IronPlanet Terms and Conditions

Letzte Revision: 1. Januar 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER

DIE WICHTIGSTEN ECKPUNKTE FÜR DEN KÄUFER

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer werden auf den Webseiten und für die Dienstleistungen der RB Group verwendet. Die Dienstleistung der RB Group besteht darin, auf den Webseiten Marktplätze zu betreiben, auf denen Verkäufer ihre Maschinen listen und einem breiten, internationalen Käuferpublikum zum Kauf anbieten können. Der Käufer verpflichtet sich, sofern er eine Maschine über den Marktplatz erwirbt, dies in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer zu tun. Der eigentliche Kaufvertrag wird jedoch direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Die RB Group, die den Marktplatz betreibt, ist kein herkömmlicher Auktionator, sondern agiert vielmehr als Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Die RB Group unterstützt durch ihre Dienstleistung das Kauf- bzw. Verkaufsvorhaben, etwa durch Werbung, Übermittlung relevanter Transaktionsinformationen, Erleichterung der Zahlung und Koordination von Logistik und Transport der erworbenen Maschinen.

  • Alle von Ihnen auf dem Marktplatz eingestellten Gebote sind dem Verkäufer gegenüber verbindlich und können nicht zurückgenommen werden.
  • Sie als Käufer haben alle anfallenden Steuern sowie etwaige Zölle, die Mehrwertsteuer und Anmeldegebühren zu tragen, es sei denn, der Verkäufer hat etwas anderes bestimmt. Sofern Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, kann bei Ausfuhrlieferungen oder (innerhalb der EU) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Mehrwertsteuer entfallen. Das setzt voraus, dass Sie dem Verkäufer die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Verkäufer oder die RB Group, stellvertretend für den Verkäufer, Ihnen benannt hat (beispielsweise CMR-Transportdokumente, Frachtbriefe, Exportdokumente usw.). Sie sind verpflichtet, diese Unterlagen der RB Group, als Vertreter des Verkäufers, spätestens fünf (5) Werktage nach Lieferung der Maschine zur Verfügung stellen.
  • Für jede Maschine, die Sie über den Marktplatz vom Verkäufer erwerben, erhebt die RB Group eine Transaktionsgebühr, die von Ihnen zu zahlen ist.
  • Die Zahlung des Kaufpreises für die erworbene Maschine einschließlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren, Steuern, Zölle, der Mehrwertsteuer, etwaiger Anmeldegebühren und der Transaktionsgebühr, hat innerhalb von zieben (7) Kalendertagen nach Abschluss der Pflichtvereinbarung zu erfolgen. Bevor Sie die Maschine bezahlen, müssen Sie in Ihrem Kundenkonto eine Transportart auswählen.
  • Sie sind verpflichtet, die Maschine innerhalb von acht (8) Kalendertage nach Bereitstellung der Maschine abzuholen. Die Nichteinhaltung der Abholpflicht kann die Umlagerung und/oder weitere Lagerung auf Ihre Kosten zur Folge haben. Sollten Sie die Maschine nach sechzig (60) Kalendertagen noch nicht abgeholt haben, gilt die Maschine als aufgegeben. Es ist dann in das alleinige Ermessen des Verkäufers gestellt bzw. das der RB Group, welche das Ermessen stellvertretend für den Verkäufer ausübt, die Maschine zu entsorgen.
  • Die Lieferung der Maschine erfolgt vom Werksgelände des Verkäufers. Sie haben alle Ummeldungs-, Anmeldungs-, Fracht- und Transportkosten zu tragen. EXW ab Werk (das vom Verkäufer benannte Werksgelände, Incoterms® 2020).
  • Alle Ansprüche, die die IronClad Assurance®-Inspektionszertifizierung betreffen, müssen innerhalb des erlaubten Anspruchszeitraums und innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Lieferung schriftlich eingereicht werden. Die IronClad-Versicherungspolice der RB Group ist unter abrufbar und ist hiermit durch Bezugnahme Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer.
  • Für den Fall der Nichterfüllung der Pflichtvereinbarung erhebt die RB Group eine Nichterfüllungsgebühr.
  • Als Käufer aus dem Nahen Osten bestätigen Sie, dass alle Handlungen der RB Group (wie z. B. die Bereitstellung von logistischer Unterstützung zur Einziehung von Geldern) einzig der Ermöglichung des Kaufs der Maschinen und dem reibungslosen Abschluss der Pflichtvereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer dienen. Die RB Group übt im Nahen Osten mit Ausnahme der Jebel Ali Freihandelszone in den Vereinigten Arabischen Emiraten kein Gewerbe aus und betreibt auch sonst keine kommerziellen Aktivitäten.

Die oben genannten Eckpunkte für den Käufer bieten einen Überblick über die Nutzung der Marktplätze der RB Group durch den Käufer und unterliegen darüber hinaus den nachstehend im Ganzen wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER

Diese zwischen Ihnen und dem (unter Abschnitt 6.1 näher bezeichneten) vertragsschließenden Unternehmen (alle dort aufgeführten Unternehmen werden nachfolgend zusammen "RB Group" genannt) geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Käufer (nachfolgend "Käuferbedingungen" oder "Vereinbarung" genannt) legen die Nutzungsbedingungen der RB Group-Webseiten und des Serviceangebots fest, d.h. IronPlanet, Marketplace-E, GovPlanet, TruckPlanet und die weiteren Marktplätze Dritter, die von RB Group betrieben werden (zusammen die "Marktplätze"), um Gebote für Gerätschaften abzugeben und diese sowie andere Ausrüstungsgegenstände (nachfolgend ,,Maschinen" genannt) zu kaufen. Die Käuferbedingungen wurden zuletzt am 1. Januar 2023 überarbeitet.

1.        ANERKENNUNG DER BEDINGUNGEN. Bevor Sie (als "Käufer") Maschinen von einem Verkäufer über einen Marktplatz kaufen dürfen, verlangt RB Group, dass Sie die Käuferbedingungen lesen und akzeptieren. DURCH ANKLICKEN DES KÄSTCHENS NEBEN "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN" ERKLÄREN SIE, DIE KÄUFERBEDINGUNGEN GELESEN SOWIE ALLE WEITEREN KONDITIONEN UND BEDINGUNGEN VERSTANDEN UND AKZEPTIERT ZU HABEN, DIE DURCH BEZUGNAHME EBENFALLS GELTEN, UND DASS SIE FINANZIELL FÜR DIE BENUTZUNG DES MARKTPLATZES UND DEN KAUF VON MASCHINEN VERANTWORTLICH SIND. Falls Sie sich dagegen entscheiden sollten, die Käuferbedingungen zu akzeptieren, können Sie auf den Marktplätzen weder auf Maschinen bieten noch solche kaufen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an , customercare@ritchiebros.com, eucustomercare@ironplanet.com oder CustomerCare@ironplanet.com.au

2.         SERVICEANGEBOT DER RB GROUP

2.1.     Serviceangebot der RB Group. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestattet Ihnen RB Group die Benutzung der Marktplätze, um auf Maschinen, die von den Verkäufern auf den Marktplätzen gelistet und potentiellen Käufern zum Kauf angeboten werden, zu bieten und diese zu erwerben. Jede Partei handelt in eigenem Namen. RB Group handelt nicht als Vertreter einer der beiden Vertragsparteien, die Beteiligte der durch die Nutzung des Marktplatzes zustande gekommenen Transaktion sind. RB Group ist selbst keine Vertragspartei des Kaufvertrages, den der Käufer mit dem Verkäufer schließt, es sei denn, die RB Group ist selbst Eigentümer der verkauften Maschine.

