If you choose not to accept the SalvageSale Terms, you may not bid on or purchase Equipment by means of the SalvageSale Marketplace. If you have any questions, please contact customercare@ritchiebros.com or eucustomercare@ritchiebros.com.
3.2 Buyer's Transaction Fee. For each piece of Equipment purchased from the Seller through the SalvageSale Marketplace, you agree to pay a transaction fee ("Transaction Fee") as detailed in the Listing. IronPlanet may change or add fees from time to time, in its sole discretion, with or without notice to you. Other fees that may be payable by you are in the Listing.
3.3 Buyer Late Fee;Buyer Default Penalty. Unless a differing payment period is noted in the Listing, if, after seven (7) days following the date payment is due as set out in the Listing, you have not made full payment of the purchase price and all other applicable fees to Seller, you are in default and shall be subject to a Late Payment Fee, as detailed on the Listing. Should RB Group deem you in default, RB Group may, at its discretion: (a) sell the Equipment to the next highest bidder without further notice to you and you shall upon demand pay RB Group, as damages, any difference between the purchase price you accepted and the final purchase price paid for the Equipment (the "Buyer Default Penalty"); and (b) ban you from participating as either a seller or buyer on the SalvageSale Marketplace and any marketplace operated by RB Group or any of its affiliates. In such event, as well as in regard to any other fees owed by you to RB Group or its affiliated companies in regard to other transactions, RB Group reserves the right to, and you hereby consent that RB Group may, offset any such charges from amounts paid by you and invoice you for the remainder, with the invoice to be paid within fifteen (15) days following the date of the invoice.
3.4 General Fees. You are responsible for paying all fees and penalties associated with using IronPlanet's services and the SalvageSale Marketplace as well as all applicable taxes.
3.5 Power of Attorney. You hereby appoint IronPlanet and its authorized representatives as your attorney-in-fact for the sole purpose of executing a bill of sale, if required, to finalize transfer of ownership to you.
3.6 Disclaimer. TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY LAW, THE SALVAGESALE MARKETPLACE PROVIDED BY OR THROUGH IRONPLANET IS PROVIDED ON AN "AS IS" AND "AS AVAILABLE" BASIS WITHOUT WARRANTIES OF ANY KIND, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, IMPLIED WARRANTIES OF NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. EACH PIECE OF EQUIPMENT IS SOLD "AS IS, WHERE IS," AND NEITHER SELLER NOR IRONPLANET MAKES ANY GUARANTEES, REPRESENTATIONS OR WARRANTIES, EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, OF ANY KIND WHATSOEVER, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. NEITHER SELLER NOR IRONPLANET MAKES ANY WARRANTY THAT THE EQUIPMENT WILL PROPERLY FUNCTION OR OPERATE WHEN DELIVERED TO YOU NOR THAT IT WILL CONTINUE TO OPERATE OR FUNCTION FOR ANY PERIOD OF TIME AFTER DELIVERY. IRONPLANET EXPRESSLY DISCLAIMS ANY RESPONSIBILITY FOR ANY ACTS OR OMISSIONS OF OTHER USERS OF THE SALVAGESALE MARKETPLACE. IF YOU ARE DISSATISFIED WITH THE SALVAGESALE MARKETPLACE, YOUR SOLE REMEDY IS TO DISCONTINUE USING THE SALVAGESALE MARKETPLACE.
