IronPlanet Terms and Conditions

Letzte Revision:1 Oktober, 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für jeden Maklervertrag, Vertrag über Marktplatzdienstleistungen, oder Multi-Channel-Verkaufsvertrag zwischen Ihnen und der RB Group (der „Verkaufsvertrag“, zusammengefasst unter dem Begriff „Vertrag“) und sind eine Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Verkaufsvertrag festgelegt sind.

Diese Geschäftsbedingungen sind in folgende vier Abschnitte unterteilt:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für Live-Auktionen und Online-Märkte gelten.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur für Live-Auktionen gelten.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur für Online-Märkte gelten.
  4. Allgemeine Gebühren für Geräte.

Bitte beachten Sie jeden für den mit Ihnen geschlossenen Vertrag relevanten Abschnitt. Sofern in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Wörter die im Verkaufsvertrag angegebene Bedeutung.

A.     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE FÜR LIVE-AUKTIONEN UND ONLINE-MÄRKTE GELTEN

1.     Vertragspartei, Mitteilungen, geltendes Recht

Sofern im Verkaufsvertrag nichts anderes festgelegt ist, bestimmen sich der zuständige Auftraggeber innerhalb der RB Group, dessen Anschrift, das geltende Recht/ der Gerichtsstand und die Währung nach dem Standort der Geräte zum Zeitpunkt des Verkaufs ab und werden in der Tabelle unten aufgeführt. Jede Mitteilung ist an die Rechtsabteilung unter der unten angegebenen Adresse für den zuständigen Auftraggeber in der RB Group zu senden, mit einer Kopie an legal@ritchiebros.com. Rechtliche Schritte des Verkäufers, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht am Standort des in der nachstehenden Tabelle genannten zuständigen Auftraggebers in der RB Group. Rechtliche Schritte der RB Group, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht des in der nachstehenden Tabelle genannten zuständigen Auftraggebers in der RB Group, oder nach alleinigem Ermessen des Auftraggebers in der RB Group dem Recht, das an einem Geschäftssitz, Geschäftsstandort oder einem Standort eines Vertreters des Verkäufers gilt. Für den Fall, dass die unten stehende Tabelle mehr als ein geltendes Rechtsgebiet für den Verkaufsvertrag angibt, kann die RB Group wählen, welches Recht für von der RB Group eingeleitete rechtliche Schritte gilt. Gegebenenfalls verzichten die Parteien unwiderruflich auf das Recht, in Streitfällen, die sich aufgrund des vorliegenden Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem ergeben, eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht zu fordern.

Standort zum Zeitpunkt des Verkaufs Auftraggeber in der RB Group Anschrift für Mitteilungen Geltendes Recht Geltender Vertragsort Währung
Kanada Live-Auktion
Ritchie Bros. Auctioneers (Canada) Ltd.

Online-Markt
IronPlanet Canada Ltd.
9500 Glenlyon Parkway,
Burnaby, BC V5J 0C6
British Columbia New Westminster, British Columbia CAD
Vereinigte Staaten Live-Auktion
Ritchie Bros. Auctioneers (America) Inc.

Marketplace
IronPlanet, Inc.
4000 Pine Lake Road,
Lincoln, NE USA 68516
Washington King County, Washington USD
Mexiko Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L. de C.V. Carr. Polotitlán, La Estación #6,
Col Centro. Polotitlán, Estado de México, CP 54200
Mexico, Distrito Federal Mexico, Distrito Federal USD
Vereinigtes Königreich Live-Auktion
Ritchie Bros. (UK) Limited

Online-Markt
IronPlanet UK Limited
Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
England and Wales Alle Gerichtsorte in England und Wales GBP
Niederlande Live-Auktion
Ritchie Bros. B.V.
Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
Niederlande Niederländische Zivilgerichte EUR
Deutschland Ritchie Bros. Deutschland GmbH Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
Deutschland Deutsche Zivilgerichte EUR
Frankreich Live-Auktion
Ritchie Bros. Auctioneers France SAS
Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
Frankreich Französische Zivilgerichte EUR
Italien Live-Auktion
Ritchie Bros. Italia s.r.l.
Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
Italien Italienische Zivilgerichte EUR
Spanien Live-Auktion
Ritchie Bros. Spain, SL.
Bijster 3,
4817 HX Breda, The Netherlands
Spanien Gerichte der Hauptstadt Madrid EUR
Australien Live-Auktion
Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd.

Online-Markt
Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. dba IronPlanet Australia
1-57 Burnside Road,
Yatala, QLD 4207 Australia
Queensland Queensland AUD
Neuseeland Live-Auktion
Ritchie Bros. (NZ) Limited

Marketplace
Ritchie Bros. (NZ) Limited dba IronPlanet Australia
1-57 Burnside Road,
Yatala, QLD 4207 Australia
Neuseeland Auckland, Neuseeland NZD
Vereinigte Arabische Emirate Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited P.O. Box 16897,
Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAE
England and Wales Gerichtsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung des DIFC-LCIA Arbitration Centre USD
Japan Ritchie Bros. Auktionshaus (Japan) KK 245-2771 Taragai, Präfektur Chiba, Narita, Japan 287-0242 Japan Tokyo District Court oder Tokyo Summary Court JPY
Andere Region die in dieser Tabelle nicht anderweitig festgelegt ist IronPlanet Limited Bijster 3, 4817 HX Breda, The Netherlands Irland Dublin, Irland EUR