2.2.     Verkauf von Behördenmaschinen. Die RB Group kann im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums (U.S. Department of Defense - "DoD") sowie weiterer Behörden der amerikanischen Regierung und deren Vertragspartnern (zusammen die "US-Regierung") den Vertrieb ausrangierter Behördenfahrzeuge und -maschinen verwalten. Dieses Serviceangebot gilt zudem für Personen oder Gesellschaften, die ihre Maschinen entsprechend unserem DoD-Angebot zum Verkauf anbieten. Der Verkauf von Maschinen für die US- Regierung kann zusätzlichen Bestimmungen für ausgesondertes Gerät und hiermit durch Bezugnahme Teil dieser Käuferbedingungen sind. Alle Maschinen, die den Bestimmungen für ausgesondertes Gerätunterliegen, sollen als solche in der jeweiligen Angebotsbeschreibung der Maschine gekennzeichnet sein.

2.3.     Angebotsdauer. Für ausgewählte Angebote legt der Verkäufer einen Zeitraum fest, in dem auf Maschinen geboten werden kann. Für alle anderen Angebote legt RB Group den Zeitraum fest, in dem auf Maschinen geboten werden kann.

2.4.     Käuferverhalten. Jeder vorsätzliche Versuch der Preismanipulation, ob direkt oder indirekt, ist allen Benutzern untersagt. Dazu gehört auch das Bieten auf von Ihnen angebotenen Maschinen mithilfe eines Zweitaccounts, eines Stellvertreters oder Repräsentanten sowie Absprachen mit anderen Käufern oder die künstliche Preisbeeinflussung durch sog. „Shill Bidding”.

2.5.     Begutachtung. Sofern ein Angebot die vorherige Begutachtung der Maschine zulässt, sollten Sie die Maschine vor der Abgabe eines Gebots überprüfen. Maschinen, die über die Marktplätze zum Verkauf angeboten werden, können gebraucht und fehlerhaft sein. Wenn Sie ein Angebot abgeben, ohne die Maschine begutachtet zu haben, erfolgt dies auf Ihr eigenes Risiko, vorbehaltlich solcher Fälle, die von der IronClad-Versicherung abgedeckt sind. Sie bzw. Ihre Vertreter sind für die abschließende Überprüfung der Maschine zum Zeitpunkt des Erwerbs verantwortlich.

2.6.     Bindendes Kaufangebot. Hiermit erkennen Sie an, dass das Abgeben eines Gebots auf den Marktplätzen der Abgabe eines rechtlich bindenden Angebots entspricht und damit ein unwiderrufliches Kaufangebot darstellt. Sofern die Transaktion nicht durch Gesetze, Verordnungen oder diese Käuferbedingungen verboten ist, kann ein einmal gemachtes Gebot nicht zurückgenommen werden. In den folgenden Fällen entsteht für Sie daher eine rechtlich bindende Verpflichtung:

  • Online-Auktion - Wenn Sie am Ende der Auktion der Höchstbietende sind und Sie das jeweilige Eröffnungsangebot erreicht oder übertroffen haben.
  • „Sofort-Kaufen” - Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Maschine durch Anklicken des „Sofort-Kaufen”-Buttons auf der Angebotsseite zu kaufen.
  • Angebotsabgabe - Wenn Sie ein Gebot für eine Maschine abgeben und (a) das Gebot den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis ("Angebotspreis") erfüllt oder übertrifft; (b) das Gebot vom Verkäufer angenommen wird; oder (c) der Verkäufer ein Gegenangebot macht und Sie es annehmen. Anderenfalls entfällt die Verbindlichkeit Ihres Angebots, wenn es nicht innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach der Abgabe angenommen wurde oder wenn der Verkäufer ein anderes Angebots annimmt, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Mindestpreis - (a) Wenn Sie der Höchstbietende sind und Ihr Angebot den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis ("Mindestpreis") am Ende des Zeitraums für das Mindestgebot, der im Mindestpreisangebot vermerkt ist ("Zeitraum für das Mindestgebot"), erfüllt oder überschreitet, oder (b) sofern der Mindestpreis nicht erreicht wird, können Sie ein Gebot abgeben und der Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen nach Ablauf der Reservefrist ein Gegenangebot unterbreitet und Sie es annehmen.
  • Verkäufergebotauswahl oder Geheimes Gebot - Wenn Sie ein Gebot für eine Maschine abgeben, das Gebot ist der Angebotspreis (falls vorhanden) und das Gebot vom Verkäufer angenommen wird. Anderenfalls entfällt die Verbindlichkeit Ihres Angebots, (a) fünf (5) Werktage nach Ablauf der Gebotsfrist, (b) bei Ablehnung Ihres Gebots durch den Verkäufer oder (c) bei Annahme eines konkurrierenden Gebots durch den Verkäufer, je nachdem, was zuerst eintritt.

2.7.     Ablehnung und Gegenangebote. Für Angebote, für die die Angebotsabgabe gilt, können Sie ein Angebot abgeben, das unter dem Angebotspreis liegt. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, jedes abgegebene Angebot anzunehmen, abzulehnen oder ein Gegenangebot zu machen. Falls der Verkäufer ein Gegenangebot zu Ihrem Angebot abgibt ("Gegenangebot"), haben Sie zwei (2) Werktage Zeit, es anzunehmen. Gegenangebote gelten vor Ablauf von zwei (2) Werktagen als widerrufen, wenn der Verkäufer (a) ein höheres Gegenangebot von einem weitreren Bieter erhält oder ein Gegenangebot macht an einen anderen Bieter, bevor Sie das Gegenangebot acceptiert, oder (b) Sie geben ein weiteres Gegenangebot ab. In keinem Fall kan dieses Gegenangebot zuruckgenomen werden nachdem es angenommen wurde.

2.8.     Erfolgreiche Gebote. Der RB Group obliegt es zu entscheiden, welches Gebot das Höchstgebot ist ("Endgültiger Verkaufspreis") und daher den Zuschlag erhält. Die RB Group ist für Fehler oder Versäumnisse bei der Bestimmung der Zuschlagserteilung, gleich ob von der RB Group selbst oder durch Dritte verursacht, nicht verantwortlich. Bevor die RB Group den Zuschlag für eine Angebotsabgabe erteilen kann, (a) muss Ihr Angebot dem Angebotspreis entsprechen oder ihn übertreffen; (b) muss Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen werden oder (c) müssen Sie ein Gegenangebot erhalten und annehmen. Bevor RB Group den Zuschlag für Mindestpreisangebote erteilen kann, muss der Zeitraum für das Mindestgebot abgelaufen sein und (d) Ihr Angebot muss den Mindestpreis erfüllen oder überschreiten oder (e) Ihr Angebot muss vom Verkäufer angenommen worden sein oder (f) Sie müssen ein Gegenangebot erhalten und angenommen haben. Bevor die RB Group den Zuschlag für ein Verkäufergebot oder ein geheimes Gebot erteilen kann, muss Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen werden. Vorbehaltlich der Ziffern 2.9 und 2.10 gilt: Hat RB Group den Zuschlag erteilt oder haben Sie sich verpflichtet, die Maschine zum Sofort-Kaufpreis zu kaufen, wird Ihr Gebot bzw. Angebot automatisch vom Verkäufer akzeptiert und es entsteht eine Pflichtvereinbarung zum Kauf bzw. Verkauf zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (,,Pflichtvereinbarung"). Alle einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten zudem für die Pflichtvereinbarung. Sie und der Verkäufer werden vom Marktplatz über den Abschluss der Pflichtvereinbarung durch eine automatisch generierte E-Mail oder anderweitig in Kenntnis gesetzt.

2.9.     Zurückweisen von Geboten. RB Group behält sich das Recht vor, Gebote zurückzuweisen oder für unwirksam zu erklären, von denen es vermutet, dass sie (a) nicht im guten Glauben abgegeben wurden, (b) mit der Absicht eingestellt wurden, den Angebotsprozess zu manipulieren, (c) durch Programm- oder Systemfehler oder Ausfälle abgegeben wurden oder (d) aufgrund geltender Gesetze oder Verordnungen verboten sind.