3.7 Limitation of Liability. TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY LAW, IN NO EVENT SHALL IRONPLANET OR SELLER BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INDIRECT, PUNITIVE, COVER, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, HOWEVER CAUSED, WHETHER IN CONTRACT OR TORT OR UNDER ANY OTHER THEORY OF LIABILITY, INCLUDING WITHOUT LIMITATION, LOSS OF REVENUE, ANTICIPATED PROFITS, BUSINESS OR SALES, ANY LOSS OF GOODWILL OR REPUTATION, OR THE COSTS OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES, EVEN IF IRONPLANET OR SELLER, OR AN AUTHORIZED REPRESENTATIVE THEREOF HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. IN NO EVENT SHALL THE TOTAL LIABILITY OF IRONPLANET OR SELLER TO YOU FOR ALL DAMAGES, LOSSES, AND CAUSES OF ACTION (WHETHER IN CONTRACT OR TORT, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, NEGLIGENCE, PRODUCT LIABILITY OR OTHERWISE) ARISING FROM THIS AGREEMENT, THE PURCHASE OR USE OF EQUIPMENT, OR YOUR USE OF THE SALVAGESALE MARKETPLACE EXCEED, IN THE AGGREGATE, THE TOTAL COMMISSION EARNED BY IRONPLANET FROM THE LISTING(S) RELATED TO SUCH CLAIM.
3.8 Indemnity. You agree to defend, indemnify and hold harmless IronPlanet, its affiliated companies, their respective officers, directors, employees, agents, successors and assigns, and the Seller ("Indemnified Parties") from and against any claim or demand (including reasonable attorneys' and experts' fees and costs), made by any third party, including, but not limited to Sellers, due to or arising out of (a) your breach of this Agreement, (b) your improper use of the SalvageSale Marketplace, including without limitation any personal injury, death or property damage caused by or arising out of the subsequent use of any Equipment sold or purchased from the SalvageSale Marketplace, or (c) your violation of any law or the rights of a third party. Furthermore, you agree to defend, indemnify and hold IronPlanet and its Seller harmless from and against any and all damages, costs, claims or liability (including reasonable attorneys' fees) for any injuries to persons or property of any type, occurring during your or your agent's inspection of property, your or your agent's presence at a Seller's site or resulting from the sale, removal, use or operations of the purchased property. IronPlanet shall promptly notify you in writing of any threatened or actual claim or demand and reasonably cooperate with you to facilitate the settlement or defense thereof. You shall have sole control of the defense or settlement of any claim or demand, provided that IronPlanet, at its option and expense, may participate and appear on an equal footing with you. You shall not settle any claim or demand without the written consent of the indemnified parties, with such consent not to be unreasonably withheld or delayed.
3.9 Release. In the event that you have a dispute with one or more users of the SalvageSale Marketplace, you release IronPlanet, its affiliated companies, their officers, directors, agents, subsidiaries and employees, and the Seller from claims, demands and damages (actual and consequential) of every kind and nature, known and unknown, suspected and unsuspected, disclosed and undisclosed, arising out of or in any way connected with such disputes. If you are a California resident, you expressly waive any rights you may have under California Civil Code §1542, which says: "A general release does not extend to claims which the creditor does not know or suspect to exist in his favor at the time of executing the release, which if known by him must have materially affected his settlement with the debtor."
4. PAYMENT.
4.1 Invoice and Payment. At the conclusion of a Listing and upon the selection of the winning bid by the Seller, the SalvageSale Marketplace will generate a third-party invoice that is issued to the Buyer on the Seller's behalf. The Buyer is responsible for paying the Seller the purchase price for the Equipment. In connection with the Buyer's purchase, the Buyer will be asked to provide customary billing information such as name, billing address, credit card information, or routing and account numbers for payments by electronic funds transfer either to IronPlanet or its third-party payment processor(s). The Buyer agrees to pay IronPlanet for any purchases made in connection with the Buyer's account in accordance with these SalvageSale Terms by credit card or electronic funds transfer. the Buyer hereby authorizes the collection of such amounts by charging the credit card provided or by processing an electronic funds transfer utilizing the routing and account number provided, either directly by IronPlanet or indirectly, via a third-party online payment processor. If the Buyer is directed to IronPlanet's third-party payment processor(s), the Buyer may be subject to terms and conditions governing use of that third party's service and that third party's personal information collection practices. Please review such terms and conditions and privacy policy before using the services.
