Käufergebühren und Steuern

Käufergebühren und Steuern

Registrierung
Registrierung mit IronPlanet und Teilnahme an Auktionen sind kostenlos.

Transaktionsgebühr
Für jeden Auktionsgegenstand, der in einer Auktion von IronPlanet gewonnen wird, muss der Käufer eine Transaktionsgebühr bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr ermittelt sich auf Basis des finalen Verkaufspreises und ist auf dem Reiter "Zahlung" auf der Seite des jeweiligen Auktionsstückes genau aufgeführt.

Gebühren für Ausfälle und verspätete Zahlungen
Wenn der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, die Transaktion aus irgendeinem Grund nicht abschließt, muss er eine Ausfallgebühr zahlen, deren Höhe vom Verkaufspreis des Artikels, abzüglich der Transaktionsgebühr des Käufers, abhängt. Darüber hinaus wird dem Käufer eine Gebühr für verspätete Zahlung in Rechnung gestellt für alle gekauften Artikel, die nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Abschluss eines Kaufvertrags bezahlt wurden. Die Gebühren für Ausfall und verspätete Zahlung sind in dem folgenden Diagramm dargestellt.

Endgültiger Verkaufspreis Standardgebühr Gebühr für zu spätes Zahlen
(pro Werktag pro Artikel)
€2,000 oder weniger €500 €10
€2,001 bis €10,000 25% €25
€10,001 bis €20,000 25% €50
€25,001 bis €50,000 25% €100
€50,001 bis €100,000 25% €250
Über €100,000 25% €250

Falls ein Bieter auf mehrere Artikel in der gleichen Auktion in Zahlungsverzug gerät, so werden die erzielten Preise der zu zahlenden Artikel zusammen gerechnet, um den gesamten zu zahlenden Betrag zu bestimmen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Gebühren für Ausfälle und verspätete Zahlungen ist der Kunde nicht zur Abgabe weiterer Gebote auf unserer Website berechtigt.

Steuern
Alle über IronPlanet verkauften Artikel sind ohne VAT berechnet. Die VAT wird zum endgültigen Kaufpreis hinzugefügt, sowie auch die Transaktionsgebühr für jeden Artikel nach erfolgreichem Ende der Auktion. Die Käufer sind für allfällige Stempelabsteuern verantwortlich.

Lagergebühren
Sofern nicht anders angegeben auf der Artikelseite, müssen die Käufer die Geräte spätestens acht (8) Werktage nach Abschluss der Auktion aus dem Gelände des Verkäufers entfernen, danach können die Käufer für die Zahlung der Lagergebühren und in einigen Fällen für die Zahlung der Kosten für den Transport von der gekauften Ware an einen anderen Ort verantwortlich gemacht werden. Hat ein Käufer die Ware nicht innerhalb von acht (8) Werktagen nach Abschluss der Auktion vom Standort des Verkäufers entfernt, so ist der Käufer dafür verantwortlich, dem Verkäufer alle Lagergebühren direkt zu zahlen, wenn der Verkäufer Anspruch darauf erhebt. Sollte dies eintreten, betragen die Standard-Lagergebühren 25 € pro Tag, beginnend am 9. Tag nach Abschluss der Auktion.

Umzugsgebühren
Wenn die Ware nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Auktion aus dem Gebäude des Verkäufers entfernt wird, kann dies zur Verlagerung der Ware in einen Lagerraum führen. Im Falle einer Warenverlagerung sind alle Kosten im Zusammenhang mit Umzug und Lagerung fällig, bevor die Abholung erlaubt ist. Zusätzlich wird für jede eingelagerte Einheit eine Gebühr in Höhe von (i) 1% des Verkaufspreises oder (ii) 250 € fällig.