2.10.     Zurückstellung und Annullierung. RB Group behält sich das Recht vor, Angebote oder den Verkauf nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung zurückzunehmen, zurückzustellen oder zu annullieren. Für diesen Vorgang übernehmen wir Ihnen gegenüber keine Haftung Wir behalten uns weiterhin das Recht vor jeden Verkauf zu annullieren, unabhängig davon, ob wir Ihre Zahlung erhalten haben oder nicht, wann: (i) welcher das Ergebnis eines Anwendungs-, System- oder Benutzerfehlers ist, (ii) im Falle eines Verletzung der verbindliche Verpflichtung durch den Verkäufer oder, (iii) falls wir einen Artikel oder einen eindeutigen Eigentumstitel nicht bereitstellen können. Infolge einer solchen Annullierung ist RB Group Ihnen gegenüber einzig dazu verpflichtet, die von Ihnen für den Kauf gezahlten und noch von RB Group verwahrten Gelder zurückzuzahlen.

2.11.     Abrufbarkeit von Marktplätzen. HIERMIT ERKENNEN SIE AN, DASS RB GROUP DEN UNUNTERBROCHENEN ODER SICHEREN BETRIEB ODER ZUGANG ZU DEN MARKTPLÄTZEN NICHT GARANTIEREN KANN. DIE SERVER, COMPUTER- BZW. KOMMUNIKATIONSKOMPONENTEN UND -SYSTEME DER RB GROUP SOWIE BESTIMMTE ANWENDUNGSFUNKTIONEN SIND AUSFÄLLEN, UNTERBRECHUNGEN UND VERZÖGERUNGEN AUSGESETZT. RB GROUP HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE ODER ETWAIGE VERLUSTE, DIE SICH AUS DEN VORGENANNTEN VORKOMMNISSEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.

2.12.     Geistiges Eigentum. Hiermit erkennen Sie an, dass: (i) die Beträge der einzelnen Gebote, die Auktionspreise und die Gesamtergebnisse, alle Daten, die sich aus unseren Artikelverzeichnissen ergeben oder in unseren Onlineangeboten aufgeführt sind sowie die mit einer Auktion verbundenen Audio-/Videodaten (zusammenfassend als "Auktionsdaten" bezeichnet) von Ihnen nur für den alleinigen Zweck Ihres Gebots bei der Auktion abgerufen, angezeigt und verwendet werden dürfen; (ii) Sie ohne unsere ausdrücklich erteilte, schriftliche Zustimmung, weder direkt noch indirekt, auf welche Art und Weise auch immer, keine Auktionsdaten aufzeichnen, erfassen, speichern, reproduzieren, neu übertragen, weiterleiten, weiter verteilen oder abgeleitete Werke von Auktionsdaten erstellen dürfen; (iii) wir und unsere Lizenzgeber alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an allen Auktionsdaten besitzen; und (iv) Sie Auktionsdaten nicht umstrukturieren, weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen oder auf irgendeine Weise verwerten dürfen.

2.13.     Kalifornische Umweltbehörde - Bekanntmachungen: In Kalifornien kann die Inbetriebnahme von Dieselfahrzeugen, die für den Straßenverkehr geeignet und auf schwere Lasten ausgelegt sind sowie von alternativen Dieselfahrzeugen, Gelände-Dieselfahrzeugen oder tragbaren Dieselmotoren den Bestimmungen der Verordnung der kalifornischen Umweltbehörde zur Reduzierung der Partikelmasse und der Kriterien für Schadstoffemissionen von betriebenen Dieselfahrzeugen im Schwerlastbereich, der Gelände-Dieselfahrzeugverordnung oder der Luftreinhaltungsmaßnahme für Dieselpartikel von tragbaren Motoren mit einer Leistung von 50 PS und mehr unterliegen. Die vorbezeichneten Gegenstände und Fahrzeuge können daher den Anforderungen zur Nachrüstung, Abgasnachrüstung oder beschleunigten Umstellung unterliegen, um den Ausstoß von Schadstoffen in der Luft zu reduzieren. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseiten der kalifornischen Umweltbehörde unter https://www.arb.ca.gov/dieseltruck, https://www.arb.ca.gov/msprog/ordiesel/ordiesel.htm oder https://www.arb.ca.gov/portable/portable.htm.

2.14.     Serviceangebote im Nahen Osten. Sie bestätigen, dass Sie sich an RB Group gewandt haben, um bei ihrem Verkauf der Maschinen Unterstützung zu erhalten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass RB Group, als Marktplatz, keine Möglichkeit hat, Verkäufer oder Käufer anzusprechen, zu bewerben, zu beauftragen, vorzustellen, einzuführen oder auszuwählen. Der Marktplatz ist eine Plattform um Käufer und Verkäufer zusammenzuführen. Alle Handlungen, die von RB Group oder einem Unternehmen, das in deren Auftrag handelt (wie z. B. die Bereitstellung logistischer Unterstützung zur Einziehung von Geldern), ausgeführt werden, erfolgen allein in Bezug auf und zur Ermöglichung des Verkaufs bzw. Kaufs der Maschinen und zum reibungslosen Abschluss der Pflichtvereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Mit Ausnahme der Jebel Ali Freihandelszone in den Vereinigten Arabischen Emiraten betreibt die RB Group weder ein Gewerbe noch führt es sonst kommerzielle Aktivitäten im Nahen Osten aus. Als Marktplatzbetreiber erlaubt RB Group allen berechtigten Personen, sich zu registrieren und Maschinen gemäß den für sie als Käufer bzw. Verkäufer jeweils geltenden Bestimmungen und Gesetzen zu kaufen bzw. zu verkaufen.

3.        GEBÜHREN UND STEUERN

3.1.     Transaktionsgebühr. Für jede über unseren Marktplatz durch Sie erworbene Maschine berechnet RB Group eine Transaktionsgebühr an Sie. RB Group behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen und unter Umständen sogar ohne vorherige Mitteilung an Sie, Gebühren zu ändern oder zu erheben. Andere Gebühren, die von Ihnen möglicherweise zu bezahlen sind, sind auf dem jeweiligen Marktplatz detailliert aufgeführt.

3.2.     Titel/Registrierungsgebühr. Für jedes Gerät, das sich in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko befindet und für das Eigentums- oder Registrierungsdokumente erforderlich sind, wird eine Dokumentenverwaltungsgebühr von $115 erhoben.

3.3.     Zahlung und Zahlungsablauf. Sie haben den endgültigen Kaufpreis und entsprechend anfallende Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer sowie Fahrzeuganmeldegebühren, Transaktionsgebühren und jegliche sonstigen anfallenden Gebühren innerhalb von zieben (7) Kalendertagen nach Abschluss der Pflichtvereinbarung zu entrichten. Nach Wahl des Verkäufers kann der Erhalt des Kaufpreises durch RB Group vereinfacht werden, indem der Verkäufer (als Auftraggeber) RB Group (als Beauftragten) beauftragt, sodass RB Group das Recht des Verkäufers auf Bezahlung gegenüber dem Käufer geltend machen kann und die vollständige Zahlung des oben genannten Betrags auf ein sicheres Zahlungskonto, das von RB Group eingerichtet wurde, erfolgt. Käufer müssen Zahlungen per elektronischem Zahlungstransfer (empfohlen) oder Kreditkarte (sofern der Gesamtbetrag nicht über USD/CAD/EUR/GBP/JPY 10.000 liegt) tätigen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird eine iClosing-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,95 % erhoben. Jegliche Wechselkurskosten oder -gebühren sind von Ihnen als Käufer zu tragen. Alle fälligen und zahlbaren Beträge müssen gezahlt werden, bevor die Maschine(n) zur Abholung oder zum Transport bereitgestellt werden. Nach Zahlungseingang und Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Dokumente wird Ihnen und dem Verkäufer durch eine automatisch vom jeweiligen Marktplatz generierte E-Mail ("Artikelfreigabe") mitgeteilt, dass das Gerät zur Abholung bereitsteht. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Zahlungen von Drittanbietern werden nicht akzeptiert, es sei denn, die RB Group hat sich nach eigenem Ermessen und im Voraus schriftlich von der Echtheit der Zahlung überzeugt.