2.     Zeitliche Beschränkung. SIE BESTÄTIGEN HIERMIT, DASS ALLE ANSPRÜCHE AUFGRUND DES VERTRAGS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM INNERHALB VON SECHS MONATEN NACH AUFTRETEN DES KONFLIKTS GELTEND GEMACHT WERDEN MÜSSEN, UND NICHT MEHR DURCHSETZBAR SIND, WENN SIE NICHT RECHTZEITIG GELTEND GEMACHT WURDEN.
3.     Nicht ordnungsgemäß eingeleitete rechtliche Auseinandersetzungen. Ansprüche, die nicht entsprechen dem vorliegenden Vertrag geltend gemacht werden, gelten als nicht ordnungsgemäß geltend gemacht und sind damit nichtig.
4.     Begründung eines Pfandrechts. Zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die der RB Group zur Verfügung stehen, begründet der vorliegende Vertrag ein Pfandrecht und eine Belastung an den Geräten und kann gemäß jeweils geltendem Recht zum persönlichen Sicherungseigentum eingetragen werden, und berechtigt die RB Group zur Inbesitznahme der Geräte als Sicherheit für alle und zum Verkauf der Geräte zum Ausgleich aller gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge.
5.     Zusicherungen und Garantien seitens des Verkäufers. Der Verkäufer garantiert Folgendes: (a) Die Geräte sind unbelastetes Eigentum des Verkäufers und frei von allen eingetragenen und nicht eingetragenen Pfandrechten, Sicherheitsinteressen, Steuern, Verpflichtungen oder anderen Belastungen oder gegenteiligen Ansprüchen („Belastungen“), und dies gilt auch zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ausnahmen sind in den einschlägigen Anhängen A und B des Verkaufsvertrags dargelegt. (b) Die Geräte sind in gutem Betriebszustand und ohne Materialfehler, es sei denn, dies wurde der RB Group im entsprechenden Anhang mitgeteilt. (c) Der Verkäufer ist zahlungsfähig und es bestehen keine Übertragungen von Rechten, Anträge oder sonstige Angebote zugunsten seiner Gläubiger bzw. diese sind ihm nicht bekannt. (d) Die Beschreibung der Geräte im entsprechenden Anhang ist zutreffend, und im Fall von Fahrzeugausrüstung gilt, dass die Geräte zu keinem Zeitpunkt wiederhergestellt, aus Unfallware gewonnen oder ausgebeult worden sind, es sei denn, dies wurde der RB Group mitgeteilt. (e) Alle Kilometerzähler und Betriebsstundenzähler der Geräte geben die tatsächliche Kilometerleistung oder den tatsächlichen Verbrauch an, es sei denn, der RB Group wurde im jeweiligen Anhang der Verkaufsvertrag etwas anderes mitgeteilt. (f) Das Angebot zum Verkauf, zur Werbung oder zum Verkauf der Geräte verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Verträge oder ähnliche Rechte Dritter. (g) Die Geräte wurden nicht in einer Weise verändert oder manipuliert, die gegen geltendes Recht verstößt oder für einen potenziellen Käufer irreführend ist; dies umfasst auch Eingriffe in Emissionsminderungsvorrichtungen. (h) Die Geräte wurden weder rechtswidrig erworben noch gestohlen oder gefälscht. (i) Der Verkäufer und seine Unterzeichner sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag abzuschließen und alle an die RB Group gelieferten Verzeichnisse zu vervollständigen und auszuhändigen.
6.     Rückzahlung des Fehlbetrages. Falls Ihre Nettoerlöse aus dem Verkauf von Geräten nicht ausreichen, um Gläubigeransprüche, einschließlich sämtlicher Zinsen und anderer Gläubigergebühren und Kosten im Zusammenhang mit sämtlichen Bewertungs- und Dokumentationsgebühren (soweit zutreffend) an den Geräten zu erfüllen, sind Sie verpflichtet, den ausstehenden Schuldensaldo auf Anforderung der RB Group unverzüglich an die RB Group zu bezahlen.
7.     Transaktionsgebühr. Sie akzeptieren, dass die RB Group den Käufern („Käufern“) eine Transaktionsgebühr auf der Grundlage des Verkaufspreises für jeden Posten in Rechnung stellen kann.
8.     Keine Rückkäufe oder Preismanipulation. Sie dürfen weder direkte noch indirekte Angebote für die Geräte oder einen Teil davon unterbreiten oder einer anderen Person erlauben, ein derartiges Angebot in Ihrem Namen, über eine Agentur oder anderweitig zu tätigen. Im Falle einer Preismanipulation hat die RB Group nach eigenem Ermessen folgende Optionen: (a) Sie von der zukünftigen Nutzung des Online-Marktes und/oder der Teilnahme an Live-Auktionen auszuschließen. (b) Alle involvierten Transaktionen zu stornieren. (c) Ihnen eine Rückkaufgebühr gemäß Abschnitt D zu berechnen.
9.     Zusätzliche Dienstleistungen. Sie können die in Abschnitt D im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten angegebenen Dienste beanspruchen und verpflichten sich, alle fälligen Gebühren für erbrachte Dienste zu zahlen. Die Kosten für die Dienste werden von den Beträgen abgezogen, die dem Verkäufer anderweitig geschuldet werden, falls vorhanden. Andernfalls werden die Dienstleistungsgebühren dem Verkäufer direkt in Rechnung gestellt.
10.     Recht auf Verrechnung. Die RB Group kann nach eigenem Ermessen alle Einnahmen aus dem Verkauf der Geräte mit etwaigen ausstehenden Beträgen, die der RB Group im Zusammenhang mit Einkäufen, Mängeln oder erbrachten Diensten geschuldet werden, verrechnen.
11.     Spezifische Leistungen. Zusätzlich zu allen anderen potenziellen Rechtsmitteln, erkennen Sie hiermit an und erklären Sie sich damit einverstanden, dass (i) für Angebote am Online-Markt, wenn Sie einen Eintrag innerhalb von zwei Wochen vor dem Beginn der Angebotszeit stornieren oder wenn Sie die Geräte nicht mindestens einen Werktag nach Begründung der bindenden Verpflichtung (wie nachstehend definiert) mit dem Käufer für den Transport zur Verfügung stellen oder (ii) wenn Sie die Geräte nicht an den Ort liefern oder die Geräte von einer Live-Auktion zurückziehen, (a) der Schaden für den Ruf, die Marke und die Kunden der RB Group erheblich und irreparabel ist, (b) ein angemessener Rechtsbehelf für derartige Verstöße unzureichend ist und (c) die RB Group die Durchsetzung des vorliegenden Vertrags über bestimmte Leistungs- oder Unterlassungsverfügungen durchsetzen kann, ohne dass ein Pfand oder eine andere Sicherheit erforderlich ist, und Sie verzichten auf alle Rechte, einem derartigen Vorgehen zu widersprechen.
12.     Haftungsfreistellung.
12.1     Schadloshaltung.Sie werden die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Anteilseigner, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Prozesse, Handlungen, angestrengten Gerichtsverfahren, Schäden, Kosten oder Klagen verteidigen, entschädigen und schützen, die aufgrund folgender Aspekte erwachsen sind: (a) Eine Verletzung der im vorliegenden Vertrag dargelegten Zusicherungen, Einlassungen oder Vereinbarungen, (b) gefährliche Materialien, die mit den Geräten in Verbindung stehen, oder Verunreinigungen aufgrund von Undichtigkeit, Verschüttungen oder Fehlfunktionen der Geräte, (c) Mängel bei der Bereitstellung von Dokumenten, die für die Benennung oder Registrierung aller Teile der Geräte durch einen Käufer erforderlich sind, (d) Belastungen oder Mängel bei Rechtsangelegenheiten oder Steuern oder Zöllen, die in Bezug auf die Geräte oder jedweden Teils davon zahlbar sind, (e) Zahlungen der RB Group, unabhängig davon, ob diese offengelegt sind oder nicht, wegen von Gläubigern oder Dritten oder Behörden in Zusammenhang mit den Geräten geltend gemachten eingetragenen oder nicht eingetragenen Belastungen, Pfandrechten oder sonstigen Rechten, um lastenfreies Eigentum an den Geräten zu erwerben; (f) Verstöße gegen geltende Umweltgesetze und -bestimmungen, (g) Ihrer vertragswidrigen Verwendung des Online-Markts, (h) jegliche Steuern, Kosten und Ausgaben, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf eine Transaktion ergeben und (i) jede Fahrlässigkeit, rechtswidrige Handlung oder vorsätzliches Fehlverhalten Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag.
12.2     Benachrichtigung und Kontrolle eines Anspruchs.Die RB Group wird Sie umgehend über alle drohenden oder tatsächlichen Ansprüche oder Forderungen informieren und in angemessener Weise mit Ihnen zusammenarbeiten, um deren Beilegung oder Verteidigung zu erleichtern. Sie haben die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder die Beilegung eines Anspruchs oder einer Forderung unter der Voraussetzung, dass die RB Group sich nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten beteiligen und mit Ihnen gleichberechtigt auftreten kann. Sie begleichen keine Ansprüche oder Forderungen ohne die schriftliche Zustimmung der RB Group.
13     Verlustrisiko.Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung der Geräte, mit Ausnahme von Verlust oder Schaden, der aus Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entsteht, bis zum Eintritt des ersten der folgenden Ereignisse: (a) wenn die Geräte bei einer Live-Auktion verkauft werden, der Zeitpunkt, in dem die Geräte durch den Käufer vom Gelände entfernt werden; (b) wenn die Geräte über einen Online-Markt verkauft werden, die Entfernung der Geräte vom Standort des Verkäufers oder einem anderen jeweiligen Lagerungsort der Geräte; oder (c) ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, Empfang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte durch den Verkäufer. Der Verkäufer versichert die Geräte zu ihrem angemessenen Marktwert gegen alle Gefahren, mit der RB Group als Zahlungsempfänger, sodass im Falle der Beschädigung oder Zerstörung der Geräte oder eines Teils davon der gesamte Versicherungserlös gegen die Bruttoerlöse aus dem Verkauf verrechnet wird, ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, und Zahlungen an die RB Group erfolgen unverzüglich für alle Abzüge, die gemäß dem vorliegenden Vertrag zulässig sind. Auf Anforderung stellt der Verkäufer der RB Group eine Kopie des Versicherungszertifikats oder ein anderes Dokument, dass die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zahlungsempfänger bestätigt, zur Verfügung.
14     Kündigung, Rücktritt und Verzug.Die RB Group ist nach alleinigem Ermessen berechtigt, den vorliegenden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn Folgendes gilt: (a) Zusätzlich zu den im Verkaufsvertrag aufgelisteten Belastungen bestehen weitere Belastungen an den Geräten. (b) Ihr Nettoerlös reicht nicht aus, um Gläubigerforderungen zu erfüllen und die Gebühren der RB Group nach Freigabe des Eigentums zu begleichen. (c) Ihre Pfandgläubiger sind nicht bereit, Pfandrechte freizugeben und/oder zu gestatten, dass die Geräte zum Verkauf angeboten werden. (d) Sie verstoßen gegen die Bestimmungen des Vertrags. (e) Sie geben ungenaue, betrügerische, veraltete oder unvollständige Informationen während des Registrierungs- oder Angebotsprozesses oder danach an. (f) Sie haben gegen geltendes Recht, Bestimmungen oder Rechte dritter Parteien verstoßen. (g) Die RB Group ist guten Glaubens, dass derartige Maßnahmen angemessen und notwendig sind, um die Sicherheit oder das Eigentum anderer Kunden, des Personals der RB Group oder Dritter zu schützen. (h) Eine Kündigung aus Gründen der Betrugsvermeidung, Risikobewertung, Sicherheit oder zu Untersuchungszwecken ist erforderlich. Im Falle einer derartigen Kündigung zahlen Sie neben anderen der RB Group zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln der RB Group (i) die Angebotsgebühr, falls vorhanden, und (ii) alle Kosten, die der RB Group entstanden sind. Zusätzlich zu dem zuvor genannten zahlen Sie im Falle einer Kündigung aufgrund der Punkte (d), (e), (f), (g) oder (h) dieses Abschnitts 14 der RB Group 25 % des geschätzten Marktwerts der Geräte, welcher von der RB Group festgelegt wird.
15     Allgemeines.Der vorliegende Vertrag stellt die Gesamtheit der Übereinkunft der Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorherigen Verständigungen, Darstellungen, Absprachen und Verträge zwischen den Parteien, egal ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem Verkaufsvertrag hat der Verkaufsvertrag Vorrang. Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung gestrichen und die restlichen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer Partei, Rechte oder Bestimmungen des Vertrags auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ein derartiges Recht oder eine derartige Bestimmung dar. Durch den vorliegende Vertrag werden keine Partnerschaften, Joint Ventures oder Agenturbeziehungen vorgesehen oder eingerichtet. Im Falle einer Abtretung wird der Vertrag für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger bindend und wirksam. Soweit für die RB Group eine Forderungsübertragung erforderlich ist, um den vorliegenden Vertrag abzutreten, beauftragen Sie hiermit die Führungskräfte der RB Group als Ihre Bevollmächtigten, soweit es um die Erwirkung aller notwendigen Dokumente zur Durchführung dieser Übertragung geht. Alle Bestimmungen im vorliegenden Vertrag in Bezug auf Zusicherungen und Gewährleistungen, Freistellung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkungen und Zahlungsverpflichtungen für Gebühren, die vor dem Kündigungstermin angefallen sind, gelten auch nach Beendigung des Vertrags. Jede Verzögerung bei der Erfüllung von Pflichten oder Verpflichtungen einer Partei wird nicht als Verstoß des Vertrags angesehen, wenn diese Verzögerung durch einen Arbeitskampf, ein knappes Marktangebot an Materialien, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei sind, vorausgesetzt, dass diese Partei unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Leistung so bald wie angemessen möglich wieder aufzunehmen.
16     Datenschutz. Informationen, die im Verkaufsvertrag oder gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, werden von der RB Group in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der RB Group unter www.rbauction.com aufbewahrt.
17     Markenrechte. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes und/oder der Live-Auktion durch den Verkäufer darf die RB Group den Namen, die Marke, das Logo, Dienstleistungsmarken und andere Bezeichnungen ("Marken") des Verkäufers verwenden, um den Verkäufer als Referenzkunden aufzuführen und die Geräte zu inserieren, zu bewerben und zu vermarkten. Der Verkäufer garantiert, dass er befugt ist, diese Rechte einzuräumen. Er gewährt der RB Group hiermit die nicht exklusive, weltweite Lizenz, die Marken zu nutzen, öffentlichen darzustellen und aufzuführen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit dies in diesem Vertrag gestattet ist, einschließlich der Versendung von E-Mails an potenzielle Käufer, in denen die Marken enthalten sind.

B.     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE NUR FÜR LIVE-AUKTIONEN GELTEN

Sofern im Verkaufsvertrag nichts anderes angegeben wird, gelten die nachstehenden Bedingungen für alle Verkäufe von Geräten über eine Live-Auktion. Alle Bezugnahmen auf „Geräte“ in diesem Abschnitt B beziehen sich auf Geräte, die der Verkäufer über eine Live-Auktion verkauft.

