IronPlanet Terms and Conditions

Letzte Revision: 22. January 2018

Richtlinie zur IronClad-Garantie

IronPlanet stellt diese Richtlinie zur IronClad-Garantie® zur Verfügung, um Sie über unsere Richtlinien und Abläufe bei Anlagen zu informieren, die von IronPlanet geprüft wurden und welche mit der IronClad-Garantie zertifiziert wurden. Alle Fragen im Zusammenhang mit der IronClad-Garantie unterliegen den Bestimmungen dieser Richtlinie zur IronClad-Garantie sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers (abrufbar unter http://www.ironplanet.com/pop/terms_page.jsp?noh1=yes&kwtag=footer) für den Erwerb der Anlagen.


Beschreibung. Wenn in einem Anlagenlisting das Zertifizierungssymbol für eine IronClad-Garantie® erscheint, wurde eine Inspektion in Bezug auf den allgemeinen Zustand („Inspektion“) der Anlagen durchgeführt und ein Inspektionsbericht erstellt, der Bewertungen, Kommentare und Fotos der verschiedenen Komponenten der Anlagen enthält. Die Inspektionsberichte von Iron Planet dienen ausschließlich dazu, den sichtbaren Zustand der Hauptsysteme der Anlage und der daran befestigten Komponenten am Tag der Inspektion zu erfassen, und umfassen keine Lastprüfung oder Grabe-/Hebeprüfungen. Die Inspektionen von IronPlanet dienen NICHT dazu, verdeckte oder verborgene Mängel oder Fehler zu erkennen, die nur durch die Demontage der Anlage oder den Einsatz von Diagnosegeräten oder -techniken erkannt werden können. In keinem Fall haftet IronPlanet für die Nichterkennung dieser oder anderer Mängel. Der Inspektionsbericht ist alleiniges Eigentum von IronPlanet und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Verwendung und darf ohne die schriftliche Genehmigung von IronPlanet nicht offengelegt, veröffentlicht, verkauft, reproduziert, verbreitet oder anderweitig verteilt werden.

IronClad-Garantie. Wenn Sie im Rahmen des Zertifizierungsprogramms zur IronClad-Garantie feststellen, dass sich ein Teil der von Ihnen gekaufte Anlagen im Wesentlichen nicht in dem Zustand befindet, der im Inspektionsbericht dargestellt ist, und Sie sich innerhalb der unten genannten Berechtigungsfrist befinden, können Sie die Kundenbetreuung von IronPlanet kontaktieren und eine schriftliche Mangelanzeige („Forderung“) gegenüber IronPlanet geltend machen. Damit diese berücksichtigt wird, muss die Forderung (a) schriftlich und (b) innerhalb der Berechtigungsfrist erfolgen, (c) an IronPlanet so übermittelt werden, wie hier festgelegt wurde und (d) die untenstehenden Forderungsbedingungen erfüllen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von 750,00 in der angegebenen Währung wird für alle Beilegungen einer Forderung fällig.

Berechtigungsfrist. Damit eine Forderung ohne Vertragsstrafe berücksichtigt wird, müssen Sie die Anlage überprüfen und eine Forderung vor dem erstmaligen Auftreten eines der folgenden Punkte einreichen:

  • Fristablauf - Elf (11) Werktage nach Verkaufsdatum.
  • Selbst transportierte Anlagen (z.B. Fahrzeuge oder selbst transportierte Gegenstände) - Zeitpunkt, an dem die Anlagen den Abholort am Standort des Verkäufers der Anlagen verlassen. Sie sollten die Anlagen vor dem Abtransport vom Standort gründlich untersuchen.
  • Transport durch ein Transportunternehmen - die Anlagen, die geliefert werden an (a) einen vom Käufer benannten Standort in den USA oder Kanada bei Anlagen, die aus den USA oder Kanada verkauft wurden oder (b) einen vom Käufer bezeichneten Standort innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegens für Anlagen, die aus diesen Ländern verkauft wurden, unterliegen der oben erwähnten Frist.
  • Export - Zu der Zeit, wenn die Anlagen den entsprechenden Exporthafen verlassen, sofern die Anlagen an einen Ort außerhalb des Landes geliefert werden sollen, in dem sich die Anlagen befinden, gelten für Anlagen, die aus den USA und Kanada stammen, die oben genannten Bestimmungen für Transporte durch ein Transportunternehmen.
  • Demontage - Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie bzw. Ihr Vermittler oder Vertreter die Demontage der Anlage ausgehend von der inspizierten Konfiguration beginnt, einschließlich der Demontage für den Transport.