3.4.     Steuern und Einhaltung von Gesetzen. Alle Gebote und Angebote für Maschinen sind als Nettobeträge auszuweisen, d.h. ohne Hinzurechnung der bei dem Kauf anfallenden Steuern. Sie sind verpflichtet, für alle anfallenden Steuern aufzukommen, oder RB Group, stellvertretend für den Verkäufer, eine gültige Steuerfreistellungsbescheinigung vorzulegen. Sie bestätigen hiermit, dass RB Group mit der Berechnung, Berichterstattung und Übermittlung von bei der Transaktion anfallenden Umsatz- oder Nutzungssteuern, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Marktplätze entstehen, eine Dienstleistung erbringt, und dass letztendlich Sie für jegliche anfallenden Umsatz- oder Nutzungssteuern einstehen. RB Group berechnet und erhebt Umsatzsteuern auf Artikel, die aus den USA und Kanada verkauft werden, basierend auf den staatlichen und lokalen Steuersätzen, die am Ort der verkauften Artikel gelten. Um die Erfassung von Umsatzsteuern zu ermöglichen, sind Sie verpflichtet, RB Group alle notwendigen Dokumente (z.B. Frachtbriefe, Exportdokumente usw.) zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht später als zehn (10) Werktage nach Lieferung der Maschine. Nach zehn (10) Werktagen müssen Sie eventuelle Rückerstattungsanfragen direkt an die Behörden des Staates richten, für den die ursprüngliche Umsatzsteuer erhoben und an den diese von RB Group überwiesen wurde. Falls RB Group Ihre Kreditkarte belastet, obwohl Ihr Kauf nachträglich von Steuern befreit ist, wird RB Group den entsprechenden Betrag auf Ihre Kreditkarte unmittelbar nach Bekanntwerden einer solchen Befreiung zurückbuchen. Sie haben RB Group von jeglichen Steuern, Kosten und Ausgaben freizustellen, falls Sie es versäumen, RB Group eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung oder sonstige Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind, um die auf eine Transaktion erhobenen Steuern zu berechnen. Sie sind verpflichtet, sich über alle Gesetze zu informieren, die hinsichtlich des Zugangs zum Marktplatz und dessen Nutzung sowie dem Abschluss einer Transaktion auf den Marktplätzen gelten. RB Group schließt jegliche Haftung für Steuern (direkte oder indirekte, sowohl auf Lokal- als auch auf Bundesebene), Bußgelder oder Geldstrafen aus, die durch Ihre Nutzung der Marktplätze und Ihren Kauf von Maschinen entstehen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich ausreichend über Gebühren, Steuern (direkte oder indirekte, sowohl auf Lokal- als auch auf Bundesebene) oder anderweitige Verpflichtungen, die für von Ihnen auf den Marktplätzen getätigte Transaktionen gelten, zu erkundigen. Sie sind verpflichtet, RB Group und ihre Partner (sowie deren Führungskräfte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter) von allen Steuern, Kosten oder Auslagen freizustellen, die durch Ihre Nichtbeachtung der für Ihre Transaktion jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften anfallen.

3.5.     Umsatzsteuer. Dieser Abschnitt findet nur auf Pflichtvereinbarungen Anwendung, die der Umsatzsteuer oder anderer indirekter Steuern unterliegen. Alle Gebote und Angebote gelten jeweils ohne Umsatzsteuer oder andere indirekte Steuern, die bei der Transaktion anfallen. Für den Fall, dass die Umsatzsteuer für ein Angebot oder eine andere von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlende Gegenleistung anfällt, sind Sie verpflichtet, diese vollständig zu tragen. Das Gewinnergebot für eine Maschine ist entsprechend ohne Umsatzsteuer oder andere indirekte Steuern ausgewiesen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag erhöht sich jedoch um die anfallenden Steuern (z.B. die Umsatzsteuer) und wird bei Bereitstellung der Maschine fällig. Ebenso werden alle an die RB Group zu zahlenden Gebühren und sonstigen Beträge ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag wird entsprechend um die Umsatzsteuer erhöht, die für die betreffende Lieferung anfallen kann. Der zu zahlende Betrag unterliegt der Umsatzsteuer, falls Sie, als Käufer, dem Verkäufer nicht die erforderlichen Dokumente vorlegen, um nachzuweisen, dass abweichend vom regulären Umsatzsteuersatz ein anderer Umsatzsteuersatz gilt (z.B. 0 % für Exporte oder 0 % für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU). Bei der Anmeldung auf den Marktplätzen haben Sie Ihre Mehrwertsteuernummer anzugeben und RB Group sofort darüber zu informieren, sobald diese Nummer aus irgendeinem Grund nicht mehr gültig sein sollte. Sie sind verpflichtet, RB Group und ihre Partner (sowie deren Führungskräfte, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter) von allen Steuern, Kosten oder Auslagen freizustellen, die dadurch entstehen, dass entweder Sie oder der Verkäufer die bei der Transaktion etwaig entfallenden Umsatzsteuern nicht zahlen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass jegliche Umsatzsteuern (oder ähnliche) Gebühren, die bei der Transaktion erhoben werden, beglichen wurden. Im Rahmen dieser Vereinbarung steht „Umsatzsteuer” für die Mehrwertsteuer im Sinne der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006/112/EG, des Bundesgesetzes Nr. 8 aus 2017 (Federal Decree-Law No. 8 of 2017) der Vereinigten Arabischen Emirate oder einer ähnlichen, entsprechenden Steuer in Ländern außerhalb der EU bzw. der Vereinigten Arabischen Emirate.

3.6.     Zahlungsbefugnis. Um Sie als Anbieter freizuschalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich RB Group, durch ihren Zahlungsdienstleister, das Recht vorbehält, nach eigenem Ermessen eine Berechtigungsprüfung in Höhe von USD 0 auf Ihrer Kreditkarte zu verlangen, um Ihre Identität zu verifizieren. In Verbindung mit Ihrem Kauf müssen Sie die üblichen Rechnungsinformationen wie Name, Rechnungsadresse, Informationen zur Kreditkarte oder BIC/Bankleitzahl und IBAN/Kontonummer für Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr entweder an RB Group oder ihren Zahlungsdienstleister übermitteln. Sie erklären sich damit einverstanden, RB Group für alle Käufe, die mit ihrem Account und in Übereinstimmung mit diesen Käuferbedingungen per Kreditkarte oder über den elektronischen Zahlungsverkehr gemacht werden, zu bezahlen. Sie erteilen hiermit Ihre Erlaubnis, die ausstehenden Beträge durch die Belastung der angegebenen Kreditkarte oder durch Verarbeitung im elektronischen Zahlungsverkehr unter Verwendung der angegebenen BIC/Bankleitzahl und IBAN/Kontonummer einzuziehen. Dies darf direkt durch RB Group oder indirekt über deren Zahlungsdienstleister erfolgen. Falls Sie zu einem Zahlungsdienstleiser der RB Group weitergeleitet werden, gelten gegebenenfalls dessen allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Nutzung der Dienste des Zahlungsdienstleister regeln, und dessen Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Bitte lesen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung durch, bevor Sie die Dienste nutzen.