1.     Leistungen und Verantwortung der RB Group.
1.1     Verkaufsstandort und Termine.Die RB Group bietet die Geräte als Ihr Vertreter zum uneingeschränkten Versteigerungskauf an dem Verkaufsstandort und zu dem im Verkaufsvertrag angegebenen Zeitpunkt an. Sie stellen der RB Group spätestens 15 Tage vor der geplanten Live-Auktion einen ausgefüllten Anhang A zur Verfügung. Wenn in der Auktionsbroschüre Werbung für bestimmte Teile gewünscht wird, müssen Sie der RB Group mindestens 30 Tage vor der geplanten Live-Auktion einen ausgefüllten Anhang A zur Verfügung stellen.
1.2     Zahlung. Die RB Group zahlt Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion den fälligen und Ihnen geschuldeten Betrag aus den aus dem Verkauf der Ausrüstung eingenommenen Beträgen nach Vornahme aller gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Abzüge. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf den Namen des Verkäufers oder auf ein bestätigtes Bankkonto des Verkäufers.
1.3     Gebühren für Dokumentenverwaltung; Gebühren für die Ermittlung von Pfandrechten.Für jeden Posten der Geräte, für den ein Eigentumstitel, Registrierungsdokumente oder Zolldokumente erforderlich ist, wird gemäß dem für das jeweils geltende Recht zutreffenden Absatz in Abschnitt B.6. eine Gebühr für die Dokumentenverwaltung in Rechnung gestellt. Die RB Group führt Pfandrechtrecherchen nach eigenem Ermessen durch, und die Gebühren für Pfandrechtsrecherchen richten sich nach der Standardgebührenordnung der RB Group, die in Abschnitt D aufgeführt sind.
1.4     Steuern.Sie sind für die Zahlung von sämtlichen Steuern oder Zöllen, denen Sie als Verkäufer der Geräte unterliegen, verantwortlich. Die RB Group erhebt und zahlt staatliche und regionale Steuern, die sich aus dem Verkauf der Geräte bei der Live-Auktion ergeben. Alle Provisionen, Gebühren und sonstigen Beträge, die aufgrund dieser Vereinbarung an die RB Group zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht).
1.5     Lose.Die RB Group kann die Geräte in entsprechende Lose unterteilen, wie Sie es in Ihrem eigenen Ermessen für eine Live-Auktion für wünschenswert hält. Die RB Group haftet nicht für allfällig geltend gemachte Verluste oder Schäden, die wegen der Art und Weise, in der die Geräte in Lose aufgeteilt werden, oder weil die RB Group die Geräte nicht in Lose unterteilt hat.
2.     Obliegenheiten und Pflichten des Verkäufers
2.1     Lieferung.Auf Ihre Kosten liefern Sie die Geräte (a) in einem guten Betriebszustand, frei von Materialfehlern, wenn diese nicht der RB Group mitgeteilt wurden, mit ausreichend Kraftstoff und Batterien und schlüsselfertig (b) frei von gefährlichen Stoffen mit Ausnahme der normalen Kraftstoffe, Öle und Schmiermittel und (c) in Übereinstimmung mit allen geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und -bestimmungen, zusammen mit allen Dokumenten, die Ihr Eigentum beweisen und/oder zur Übertragung des Eigentums an den Geräten erforderlich sind. Diese Dokumente bedürfen der ordnungsgemäßen Zertifizierung. Nach unserem Ermessen kann die RB Group Sie oder Ihren Transportdienstleister beim Be- oder Entladen von Losen unter deren Aufsicht unterstützen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Schäden frei, die sich aus unserer Unterstützung beim (Ent-)Laden solcher Lose ergeben können.
2.2     Uneingeschränkte Auktion.Ihnen ist bewusst, dass Live-Auktionen uneingeschränkt sind und die RB Group nicht verpflichtet ist, die Geräte oder einen Teil davon aus der Live-Auktion zurückzuziehen oder die Live-Auktion abzusagen. Die Geräte werden am Tag der Live-Auktion an den Meistbietenden verkauft..
3.     Gegenseitige Verträge.
3.1.     Verbot des Vorverkaufs.Weder die RB Group noch Sie dürfen Teile der Geräte vor der Live-Auktion ohne schriftliche Genehmigung der anderen Partei verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
3.2.     Verzug des Verkäufers.Wenn (a) Sie die Geräte oder einen Teil davon oder dafür erforderliche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig liefern oder wenn die Live-Auktion infolge Ihrer Handlungen oder nicht erfolgten Handlungen nicht stattfindet, einschließlich, der Einleitung von Liquidations- oder Konkursverfahren jeglicher Art von Ihnen oder gegen Sie, oder wenn (b)Sie direkt oder indirekt bieten oder einem anderen erlauben, in Ihrem Namen oder zu Ihrem Vorteil, per Agentur oder anderweitig, für die Geräte oder einen Teil davon bei der Live-Auktion zu bieten, oder (c) wenn Ihre im vorliegenden Vertrag enthaltenen Zusicherungen und Ihre entsprechende Haftung nicht in jeder Hinsicht wahr, vollständig und richtig sind, so gilt Folgendes: (i) Auf Anforderung sind Provisionen an die RB Group zu zahlen, die auf dem Marktwert (wie von der RB Group nach eigenem Ermessen festgelegt) aller zurückgenommenen oder nicht gelieferten Teile der Geräte beruhen, als ob sie verkauft worden wären. (ii) Allfällige Vorschüsse der RB Group zusammen mit aufgelaufenen Zinsen werden unverzüglich fällig und rückzahlbar. (iii) Sie werden der RB Group auf Anforderung alle Auslagen erstatten, die in Vorbereitung der Live-Auktion entstanden sind. Wenn Sie gegen den vorstehenden Absatz 3.2(b) verstoßen, hat die RB Group zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die der RB Group gemäß dem vorliegenden Vertrag zur Verfügung stehen, nach eigenem Ermessen das Recht, die Geräte zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, wie sie es für angemessen hält, und Sie zahlen der RB Group als pauschalierten Schadenersatz zusätzlich zu allen anderen hiernach fälligen Beträgen einen Betrag in Höhe von 25 % der aus diesem Verkauf oder Wiederverkauf erzielten Erlöse. Wenn gemäß diesem Abschnitt die Geräte oder ein Teil davon nicht bei der Live-Auktion verkauft werden, gelten diese Geräte als von Ihnen zurückgezogen und es gelten die Bestimmungen des Absatzes 3.2(i), 3.2(ii) und 3.2(iii) oben.
3.3.     Nutzung der Geräte.Sie bevollmächtigen die RB Group, die Geräte bei der Live-Auktion zu Demonstrationszwecken zu benutzen.
3.4.     Einzug der Erlöse.Die RB Group wird den vollen Erlös aus dem Verkauf der Geräte einziehen und Sie übertragen der RB Group Folgendes: (a) Den erforderlichen Betrag, um alle Belastungen in Zusammenhang mit den Geräten zu bezahlen und abzugelten. (b) Alle hiernach an die RB Group fälligen Beträge, einschließlich Provisionen und Vorschüssen, zuzüglich Zinsen hierauf, die zum Zeitpunkt des Verkaufs rückzahlbar sind.
3.5.     Nicht erzielte Erlöse.Die RB Group kann, wenn sie es für notwendig hält und nach alleinigem Ermessen, jeden Teil der Geräte, der bei der Live-Auktion nicht verkauft worden ist, wiederverkaufen, entweder bei einer nachfolgenden Live-Auktion oder über den Online-Markt, und Sie erkennen an, dass von der RB Group für keinen Teil der Geräte eine Bezahlung fällig ist, bis der Käufer ihn vollständig bezahlt hat.
3.6.     Andere Lieferungen.Bei der Live-Auktion können Geräte von anderen Eigentümern verkauft werden.
3.7.     Internet-Angebote und zeitgesteuertes Auktionslos-System.Die RB Group kann nach eigenem Ermessen bestimmte Lose, die in Verbindung mit ihrer uneingeschränkten Versteigerung angeboten werden, registrierten Bietern unter Verwendung ihres eigenen Online-Bieterdienstes oder unter Verwendung ihres stillen „zeitgesteuerten Auktionslos“-Systems anbieten. Die RB Group wird nach besten Kräften sicherstellen, dass diejenigen Technologien und Systeme bei allen Auktionen zur Verfügung stehen, für die sie angekündigt wurden, jedoch gilt bei jedem Verkauf Folgendes: (a) Es werden nur diejenigen Lose, die die RB Group für angemessen hält, unter Verwendung derartiger Technologien und Systeme angeboten, und (b) bestimmte Umstände, die das Internet und die verwendete Technologie betreffen, sind außerhalb der Kontrolle der RB Group, und derartige Systeme sind möglicherweise zu keinem bestimmten Zeitpunkt oder bei keiner Live-Auktion verfügbar. Sie verpflichten sich, dass die RB Group von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Handlungen, Klagegründen, Schäden, Kosten oder Gebühren schadlos gehalten wird, die aufgrund (1) des Ausfalls des Internets, Servers oder von anderen Computer- oder Kommunikationskomponenten und -systemen entstehen, unabhängig davon, ob ein derartiger Ausfall auf der Fahrlässigkeit der RB Group beruht, (2) der Entscheidung der RB Group, ob derartige Technologien oder Systeme verwendet werden oder nicht, oder (3) ihres Versäumnis, derartige Systeme jederzeit anzubieten.
4.      Online-Verkäufe vom Betriebsgelände des Verkäufers bei einer Live-Auktion.
Diese Bestimmungen gelten für alle Geräte, die bei einer Live-Auktion online vom Verkäufer oder vom Betriebsgelände eines Dritten verkauft werden.
   4.1. Solche Geräte, die auf dem Gelände des Verkäufers oder eines Dritten verkauft werden sollen, müssen in Übereinstimmung mit den in den Abschnitten 4.1.1. bis 4.1.5 aufgeführten Bestimmungen bereitgestellt werden. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten:
    4.1.1. Zusätzlichen Bedingungen. Der Verkäufer stellt, ohne dass der RB Group Kosten entstehen und beginnend mit der Ausführung und Zuleitung dieser Vereinbarung, einen geeigneten und sicheren, für die RB Group akzeptablen Ort für die Durchführung der jeweiligen Live-Auktion (jeweils ein "Bereitstellungsort") zur Verfügung;
    4.1.2  der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group und ihre Mitarbeiter und Subunternehmer Zugang zu jedem Bereitstellungsort erhalten, soweit es die RB Group für die Vorbereitung und Durchführung der Live-Auktion als notwendig erachtet;
    4.1.3  jeder Durchführungsort muss für Abbau- und Transportmannschaften zugänglich sein, um die Geräte zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (Ortszeit) an regulären Werktagen, beginnend am Tag nach der Live-Auktion und endend mindestens vier Wochen danach, zu entfernen;
    4.1.4  der Verkäufer ist verpflichtet, eine Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während des in diesem Abschnitt beschriebenen Zeitraums in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, um Personen-, Todesfall- oder Sachschäden Dritter abzudecken. Der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group als Zusatzversicherter benannt wird und der RB Group auf Wunsch eine Kopie des Versicherungsscheins oder andere Unterlagen, die die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zusatzversicherter ausweisen, zur Verfügung gestellt werden; und
    4.1.5  der Verkäufer haftet für Verluste oder Schäden an den Geräten, die nicht durch Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entstanden sind, bis zu dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse (welches auch immer zuerst eintritt): (a) Entfernung der Geräte vom Gelände durch den Käufer; oder (b)Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte beim Verkäufer.
   4.2. Schadloshaltung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die RB Group gegen Haftung, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Ansprüche, Klagen oder Prozesse, die sich aus einem Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umweltgesetze), Sachschäden oder Verletzungen einer Person oder von Personen, einschließlich der daraus resultierenden Todesfälle, ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern sich dies aus einem der folgenden Umstände ergibt:      (a) Die Anwesenheit von Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder potenziellen Käufern des Verkäufers auf dem Gelände des Verkäufers;
     (b) die Überprüfung oder Nutzung von Geräten durch Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder potenzielle Käufer des Verkäufers;
     (c) die Überprüfung der Geräte durch die RB Group;
     (d) das unbeabsichtigte oder anderweitige Verschütten oder Freisetzen toxischer, gefährlicher oder giftiger Chemikalien, Materialien, Stoffe, Schadstoffe oder Abfälle und
     (e) ein Verstoß gegen Umweltgesetze, Verordnungen, Statuten, Normen, Richtlinien oder sonstige Vorschriften zum Schutze vor Umweltverschmutzung oder zum Schutze der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt.
   4.3. Geräteinspektion (IronClad Assurance)
    4.3.1  Alle Geräte, die online und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Abschnitts 4.1 verkauft werden, bedürfen der IronClad Assurance®-Zertifizierung. Der Verkäufer verpflichtet sich, der RB Group und/oder ihren autorisierten Vertretern zu gestatten, jedes Gerät zu einem vereinbarten Zeitpunkt und an einem vereinbarten Ort zu testen und zu inspizieren. RB Group erstellt einen Inspektionsbericht ("Inspektionsbericht") für jedes von RB Group geprüfte Gerät. Die Inspektionen der RB Group dienen ausschließlich dem Zweck, über den sichtbaren Zustand der wichtigsten Systeme und Anlagen der Geräte zu berichten. Die Inspektionen der RB Group sind NICHT dazu bestimmt, verborgene oder versteckte Mängel oder Zustände aufzudecken, die nur im Zusammenhang mit der physischen Demontage der Geräte oder der Verwendung von Diagnosegeräten oder -techniken gefunden werden können.
    4.3.2  Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, das Gerät in dem im Inspektionsbericht dokumentierten Zustand zu erhalten, bis es vom Käufer vom Bereitstellungsort entfernt wird. Das Versäumnis des Verkäufers, das Gerät ab dem Zeitpunkt der Inspektion bis zu seiner Entfernung vom Bereitstellungsort durch den Käufer ordnungsgemäß zu warten, führt zur Unwirksamkeit des Inspektionsberichts.
    4.3.3  Der Inspektionsbericht ist alleiniges und exklusives Eigentum der RB Group. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt nichts in diesem Vertrag als stillschweigende oder anderweitige Gewährung von Lizenzrechten, Eigentumsrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten am Inspektionsbericht. Der Verkäufer darf den Inspektionsbericht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der RB Group nicht für andere Zwecke verwenden.
    4.3.4  Von dem Zeitpunkt an, an dem die RB Group eine Inspektion durchführt, bis zum Zeitpunkt, an dem das Gerät vom Bereitstellungsort durch oder im Auftrag des Käufers entfernt wird, darf der Verkäufer die Ausrüstung nicht in Betrieb nehmen, leasen, vermieten, modifizieren oder verändern. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Ansprüchen, die der RB Group zustehen, kann ein Verstoß gegen diese Bestimmung vor dem Abschluss eines Verkaufs der Geräte zu einer der folgenden Folgen führen: (i) Die RB Group kann das Gerät von der Live-Auktion entfernen und dem Verkäufer eine Umzugsgebühr in Höhe von 25% des geschätzten Marktwertes des Geräts in Rechnung stellen; oder (ii) Die RB Group kann mit dem Verkauf des Geräts in der Live-Auktion fortfahren, wobei in diesem Fall, wenn das Gerät zuvor von der RB Group inspiziert wurde, der Verkäufer das Gerät erneut inspizieren lassen und der RB Group eine Gebühr in Höhe von $295 zahlen muss. Für den Fall, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung von der RB Group nach billigem Ermessen festgestellt wird und das Gerät an einen Käufer verkauft wurde, wird die Transaktion storniert und dem Verkäufer eine Verzugsgebühr in Höhe von 25 % des den Zuschlag erhaltenden Angebotspreises sowie die Erstattung von Transport- und anderen Kosten, die dem Käufer entstehen, in Rechnung gestellt.
    4.3.5  IronClad Assurance und Einstellgebühr - Jedes Gerät, das online bei der Live-Auktion verkauft wird, bedarf der IronClad Assurance® Zertifizierung. Eine Einstellgebühr (die "Einstellgebühr"), wie in der Anlage "C" der Vereinbarung festgelegt, wird für jedes Gerät erhoben, das online bei der Live-Auktion verkauft wird. Der Verkäufer verpflichtet sich, der RB Group alle anfallenden Einstellgebühren zu zahlen.
5.     Live-Auktion auf dem Gelände des Verkäufers.
Diese Bestimmungen gelten für alle Geräte, die im Rahmen einer Live-Auktion auf dem Gelände des Verkäufers verkauft werden sollen (jeweils eine "Verkaufsort").
   5.1. Zusätzlichen Bedingungen. Alle Geräte verbleiben auf dem Gelände des Verkäufers und werden vor Ort verkauft. Die auf dem Gelände des Verkäufers zu verkaufenden Geräte müssen den Bestimmungen der Abschnitte 5.1.1 bis 5.1.6 entsprechen:
    5.1.1  Der Verkäufer stellt, ohne dass der RB Group Kosten entstehen und beginnend mit der Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung, einen geeigneten und sicheren, für die RB Group akzeptablen Verkaufsort für die Durchführung der jeweiligen Live-Auktion zur Verfügung;
    5.1.2  der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group und ihre Mitarbeiter und Subunternehmer Zugang zu jedem Verkaufsort erhalten, sofern und soweit es die RB Group für die Vorbereitung und Durchführung der Live-Auktion als notwendig erachtet;
    5.1.3  Der Verkäufer stellt sicher, dass potenzielle Bieter vor der Live-Auktion Zugang zum Verkaufsgelände erhalten und es nutzen können, um die Ausrüstung zu inspizieren.
    5.1.4  Der Verkäufer stellt sicher, dass Käufern nach der Live-Auktion Zugang zum Verkaufsgelände und zur Abholung der Ausrüstung gewährt wird.
    5.1.5  Der Verkäufer stellt sicher, dass die Sachschaden- und Haftpflichtversicherung in vollem Umfang aufrechterhalten wird, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Todesfällen oder Sachschäden abzudecken. Der Verkäufer stellt sicher, dass die RB Group als Zusatzversicherter benannt wird und der RB Group auf Wunsch eine Kopie des Versicherungsscheins oder andere Unterlagen, die die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zusatzversicherter ausweisen, zur Verfügung gestellt werden; und
    5.1.6  der Verkäufer trägt die Gefahr für Verluste oder Schäden an den Geräten, die nicht durch Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entstanden sind, bis zu dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse (welches auch immer zuerst eintritt): (a) Entfernung der Geräte vom Verkaufsort durch den Käufer; oder (b) Eingang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte beim Verkäufer.
   5.2. Schadloshaltung.Der Verkäufer hat die RB Group, ihre Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Prozesshandlungen, Klagegründe, Schäden, Kosten oder Gebühren zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn diese Folge von Verletzungen, Verlusten von oder Schäden an Dritten, einschließlich Personenschäden, sind, die aus der Nutzung des Verkaufsortes durch den Dritten resultieren.
6.     Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete.Die folgenden Bestimmungen für bestimmte Rechtsprechungen gelten für Käufer, die Anlagen in einer Live-Auktion in dem aufgeführten Land verkaufen.

