IronPlanet Terms and Conditions

Letzte Revision: 22. Januar 2018

Richtlinie zur Ausmusterung

IronPlanet stellt diese Richtlinie zur Ausmusterung bereit, um Sie über unsere Richtlinien und Abläufe bezüglich ihrer Marktplätze in Bezug auf die Anlagen zu informieren, die vom Käufer nicht termingerecht nach Verfügbarkeit der Artikelfreigabe abgeholt werden. Diese Richtlinie zur Ausmusterung gilt ausschließlich für die Anlagen, die über den Markplanz verkauft werden, und findet auf keine Anlagen Anwendung, die über eine Life-Versteigerung von Ritchie Bros. Auctioneers veräußert werden. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Ausmusterung unterliegen den Bedingungen der Richtlinie zur Ausmusterung sowie den Allgemeinen Bedingungen des Käufers (abrufbar unter http://www.ironplanet.com/pop/terms_page.jsp?noh1=yes&kwtag=footer) für den Erwerb der Anlagen. Diese Richtlinie gilt für alle über den Marktplatz veräußerten Anlagen, sofern keine konkretere Richtlinie aufgestellt oder vertragliche Vereinbarung begründet wird.

IronPlanet kann die Nichtdurchführung der Einforderung und Abholung der Anlagen innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe als Absicht des Käufers erachten, die Anlagen des Käufers aufzugeben. In solchen Fällen kann IronPlanet Maßnahmen ergreifen, die dem Interesse des Käufers an den Anlagen entgegenstehen, einschließlich u.a. Schritte zur Entsorgung der Anlagen im Auftrag des Käufers. Die Verfügung über die Anlagen kann mehrere Vorgehensweisen umfassen und IronPlanet legt eine entsprechende Vorgehensweise bei der Verfügung fest, wie u.a.:

  1. Transport der Maschinen vom bestehenden Standort und Entsorgung der Maschinen in der Form, wie IronPlanet dies für angemessen hält; oder
  2. Verschrottung der Maschine oder
  3. Werbung für den Verkauf der Maschine am Marktplatz von IronPlanet, wobei IronPlanet dem Verkäufer den Wiederverkaufswert abzüglich der für IronPlanet anfallenden Kosten, Lagerkosten*, Transport- und sonstigen Lagerhaltungskosten sowie einer Verwaltungsgebühr von 20% überweist.

*Wenn ein Käufer die Anlagen nicht innerhalb von acht (8) Geschäftstagen nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe von dem bestehenden Standort entfernt, ist der Käufer dafür verantwortlich, alle Lagergebühren für die Anlagen zu bezahlen. Die maximalen Lagergebühren, die für die Anlagen erhoben werden dürfen, die über den IronPlanet Marktplatz verkauft wurden, betragen 25,00 (in der angegebenen Währung) pro Tag, beginnend am 9. Tag nach der Verfügbarkeit der Artikelfreigabe, wobei der Gesamtbetrag 1.500,00 (in der angegebenen Währung) nicht überschreiten darf.