Eine Forderung wird vorbehaltlich einer Vertragsstrafe (diese entspricht 50 % des letztendlichen Wertes der Streitbeilegung) berücksichtigt, wenn sie nach dem ersten Auftreten eines zuvor erwähnten Zeitraums und vor dem einundzwanzigsten (21.) Werktag nach dem Verkaufsdatum angezeigt wird. Sie können sich entscheiden, alle Lösungen zu verwerfen und den fraglichen Gegenstand über eine IronPlanet-Auktion zum Preis der Eigenbeteiligung weiterzuverkaufen (die Anlagen müssen sich in einem Land befinden, in dem IronPlanet die Erlaubnis zum Verkauf hat und alle unten aufgeführten Forderungsbedingungen müssen erfüllt sein).

Alle Forderungen, die nach dem einundzwanzigsten (21.) Werktag eingereicht werden, werden weder mit noch ohne Vertragsstrafe berücksichtigt. Zur Zeit des Exports und/oder der Demontage (wie oben definiert) verlieren Sie alle Ihre noch ausstehenden Forderungen an den Anlagen und zukünftige Forderungen werden nicht beachtet, weder mit noch ohne Vertragsstrafe (es sei denn, IronPlanet hat hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben). Sie können sich entscheiden, den fraglichen Gegenstand über eine IronPlanet-Auktion zum Preis der Eigenbeteiligung weiterzuverkaufen (die Anlage muss sich in einem Land befinden, in dem IronPlanet die Erlaubnis zum Verkauf hat und alle unten aufgeführten Streitbedingungen müssen erfüllt sein).

Forderungsbedingungen. Forderungen unterliegen den folgenden Bedingungen:

  • Eingang der vollständigen Bezahlung der Transaktionsgebühr, des endgültigen Kaufpreises und gegebenenfalls der damit verbundenen Steuern.
  • Zusätzliche Unterlagen können angefordert werden, um die Forderung zu bearbeiten oder zu überprüfen. Alle angeforderten Unterlagen müssen innerhalb von zwei (2) Werktagen ab dem Versanddatum der ursprünglichen Anfrage von IronPlanet zurückgeschickt werden. Angeforderte Unterlagen, die nach mehr als zwei (2) Werktagen zurückgegeben werden, können zu verspäteten Lösungen, Verspätungsgebühren (von maximal 750,00 in der angegebenen Währung) oder der potenziellen Verweigerung der Forderungen führen.
  • Forderungen müssen für Exportwaren vor dem Export eingeleitet und abgewickelt sein.
  • Das Eigentumsrecht an den Anlagen darf nicht auf einen anderen Käufer übergegangen sein.
  • Die Anlagen müssen zur sofortigen Neuinspektion durch IronPlanet auf Anforderung verfügbar sein.
  • So lange, bis eine Forderung aufgeklärt ist, dürfen die Anlagen nicht verwendet, vermietet oder geleast werden und es dürfen keine Veränderungen am Zustand der Anlagen durch Reparaturen oder Demontage vorgenommen werden. Unbeschadet des eben Genannten dürfen Sie die Anlagen auf dem Grundstück bewegen, sie beladen/entladen und sie betreiben, um den erfassten Inspektionszustand nach dem Eingang der Anlagen zu prüfen; dabei gilt jedoch, dass bei einem derartigen Betrieb die Anlagen nicht länger als (a) drei (3) Stunden oder (b) fünf (5) Meilen (ca. 8 Kilometer) über der auf dem Inspektionsbericht erfassten Laufleistung auf dem Wegstreckenzähler in Betrieb sein dürfen, wobei der jeweils geringere Wert zutrifft.
  • IronPlanet ist für Nebenschäden, welche den normalen Betrieb der Anlage negativ beeinflussten oder den Wert der Anlage wesentlich verändern, nicht verantwortlich
  • IronPlanet ist nicht für Forderungen verantwortlich, die aufgrund von Veränderungen am Zustand der Anlagen als Ergebnis von Witterungseinwirkungen auf die Bauteile entstehen, einschließlich Transportschäden. IronPlanet haftet unter keinen Umständen für Störungen an elektronischen Regelmodulen an Systemen oder Komponenten, elektronischen Anzeigen oder Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien, Flüssigkeiten, Lampen, Bänder, Reifen, Bremsen, Glühlampen, Starter, Wechselstromgeneratoren, Freon und Filter)
  • Die Garantie gilt nur für wesentliche Abweichungen von den im Inspektionsbericht erfassten Punkten. Zusätzlich zu den Mängeln, die in einer Inspektion des allgemeinen Zustands nicht erkannt werden können, gehören zu den speziellen Punkten, für welche die Garantie nicht gilt: (a) Umstände, die nur durch den Betrieb einer Maschine auf einer Baustelle oder bei Belastung erkannt werden können (z.B. durch Graben, Ziehen, Heben usw.); (b) Betrieb der Maschine im vollen Drehzahlbereich, welcher zur Bewertung der Vorwärts- und Rückwärtsgänge nötig ist; (c) Ersetzen oder Hinzufügen von Anbauteilen zu den Anlagen; (d) Demontage; (e) Verwendung der Diagnose- oder Prüfanlagen zur Bewertung der Eigenschaften wie Motorkompression und (f) elektrische Anlagen, hydraulische Anlagen und Lecks irgendeiner Art (einschließlich Flüssigkeiten und Reifen) und (g) kosmetische Schäden, welche die Leistung oder den normalen Betrieb der Anlage nicht beeinflussen.
  • Sofern vorhanden, werden Modelljahr, Marke und Modell direkt dem Typenschild entnommen. Sind diese nicht vorhanden, bemüht sich IronPlanet nach bestem Wissen und Gewissen, das Modelljahr, die Marke und das Modell mithilfe der Seriennummer und weitgehend akzeptierten Referenzmaterialien herauszufinden. IronPlanet trägt für die abweichenden Aussagen zu Modelljahr, Marke und Modell aus alternativen Quellen keine Verantwortung. IronPlanet ist ebenfalls nicht für Abweichungen bei Modelljahr und Baujahr zwischen den Fabrikaten einer Anlage verantwortlich.
  • Die Garantie gilt nicht für Zustände, welche auf den Bildern des Inspektionsberichts sichtbar sind (einschließlich des Bildes in Originalgröße, welches mit der Zoomfunktion ersichtlich ist), auch wenn diese Zustände im schriftlichen Teil des Inspektionsberichtes nicht speziell erwähnt oder nicht abgedeckt sind.
  • Betriebstests des Antriebs beschränken sich auf Niedergeschwindigkeitstests ohne Last in einem begrenzten, ebenen Bereich. Differentialsperren, volle Getriebeschaltung und Funktionalität aller Antriebsachsen können nicht vollständig überprüft werden. Der Inspektor hört auf ungewöhnliche Geräusche, stellt Lecks fest und notiert physische Schäden.
  • IronPlanet ist nicht verantwortlich für das Betriebshandbücher oder die Schlüssel für Anlagen.
  • IronPlanet gibt keine Garantien bezüglich der tatsächlichen Betriebsstunden/KM-Stände von Anlagen. IronPlanet kann nur melden, was visuell erfasst werden kann.
  • Die geschätzten Gesamtkosten, um Posten gemäß einer Forderung zu reparieren, müssen über 750,00 in der angegebenen Währung liegen, wobei dieser Betrag als Eigenbeteiligung für alle Beilegungen von Forderungen fällig wird.
  • Forderungen für Anlagen unterhalb eines Verkaufspreises von 750,00 in der angegebenen Währung werden nicht berücksichtigt.

Entscheidungen zu Anlagen und Forderungen. IronPlanet ist allein für die Überprüfung und endgültige Entscheidung von Forderungen verantwortlich. Alle von IronPlanet getroffenen Festlegungen sind endgültig. Im Falle einer Rückzahlung in Zusammenhang mit einer Forderung wird IronPlanet alle Mittel auf dieselbe Art zurückzahlen, wie der Käufer die Zahlung vorgenommen hat (d.h. elektronische Banküberweisung auf das Konto des Käufers oder Rückzahlung an die Kreditkarte des Käufers).


Alle Forderungen an IronPlanet, Inc., GovPlanet, TruckPlanet, IronPlanet Canada Ltd., Ritchie Bros. Auctioneers (Amerika) Inc., Ritchie Bros. Auctioneers (Kanada) Ltd., Ritchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L., bzw. Ritchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. müssen schriftlich vorgelegt werden und sind per E-Mail an customercare@ritchiebros.com zu senden. Jede Forderung an IronPlanet Limited, IronPlanet UK Limited, Ritchie Bros. Auctioneers GmbH, Ritchie Bros. Auctioneers France SAS, Ritchie Bros. Auctioneers (UK) Limited, Ritchie Bros. Auctioneers B.V., Ritchie Bros. Auctioneers (Spanien) SLU, Ritchie Bros. Auctioneers S.r.l., or Ritchie Bros. Auctioneers (ME) Limited muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an eucustomercare@ritchiebros.com gesendet werden.