Nordamerika
Vereinigte Staaten von Amerika
1. Sollte die RB Group verpflichtet sein, Eigentumstitel im Namen des Verkäufers zu kaufen, hat die RB Group Anspruch auf Zinsen in Höhe 2% über dem US Bank -Basiszinssatz.
2. Außer in Kalifornien wird für jedes Gerät, für das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind, eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 erhoben. In Kalifornien wird eine Dokumentenverwaltungsgebühr von $70 für jeden Ausrüstungsgegenstand erhoben, für den Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind.
3. Im Bundesstaat Texas werden Auktionen der RB Group durch das Texas Department of Licensing and Regulation reguliert. Kontaktinformationen: P.O. Box 12157, Austin, TX, 78711, 512-463-6599, www.tdlr.texas.gov.
4. Für bestimmte Live-Auktionsveranstaltungen nutzt die RB Group die Zahlungsabwicklungsdienste von Stripe Inc. und seinen verbundenen Unternehmen (,,Stripe''). Durch die Zustimmung zu dieser Kaufvereinbarung stimmt der Verkäufer zu, dass die Bedingungen der Stripe-Empfängervereinbarung (https://stripe.com/en-ca/legal/connect-account/recipient) zwischen ihm und Stripe gelten und stellt fest, dass Stripe dies ist ist keine Vertragspartei dieses Kaufvertrags und ist gegenüber dem Verkäufer auch nicht direkt für Zahlungsabwicklungsdienste in irgendeiner Weise verantwortlich. Der Verkäufer erkennt an, dass der Verkäufer als Bedingung für die Zahlung durch die RB Group gemäß Abschnitt B. 1.2 genaue und vollständige Informationen über den Verkäufer und sein Geschäft zum Zwecke der Identitätsprüfung und Zahlungsabwicklung bereitstellen muss, und der Verkäufer ermächtigt die RB Group hiermit, diese und Transaktionsinformationen weiterzugeben im Zusammenhang mit Auszahlungen des Verkäufers mit Stripe. Die RB Group kann Zahlungen an den Verkäufer aussetzen, wenn sie nach vernünftigem Ermessen davon überzeugt ist, dass sie vom Verkäufer keine genauen oder vollständigen Informationen erhalten hat. RB Group ist nicht verantwortlich für etwaige Zahlungsverzögerungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verkäufer die zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen von RB Group oder Stripe erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt hat. Für den Fall, dass Stripe gesetzlich verpflichtet ist, dem Verkäufer bestimmte Mitteilungen oder Formulare, wie z. B. Steuerrechnungen, zur Verfügung zu stellen, ist die RB Group hiermit berechtigt, diese im Namen des Verkäufers von Stripe entgegenzunehmen, und die Lieferung an die RB Group erfüllt die diesbezügliche Verpflichtung von Stripe. Die RB Group wird solche Mitteilungen oder Formulare innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt an den Verkäufer weiterleiten.
Kanada
1. Der Verkäufer gewährleistet hiermit, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt der Live-Auktion nicht im Sinne von Paragraph 116 des Income Tax Act (Kanada) nicht in Kanada ansässig ist und sein wird.
2. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
Mexiko
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
2. In ihrer Rolle als Kommissionär kann die RB Group sowohl von Ihnen als auch von Dritten, die an der Live-Auktion teilnehmen, alle eingezahlten Beträge zur Garantie der Teilnahme an der Live-Auktion sowie alle anderen Beträge, die entstehen, erforderlich sind oder von Ihnen und Dritten, die an der Live Auktion teilnehmen, an die RB Group übertragen werden, empfangen ohne dass diese Beträge als Einkommen für die RB Group verstanden werden. Die RB Group empfängt diese Beträge und verwendet sie gemäß dem Vertrag oder gemäß den spezifischen Anweisungen von Ihnen und den an der Live-Auktion teilnehmenden Dritten.
3. Die RB Group wird Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion eine Rechnung ("Factura") über die Ihnen in Rechnung gestellte Bruttoprovision ausstellen, plus anfallende Steuern Impuesto Al Valor Agregado ("IVA").
4. Sie verpflichten sich, dass alle Geräte, die in Mexiko eingeführt wurden, ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit allen geltenden mexikanischen Gesetzen eingeführt wurden, sodass alle mexikanischen Steuern und Abgaben in Bezug auf die Geräte vollständig bezahlt wurden, und dass Geräte, die vom Käufer aus Mexiko ausgeführt werden, bei dieser Ausfuhr keinen Steuern oder Abgaben unterliegen.
5. Zusätzlich zur Zustellung von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Kopien aller originalen Einfuhrdokumente zur Einfuhr von Geräten in Mexiko liefern, die Datum und Ort der Einfuhr sowie die Dokumentennummer auf der Einführungserklärung enthalten ("Pedimento").
6. Sie erteilen der RB Group eine separate Vollmacht, die mexikanischem Recht entspricht, und bevollmächtigen die RB Group, in Ihrem Namen alle Dokumente einzubringen, die erforderlich sind, um das Eigentum zu übertragen und die Registrierung oder das Eigentum an jedem Teil der Geräte durch den Verkäufer zu genehmigen, wenn die RB Group das beantragt.
7. Sie stellen der RB Group innerhalb von 21 Tagen nach der Live-Auktion und vor der Zahlung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Geräte eine Rechnung für die verbleibenden Lose, für die Umsatzsteuer gezahlt wurde, aus, mit den folgenden Angaben: (a) Name und Anschrift der RB Group, b) vollständige Beschreibung der Geräte, gegebenenfalls einschließlich der Seriennummern und (c) Kaufpreise der Geräte bei der Live-Auktion. Sie gewährleisten, dass die Rechnung alle Anforderungen und Spezifikationen des geltenden mexikanischen Steuerrechts erfüllt und die RB Group zufrieden ist.
8. Zusätzlich zu allen anderen hierin vorgesehenen Entschädigungen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Handlungen frei und schadlos in Bezug auf alle Klagegründe, Schadenersatzforderungen, Kosten oder Gebühren, die sich aus der Nichteinhaltung der anwendbaren Handels- und Zivilvorschriften Mexikos ergeben, einschließlich aber nicht ausschließlich der Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Waren.
9. Zur weiteren Sicherheit kann ein Pfandrecht gemäß Abschnitt B.4. dieser Geschäftsbedingungen im Wertpapierregister (Sole Securities Register) eingetragen werden, das den Gesetzen der Rechtsordnung, in der das Gerät registriert ist, und/oder im Handelsregister, in der sich der Geschäftssitz des eingetragenen Eigentümers befindet, entspricht. Damit das Pfandrecht den Artikel 334 des General Law of Negotiable Instruments and Credit Operations vollständig erfüllt, ernennen die Parteien den Regionalmanager des mexikanischen Zweigs der RB Group zum Sachverwalter der Geräte und vereinbaren, dass die Geräte unter der Kontrolle der RB Group stehen.
Europa
Ganz Europa
1. Sie bestätigen hiermit Folgendes: (a) Die Geräte sind frei sind von Zusicherungen, Pfändungen, vertraglichen Verpflichtungen und Eigentumsvorbehalten, sofern nicht anderweitig im Vertrag angegeben, und dies gilt auch am Datum der Live-Auktion. (b) Der Verkäufer ist als Geschäftsperson in dem im Vertrag angegebenen Rechtsgebiet registriert und unterliegt dem entsprechend einschlägigen Recht zur Umsatzsteuer des betreffenden Landes und verwendet die Registrationsnummer, die im Vertrag angegeben ist. (c) Die Geräte erfüllen die Bedingungen, um dem freien Verkehr innerhalb des Rechtsgebiets der Europäischen Union zu unterliegen. (d) Die Geräte sind soweit zutreffend nach geltendem EU-Recht „CE-zertifiziert“ sind.
2. Zusätzlich zur Übergabe von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Folgendes zur Verfügung stellen: (a) alle Unterlagen, die für den freien Verkehr der Geräte innerhalb der Europäischen Union ohne Zahlung weiterer Zollgebühren erforderlich sind; und (b) gültige Original-CE-Zertifikate für alle Geräte, die CE-zertifiziert sind.
3. Der Verkäufer ermächtigt hiermit die RB Group, einen Zollagenten zu ernennen, der im Namen des Verkäufers die Vorbereitung aller erforderlichen Zolldokumente im Zusammenhang mit der Lieferung der Geräte an den Standort der RB Group übernimmt, und alle dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers und werden von ihm bezahlt.
4. Zusätzlich zu allen vom Verkäufer gemäß Abschnitt A.12 zu tragenden Schadloshaltungspflichen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Handlungen, Klagegründe, Schäden, Kosten oder Gebühren jedweder Art, die aufgrund folgender Aspekte erwachsen: (a) Mängel bei der Bereitstellung von Dokumenten, die für die Einfuhr von Geräten eines Käufers in die Europäische Union erforderlich sind und (b) die ausgebliebene Bereitstellung von gültigen CE-Zertifikaten für die Geräte, falls erforderlich.
Vereinigtes Königreich
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von £25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
2. Der Verkäufer stimmt zu, dass RB Group für die Länge des Kaufvertrags, Rechnungen im Namen des Verkäufers ausstellen kann, welche den Namen, die Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers zeigen. Der Verkäufer bestätigt, dass er keine Verkaufsrechnungen für Güter oder Dienstleistungen ausstellen wird, welche diesem Kaufvertrag unterliegen, und dass er RB Group unverzüglich darüber in Kenntnis setzt, sollte sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers ändern oder sollte der Verkäufer die Registrierung seiner Umsatzsteuer beenden oder sein Geschäft oder einen Teil davon verkaufen, so dass eine neue Selbstabrechnungs-Vereinbarung unterzeichnet werden kann. RB Group hat nicht vor, das Selbstabrechnungs-Verfahren auszulagern. Wenn der Verkäufer die Zahlung bestätigt, wird angenommen, dass der Verkäufer die Rechnung akzeptiert hat.
Finnland
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von €40 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das Eigentums- Registrierungs- oder Zolldokumente erfordert.
Niederlande
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von €65 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das Eigentums- Registrierungs- oder Zolldokumente erfordert.
1. Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an.
Frankreich
1. Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €65 für jedes Gerät, das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erfordert und (b) €75 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert.
2. Sämtliche berufethischen Pflichten für die Betreiber von öffentlichen Auktionen, in denen freiwillig bewegliche Gegenstände verkauft werden, die durch das Dekret vom 21. Februar 2012 gebilligt worden sind, gelten für die RB Group, wenn diese als Betreiberin von derartigen freiwilligen Verkäufen in Frankreich tätig wird. Dieser Verhaltenskodex ist auf schriftliche Anfrage erhältlich.
3. Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an.
Deutschland
1. Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €65 für jedes Gerät, das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erfordert und (b) die jeweiligen Gebühren für Zolldokumente, die von den Behörden erhoben werden.
2. Für den Fall, dass sich die RB Group für die Anwendung des Selbstabrechnungs-Verfahrens entscheidet, erkennen Sie die von der RB Group ausgestellten Rechnungen, als im Rahmen des Vertrags, erbrachte Dienstleistungen an.
Italien
1. Die folgenden Dokumentverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €110 für jedes Gerät (mit Ausnahme von Landwirtschaftsgeräten) mit italienischer Registrierung, (b) €40 für jedes Gerät mit Registrierung im Ausland und (c) die jeweiligen Gebühren für Zolldokumente, die von den Behörden erhoben werden.
Spanien
1. Die folgenden Dokumentverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €145 für jedes Gerät (mit Ausnahme von Landwirtschaftsgeräten) mit spanischer Registrierung, (b) eine Gebühr von €250 für jedes Teil mit abgelaufenen technischen Daten, Verkaufsnachweisen oder für Landwirtschaftsgeräte mit spanischer Registrierung und (c) €40 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert oder im Ausland registriert ist.
2. Sie haften dafür, dass von Ihnen oder einer dritten Partei keine Erklärung der Zahlungseinstellung oder des Konkurses, oder falls zutreffend einer Gläubigerversammlung (concurso de acreedores) von Ihnen eingereicht wurde.
3. Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Gebühren oder Abgaben, die rechtlich als Ihre Verantwortung zu betrachten sind, einschließlich jener, die aus früheren oder gegenwärtigen Änderungen in der Nutzung oder dem Eigentum der Geräte oder eines Teils davon entstehen, und Sie bevollmächtigen die RB Group, jeder anderen Person gegenüber zu erklären, dass von Ihnen keine Steuern, Gebühren oder Abgaben in Bezug auf die Geräte geschuldet werden, mit Ausnahme von Umsatzsteuern, die aufgrund des Verkaufs der Geräte bei der Live-Auktion fällig werden.
Portugal
1. Die folgenden Dokumentenverwaltungsgebühren werden erhoben: (a) €90 für jedes Gerät, das portugiesische Eigentumsnachweise oder Registrierungen erfordert und (b) €40 für jedes Gerät, das Zolldokumente erfordert oder im Ausland registriert ist.
Naher Osten und Asien
Vereinigte Arabische Emirate
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $115 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
2. Hiermit bevollmächtigen Sie die RB Group, einen Zollagenten zu ernennen, der in Ihrem Namen die Vorbereitung aller erforderlichen Zolldokumente übernimmt, die notwendig sind, damit die Geräte an den Standort der RB Group gebracht werden können. Alle dabei anfallenden Kosten gehen zu Ihren Lasten und werden von Ihnen bezahlt.
3. Zusätzlich zur Übergabe von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, stellen Sie alle Dokumente zur Verfügung, die für den Import oder Export der Geräte durch den Käufer erforderlich sind, einschließlich Vehicle Export Certificates (V.E.C.) Exportschildern im Namen der RB Group und Herkunftszeugnissen.
4. Sollte die RB Group verpflichtet sein, Eigentum im Namen des Verkäufers zu erwerben, hat die RB Group Anspruch auf Zinsen in Höhe von US Bank-Basiszinsfuß plus 2 %.
5. Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Jebel Ali Free Zone Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine mehrwersteuerrechtsfonforme, auf AED und US-Dollar lautende Rechnung an die RB Group zu stellen.
Australasien
Australien
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
2. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er kein nicht in Australien Ansässiger im Sinne von Income Tax Assessment Act ist, und dass dies auch zum Zeitpunkt der Live-Auktion gilt.
3. Zur weiteren Sicherheit gemäß Abschnitt B.4, der vorliegenden Geschäftsbedingungen begründet der Vertrag ein Pfandrecht und eine Gebühr für die Geräte und kann unter Bills of Sale and Other Instruments Act, 1955 registriert werden.
4. Alle im vorliegenden Vertrag genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Waren- und Dienstleistungssteuer.
5. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die RB Group im Fall von Auktionen im Bundesstaat Queensland den Verhaltenskodex für Auktionshäuser gemäß der Beschreibung in diesem Dokument Property Agents and Motor Dealers (Auctioneers Code of Conduct) Regulation 2001 einhalten muss, wovon eine Kopie dieses Verhaltenskodexes auf der Website des Office of Fair Trading unter http://www.bayer.com verfügbar ist unter www.fairtrading.qld.gov.au.
Neuseeland
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Titel oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.