4.        ABSCHLUSS VON TRANSAKTIONEN

4.1.     Abtransport von Machinen. Gemäß der Pflichtvereinbarung liefert der Verkäufer die Maschine EXW - ab Werk (das vom Verkäufer benannte Werksgelände, Incoterms® 2020). Sie sind verantwortlich für den Abbau, die Verladung und die Verfrachtung der Maschine, es sei denn, dass in den Angebotsbeschreibungen der Maschine andere Angaben gemacht wurden. Sie sind verpflichtet, die Maschine nicht später als acht (8) Werktage nach der Bereitstellung, d.h. nach der Freigabe durch den Verkäufer, abzutransportieren, es sei denn, dass in der Angebotsbeschreibung der Maschine andere Angaben gemacht wurden. Bei Nichtabholung können entsprechend der Hinweise auf den Marktplätzen, die hiermit durch Bezugnahme Teil dieser Käuferbedingungen sind, Lagergebühren und in manchen Fällen Kosten für die Umlagerung der Maschine an einen anderen Ort anfallen. Sofern nicht anderweitig in der Angebotsbeschreibung festgelegt, liegen die üblichen Lagerungsgebührens ab dem 9. Tag nach der Bereitstellung des Artikels bei 25,00 (Währungseinheit) pro Tag (für die jeweils geltende Währungseinheit ist die untenstehende Auflistung maßgeblich), wobei der Gesamtbetrag 1.500,00 (in der jeweils aufgelisteten Währung) nicht übersteigen darf.

4.2.     Haftung für Machinen. Verantwortung und Verlustrisiko für die Maschine liegen und bleiben beim Verkäufer, bis eines der beiden nachfolgenden Ereignisse eintritt: (a) die Inbesitznahme der Maschine durch Sie (oder durch das von Ihnen benannte Transportunternehmen) oder (b) der Verkäufer erhält den vollständigen Kaufpreis für die Maschine. Danach unterliegt die Maschine dauerhaft Ihrem Risiko oder dem Ihres Transportunternehmens.

4.3.     Zahlungsverzug. Falls der Gesamtkaufpreis samt aller anfallenden Gebühren nicht spätestens zieben (7) Kalendertage nach Abschluss der Bietervereinbarung an den Verkäufer gezahlt wurde, sind Sie in Verzug und es werden Verzugsgebühren wie auf dem Marktplatz beschrieben berechnet. Können wir zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die uns nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen: (i) Inkassobüros und Rechtsbeistand (für die wir eine Erstattung unserer angemessenen Kosten von Ihnen fordern werden) beauftragen, ausstehende Beträge von Ihnen einzuziehen, (ii) Sie in einen Zahlungsausfallstatus versetzen, der Ihre Nutzungsrechte einschränkt, (iii) jede von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen erhaltene Zahlung oder Einzahlung mit Beträgen aufzurechnen, die Sie uns oder unseren verbundenen Unternehmen schulden, und Ihnen den Restbetrag in Rechnung stellen, und/oder (iv) mit Erlaubnis des Verkäufers und in dessen Namen das Verkaufsangebot zurücknehmen und dann die betreffenden Artikel erneut zum Verkauf anbieten oder sie dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot anbieten. Falls die Verkaufsartikel, für die ein Versäumnis Ihrerseits vorliegt, zu einem niedrigeren Preis weiterverkauft werden, zahlen Sie uns auf unser Verlangen eine Vertragsstrafe in Höhe der Summe aus: (i) der Differenz des gezahlten Kaufpreises, (ii) der Differenz der gezahlten Transaktionsgebühren, (iii) der Differenz der von uns verdienten Provision; und (iv) alle anderen Kosten, die uns entstehen, um zu versuchen, diese von Ihnen einzutreiben, sowie die anwendbaren Lager- und/oder Verlagerungsgebühren gemäß dem Abschnitt 4.1. Falls wir Ihre Nutzungsrechte ausgesetzt haben, müssen Sie uns möglicherweise eine auf der entsprechenden Angebotsseite angegebene Standardgebühr entrichten, damit Ihre Nutzungsrechte wiederhergestellt werden, oder wir können Ihr Benutzerkonto und/oder Ihre Unterkonten anderen Nutzungsbeschränkungen unterziehen, die wir für angemessen halten.

4.4.     Aufgegebene Machinen. Sofern dies in der Angebotsbeschreibung nicht anders festgelegt ist, haben Sie die Maschine innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach der Bereitstellung des Artikels abzuholen und abzutransportieren. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird dies als Absicht Ihrerseits gewertet, das Eigentum an der Maschine aufzugeben, und RB Group kann dann im Namen des Verkäufers, auch wenn dies Ihrem Interesse an der Maschine widerspricht und soweit dies rechtlich zulässig ist, alles unternehmen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Maschine zu entsorgen. Sie können die RB Group-Richtlinie für aufgegebene Maschinen unter http://ironplanet.com/main/abandonment.jsp abrufen, die hiermit durch Verweisung Teil dieser Käuferbedingungen ist.

4.5.     Fracht und Transport. Sie haben alle Fracht-, Versand- und anderweitigen Kosten zu tragen, die für den Transport der Maschine vom angegebenen Standort der Maschine zum endgültigen Bestimmungsort erhoben werden. Dies umfasst die Kosten für den Abbau, die besondere Handhabung, die Verladung und den Transport der Maschine sowie die Kosten für die Einholung aller benötigten Genehmigungen. Auf Wunsch können auf den Marktplätzen angebotene Maschinen durch einen unserer Logistikpartner transportiert werden; RB Group übernimmt jedoch keine Haftung für Handlungen und Unterlassungen, die aus solchen Transportvereinbarungen resultieren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dürfen Sie RB Group nicht als Absender/Spediteur/Exporteur auf den Transport-/Speditions-/Exportdokumenten angeben und Sie bevollmächtigen hiermit (als Bevollmächtigten mit beschränkter Vertretungsmacht) RB Group, ihre Partnerunternehmen und deren bevollmächtigte Vertreter - sofern erforderlich - alle Dokumente, die für das Verladen und/oder den Transport/Versand/Export der gekauften Maschinen erforderlich sind, in Ihrem Namen zu unterschreiben.

4.6.     Export. Wir raten dazu, sich die entsprechenden Bescheinigungen und Genehmigungen vor dem Transport der Maschine ausstellen und ausfüllen zu lassen. Andernfalls kann der Transport der Maschine von der Zollfreigabe oder anderen Genehmigungen abhängig sein und/oder es können weitere Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen, falls die Maschine bei der Zollabfertigung eines Bundesstaats, einer Provinz oder eines Landes aufgehalten wird. Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden, gilt Folgendes: Falls Sie planen, Maschinen zu exportieren und von der US- Zollbehörde abfertigen zu lassen, raten wir im Interesse der Verkäufer dazu, die Dienste eines US-Transportunternehmens in Anspruch zu nehmen, um die von der US-amerikanischen Zollbehörde geforderten Dokumente zu beschaffen. Die erforderlichen Dokumente umfassen gegebenenfalls eine Vollmacht, die das Transportunternehmen dazu bevollmächtigt, die nötigen Ausfuhranmeldungen (Shipper Export Declaration SED) auszufüllen und den AES-Beleg (Automated Export System; „Automatisiertes Ausfuhrsystem”) zu beantragen. Gegen eine Gebühr kann RB Group Rechnungen für erworbene Maschinen oder eine notariell beglaubigte Übertragungsurkunde ausstellen, um den Export zu erleichtern. RB Group kann weder MSOs (Manufacturing Statement of Origin; „Herkunfts- und Herstellungsnachweis”) für auf unseren Marktplätzen gebraucht gekaufte Maschinen ausstellen, noch kann RB Group für das Fehlen von Herstelleridentifikationsnummern oder Maschinen- oder Seriennummern zur Verantwortung gezogen werden.

4.7.     Vollmacht. Hiermit beauftragen Sie RB Group und dessen bevollmächtigten Vertreter als Ihren Bevollmächtigten mit beschränkter Vertretungsmacht für den ausschließlichen Zweck, sofern erforderlich, eine Übertragungsurkunde auszustellen, um die Übertragung des Eigentums zu bewirken.