4.2 Payment of Proceeds. The Seller hereby instructs IronPlanet to facilitate receipt of the purchase price. Further, the Seller hereby grants IronPlanet the right, in its own name, to enforce the Seller's right to payment. The Seller agrees that no monies shall be payable to the Seller until paid by the Buyer. Once received by IronPlanet, any monies due to the Seller, net of any commissions and fees due to IronPlanet as detailed in this Agreement, shall be disbursed within fifteen (15) business days of the invoice date. The Seller hereby consents to IronPlanet's right to offset any other commissions and fees specified in this Agreement or that result from additional services requested by the Seller, with any remainder to be paid within fifteen (15) days following receipt of an invoice. The Seller acknowledges that the Buyer may fail to perform or pay on a timely basis and that IronPlanet shall not have any liability to the Seller for any act or omission of the Buyer.
5. PICK-UP OF EQUIPMENT; RISK OF LOSS.
5.1 Removal of Equipment. Upon IronPlanet's receipt of full payment and the Buyer's completion of any additional, required documents, both Seller and Buyer will be notified that the Equipment if available for pick-up via an email that is generated automatically by the SalvageSale Marketplace ("Item Release"). The Buyer is responsible for dismantling, loading and shipping the Equipment for transportation, unless otherwise noted in the Listing. The Buyer shall remove the Equipment from Seller's premises no later than eight (8) business days after availability of the Item Release unless otherwise stated in the Listing (the "Pick-up Date"), after which the Buyer may be responsible for payment of Storage Fees, and in some cases payment of cost to transport Equipment to an alternate location, as detailed on the SalvageSale Marketplace and incorporated herein by reference. Unless otherwise noted in the Listing, standard Storage Fees are 25.00 per day, beginning on the ninth (9th) day after availability of the Item Release, with the total amount not to exceed 1,500.00.
5.2 Equipment Availability. The Seller agrees to have the Equipment available for transportation, complete with ignition key, if applicable, to the Buyer no later than one (1) business day after the Buyer is deemed the winning bidder. If the Equipment is not available, the Seller will be subject to pay a post-closing delay fee ("Post-Closing Delay Fee"). The Post-Closing Delay Fee includes, but is limited to, transportation cancellation or re-scheduling fees, transportation delay fees, hourly or daily average rental cost of equivalent replacement equipment for the Buyer, including loading, unloading and transportation costs. IronPlanet may assess the Post-Closing Delay Fee at its discretion. Further, if the Seller fails for any reason to release the Equipment to the Buyer once an Item Release is provided, the Seller will be subject to a seller default fee ("Seller Default Fee") in addition to any other rights or remedies that IronPlanet or the Buyer may have. The Seller Default Fee will be equal to twenty-five percent (25%) of the purchase price, plus the commission due to IronPlanet and any costs incurred by the Buyer and validated by IronPlanet. If the Buyer notifies IronPlanet that the Seller does not make the goods available by the scheduled Pick-Up Date, IronPlanet will notify both parties and refund the purchase price to the Buyer within ten (10) days after IronPlanet sends the notice, if the parties cannot agree to a pick-up schedule.
5.3 Failure to Pick Up. If the Seller notifies IronPlanet that the Buyer has failed to pick up the goods or assume control by the Pick-Up Date, the Buyer will be placed in Default, and will be subject to the Buyer Default Penalty and rules outlined above. In addition to the Buyer Default Penalty, the defaulting Buyer may be subject to other claims, damages or liabilities to the Seller and/or IronPlanet; such as storage fees, administrative fees, the amount of any reduction in sales price upon resale of the goods by the Seller, and any applicable fines. Pending payment of the Buyer Default Penalty and any other assessed claims, damages, liabilities, and fees, the defaulting Buyer will be barred from bidding on any other listings on this and any other affiliated website operated by IronPlanet. IronPlanet reserves the right to withhold any default penalties and other applicable charges from monies previously paid by the Buyer, at IronPlanet's sole discretion. IronPlanet reserves the right to use a collection agency to collect any outstanding fees and penalties, and to report any unpaid payments to credit reporting agencies.