C.     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE NUR FÜR ONLINE-Märkte GELTEN

Sofern in Ihrem Vertrag nicht anders angegeben wird, gelten die nachstehenden Bedingungen für alle Verkäufe von Geräte über einen Online-Markt. Alle Bezugnahmen auf „Geräte“ im vorliegenden Abschnitt C beziehen sich auf Geräte, die der Verkäufer zum Verkauf auf einem Online-Markt registriert.

1.     Dienste der RB Group.
1.1.     Dienstleistungen der RB Group.Gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags bietet die RB Group Ihnen die Nutzung des entsprechenden Online-Markts als Plattform, auf der Sie Geräte zum Verkauf an potentielle Käufer anbieten und bewerben können. Jede Partei handelt in ihrem eigenen Namen, und die RB Group ist nicht an der nachfolgenden verbindlichen Verpflichtung zum Verkauf/Kauf der Geräte beteiligt, die zwischen Ihnen und dem Käufer begründet wird. Die RB Group vertritt auch keine Partei in der Transaktion, die sich aus der Nutzung des Online-Markts ergibt. Für Ihre Nutzung des Online-Markts zur Auflistung und Bewerbung von Geräten zum Verkauf sind von Ihnen Gebühren zu zahlen, wie in Abschnitt D aufgeführt.
1.2.     Auflistungsformate.Es gibt fünf Auflistungsformate auf dem Marktplatz:
1.2.1.     Online-Auktionen.Ein Dienst, mit dem Sie Ihre Geräte zum Verkauf an den Höchstbietenden anbieten, der das Mindestangebot bietet oder übertrifft.
1.2.2.     Sofortpreis.Ein Dienst, bei dem Sie Geräte zu einem Sofortpreis anbieten können.
1.2.3.     Angebotsunterbreitung.Ein Dienst, bei dem Sie Geräte an einen Bieter zum Angebotspreis oder einem ausgehandelten Preis anbieten können.
1.2.4.     Marketplace Direct.Ein Dienst, bei dem Sie selbst den Verkauf von Geschäftsanlagen und sonstigen Anlagen auflisten, anbieten und verwalten können.
1.2.5.     Mindestpreis.Ein Dienst, bei dem Sie dem Höchstbietenden auf einem geschlossenen Marktplatz Geräte zum Verkauf anbieten können, wobei Sie den Mindestpreis festlegen.
1.3.     Exklusivität/Verpflichtung zum Verkauf.Der Online-Markt ist die ausschließliche Anzeigenplattform für Geräte, und Sie dürfen die Geräte nicht auf andere Weise zum Kauf anbieten oder verkaufen bis - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt - (a) die jeweiligen Geräte auf dem Online-Markt verkauft sind oder (b) Sie die Geräte vom Online-Markt zurückziehen, sofern dies hierin gestattet ist. Mit Abschluss des vorliegenden Vertrags zur Nutzung des Online-Markts machen Sie hiermit ein unwiderrufliches Angebot zum Verkauf der Geräte, (a) an einen Käufer, der der Höchstbietende ist und das Eröffnungsangebot, den Mindestpreis oder Angebotspreis anbietet oder übertrifft, (b) für einen Käufer, der sich zum Kauf der Geräte zum Sofortpreis verpflichtet oder (c) an einen Käufer, der sich verpflichtet, Geräte zum ausgehandelten Preis zu kaufen. Sollten Sie gegen diesen Abschnitt 1.3 verstoßen, werden Ihnen die Ausfallgebühren des Verkäufers in Rechnung gestellt.
1.4.     Eröffnungsgebot und Zeitplan.Bei Online-Auktionen legt die RB Group das Eröffnungsgebot für die Geräte fest und legt die Öffnungszeiten für die Auflistung fest. Für Auflistungen mit Sofortpreis und zur Angebotsunterbreitung legt die RB Group die Öffnungszeiten und das Erstgebot für die Geräte fest, soweit zutreffend. Sie haben die Option einen Sofortpreis („Sofortpreis“) oder einen Angebotspreis („Angebotspreis“) festzulegen, der 120 % des von der RB Group geschätzten Marktwerts nicht überschreiten darf. Sie können den Angebotspreis während eines Verzeichniszeitraums verringern, dürfen jedoch nach Beginn keinen Angebotspreis hinzufügen. Wenn Sie sich entschieden haben, die Geräte zu einem Mindestgebot aufzulisten, haben Sie die Option, einen Mindestpreis festzulegen, der 120 % des von der RB Group geschätzten Marktwerts nicht überschreiten darf („Mindestpreis“). Die RB Group legt den Zeitraum fest, in dem die Mindestgebotauflistung auf der Website veröffentlicht wird und in dem Käufer Angebote abgeben können (der „Zeitraum für Mindestgebote“). Falls der Mindestpreis am Ende des Zeitraums für Mindestgebote erfüllt wurde, gilt das Höchstangebot automatisch als von einem Käufer angenommen. Falls der Mindestpreis während des Zeitraums für Mindestgebote nicht erreicht wurde, kann die RB Group nach eigenem Ermessen die Geräte erneut auflisten. Alle Auflistungen mit Sofortpreisen und Angebotspreisen werden für einen Zeitraum von neunzig auf einander folgende Tage festgelegt, nach Ermessen der RB Group. Der Verzeichniszeitraum kann nach alleinigem Ermessen der RB Group verlängert werden. Falls die Geräte nach neunzig Tagen nicht verkauft wurden, egal ob über Sofortpreis-, Angebots- oder Mindestpreisauflistung, (a) müssen die Geräte erneut inspiziert werden und es wird eine Gebühr für die erneute Inspektion erhoben, und Sie akzeptieren, den Angebotspreis oder Mindestgebotspreis für die Weiterführung der Auflistung um 20 % zu reduzieren oder (b) Sie können sich ohne Strafgebühr entscheiden, die Auflistung zu entfernen.
1.5.     Weitere Optionen.Für Auflistungen von Angebotsunterbreitungen und Mindestgebotsauflistungen, bei denen der Angebotspreis oder Mindestpreis nicht erreicht wird, haben Sie die Option (a) Gebote, die unter dem Angebotspreis oder dem Mindestpreis liegen, anzunehmen, (b) ein Gegenangebot für Gebote, die unter dem Angebotspreis oder Mindestpreis liegen, mit einem höheren Angebot zu machen („Gegenangebot“) oder (c) Angebote unter dem Angebotspreis oder dem Mindestpreis, wie zutreffend, jederzeit während der Auflistung abzulehnen. Gegenangebote gelten für bis zu zwei Geschäftstage. Es ist jedoch nur ein Gegenangebot zu einem Zeitpunkt gültig: Das letzte Gegenangebot, das Sie abgeben, ersetzt alle früheren Gegenangebote und macht diese ungültig. Mit Annahme des Gegenangebots durch den Käufer wird die Auflistung geschlossen und Sie sind rechtlich verpflichtet, die Transaktion abzuschließen.
1.6.     Abschluss des Kaufs; Verkaufsnote.Nachdem die RB Group das erfolgreiche Gebot für ein Gerät ermittelt hat, oder der Käufer sich verpflichtet hat, die Anlage zum Sofortpreis oder Angebotspreis zu kaufen, wird das Gebot oder die Kaufverpflichtung des Käufers automatisch von Ihnen akzeptiert und zwischen Ihnen und dem Verkäufer besteht automatisch eine bindende Verpflichtung zum Kauf und Verkauf („Bindende Verpflichtung“). Alle geltenden Geschäftsbedingungen des vorliegenden Vertrags gelten auch für die bindende Verpflichtung. Außerdem können Sie für Auflistungen mit Angebotsunterbreitung ein Angebot unterhalb des Angebotspreises annehmen oder ein Gegenangebot machen. Falls Sie ein Angebot annehmen oder der Käufer ein Gegenangebot akzeptiert (der „ausgehandelte Preis“), entsteht eine bindende Verpflichtung und alle hierin enthaltenden Geschäftsbedingungen gelten. Käufer und Verkäufer werden über eine derartige bindende Verpflichtung per E-Mail oder eine andere Mitteilung, die automatisch vom Online-Markt generiert wird, informiert. Vorbehaltlich des Zahlungseingangs RB-Gruppe für die Ausrüstung müssen Sie auf eigene Kosten eine Verkaufsnote sowie weitere Dokumente, die für die Übertragung des Eigentums an den Geräten erforderlich sein können, an den Käufer. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird die Auflistung der Geräte nur Ihre „Verkäufer-ID“ der RB Group anzeigen, aber nicht Identität, Firmennamen und/oder Anschrift. Diese Information wird nur an den Käufer weitergegeben, wenn eine bindende Verpflichtung entstanden ist..
1.7.     Keine Garantie auf Erlöse.Es gibt keine Garantie für die Bruttoerlöse, die durch eine Auflistung auf unserem Online-Markt erzielt werden können.
1.8.     Verfügbarkeit der Geräte.Vorbehaltlich des vollständigen Zahlungseingangs bei der RB Group und der Erstellung von zusätzlichen, erforderlichen Dokumenten durch den Käufer werden Sie und der Käufer über eine E-Mail, die automatisch vom Online-Markt generiert wird, darüber informiert, dass die Geräte zur Verfügung stehen („Freigabe der Geräte "). Sie verpflichten sich, die Geräte einschließlich von Zündschlüsseln, falls vorhanden, für den Käufer für den Transport bereitzustellen, und zwar nicht später als einen Geschäftstag nach Entstehen einer bindenden Verpflichtung. Falls die Geräte nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie eine Verzugsentschädigungsgebühr bezahlen. Wenn Sie außerdem aus irgendeinem Grund die Geräte einem Käufer nach einer bindenden Verpflichtung nicht zur Verfügung stellen, müssen Sie eine Verkäuferausfallgebühr zahlen, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die die RB Group oder der Käufer haben könnten.
2.     AUFLISTEN VON GERÄTEN.Sie dürfen keine Waren listen, deren Nutzung oder Besitz nach geltendem Recht, wirksamen Verordnungen oder sonstigen Vorschriften illegal ist. Die RB Group behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen (a) das Auflisten eines beliebigen Geräts jederzeit zu verweigern, (b) jede Geräteauflistung vom Online-Markt zu streichen oder (c) jede Transaktion, die verdächtig oder betrügerisch erscheint, zu löschen und den zuständigen Behörden zu melden. Informationen, die Sie während des Auflistungsprozesses zur Verfügung stellen, stellen zusammen mit dem Inspektionsbericht die Auflistungsdetails für die Geräte dar (die „Auflistungsdetails"). Sie verpflichten sich, der RB Group alle Ihnen bekannten Informationen in Bezug auf die Geräte zur Verfügung zu stellen. Alle Informationen (einschließlich Markenname oder andere Angaben zu Herkunft oder Herstellung), die Sie in Bezug auf die Geräte bereitstellen, müssen vollständig und genau sein, und Sie sind für alle Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen verantwortlich. Geräteauflistungen auf dem Online-Markt dürfen keine Links zu Beschreibungen anderer von Ihnen außerhalb des Online-Markts angebotenen Artikeln enthalten.
3.     Inspektionen; Verwendungsbeschränkungen.
3.1.     Geräteinspektionen.Für alle vorgeschriebenen Inspektionen gestatten Sie der RB Group und/oder deren bevollmächtigten Vertretern, jedes Gerät zu einem in dem Angebotsvertrag festgelegten Ort und Zeitpunkt, oder wie anderweitig von beiden Seiten vereinbart, zu prüfen und inspizieren. Die RB Group erstellt einen Inspektionsbericht („Inspektionsbericht“) für jedes Gerät, das von der RB Group inspiziert wird. Die Inspektionen durch die RB Group dienen lediglich dem Zweck des Berichts über den sichtbaren Zustand der Hauptsysteme und - der Zubehörteile der Geräte. Inspektionen durch die RB Group sind NICHT dafür vorgesehen, verborgene oder versteckte Defekte oder Zustände aufzudecken, die nur nach Demontage der Geräte oder bei der Verwendung von diagnostischen Geräten oder Techniken zu finden sind. Durch Ihr Versäumnis, die Geräte vom Zeitpunkt der Inspektion bis zu deren Abholung von Ihrem Standort durch den Käufer ordnungsgemäß in Stand zu halten, wird die Inspektion ungültig. Falls Sie die Geräte nach der Inspektion verändern, Reparaturen oder andere Wartungsarbeiten durchführen, wird eine erneute Inspektion erforderlich und Ihnen wird eine Re-Inspektionsgebühr in Rechnung gestellt.
3.2.     Eigentum des Inspektionsberichts.Der Inspektionsbericht ist das ausschließliche Eigentum der RB Group. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gilt nichts im vorliegenden Vertrag als Hinweis darauf, dass einer anderen Partei konkludent, rechtshemmende Einwände oder auf andere Art Lizenzrechte, Eigentumsrechte oder jegliche Rechte geistigen Eigentums an dem Inspektionsbericht gewährt werden. Sie dürfen den Inspektionsbericht nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die RB Group für andere Zwecke nutzen.
3.3.     Einschränkung der Nutzung von Geräten.Von dem Zeitpunkt, zu dem Sie der RB Group Auflistungsangaben zur Verfügung stellen oder die RB Group eine Inspektion durchgeführt hat, bis die Geräte von ihrem Standort durch oder auf Veranlassung des Käufers infolge einer bindenden Verpflichtung entfernt werden, dürfen Sie die Geräte weder bedienen, noch vermieten, verleihen, modifizieren oder verändern. Zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die der RB Group zur Verfügung stehen können, kann eine Verletzung dieser Bestimmung vor der Entstehung einer bindenden Verpflichtung für die Geräte eines der folgenden Szenarien zur Folge haben: (a) Die RB Group entfernt die Geräte vom Online-Markt und stellt Ihnen eine Entfernungsgebühr in Rechnung oder (b) die RB Group kann die Auflistung fortsetzen; falls die Geräte bereits inspiziert wurden, müssen Sie eine Re-Inspektion durchführen lassen und der RB Group die entsprechende Re-Inspektionsgebühr bezahlen. Falls die Geräte nicht inspiziert wurden, müssen Sie der RB Group aktualisierte Auflistungsangaben zur Verfügung stellen und der RB Group eine zusätzliche Auflistungsgebühr zahlen. Falls die RB Group nach vernünftigem Ermessen eine Verletzung der Bestimmungen feststellt, und die Geräte über den Online-Markt verkauft wurden, wird die Transaktion aufgehoben und Ihnen wird eine Verzugsgebühr in Rechnung gestellt, zusätzlich zu einer Entschädigung für dem Käufer entstandene Transport- und andere Kosten.