4.8.     Abschluss der Transaktion. Um nachzuweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung zum Abtransport der Maschine gemäß der Pflichtvereinbarung nachgekommen sind, haben Sie folgende erforderlichen Transportinformationen hinsichtlich der Transaktion zur Verfügung zu stellen: (a) bei von Ihnen über den Marktplatz beauftragten und bezahlten Transportdienstleistern, die Bestätigung der relevanten Informationen während des Checkout-Prozesses, oder (b) bei von Ihnen außerhalb des Marktplatzes beauftragten und bezahlten Transportdienstleistern, das Hochladen des Frachtbriefs und anderer angeforderter Dokumente über den Marktplatz.

4.9.     Pfandrechte und Belastungen. RB Group ermittelt und veranlasst die Freigabe von Pfandrechten und Belastungen, die an den auf den Marktplätzen angeboten Maschinen bestehen. Falls RB Group aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollte, ein rechtsmangelfreies Eigentum an der Maschine zu verschaffen, beschränkt sich die Haftung von RB Group unter Umständen einzig und allein auf die Rückerstattung der von Ihnen für die Maschine bezahlten Gelder.

5.        HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; ENTSCHÄDIGUNG

5.1.     Haftungsausschluss. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN DIE VON UND DURCH DIE RB GROUP BETRIEBENEN MARKTPLÄTZE AUF „IST”- UND „WIE VERFÜGBAR”- BASIS ANGEBOTEN. ES BESTEHEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT VEREINBARTE GARANTIEN, GLEICH WELCHER ART, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIEN DER NICHT-VERLETZUNG, DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. JEDE MASCHINE WIRD AUF ,,WIE SIE STEHT UND LIEGT”-BASIS VERKAUFT UND WEDER DER VERKÄUFER NOCH RB GROUP GARANTIEREN ODER GEWÄHRLEISTEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, ODER AUFGRUND GESETZLICHER BESTIMMUNGEN NOCH SONST AUF IRGENDEINE ART UND WEISE, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DIE NICHT-VERLETZUNG, DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. WEDER DER VERKÄUFER NOCH RB GROUP ÜBERNEHMEN DIE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE MASCHINE NACH LIEFERUNG KORREKT BETRIEBEN WERDEN KANN ODER FUNKTIONIERT, NOCH DAFÜR, DASS SIE FÜR EINE BELIEBIGE DAUER NACH LIEFERUNG WEITERHIN BETRIEBEN WERDEN KANN ODER FUNKTIONIERT. RB GROUP SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE VERANTWORTUNG FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN ANDERER BENUTZER DER MARKTPLÄTZE AUS. FALLS SIE MIT DEN MARKTPLÄTZEN UNZUFRIEDEN SIND, BLEIBT IHNEN NUR DIE MÖGLICHKEIT, DIE MARKTPLÄTZE NICHT WEITER ZU NUTZEN.

5.2.     Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN WEDER DIE RB GROUP NOCH DER VERKÄUFER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, STRAF-, DECKUNGS-, BEI GELEGENHEIT ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, GANZ GLEICH, WIE DIESE ENTSTANDEN SIND UND OB ES SICH UM VERTRAGLICHE, DELIKTISCHE ODER AUFGRUND ANDERER HAFTUNGSNORMEN BESTEHENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE HANDELT, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, NICHT FÜR UMSATZVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE GESCHÄFTE ODER VERKÄUFE, DIE BEEINTRÄCHTIGUNG DES GUTEN RUFS ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZBESCHAFFUNGEN, AUCH WENN RB GROUP ODER DER VERKÄUFER ODER EIN BEVOLLMÄCHTIGTER DERSELBEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE HAFTUNG DER RB GROUP IST IHNEN GEGENÜBER, VORBEHALTLICH DER ZIFFERN 2.10 UND 4.9, AUF DIE HÖHE DER VERGÜTUNG BESCHRÄNKT, DIE DER RB GROUP IM ZUSAMMENHANG MIT DEM IHRE SCHADENSERSATZFORDERUNG BEGRÜNDENDEN ANGEBOT ZUSTÜNDE. DIES UMFASST ALLE SCHÄDEN, VERLUSTE UND ANSPRÜCHE (OB VERTRAGLICH ODER AUS DELIKT, INSBESONDERE, OHNE ABER DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, WEGEN FAHRLÄSSIGKEIT, AUS PRODUKTHAFTUNG ODER WEGEN SONSTIGER GRÜNDE), DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG UND DEM ERWERB ODER DER NUTZUNG DER MASCHINE ERGEBEN.

5.3.     Entschädigung. Sie willigen ein, RB Group und ihren Verkäufer, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Verantwortliche, Direktoren, Angestellte, Stellvertreter, Nachfolger und Bevollmächtigte („schadlos gehaltene Parteien”) von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Expertengebühren und -kosten) freizustellen und schadlos zu halten, die Folge (a) Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung, (b) Ihrer unsachgemäßen Nutzung der Marktplätze, insbesondere, ohne aber darauf beschränkt zu sein, Personenschäden, Tod oder Sachbeschädigungen verursacht durch oder entstehend aus der nachfolgenden Verwendung von Maschinen, die über die Marktplätze gekauft oder verkauft wurden, oder (c) der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter Ihrerseits sind. Darüber hinaus willigen Sie ein, RB Group und seine Verkäufer von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Kosten oder Haftungsansprüchen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren) wegen Personen- oder Sachschäden jeglicher Art freizustellen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die bei der Inspektion des Geländes durch Sie oder Ihren Vertreter, während Ihrer Anwesenheit oder der Anwesenheit Ihres Vertreters auf dem Gelände des Verkäufers oder einer US-Regierungsstelle verursacht werden oder die sich aus dem Verkauf, dem Abtransport oder der Benutzung oder der Inbetriebnahme des erworbenen Eigentums ergeben. RB Group informiert sie zeitnah schriftlich über angedrohte oder tatsächlich geltend gemachte Ansprüche oder Forderungen und arbeitet mit Ihnen angemessen zusammen, um die Schlichtung oder Verteidigung gegen dieselben zu vereinfachen. Sie erhalten die alleinige Kontrolle über die Schlichtung und Verteidigung von Ansprüchen oder Forderungen, vorausgesetzt, dass RB Group auf Wunsch und auf eigene Kosten gleichberechtigt beitreten kann. Sie dürfen Ansprüche oder Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der schadlos zu haltenden Partei beilegen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen vorenthalten oder hinausgezögert werden darf.

5.4.     Freistellung. Falls es zum Konflikt zwischen einem oder mehreren Benutzern der RB Group-Marktplätze kommt, stellen Sie RB Group (und unsere Verantwortlichen, Direktoren, Stellvertreter, Tochterfirmen und Angestellten) von allen Ansprüchen, Forderungen und Entschädigungen frei (sowohl bereits entstandene als auch noch folgende) gleich welcher Art, ob bekannt oder unbekannt, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht offengelegt, die Folge solcher Streitigkeiten sind oder damit im Zusammenhang stehen. Falls Sie in Kalifornien ansässig sind, verzichten Sie ausdrücklich auf Ihre sich aus dem § 1542 des Bürgerlichen Gesetzbuches Kaliforniens (California Civil Code) ergebenden Rechte, und zwar: „Eine grundsätzliche Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die zu Gunsten des Gläubigers bestehen und von deren Existenz er nichts weiß oder deren Existenz er zum Zeitpunkt der Bewilligung der Freistellung nicht vermutet, und die, wenn ihm diese bekannt gewesen wären, seine Einigung mit dem Schuldner maßgeblich beeinflusst hätten."