5.4 Abandoned Equipment. Unless otherwise stated in the Listing, the Buyer's failure to claim and remove Equipment within sixty (60) days following the Item Release is deemed to be evidence of the Buyer's intention to abandon the Equipment, and IronPlanet on behalf of Seller may take action that is adverse to the Buyer's interest in the Equipment, including, but not limited to, any appropriate steps under the law to dispose of the Equipment. IronPlanet's Abandonment Policy is located at http://ironplanet.com/main/abandonment.jsp and is hereby incorporated by reference.
5.5 Risk of Loss. The responsibility and risk of loss for Equipment shall be and remain with the Seller (and not IronPlanet or the Buyer) until the earlier of: (a) the removal of the Equipment from the posted Equipment location by the Buyer or the Buyer's designated transportation provider or (b) receipt by the Seller of all proceeds from the sale of Equipment. Thereafter, the Equipment shall be and remain at the risk of the Buyer or the Buyer's designated transportation provider (and not IronPlanet or the Seller). Unless otherwise dictated in the Agreement, IronPlanet has no obligation to maintain insurance coverage pertaining to the Equipment in the possession of IronPlanet for purposes hereunder.
6. TITLED EQUIPMENT.
6.1 Titled Equipment. If selling titled Equipment, the Seller must provide IronPlanet with the original copy of each title in advance of IronPlanet making the Listing available on the SalvageSale Marketplace. IronPlanet will release the original title to the Buyer within fifteen (15) days of the Buyer being declared the winning bidder and after payment from the Buyer is received by IronPlanet. Not all transactions will result in a title transfer, and Buyers should review the Listing to determine whether a title transfer is applicable. In lieu of titles, certain transactions may result in the Seller providing a bill of sale to the Buyer. The Buyer is responsible for providing an executed document from the Buyer, executed by the Buyer and Seller, along with any other additional documentation which might be required, including, but not limited to, a fully executed equipment sales agreement and export documentation in order to obtain the bill of sale. Buyers are encouraged to review the Listing details to understand the necessary requirements which must be met before a bill of sale would be provided. IronPlanet may charge the Seller a title transfer fee equal to 70.00 per piece of Equipment requiring titles.
7. TAXES.In any transaction on the SalvageSale Marketplace, Buyer and Seller are responsible for determining whether sales, use, value added tax (VAT), goods and services tax (GST), transfer, ad valorem or other similar taxes of any taxing authority apply to the transaction and to collect, report and remit the correct tax to the appropriate tax authority. Unless otherwise agreed with the Seller, IronPlanet is not obligated to determine whether any such taxes apply and is not responsible for collecting, remitting or reporting any such taxes arising from any transaction. Invoices to Buyers may contain tax. When tax is due, Buyer is required to remit the stated tax. Failure to pay tax will result in Buyer being placed in default.
8. BIDDING PROCEDURES FOR SALES ON THE SALVAGESALE MARKETPLACE.The bidding procedures set forth below are the rules that govern the SalvageSale Marketplace. In addition, you are subject to the listing terms for any specific Listing on the SalvageSale Marketplace for which you submit bids. In case of any conflict between the listing terms of any specific items or lots and these SalvageSale Terms, the specific listing terms shall control.
8.1 Sale Formats. IronPlanet has three offering formats on the SalvageSale Marketplace which are explained below:
8.1.1 Sealed Bid. Buyers submit bids for listed items prior to the set ending time for the sale. Buyers are provided their rank position for the offering and may enter subsequent bids that are higher than their current high bid. Bid amounts are not disclosed to other Buyers. For any completed sale, the final purchase price and winning Buyers are confidential and will not be publicly released on the SalvageSale Marketplace.
8.1.2 Make Offer. Buyers bid on the Equipment and the bid is a binding offer to purchase the Equipment if (a) the bid meets or exceeds the minimum price as established by the Seller; (b) the bid is accepted by the Seller; or (c) the Seller proposes a counter offer and you accept. Otherwise, a Buyers obligation to complete the transaction will expire two (2) business days after it was submitted or upon acceptance of another bid by the Seller, whichever occurs first. There is no definitive closing time for the sale unless such a time is specified in the Listing. For any completed sale, the final purchase price and winning Buyers are confidential and will not be released to other parties.