4.     Offenlegung und Zahlung von Pfandrechten.Sie sind verpflichtet, potentiellen Käufern alle Belastungen und Anrechte von Dritten offenzulegen, die für Ihre Geräte bestehen oder diese betreffen. Sie schützen das Eigentum an dem Gerät auf Ihre eigenen Kosten im Namen des Käufers, dessen Nachfolgern und Bevollmächtigten gegen die Ansprüche und Forderungen aller anderen Personen. Bei Bedarf sind Sie für die Zahlung von unabhängigen Bewertungs- und Dokumentationsgebühren für die Geräte verantwortlich, die für die Freigabe derartiger Pfandrechte erforderlich sind. Sie akzeptieren und bestätigen hiermit, dass die RB Group nach eigenem Ermessen Gläubigerforderungen abwickeln oder solche Bewertungs- und Dokumentationsgebühren bezahlen und den Betrag von den Ihnen zustehenden Erlösen abziehen kann.
5.     Zahlung.
5.1     Zahlung von Erlösen.Nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung zwischen Ihnen und dem Käufer erstellt die RB Group eine Drittparteirechnung, die dem Käufer in Ihrem Namen ausgestellt wird. Wo Mehrwertsteuer gilt, sobald eine bindende Verpflichtung zwischen Ihnen und dem Käufer besteht, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine an den/die Käufer gerichtete und den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rehnung zu stellen. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die Geräte nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung an Sie zu bezahlen, und Sie beauftragen die RB Group hiermit, den Erhalt des Kaufpreises zu vermitteln. Außerdem gewähren Sie der RB Group hiermit das Recht, in ihrem eigenem Namen Ihre Rechte auf Zahlung durchzusetzen. Sie bestätigen, dass bis zur Zahlung durch den Käufer keine Gelder an Sie zu zahlen sind. Nachdem die RB Group die Zahlung erhalten hat, werden Ihnen alle fälligen Beträge abzüglich der an die RB Group zu zahlenden Provisionen und Gebühren, wie im vorliegenden Vertrag festgelegt, innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss der bindenden Verpflichtung ausgezahlt. Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass die RB Group das Recht hat, alle anderen im vorliegenden Vertrag aufgeführten oder aus zusätzlichen, von Ihnen angeforderten Dienstleistungen resultierenden Provisionen und Gebühren mit etwaigen Restbeträgen zu verrechnen, zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Sie erkennen an, dass Käufer unter Umständen nicht oder nicht pünktlich zahlen werden, und dass die RB Group Ihnen gegenüber für Handlungen oder Unterlassungen des Käufers nicht haftbar ist.
5.2.     Steuern.Sie sind für die Zahlung von Steuern oder Zöllen, denen Sie als Verkäufer der Geräte unterliegen, verantwortlich. Die RB Group erhebt und führt staatliche und lokale Verkaufssteuern ab, die beim Verkauf der Ausrüstung auf dem Marktplatz anfallen. Alle Provisionen, Gebühren und sonstigen Beträge, die aufgrund dieser Vereinbarung an die RB Group zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht).
5.3.     Gebühren für Eigentumsübertragung und Ermittlung von Pfandrechten.Sofern nicht anders vereinbart, zahlen Sie für jede Geräteeinheit Pfand- und Dokumentenverwaltungsgebühren und andere Gebühren, die in der Standardgebührentabelle der RB Group im Abschnitt D aufgeführt sind. Dokumentenverwaltungsgebühren decken Gebühren im Zusammenhang mit Eigentums- oder Registrierungsdokumenten.
6.     Ihre Optionen nach Nichterfüllung durch den Käufer.Falls der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gemäß der bindenden Verpflichtung nicht nachkommt, gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Gerät der Käufer in Verzug, können Sie auf eigenes Risiko und eigene Rechnung das Verkaufsangebot an den Käufer aufheben, woraufhin Sie eine der folgenden Optionen wählen können:
6.1.     Die Geräte dem zweithöchsten Bieter anbieten.. Falls es mehr als einen Bieter für die Geräte, deren Verkauf gescheitert ist, gab, können Sie die Geräte dem zweithöchsten Bieter anbieten. Wenn der zweithöchste Bieter annimmt, erstellt der Marktplatz eine bindende Verpflichtung für die Geräte und Sie erhalten den Erlös basierend auf dem Gebot des zweithöchsten Bieters, abzüglich der jeweiligen an die RB Group zu zahlenden Provisionen und Gebühren.
6.2.     Wiedereinstellen der Geräte.Sofern Sie sich nicht dazu entschließen, die Ausrüstung gemäß Abschnitt C. 6.3 unten zurückzuziehen, wird die RB Group automatisch entscheiden, die Ausrüstung innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungsverzug des Käufers in einer nachfolgenden Online-Liste erneut einzustellen, ohne dass eine zusätzliche Einstellungsgebühr anfällt. In diesem Fall wird Ihnen keine zusätzliche Listungsgebühr für eine solche Wiederlistung berechnet (sofern nicht gemäß Abschnitt C. 1.4 oben bestimmt) und diese Bedingungen gelten weiterhin; oder
6.3.     Zurückziehen der Geräte.Sie können die Geräte ohne Strafgebühren von der Auflistung im Online-Markt zurückziehen.
7.     Rechtsstreitigkeiten
7.1.     HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG STÜTZT SICH DER ONLINE-MARKT, DER VON ODER DURCH DIE RB GROUP ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, AUF DIE PRINZIPIEN „WIE BESEHEN“ UND „OHNE MÄNGELGEWÄHR“, OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN HAFTUNG FÜR EINE BEEINTRÄCHTIGUNG DER RECHTE DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZU BESCHRÄNKEN. IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET DIE RB GROUP NICHT AUF SCHADENERSATZ AUFGRUND VON BESONDEREN SCHADENSFOLGEN, MITTELBAREN SCHÄDEN, NEBEN- UND FOLGEKOSTEN UND ZIVILSTRAFEN, UNABHÄNGIG VOM ENTSTEHENSGRUND EINES SOLCHEN SCHADENERSATZANSPRUCHES, DER AUF VERTRAGSRECHT, DELIKTSRECHT ODER SONSTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN DES ANGLOAMERIKANISCHEN RECHTSSYSTEMS ERWACHSEN IST. DIES UMFASST AUCH DIE HAFTUNG FÜR UMSATZ-, GESCHÄFTS- UND GEWINNRÜCKGÄNGE, RUFSCHÄDEN ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZGÜTER ODER -DIENSTE, SELBST WENN DIE RB GROUP ODER EIN AUTORISIERTER VERTRETER DERSELBEN DAVON IN KENNTNIS GESETZT WURDE, DASS DIE ENTSTEHUNG ENTSPRECHENDER SCHÄDEN ZU BEFÜRCHTEN SEI.
7.2.     Englische Vertragsabwicklung.Alle Leistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags und die Beilegung von Streitigkeiten erfolgen auf Englisch. Ist eine Übersetzung des Vertrags in eine andere Sprache gesetzlich vorgeschrieben, hat die englische Fassung Vorrang vor der übersetzten, falls es zu Widersprüchen zwischen der englischen und einer übersetzten Fassung kommen sollte. Falls Sie den Vertrag in einer anderen Sprache als Englisch erhalten, erfolgt dies seitens der RB Group lediglich zu Informationszwecken.
8.     Lagerung auf dem Gelände der RB Group zum Zwecke der Transaktion auf einem Online-Markt
8.1.     Die Bestimmungen in diesem Abschnitt 8 gelten für Geräte, die auf einem Online-Markt gelistet und an einem Standort der RB Group (jeweils ein "Standort") gelagert sind.
8.2.     Der Verkäufer und die RB Group sind sich darüber einig, dass die Lagerung der Geräte keinen Kommissionsvertrag oder eine andere Vereinbarung darstellt, nach der die RB Group sich bereit erklärt, die Geräte im Namen des Verkäufers zum Verkauf anzubieten.
8.3.     Der Verkäufer ist für die Lieferung und den sicheren Transport der Geräte zum Standort durch ein ordnungsgemäßes Transportunternehmen verantwortlich.
8.4.     Die RB Group verpflichtet sich zur Lagerung, sofern das Gerät frei von allen Inhaltsstoffen und Substanzen ist, die nicht normale Betriebsflüssigkeiten und Schmiermitteln sind. Die RB Group behält sich das Recht vor, die Lagerung von Geräten, die gefährliche Stoffe oder sichtbar austretende Verunreinigungen enthalten, abzulehnen.
8.5.     Wird ein Gerät an einem Standort gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, trägt der Verkäufer die Gefahr für Verluste oder Schäden an dem Gerät, die nicht auf Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter während der Zeit, in der das Gerät an dem Standort gelagert wird, zurückzuführen sind. Für den Fall, dass die RB Group das Gerät gemäß Abschnitt C. 9 dieser Vereinbarung entfernt, ist die RB Group in keiner Weise für den Verlust oder die Beschädigung der Ausrüstung nach ihrer Entfernung verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Geräte gegen alle Gefahren zum Marktwert zu versichern, wobei die RB Group als zusätzlicher Versicherter und Zahlungsempfänger in Höhe der ausstehenden Forderungen aus diesem Vertrag bestimmt ist.
8.6.     Der Verkäufer ist verpflichtet, die RB Group gegen Haftung, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Ansprüche, Klagen oder Prozesse, die sich aus einem Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umweltgesetze), Sachschäden oder Verletzungen einer Person oder von Personen, einschließlich der daraus resultierenden Todesfälle, ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern sich dies aus einem der folgenden Umstände ergibt: (a) die Anwesenheit von Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder potenziellen Käufern des Verkäufers an dem Standort; (b) die Überprüfung oder Nutzung von Geräten durch Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Verkäufers; (c) das unbeabsichtigte oder anderweitige Verschütten oder Freisetzen toxischer, gefährlicher oder giftiger Chemikalien, Materialien, Stoffe, Schadstoffe oder Abfälle und (d) ein Verstoß gegen Umweltgesetze, Verordnungen, Statuten, Normen, Richtlinien oder sonstige Vorschriften zum Schutze vor Umweltverschmutzung oder zum Schutze der menschlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt.
8.7.     Für die Dauer des Vertrag entfallen die Lagergebühren.
8.8.     Zur Klarstellung: Wird ein Gerät an einem Standort gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, so hat der Verkäufer (1) hinsichtlich der Lagerung einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 dieses Vertrages aufgeführten Auftraggeber der RB Group für Live-Auktionen und (2) hinsichtlich der Auflistung auf dem Online-Markt einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 bezeichneten Auftraggeber der RB Group für den Online-Markt abzuschließen.
9.     Zur Klarstellung wird Folgendes ausgeführt: wird ein Gerät an einem Standort der RB Group gelagert, während es auf einem Online-Markt gelistet ist, so schließt der Verkäufer hinsichtlich der Lagerung einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 dieses Vertrages aufgeführten Auftraggeber der RB Group für Live-Auktionen und hinsichtlich der Listung auf dem Online-Markt einen Vertrag mit dem jeweiligen in Abschnitt A.1 bezeichneten Auftraggeber der RB Group für den Online-Markt.Für den Fall, dass ein Gerät nach Ende der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung am Standort verbleibt, ist die RB Group berechtigt, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, das Gerät innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Verkäufer eine solche schriftliche Aufforderung erhalten hat, von dem Standort zu entfernen. Sofern der Verkäufer das Gerät nicht innerhalb dieser 15-tägigen Frist entfernt hat, kann die RB Group zusätzlich zu allen anderen Rechten, die ihr nach Gesetz oder aus Billigkeitsgründen zustehen, die Maßnahmen ergreifen, die sie für notwendig erachtet, um das Gerät von ihrem Standort zu entfernen. Der Verkäufer ist über die Entfernung des Gerätes zu informieren. Der Verkäufer hat die RB Group neben allen anderen fälligen und geschuldeten Beträgen aus diesem Vertrag von allen Zahlungsansprüchen freizustellen, die ein Dritter im Zusammenhang mit der Verbringung und Lagerung des Gerätes erhebt, und erstattet der RB Group alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entfernung des Gerätes durch die RB Group entstehen. Diese Kosten sind 15 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
10.     Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete.Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für bestimmte Rechtsgebiete gelten für Verkäufer, die Waren auf Online-Märkten in den aufgeführten Ländern auflisten lassen.