6.        RECHTSSTREITIGKEITEN

6.1.     Vertragspartei, Mitteilungen, maßgebliches Recht.Das zuständige Vertragsunternehmen der RB Group, die Mitteilungsadresse, das maßgebliche Recht/Gerichtsstand und die Währung richten sich nach dem Standort der Maschine zum Verkaufszeitpunkt, wie in der Tabelle unten aufgeführt. Alle Mitteilungen sind zu Händen der Legal Affairs-Abteilung und an die Mitteilungsadresse des zuständigen vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu richten, die unten aufgeführt ist, mit einer Kopie an legal@ritchiebros.com. Alle rechtlichen Verfahren, die den Käufer eingeleitet werden und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen oder sich auf diese beziehen, sind ausschließlich im Gerichtsbezirk des jeweils vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu verhandeln, das in der Tabelle unten aufgeführt ist, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich dieser Gerichtsbarkeit zur Beilegung dieser Streitfälle. Alle rechtlichen Verfahren, die von der RB Group eingeleitet werden, die mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehen oder sich hierauf beziehen, sind ausschließlich im Gerichtsbezirk des jeweils vertragsschließenden Unternehmens der RB Group zu verhandeln, das in der Tabelle unten aufgeführt ist und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich dieser Gerichtsbarkeit zur Beilegung dieser Streitfälle oder nach alleinigem Ermessen des vertragsschließenden Unternehmens der RB Group dem Gerichtsstand des Käufers, d.h. dort wo er einen Geschäftssitz, Vermögenswerte oder einen Vertreter zur Klagezustellung hat und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich diesem Gerichtsstand zur Beilegung dieser Streitfälle. Soweit dies zutrifft, verzichten die Parteien unwiderruflich auf das Recht auf Verhandlung vor einer Jury in Bezug auf jeglichen Streitfall, der mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang steht oder sich hierauf bezieht.

Ort des Vermögens-gegenstands zum VerkaufszeitpunktVertragsschließendes Unternehmen der RB GroupMitteilungsadresseMaßgebliches RechtMaßgeblicher GerichtsstandWährung
KanadaIronPlanet Canada Ltd.9500 Glenlyon Parkway, Burnaby, BC V5J 0C6British ColumbiaNew Westminster, British ColumbiaCAD
USAIronPlanet, Inc.4000 Pine Lake Road, Lincoln, NE USA 68516WashingtonKing County, WashingtonUSD
MexikoRitchie Bros. Auctioneers de Mexico S. de R.L. de C.V. Carr. Polotitlán, La Estación #6, Col Centro. Polotitlán, Estado de México,CP 54200 Bundesdistrikt von MexikoBundesdistrikt von MexikoUSD
Vereinigtes KönigreichIronPlanet UK LimitedBijster 3, 4817 HX Breda, NiederlandeEngland und WalesGerichte von England und WalesGBP
DeutschlandRitchie Bros. Deutschland GmbHBijster 3, 4817 HX Breda, NiederlandeDeutschlandDeutsche ZivilgerichteEUR
AustralienRitchie Bros. Auctioneers Pty Ltd. dba IronPlanet Australien1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 AustralienQueenslandQueenslandAUD
NeuseelandRitchie Bros. (NZ) Limited1-57 Burnside Road, Yatala, QLD 4207 Australien NueseelandAucland, NeuseelandNZD
Vereinigte Arabische EmirateRitchie Bros. Auctioneers (ME) LimitedP.O. Box 16897, Jebel Ali Free Zone, Dubai, UAEEngland und Wales Schiedsver-fahren gemäß der Schiedsord-nung des DIFC-LCIA Arbitration CentreUSD
JapanRitchie Bros. Auktionshaus (Japan) KK245-2771 Taragai, Präfektur Chiba, Narita, Japan 287-0242JapanTokyo District Court oder Tokyo Summary CourtJPY
Andere Region die in dieser Tabelle nicht anderweitig festgelegt istIronPlanet LimitedBijster 3, 4817 HX Breda, NiederlandeIrlandDublin, IrlandEUR

6.2.     Englisch als maßgebliche Sprache. Vertragssprache für alle Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und die Beilegung von Streitigkeiten ist Englisch. Ist eine Übersetzung dieser Vereinbarung in eine beliebige Fremdsprache gesetzlich vorgeschrieben, so hat ebenfalls die englische Fassung Vorrang, falls es zu Widersprüchen zwischen der englischen und der übersetzten Version kommen sollte. Falls Sie diese Vereinbarung in einer anderen Sprache als Englisch erhalten haben, so ist dies nur eine Gefälligkeit seitens RB Group.

6.3.     Verjährungsfrist. SIE STIMMEN ZU, DASS JEGLICHER ANSPRUCH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG INNERHALB VON SECHS (6) MONATEN NACH DEM ENTSTEHEN DES KONFLIKTS GELTEND GEMACHT WERDEN MUSS. ANDERNFALLS IST DER ANSPRUCH DAUERHAFT AUSGESCHLOSSEN.

6.4.     Nicht ordnungsgemäß angestrengte rechtliche Auseinandersetzungen. Jegliche Ansprüche, die entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung angestrengt oder geltend gemacht werden, gelten als nicht ordnungsgemäß eingereicht und bleiben daher ohne Wirkung.

7.        BEENDIGUNG. Ohne dadurch andere Rechte zu beschränken, hat RB Group das Recht, Ihren Zugang zu den Marktplätzen jederzeit und ohne Ankündigung nach eigenem Ermessen aus jeglichen Gründen vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, ohne aber darauf beschränkt zu sein, wenn RB Group (a) feststellt, dass Sie diese Vereinbarung missachtet haben (z.B. Verletzung des Verbots von künstlicher Preismanipulation), oder (b) wir nicht in der Lage sind, Ihre Bieterinformationen zu verifizieren. Sollten Sie mit den Marktplätzen auf irgendeine Art und Weise unzufrieden sein, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Benutzung der Marktplätze sofort einzustellen.

8.        ÄNDERUNG DER KÄUFERBEDINGUNGEN. RB Group kann jederzeit, nach eigenem Ermessen und auch ohne Ihnen dies mitzuteilen, Ihnen gegenüber jede Bestimmung der Käuferbedingungen komplett oder teilweise durch die Bekanntgabe solcher Änderungen auf den Marktplätzen ändern, anpassen, Teile hinzufügen oder entfernen. Sie stimmen zu, dass Ihnen dies als Mitteilung genügt. Einmal veröffentlicht, treten diese Änderungen in Kraft und durch die weitere Benutzung der Marktplätze stimmen Sie solchen geänderten Käuferbedingungen zu. Die Käuferbedingungen können nicht auf andere Weise geändert werden, außer durch ein von RB Group und Ihnen unterschriebenes Dokument.

9.        EXPORTKONTROLLE. Soweit dies hier einschlägig ist, unterliegen alle Maschinen den US-amerikanischen, kanadischen und anderen Ausfuhrgesetzen und -verordnungen, einschließlich, ohne aber darauf beschränkt zu sein, der Export Administration Regulations („EAR”),15 C.F.R. Teile 730-774 des U.S. Department of Commerce, den Handels- und Wirtschaftssanktionen, die vom U.S. Department of Treasury Office of Foreign Assets Control („OFAC”) erlassen wurden und der International Traffic in Arms Regulations („ITAR”),22 C.F.R. Parts 120-130, die vom U.S. Department of State erlassen wurden. RB Group verbietet die Beteiligung von Personen sowie Verkäufe oder Transporte, welche die US- oder sonstige Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrollgesetze und -verordnungen, einschließlich EAR, OFAC und ITAR, verletzen. Sie versichern, dass Sie hinsichtlich des Kaufs von Maschinen keiner Einschränkung durch solche Vorschriften unterliegen, und dass Sie nichts unternehmen, was diese Gesetze und Verordnungen verletzt, sowie direkt oder indirekt Maschinen an einen beliebigen Ort, ein Unternehmen oder eine Person zu verkaufen, auszuführen, wiederauszuführen, zu übertragen, abzuführen oder anderweitig zu entsorgen, sofern dies gemäß den Gesetzen und Verordnungen verboten ist, ohne zunächst die Genehmigung der entsprechenden Regierungsbehörden einzuholen, wie durch diese Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Die von Ihnen erworbene Maschine ist gegebenenfalls nicht ohne die vorherige Genehmigung (z. B. Exportlizenz) von der zuständigen Regierung für den Export an Ihren beabsichtigten Zielort oder aus dem Land an dem sich die Maschine befindet an einen anderen Zielort zugelassen. Sie akzeptieren und übernehmen ausdrücklich die volle Verantwortung zur Ermittlung der Lizenzvorschriften und zum Erhalt der Lizenzgenehmigung für den Export oder Import von allen Maschinen, die Sie kaufen. Die Umleitung der von Ihnen erworbenen Maschine im Widerspruch zu anwendbaren Gesetzen ist nicht gestattet. Falls der Käufer ein Wiederverkäufer ist, darf der Käufer keinesfalls Maschinen direkt oder über einen Zwischenhändler an Kunden oder in Länder verkaufen, sofern dies direkt oder indirekt eine gesetzliche Vorschrift verletzen würde. Sofern der Käufer im Widerspruch zu den vorstehenden Bestimmungen handelt, übernehmen RB Group und ihre Verkäufer keine Haftung. Der Käufer kann keinen Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Schadenersatz in irgendeiner Art geltend machen, der sich aus oder in Zusammenhang mit einer solchen Aktivität ergibt.