8.1.3 Buy Now. Buyers may purchase an item at a fixed price that is published with the Listing. For any completed sale, the Buy Now is disclosed, but the winning Buyer is confidential and will not be publicly released on the SalvageSale Marketplace.
8.2 How Time Extension Works. Sealed Bid and Make Offer Listings will have a bid extension interval function. This interval will vary and will be published in the Listing. Any market leading bid, or bid that matches the market leading bid, placed within the bid extension interval just before a Listing's scheduled ending time will cause the Listing's ending time to be extended. The new closing time will be established by adding the bid extension interval to the time of the market leading bid. There is no limit to the number of times a Listing may be extended in this situation. This feature is also known as "extended bidding", "dynamic close" and "overtime".
8.3 How Bid Selection Works. Every Sealed Bid and Make Offer listing uses one of two possible bid selection methods. The bid selection method and process will be described in the Listing for each piece of Equipment. In each method, once a winning bid is selected, that Buyers will be emailed an invoice by IronPlanet within twenty-four (24) hours, at which time the Seller and winning Buyer are obligated to complete the transaction. These methods include:
8.3.1 Seller Bid Select. The Seller will select the winning bid after the conclusion of a Listing period, which may or may not be the highest bid, or may reject all bids. The amount of time allotted to the Seller to review and select or reject bids will usually be included in the lot terms.
8.3.2 Seller Bid Select with Asking Price. With a Make Offer format, an asking price ("Asking Price") will be published to the Buyer. If a lot is listed with an Asking Price, the Seller is not obligated to sell for any bid received below that price. When the Asking Price has been met, the highest bid at close of the Listing period will automatically be selected by the Seller. If the Asking Price is not met the Seller reserves the right to select a winning bid, which may be lower than the Asking Price, or the Seller may reject all bids. The amount of time allotted to the Seller to review and select or reject bids will usually be included in the Listing.
8.4 Changes to a Listing. Once a Listing has been made public, the Seller may not change the Listing without IronPlanet's approval. In very limited circumstances, IronPlanet may permit Sellers to add additional non-material descriptive information, such as pictures or text, or correct inaccuracies, which do not materially change the original listing. If material changes are needed to correct inaccuracies in a Listing, however, the Listing will be terminated and subsequently re-listed as appropriate.
8.5 Non-Retractable Bids. Bids are not retractable except in extraordinary circumstances such as when a clear typographical error is made. Buyers should carefully review their bids prior to submitting them. If a clear typographical error is made, the Buyer must immediately notify IronPlanet, via the Contact Us page or by phone. Notifications must be received no later than one hour after the erroneous bid is placed. IronPlanet reserves the right to approve or deny any bid retraction requests and retraction may result in default proceedings against the Buyer
8.6 Binding Bids. Bids made by Buyers on listed items are binding. At the end of a Listing period, if a Buyer's bid is selected by the Seller, the winning Buyer is obligated to complete the transaction. Buyers agree that bidding for items listed for sale on the SalvageSale Marketplace is the legal equivalent of a firm purchase order. Buyers are obligated to complete transactions on all winning bids awarded to them. If a Seller chooses not to select a winner on any individual lot, Buyers are still obligated to complete transactions on all lots they were awarded.
8.7 Void Bids. IronPlanet reserves the right to reject or void any bids which IronPlanet believes have not been made in good faith, are intended to manipulate the bidding process, or are prohibited either by applicable law or the listing terms for such Equipment.
8.8 Technology Malfunction. If a technology malfunction materially affects the outcome of a Listing, IronPlanet reserves the right to void the Listing within 72 hours of the scheduled ending time.
8.9 Fair Bidding and Listing Practices. Sale price manipulation of any kind by users is strictly prohibited, including, without limitation, bidding through a secondary account or other party, by communicating with other Buyers, or by shill bidding. Buyers or Sellers who do not act in good faith or otherwise subvert the integrity of the SalvageSale Marketplace are subject to suspension or termination.