Nordamerika
Kanada
1. 1. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er zum Zeitpunkt der Entstehung der bindenden Verpflichtung nicht im Sinne von Paragraph 116 des Income Tax Act (Kanada) nicht in Kanada ansässig ist und sein wird.
Mexiko
1. In ihrer Rolle als Kommissionär kann die RB Group sowohl von Ihnen als auch von potenziellen Käufern alle eingezahlten Beträge zur Garantie der Teilnahme an dem Online-Markt sowie alle anderen Beträge, die entstehen, erforderlich sind oder von Ihnen und potenziellen Käufern an die RB Group übertragen werden, erhalten, ohne dass diese Beträge als Einkommen für die RB Group verstanden werden. Die RB Group empfängt diese Beträge und verwendet sie gemäß dem Vertrag oder gemäß den spezifischen Anweisungen von Ihnen und den potenziellen Käufern.
2. Die RB Group wird Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung eine Factura (Rechnung) über die Ihnen in Rechnung gestellte Bruttoprovision ausstellen, plus anfallende IVA (Steuern).
3. Sie verpflichten sich, dass alle Geräte, die in Mexiko eingeführt wurden, ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit allen geltenden mexikanischen Gesetzen eingeführt wurden, sodass alle mexikanischen Steuern und Abgaben in Bezug auf die Geräte vollständig bezahlt wurden, und dass Geräte, die vom Käufer aus Mexiko ausgeführt werden, bei dieser Ausfuhr keinen Steuern oder Abgaben unterliegen.
4. Zusätzlich zur Zustellung von Dokumenten gemäß Abschnitt B.2.1, wird der Verkäufer der RB Group auch Kopien aller originalen Einfuhrdokumente zur Einfuhr von Geräten in die Mexikanische Republik liefern, die Datum und Ort der Einfuhr sowie die Dokumentennummer auf der Pedimento.
5. Sie erteilen der RB Group eine separate Vollmacht, die mexikanischem Recht entspricht, und bevollmächtigen die RB Group, in Ihrem Namen alle Dokumente einzubringen, die erforderlich sind, um das Eigentum zu übertragen und die Registrierung oder das Eigentum an jedem Teil der Geräte durch den Verkäufer zu genehmigen, wenn die RB Group das beantragt.
6. Sie stellen der RB Group innerhalb von 15 Tagen nach Entstehung einer bindenden Verpflichtung und vor der Zahlung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Geräte eine Rechnung für die verbleibenden Einheiten, für die Umsatzsteuer IVA gezahlt wurde, aus, mit den folgenden Angaben: (a) Name und Anschrift der RB Group; b) vollständige Beschreibung der Geräte, gegebenenfalls einschließlich der Seriennummern, und (c) Kaufpreise der Geräte auf dem Marktplatz. Sie gewährleisten, dass die Rechnung alle Anforderungen und Spezifikationen des geltenden mexikanischen Steuerrechts erfüllt und die RB Group zufrieden ist.
7. Zusätzlich zu allen anderen hierin vorgesehenen Entschädigungen halten Sie die RB Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle ihre Führungskräfte, leitenden Mitarbeiter, Aktionäre, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Handlungen frei und schadlos in Bezug auf alle Klagegründe, Schadenersatzforderungen, Kosten oder Gebühren, die sich aus der Nichteinhaltung der anwendbaren Handels- und Zivilvorschriften Mexikos ergeben, einschließlich aber nicht ausschließlich der Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Waren.
Europa, Naher Osten und Asien
Ganz Europa; Vereinigte Arabische Emirate
1. Ungeachtet der Transaktion zwischen Verkäufer und Käufer hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung an die RB Group zu stellen, wenn sich das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem der folgenden Länder befindet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Kanarische Inseln, Schweden oder das Vereinigte Königreich, wo bezüglich der RB Group Artikel 14.2.c der Richtlinie 2006/112/EG anzuwenden ist.
2. Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in allen anderen EU-Ländern befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Rechnung an den/die Käufer zu richten. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen.
3. Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Jebel Ali Free Zone Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB Group eine mehrwersteuerrechtsfonforme, auf AED und US-Dollar lautende Rechnung an die RB Group zu stellen.
4. Für Geräte, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in den Vereinigten Arabischen Emiraten außerhalb der Jebel Ali Free Zone Dubai befinden, hat der Verkäufer auf Anweisung der RB GRoup eine mehrwertsteuerrechtskonforme, auf AED und US-Dollar lautende, an den/die Käufer gerichtete Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist der RB Group zur Verfügung zu stellen.
5. Die RB Group hat als Zahlungsabwickler (Treuhänder) zu fungieren und hat den Erlös abzüglich Provisionen und anderer vertragsgemäßer Abzüge bei erfolgreicher Abholung der Geräte durch den Käufer und Erhalt einer ordnungsgemäßen, den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Rechnung an den Verkäufer auszubezahlen.
6. Sie sind verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn Sie Benutzer des Online-Marktes werden, und Sie haben die RB Group unverzüglich zu benachrichtigen, wenn diese Nummer aus irgendeinem Grund ungültig wird.
7. Sie haben die RB Group und die mit ihr verbunenen Unternehmen, sowie deren Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter von allen Steuern, Kosten oder Ausgaben freizustellen, die deshalb entstehen, weil Sie und/oder der/die Käufer eine anfallende Umsatzsteuerschuld im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag nicht erfüllt haben. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen bedeutet „Umsatzsteuer“ die Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz und „Mehrwertsteuer," die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG, des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 für die Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen Steuer in Ländern außerhalb der EU. bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate. Sie haben die RB Group und die mit ihr verbunenen Unternehmen, sowie deren Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Vertreter und Mitarbeiter von allen Steuern, Kosten oder Ausgaben freizustellen, die deshalb entstehen, weil Sie und/oder der/die Käufer eine anfallende Umsatzsteuerschuld im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag nicht erfüllt haben. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen bedeutet „Umsatzsteuer“ die Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz und „Mehrwertsteuer" die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG, des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 für die Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen Steuer in Ländern außerhalb der EU bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate.
Australasien
Australien
1. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass er zum Zeitpunkt der Entstehung einer bindenden Verpflichtung nicht im Sinne des Income Tax Assessment Act in Australien ansässig ist und dies auch nicht sein wird.
2. Alle im vorliegenden Vertrag genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Waren- und Dienstleistungssteuer.
3. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Eigentumsnachweis oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
4. 4. Die Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten beträgt $ 100 pro Verkäufer und $ 25 pro Gerät.
Neuseeland
1. Eine Dokumentenverwaltungsgebühr in Höhe von $ 25 wird für jedes Gerät in Rechnung gestellt, das einen Eigentumsnachweis oder die Registrierung von Dokumenten erfordert.
2. Die Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten beträgt $ 100 pro Verkäufer und $ 25 pro Gerät.