10.        DATENSCHUTZ. RB Group sammelt und verwendet die von Ihnen während des Registrierungsprozesses angegebenen Informationen, um Sie als Bieter auf den Marktplätzen zu identifizieren und um Ihre Gebote und Käufe von Maschinen und/oder um andere auktionsbezogene Dienstleistungen, die Sie bei uns und/oder unseren verbundenen Unternehmen oder Dienstleistern in Auftrag geben oder anfordern, zu bearbeiten und damit wir Ihre Käufe durchführen oder liefern können oder die für die Durchführung Ihrer Käufe notwendig sind. Weitere Informationen hinsichtlich unserer Verarbeitungszwecke und der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter http://ironplanet.com/main/privacy.jsp abrufbar ist. Ihre Informationen werden an den Verkäufer weitergeleitet, um die Abwicklung ihrer Pflichtvereinbarung und die Abholung der von Ihnen erworbenen Maschine zu ermöglichen. Ihre Informationen werden zudem mit weiteren verbundenen Unternehmen der RB Group gemäß der Datenschutzerklärung geteilt, unter anderem um ihnen weitere Finanzprodukte hinsichtlich der von Ihnen erworbenen Maschine anbieten zu können. Sofern sie darin einwilligen oder sofern dies gesetzlich zulässig ist, werden RB Group und/oder ihre verbundenen Unternehmen auf elektronischem Wege mit Ihnen in Verbindung treten, um über die Produkte und Dienstleistungen von Ritchie Bros. zu informieren oder um Einblicke in Ihre Erfahrungen auf dem Marktplatz zu erhalten. RB Group wird Ihre E-Mail-Kontaktdaten auch für die Kommunikation zu Rechnungszwecken nutzen. Personenbezogene Daten, die von oder im Namen der RB Group gesammelt werden, werden in verschiedene Rechtsordnungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, übertragen und gespeichert, sowie dort aufgerufen und verwendet und unterliegen den Gesetzen dieser anderen Rechtsordnungen, die sich von derjenigen Ihres Wohnsitzes unterscheiden kann. Unter Beachtung dieser Gesetze trifft RB Group angemessene Sicherheitsvorkehrungen, wie in der Datenschutzerklärung näher beschrieben, um den Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. RB Group gibt Informationen bezüglich des Käufers und seines Gewinner- oder zweitplatzierten Gebots an den Erstausrüster (Original Equipment Manufacturer - „OEM”) eines jeden Angebots, auf das ein Käufer ein Gebot abgibt, und an die Händler des OEM im geografischen Gebiet des Käufers weiter, wenn die OEMs und ihre jeweiligen Händler bestimmte vertragliche Vereinbarungen getroffen haben. Sobald diese Informationen offengelegt werden, unterliegen sie den Datenschutzbestimmungen des OEMs oder des OEM-Händlers und den Gesetzen des Landes, in dem der OEM oder der OEM-Händler die Informationen verarbeitet. OEMs und ihre Händler oder Dienstleister nutzen diese Informationen, um ihre berechtigten Interessen zu verfolgen, etwa um bessere Kenntnisse über den Sekundärmarkt für ihre Maschine zu erlangen, um sich mit Bietern über Garantien und ihre Produkte und Dienstleistungen auszutauschen und für andere Zwecke, die in ihren Datenschutzerklärungen näher beschrieben sind. Dem Käufer steht es frei, seine Datenschutzrechte auszuüben, insbesondere das Recht, die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Erstausrüster und ihre Händler in Zukunft zu unterbinden. Um eine solche Weitergabe zu unterbinden, wenden Sie sich bitte an OEMoptout@rbauction.com. Weitere Informationen zur Ausübung aller anderen verfügbaren Datenschutzrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung oder wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter dataprotection@ritchiebros.com. Wenn Sie in Kalifornien wohnhaft sind, stehen Ihnen zudem weitere Datenschutzrechte zur Seite. Weitere Informationen zu diesen Rechten und wie Sie diese geltend machen können, finden Sie in dem betreffenden Abschnitt der Datenschutzerklärung. Mit Annahme dieser Käuferbedingungen willigen Sie in die Verarbeitung, internationale Weitergabe und Zurverfügungstellung der oben aufgeführten Informationen in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der RB Group ein.

11.        VERSCHIEDENES. Diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen der Webseiten und die in den Angebotsbeschreibungen festgelegten Bedingungen enthalten die vollständige Vereinbarung zwischen dem Käufer und RB Group hinsichtlich der auf den Marktplätzen angebotenen und/oder vom Käufer gekauften Maschine und sie ersetzen alle vorherigen Mitteilungen, Stellungnahmen, Abmachungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich. Im Falle eines Konflikts zwischen den Käuferbedingungen, den Nutzungsbedingungen für die Webseiten und den in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen gilt folgende Vorrangsregelung: (a) die in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen, (b) die Käuferbedingungen und (c) die Nutzungsbedingungen der Webseiten. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht für unwirksam oder undurchführbar erklärt wird, werden diese Bestimmungen nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in Kraft. Sollte eine der Parteien Rechte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ausüben oder durchsetzen, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder Bestimmungen. Durch diese Vereinbarung wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Franchisegeber-Franchisenehmer- oder Stellvertreter-Beziehung beabsichtigt oder geschaffen. Diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RB Group weder vollständig noch teilweise, weder kraft Gesetzes noch anderweitig abgetreten oder übertragen werden. Im Falle einer genehmigten Übertragung ist diese Vereinbarung für die Parteien, deren jeweilige Nachfolger und deren zulässige Rechtsnachfolger bindend und sie wirkt zu deren Gunsten. Sofern eine Änderung dieser Vereinbarung zu ihrer Übertragung notwendig ist, bevollmächtigen Sie hiermit die verantwortlichen Personen von RB Group, alle erforderlichen Dokumente für die Ausführung einer solchen Änderung zu unterzeichnen. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung bezüglich Gewährleistungen und Garantien, Schadloshaltung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung und alle Zahlungsverpflichtungen für Gebühren, die vor der Beendigung dieser Vereinbarung entstanden sind, gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. Eine Beeinträchtigung hinsichtlich der Erfüllung von Aufgaben und Pflichten einer der Parteien wird nicht als Vertragsbruch betrachtet, soweit diese Beeinträchtigung durch Arbeitskampf, Rohstoffknappheit, Feuer, Erdbeben, Flut oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle dieser Partei verursacht wurde, vorausgesetzt, die betroffene Partei unternimmt unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen, um seine Aufgaben und Pflichten so schnell wie angemessen möglich zu erfüllen.

DIESE ÜBERSETZUNG IST NUR EIN LEITFADEN UND ANHALT. IM FALLE DER ABWEICHUNG DIESER ÜBERSETZUNG VON DER ENGLISCHEN VERSION IST DIE ENGLISCHE VERSION MASSGEBEND.