8.10 Collection of Statistics on Buyer Performance. As part of IronPlanet's monitoring of the SalvageSale Marketplace, IronPlanet collects statistics on each Buyer's bidding activities to determine such Buyer's performance history on this and other IronPlanet affiliated websites. Such statistics may include the number of completed transactions by a Buyer, failures or late funding of the purchase price, and taking late delivery of purchased goods. IronPlanet reserves the right to allow Sellers to access such statistics collected on a Buyer who bids on a specific item.
8.11 Pre-Qualified Buyer. Sellers may choose to limit a designated Listing to pre-qualified Buyers who will be required to place a specified amount on deposit with IronPlanet. Prior to the sale start, Buyers may be required to pay this deposit amount to IronPlanet by credit card or other approved methods. Only pre-qualified Buyers will be allowed to place bids during the sale. At the end of the Listing period, if deposits were provided, IronPlanet will promptly cancel the deposit charge on the credit cards of the Buyers who were not selected or declared the winning bidder. If the winning Buyer for a Listing defaults by failing to pay the agreed purchase price and other fees, the deposit amount of such Buyer will be forfeited and the Seller may exercise such other rights and remedies as are available under applicable law. In the event of such default, to the extent that the Default Penalty described above exceeds the deposit amount, IronPlanet will be authorized to charge such excess amount on the defaulting Buyer's credit card.
9. LEGAL DISPUTES
9.1 Contracting Entity. Unless otherwise indicated in a global agreement with IronPlanet, if the origin of the Equipment is in the United States or in other areas not otherwise outlined below, you are contracting with IronPlanet, Inc. (the "Contracting Entity") and transacting in U.S. Dollars. Otherwise, the Contracting Entity is as outlined below:
Location of Equipment | Currency | Contracting Entity |
Canada | Canadian Dollars | IronPlanet Canada Ltd. |
European Union | Euros | IronPlanet Limited |
United Kingdom | British Pounds | IronPlanet UK Limited |
9.2 Governing Law; Jurisdiction and Venue. For disputes between you and IronPlanet, Inc., this Agreement shall be governed by the laws of the State of Washington. For disputes between you and IronPlanet Canada Ltd., this Agreement shall be governed by the laws of the Province of British Columbia. For disputes between you and IronPlanet Limited, this Agreement shall be governed by the laws of Ireland. For disputes between you and IronPlanet UK Limited, this Agreement shall be governed by the laws of England and Wales. In all cases, this Agreement shall be governed by the laws of the jurisdiction noted above without regard to conflict of laws principles. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods and, if you are located in the United States, the Uniform Computer Information Transactions Act, do not apply. Any action against IronPlanet arising from or relating to this Agreement or any sale, listing or purchase hereunder shall be commenced in the following courts and you irrevocably consent to the exclusive jurisdiction of such courts, as follows: (a) a state or federal court in King County, Washington if IronPlanet, Inc. is the party, (b) a Provincial or Supreme Court in New Westminster, British Columbia if IronPlanet Canada Ltd. is the party, (c) the courts located in Dublin, Ireland if IronPlanet Limited is the party, or (d) in the courts of England and Wales if IronPlanet UK Limited is a party.
9.3 English Controlling Language. All performance under this Agreement and the resolution of disputes shall be conducted in the English language. If a translation of this Agreement into any other language is required by law, the English version will prevail to the extent that there is any conflict or discrepancy between the English version and any translation. If this Agreement is provided to you in a language other than English, IronPlanet does so solely for your convenience.
9.4 Limitation Period. YOU AGREE THAT ANY CLAIM ARISING OUT OF OR RELATED TO THIS AGREEMENT MUST BE COMMENCED WITHIN SIX (6) MONTHS AFTER THE DISPUTE AROSE. OTHERWISE, SUCH CLAIM IS PERMANENTLY BARRED.
9.5 Improperly Filed Legal Disputes. Any claims that are filed or brought contrary to this Agreement shall be improperly filed and of no force and effect.