D.     ALLGEMEINE GEBÜHREN FÜR GERÄTE

LAUFZEIT BESCHREIBUNG
Gebühr für die Ermittlung von Pfandrechten Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika: 70,00 pro gerät
Mexiko: 25,00 pro Verkäufer
Australien, Neuseeland : 100,00 pro Verkäufer, plus 25,00 pro gerät
Das Vereinigte Königreich, Republik Irland: 65:00 pro Verkäufer
Frankreich: 30,00 pro Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Suche
Sofern im Kaufvertrag nicht anders festgelegt, wird für alle anderen Regionen keine Gebühr für die Pfandrechtssuche erhoben.
Eigentumsübertragungsgebühr Dokumentenverwaltungsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte 115,00, außer in Australien und Neuseeland; für diese Länder gelten die oben angegebenen Gebühren
Eigentumsübertragungsgebühr Dokumentenverwaltungsgebühr für Verzeichnis-A-Geräte Siehe Bestimmungen für bestimmte Rechtsgebiete in Abschnitt B.6.
Entfernungsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte Auflistungsgebühr zuzüglich 25 % des Höchstbetrags aus (a) dem von der RB Group ermittelten geschätzten Marktwert, (b) dem Eröffnungskurs oder dem Kaufpreis (wie von der RB Group festgelegt), (c) dem Verkaufspreis oder (d) dem Höchstgebot, das für die Geräte am Online-Markt abgegeben wurde. Außer wenn die Preisforderung erfüllt wurde, ist die Kommissionsgebühr des endgültigen Verkaufspreises fällig, als ob das Gerät verkauft worden wäre.
Re-Inspektionsgebühr für Verzeichnis-B-Geräte 295,00
Die RB Group behält sich das Recht vor, die genaue Höhe der Re-Inspektionsgebühr für jedes Gerät, für das eine erneute Inspektion erforderlich ist, im Einzelfall nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
Rückkaufgebühr 25 % des Auflistungsschlusspreises für alle involvierten Transaktionen.
Verzugsgebühr nach Abschluss für Verzeichnis-B-Geräte Die Gebühren umfassen unter anderem Transport-Stornierungs- oder Umplanungsgebühren, Transportverspätungsgebühren, stündliche oder tägliche durchschnittliche Mietkosten für gleichwertige Ersatzgeräte für den Käufer, einschließlich von Lade-, Entlade- und Transportkosten. Die RB Group kann die Verzugsgebühr nach Abschluss nach eigenem Ermessen festlegen.
Verzugsentschädigung für den Verkäufer 25 % des höchsten Schlusspreises, plus die Auflistungsgebühr sowie weitere durch den Käufer verursachte und von der RB Group bestätigte Kosten. Liegt kein Zuschlagspreis vor, beträgt er 25 % des geschätzten Marktwerts der Ausrüstung, der von der RB Group ermittelt wird.
Logistikgebühr - Reparaturschätzung Minimum 75,00
Transportgebühr Transportkosten + 10 %
Wiederaufbereitungs-/Bereitstellungsgebühr Kosten + 10 %
Erstellung von zusätzlichen Eigentumsnachweisen 200,00 + behördliche Gebühr
Herkunfts- und Herstellungsnachweis (MSO) + Registrierungsdokumente-Service (nur in den USA) 200,00 + behördliche sowie Bearbeitungs- gebühren
Vehicle Identification Number (VIN) Plakette/Herstellermarken-Service 300.00 + Bearbeitungs- gebühren
Eigentumsübertragung 200,00 + behördliche Gebühren
Korrektur des Eigentumsnachweises 200,00 + behördliche Gebühren