9.6 Recovery of Costs. Should IronPlanet be required to participate in any action to either enforce the terms of this Agreement or as a result of other activities of a Seller or Buyer, IronPlanet shall be entitled to recover all its costs including lawyer's fees on a solicitor and own client cost basis.
10. NOTICES Any notice to IronPlanet Limited or IronPlanet UK Limited must be in writing and must be sent via email to legal@ritchiebros.com and by registered mail or overnight courier to IronPlanet Limited or IronPlanet UK Limited, c/o IronPlanet, Inc., 9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC, Canada Attn: Legal Affairs. Any notice to IronPlanet, Inc. or IronPlanet Canada Ltd. must be in writing and must be sent via email to legal@ritchiebros.com and by registered mail or overnight courier to IronPlanet, Inc., 9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC, Canada Attn: Legal Affairs. Any notice to you shall be given by email to the email address provided to you during registration, or as subsequently updated by you, or via posting on the SalvageSale Marketplace, any of which you agree shall be sufficient notice to you. Notice shall be deemed to have been given to you upon twenty-four (24) hours after it has been sent or at the time the information was posted on the SalvageSale Marketplace. If you change your email address, you are responsible for updating your account profile.
11. PRIVACY. IronPlanet's Privacy Statement, located at http://www.ironplanet.com/main/privacy.jsp, is hereby incorporated by reference. By entering into this Agreement, you consent to the processing, international transfer and disclosure of your information in accordance with IronPlanet's Privacy Statement, available at http://www.ironplanet.com/main/privacy.jsp. Information that IronPlanet collects is stored in the United States but may also be transferred and stored in other countries. These countries may offer a different level of data protection than your country of residence. You consent to your information being shared by IronPlanet among IronPlanet's parent company, subsidiaries and affiliates in accordance with the Privacy Statement. Buyer also consents to IronPlanet's disclosing information regarding the Buyer to the original equipment manufacturer ("OEM") of any item that the Buyer places a bid on and any of the OEM's dealers or service providers in Buyer's geographic area. To opt out of sharing with OEM's, their dealers or service providers going forward, contact Privacy@ironplanet.com. Once disclosed, this information will be governed by the OEM's or OEM dealer's privacy policy and will be subject to the laws of the jurisdiction in which the OEM or OEM dealer processes the information. OEMs and their dealers or service providers use this information to understand the secondary market for their equipment, to communicate with Buyers about their products and services, and for other purposes disclosed in their privacy policies. IronPlanet has no liability for information used by the OEM, its dealers, representatives and service providers.
12. GENERAL. Unless otherwise agreed to in writing, this Agreement contains the entire agreement of the parties and supersedes all previous communications, representations, understandings and agreements, either oral or written. In the event of any conflict between the SalvageSale Terms and the Site Usage Terms and Conditions, the SalvageSale Terms shall control. If any provision of this Agreement is held by a court of competent jurisdiction to be invalid or unenforceable, then such provision shall be struck out and the remaining provisions shall continue in full force and effect. The failure by either party to exercise or enforce any rights or provisions of this Agreement shall not constitute a waiver of such right or provision. No partnership, joint venture, franchisor-franchisee, or agency relationship is intended or created by this Agreement. You may not assign or transfer this Agreement or your obligations hereunder in whole or in part, whether by operation of law or otherwise, without IronPlanet's prior written consent. In the event of a permitted transfer, this Agreement shall bind and inure to the benefit of the parties, their respective successors and permitted assigns. To the extent any novation is required for IronPlanet to assign this Agreement, you hereby appoint the officers of IronPlanet as your attorney-in-fact to execute all documents necessary to effect such novation. All provisions in this Agreement regarding representations and warranties, indemnification, disclaimers, limitations on liability, and payment obligations for fees incurred prior to the termination date shall survive any termination of this Agreement. Any delay in the performance of any duties or obligations of either party will not be considered a breach of this Agreement if such delay is caused by a labor dispute, market shortage of materials, fire, earthquake, flood or any other event beyond the control of such party, provided that such party uses reasonable efforts, under the circumstances, to resume performance as soon as reasonably practicable.
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